Johann Martin Heinrich (1), Weingärtner u Straßenwärter, Weinbergshüter 1877 15.03.1845 unehelich in Verrenberg - 12.05.1904 neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 72b oo 18.05.1875 Christine Gottliebin Badmann 19.09.1851 Reisach - ??.??.???? | |------------------|------------|------------|---------------|--------------|-------------|---------------|--------------| | | | | | | | | | Johann Friedrich Christine Friedrich Karolina Johann Friedrich Christian Friedrich Paulina Carl Gottliebin Johann Sofia Martin Gottlieb Wilhelm Wilhelm Lina 24.01.1876- 02.04.1877- 17.07.1880- 29.05.1883- 03.08.1884- 07.12.1886- 06.08.1889- 21.06.1892- 23.05.1895- ??.??.???? ??.??.???? 31.08.1882 ??.??.???? 22.12.1927 05.04.1917 ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? oo 16.04.1910 | oo 06.05.1911 gefallen oo 16.12.1916 oo 07.05.1921 oo 25.05.1920 Sofia Braun |-totgeboren Jakob Bareis Frieda Sch... Frieda Geist ??? Ilg aus HN | 12.04.1900 aus HN aus HN aus Oberohrn aus Schwöllbronn | unehelich | | |-Willi |-Anna Rosa |-Otto 15.02.1902 |-Frieda unehelich
(1) Es gibt in den verschiedenen Quellen etwas Verwirrung, was den Namen angeht .... - Im Taufregister (1845) wird er "Johann Martin Heinrich" genannt, als Vater wird "Leonhard Heinrich v. U. Maßholderbach" angegeben. - In der Realteilung seines Erzeugers Leonhard Heinrich (1851) wird er "Johann Christoph Hofmann" genannt. In dieser Realteilung ist auch ein Schreiben des Anwaltes seiner Mutter, in dem der Sohn "Johann Christoph" genannt wird. - In der Pflegrechnung 21.08.1851 - 01.06.1852 war der Name ursprünglich mit "Johann Christoph Hofmann" eingetragen worden. Dieser wurde dann nachträglich in "Johann Martin Heinrich" geändert. Wann und warum? - In der Pflegrechnung 01.06.1852 - 1856 wird gleich der Name "Johann Martin Heinrich" verwendet. Erfolgte die Namensänderung also zwischen 1851 und 1856? Was war der Grund? |
Pflegrechnungen Johann Martin Heinrich - 1851-1860 | |||||||||||||||||||
Nach dem Tod seines leiblichn Vaters Leonhard Heinrich wurde diese Pflegrechnung angelegt. Sein Vater war zuvor verpflichtet, seiner Mutter für seinen Unterhalt 15fl. pro Jahr zu bezahlen. Dies wurde nun wie folgt geregelt: Sein Onkel, Georg Leonhard Hoffmann übernahm ihn in Kost. Er musste auch für Kleider, Krankheitskosten usw. aufkommen, soweit seine Mutter diese nicht bestreitet. Er wuchs damit in der nördlichen Hälfte des Haus Nr.54 auf. Der Onkel soll ihn auch zum fleissigen Besuch von Kirche und Schule anhalten. Dafür erhält er aus der Pflegschaft ein jährliches Kostgeld von 15fl. Sein Anteil an dem Nachlasses von Leonhard Heinrichbetrug damit:
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Johann Martin Heinrich - Streitsache - 1875 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.Dezember 1875 findet sich folgendes: Streitsache des Johann Heinrich Weingärtner v. hier gegen Friedrich Reger Taglöhner hier Schadenersatz betreffend wurde ebenfalls durch Vergleich erledigt. |
Johann Martin Heinrich erwirbt das Bürgerrecht - 1875 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 18.Mai 1875 durch Verehlichung |
Johann Martin Heinrich bekommt das aktive Bürgerrecht - 1876 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Janaur 1876 liest sich das so: Nachstehende Personen welche das angebohrene Bürgerrecht besaßen, sind durch ihre Verehlichung in das Aktiv Bürgerrecht eingetretten nemlich Leonhard Hofmann Johann Heinrich Es wird deßhalb die Gemeindpfleg angewiesen von denselben die ordentliche Gebür für Feuerlöschgeräthschaften und Obstbaumpflanzungen in Einzug zu bringen |
Der Straßenwärter Heinrich klagt an - 1883 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 02.Januar 1883 heist es: Auf Anzeige des Staatsstr. Wärters Johann Heinrich hier v. 2.Jan 83 wurde der Fuhrmann Heinrich Keipp von Hohenstraßen Gem Mainhard wegen Uebertrettung der Straßenpolizei gemäß §366 Zif 9 des D. Strafgesetzbuchs um 3M gestraft Beil No 84 |
Die Taubenbesitzer werden ernstlich verwarnt - 1889 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 08.Juli 1889 heist es: Es ist zur Anzeige gekommen, daß das Verbot zum fliegen laßen der Feldtauben gemäß des Ortspolizeistatuts vom 22ten April 1888 GemRathP iV Bl.181 trotz der am 8ten Juli d.J. erlaßenen öffentlichen Bekanntmachung von mehreren Taubenbesitzer von hier nicht befolgt worden ist bei der gegenwärtigen Rabsernte, es wurde deßhalb durch den Amtsdiener heute ein Taubenschlagfisidation vorgenommen und wurde bei nachstehenden Taubenbesitzer die Taubenschläge offen angetroffen. Dieselben werden für diesmal ernstlich gewarnt mit dem Bemerken, daß wenn die Taubenschläge wiederholt offen angetroffen werden innerhalb der geschloßenen Zeit, eine um so empfindlichere Strafe zu Theil werden wird. Die Eröffnung an die Taubenbesitzer P Schanzenbach Peter Frank Benz Michael Bort Friedr. Haußler Johann Heinrich Karl Nagel |
Pauline Heinrich wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1913 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihr am 30.10.1913 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde. Sie war ca. 18 Jahre alt. |
Friedrich Gottfried Heinrich wird zum Kriegsdienst einberufen - 1914 | ||||||||||||||||
Im Verzeichnis der im Jahr 1914 einberufenen Mannschaften findet sich folgendes:
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