Johann Peter Bürkert, Bürger und Söldner altes kirchliches Familienregister 1808 fol.41 17.03.1777 - 08.04.1835 oo 18.11.1800 Maria Elisabetha Steinle 07.01.1779 - 18.12.1839 | |----------------|--------------------|------|--------------|--------------------|---------------| | | | | | | Susanna Barbara Johann Michael Georg Peter Maria Juliana Sophia Johann Georg Johann Christian 16.09.1801- 27.04.1803- 03.07.1806- 08.06.1808- 11.09.1811- 06.10.1815- 08.03.1802 05.10.1853 ??.??.???? 17.02.1870 25.04.1842 10.05.1825 oo 05.02.1844 oo 12.11.1843 oo 30.08.1836 ledig Catharina Sophia Christine Ros. Johann Michael Zorn Christina Wieland Knorr 28.09.1810 Beutingen- 29.03.1808- 03.07.1806- 13.01.1853 30.08.1870 ??.??.???? Laut Rechnungsbücher hat Johann Peter Bürkert 1800 das Gütlein seiner Mutter, den Hof Nr.14, übernommen. War es da noch ungeteilt? Im Messbuch von 1818 wird Peter Bürkert als Besitzer der nördl. Hälfte des Häuser Nr.14 genannt.
Im Urkataster von 1839 ist Johann Peter Bürkert als Eigentümer der nördl. Hälfte des Häuser Nr.14 eingetragen. Die andere Hälfte bewohnte sein Schwiegersohn Johann Michael Zorn.
Johann Peter Bürkert erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutsübernahme - 1800 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Guts Uebernahme ao 1800 |
Gründung der Schäfereigesellschaft in Verrenberg - 1801 |
Im Ortsarchiv Verrenberg gibt es einen Bestand "B 56 Schäfereiwesen 1801-1858" Mit dem Kauf der Schäfereigerechtsame des herrschaftlichen Hofs Schwöllbronn durch die Gemeinden Schwöllbronn, Unterohrn und Verrenberg, kam es in Verrenberg zur Gründung der Schäfereigesellschaft. Verrenberg hatte 120 Schafe erkauft, die aufgeteilt in drei Klassen auf 70 Verrenberger aufgeteilt wurden. Johann Peter Bürkert war in der III.Klasse. Damit konnte er 1 der 120 erkauften Antheile in Anspruch nehmen. Dazu kam ein Beischlag von 3 Schafen. Damit konnte er 4 Schafe halten. Diese Schäferei Anteile sollte ursprünglich auf Hof und Gut gebunden sein. Das wäre in seinem Fall die Haushälfte Nr.14. Diese Bindung wurde aber im Laufe der Jahre nicht mehr beachtet, so dass der Verkauf der Schäferei Anteile unabhängig der Liegenschaften erfolgte. |
Johann Philipp Bort klagt gegen Peter Bürkert - 1829 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.August 1829 findet sich folgendes: Es erschien Philipp Bort und bringte klagbar vor daß ihn der Peter Bürkert einen Spitzbuben geheisen er hätte ihm einen S.. aus dem Keller gestohlen im beyseyns des Schulthaisen und Johann Mugele Dan wurte Ein gemeinde Rath spruch ertheilt und wurte nun Peter Bürkert eine Strafe von 1f. 30x angesezt Peter Bürkert erkennt die Strafe an. |
Georg Peter Bürkert bekommt ein Zeugnis- 1843 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.Oktober 1843 findet sich folgendes: Peter Birkert lediger ….knecht von hier, erklärt die Absicht sich in Pfahlbach Schultheißerei Zweiflingen häuslich niederzulassen und bittet behufs dessen um Ausstellung eines Geburts Briefes. Nach angestellter Berathung wird nun Bezeugt 1) daß gedachter Peter Birkert der eheliche Sohn des verstorbenen Söldners u Weingärtners Peter Birkert und seiner Gattin Elisabetha geb. Steinle und laut vorgelegten Tauf Scheins am 6ten Juli 1806 zu Verrenberg geboren ist. 2) daß derselbe zur evangelischen Confession sich bekennt. 3) daß er zur Zeit unverehlicht und Kinderlos 4) daß er Württembergischer Staats und hiesiger Gemeindebürger ist. 5) daß derselbe hinsichtlich seines Predikats unseres Wissens an keinem der im revidirten Bürgerrechts Gesez v. 4.Dezbr. 1833 Art.19. bezeichenten Mängel leidet. 6) daß was sein Vermögen betrifft derselbe nach glaubhaftem Ausweise besizt an Liegenschaft 0f. an Capital und weideren Ausständen 550f. an baarem Geld 0f. an sonstiger Fahrniß (mit Ausschluß der Kleider und des Leibweißzeug 50f. im Ganzen 600f. Sechshundert Gulden worauf unseres Wissens weder Nuzniesungs Recht noch Schulden haften. 7) daß seinem Austritt aus dem diesseitigen Staats und Gemeindeverband unseres Wissens kein Hinderniß im Wege steht |