Georg Gottlieb Strecker, Bauer Bürgerausschuss 1895-mind.1914 neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 100b 03.02.1860 Oberhöfen - 12.04.1912 Herbstschütz 1910 oo 13.03.1882 Feldschütz 1905 Eva Katharina Gock Leichenschau 1903-1912 wegen Krankheit 06.02.1854 Oberhöfen - 19.10.1908 Aus dieser Ehe gab es keine Kinder! Eva Katharina Strecker geb. Gock gebahr: - Christian Gock 02.08.1883- in Bühl (Untersteinbach) ??.??.???? oo ???? Der Vater soll Joseph Michael Gock (Bauer in Bühl) gewesen sein. Georg Gottlieb Strecker hat das Haus Nr.20 am 31.01.1882 gekauft. Am 26.07.1899 verkaufte er das Haus wieder. Im Kaufvertrag wird eine "... Brauerei Einrichtung" erwähnt. Hatte Georg Gottlieb Strecker in seinem Haus Bier gebraut?
Am 25.07.1899 kaufte er den Hof Nr.39
Georg Gottlieb Strecker ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1882 Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Einkauf v. Liegenschaft zugleich Verehlichung mit Eva Katharina Gock v Oberhofen am 21.März 1882 Art und Zeit als Beisitzer: Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: Bemerkung: |
Georg Gottlieb Strecker möchte für sich und seine Familie das Bürgerrecht - 1887 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Dezember 1887 findet sich folgendes: Die hienach aufgeführten Persohnen bitten um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht, dieselben verzichten auf ihr seither gehabtes Bürgerrecht, nehmlich .... 6. Georg Gottlieb Strecker Bauer geb. am 3.Februar 1860 in Oberhefen verheirathet mit Eva Katharina g. Gock geb. am 6. Februar 1854 in Oberhefen Kinderlos bisher bürgerlich in Oberhefen Gem. Harsberg seit März 1882 hier wohnhaft Nach den vorgelegten Nachweisen sind dieselben 1. Im Besitz der württembergischen Staatsangehörigkeit 2. Im alter über 25. Jahren 3. Entrichten dieselben seit wenigstens __ Jahren aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen , Steuer zur hiesigen Gemeindepflege. Im letzt verfloßenen Rechnungsjahr bezahlten in hiesiger Gemeinde neben der Wohnsteuer an Staatsamtskörperschaft und Gemeindesteuer von Grund, Gebäude und Gewerbe zusammen ... Zif. 6. Strecker 35M 79d ... 4.) Liegt bei denselben keines im Art. 14. und 57 des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit vom 16.Juni 1885 angeführten Mängel vor. 5.) Haben dieselben schon vor dem 1.Januar 1886 das Recht zur Theilnahme an der Wahl zu den Gemeindeämtern auf Grund des Art. 3. Abs. 1. des Gesetzes vom 6.Juli 1849 beseßen. Hienach haben die Nachsuchenden Anspruch auf Ertheilung des Bürgerrechts und ist das Bürgergeld anzusetzen nach Gesetz Art. 45. Abs.2. des Gesetzes. Beschluß 1.) Den vorerwehnten Persohnen Zif. 1-12 das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde zu ertheilen 2.) Denselben anzusetzen für die Verleihung des Bürgerrechts je 3M 3.) Die Ansätze der Gemeindepflege zum Einzug zu überweisen 4.) Eintrag in die Bürgerliste machen zu lassen 5.) Den Gemeinderat der betreffenden Orte wo die nachsuchenden Persohnen seither bürgerlich waren zu benachrichtigen 6.) Den Nachsuchenden Eröffnung zu machen. |
Gottlieb Strecker wird wegen Nachtruhestörung angeklagt - 1889 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 24.DEzember 1889 folgendes: wurde Gottlieb Strecker Bauer hier wegen Nachtruhestörung auf Grund des §360 Zif. 11 des Strafges.B. um 3M gestraft Beil No.128 |
Georg Gottlieb Strecker bekommt ein Vermögenszeugnis - 1899 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.Oktober 1899 findet sich folgendes: Dem Gottlieb Strecker wurde nachstehendes Vermögenszeugnis ausgestellt Vermögen an Gebäude und Liegenschaft 8000M Fahrnis 2000M Schulten unversicherte nach Angabe 600M Leumund mittel gut |
Georg Gottlieb Strecker wird Stellverteter des Gerichtsvollziehers - 1904 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.Juni 1904 findet sich folgendes: Nachdem durch Tod des Gemeindepflegers Christian Mezger hier die Stelle des Gerichtsvollziehers Stellvertretter in hiesiger Gemeinde erledigt ist und der Ortsvorsteher mit Zustimmung der Bürgerlichen Collegien die Übernahme dieser Stelle abgelehnt hat, wird heute vom 5. abgegebenen Stimmen Gottlieb Strecker Bauer hier als Stellvertreter des Gerichtsvollziehers gewählt Beschluß 1. zu bezeugen, daß Gottlieb Strecker in geordneten Vermögensverhältniße lebt und vermut. die erforderliche Kaution leisten kann 2. daß die Wahl als auf stets wiederrufliche Zeit erfolgt gelten soll 3. Das Kl. Amtsgericht Oehringen um Bestätigung dieser Wahl hiemit zu bitten |