Verrenberg HistorischDie Familie Johann Peter Frank
(1766-1832) in Verrenberg



Johann Peter Frank erwirbt das aktive Bürgerrecht durch eine Gutskauf - 1788
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Aufnahme
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Gutskauf ao 1788
Art und Zeit des Austrittsaus dem aktiven Bürgerrecht: durch Uebergabe seiner Güter an seinen Tochtermann ao 1824

Gründung der Schäfereigesellschaft in Verrenberg - 1801
Im Ortsarchiv Verrenberg gibt es einen Bestand "B 56 Schäfereiwesen 1801-1858"
Mit dem Kauf der Schäfereigerechtsame des herrschaftlichen Hofs Schwöllbronn durch die Gemeinden Schwöllbronn, Unterohrn und Verrenberg, kam es in Verrenberg zur Gründung der Schäfereigesellschaft.
Verrenberg hatte 120 Schafe erkauft, die aufgeteilt in drei Klassen auf 70 Verrenberger aufgeteilt wurden.
Johann Peter Frank war in der II.Klasse. Damit konnte er 2 der 120 erkauften Antheile in Anspruch nehmen. Dazu kam ein Beischlag von 3 Schafen. Damit konnte er 5 Schafe halten.
Diese Schäferei Anteile sollte ursprünglich auf Hof und Gut gebunden sein. Das wäre in seinem Fall das Haus Nr.29.
Diese Bindung wurde aber im Laufe der Jahre nicht mehr beachtet, so dass der Verkauf der Schäferei Anteile unabhängig der Liegenschaften erfolgte.

(1) Ehevertrag des Johann Friedrich Klenk - 1828
In diesem Ehevertrag vom 31.05.1828 findet sich das folgende:
"Geschehen den 31. May 1828 [in Neuenstein]
zwischen Johann Friedrich Klenk volljährig, ältesten Sohn des Bürgers und Bauers Jakob Klenk von Kleinhirschbach einerseits
          und
deßen Ehefrau Christine geb. Frank jüngsten Tochter des Bauern Peter Frank von Verrenberg volljährig unter Beistand ihres Vaters andernseits ist unten 13.Febr 1828 folgende unwieder..lichen
          Ehe-Vertrag
zu Stande gekommen und derselbe heute amtlich niedergeschrieben worden.

          $. 1.
Leben die Eheleute seit 15.April 1828 in der Ehe und es versprechen dieselben einander alle eheliche Liebe und treue zu erweisen, auch k...... des andern besch.... zu ....ßen
          $. 2.
Das Vermögen des Ehemanns besteht ... "


Leider fehlt eine Seite mit dem Rest des $.2. bis dem größten Teil des .6.

          $. 7.
"Sind aber bey dem Absterben deseinen Ehegatten Kinder vorhanden, so sollen:
  a) diese in die Rolle deß verstorbenen Gatten und die Güter gemeinschaftlich wie zwischen ihnen und dem Überlebenden solange als dieser lebt
      und eine 2te Ehe nicht eingeht.
  b) der Überlebende hat ebenso lange die Nuznießung und Verwaltung des ungetheilten ganzen Vermögens die kinder werden von demselben
      erzogen und ausgestattet.
  c) stirbt auch das Überlebende, so wird das sämtliche Vermögen nach dem ....standsrecht unter die Kinder gänzlich vertheilt"

          $. 8.
  Tritt aber der Überlebende Gatte in eine 2te Ehe so werden die Kinder ohne Rücksicht auf ihre Anzahl ....... von der Hälfte das bis
  dahin gemeinschaftlichen Vermögens, welche ihnen bey der waisengerichtlich zu errichstenden Inventur und Eventualtheilung ausgesetzt wird.

          $. 9.
  dieses abgetheilte Vermögen der Kinder bleibt in der Verwaltung und Nuzniesung des wieder verheurathenden Ehegatten gegen gesetzliche
  Sicherstellung nun und bey der Verheurathung eines Kindes demselben ein angemessenes Heurathguth ausgesetzt werden.

          $. 10.
  Die Eheleute verbinden sich zu Gesthaltung gegenseitigen Ehe.... unter ......ung allen und jeden Einwendung wie solche Nahmen haben .....
  namentlich den ...




Johann Peter Frank bekommt einen Pfleger - 1832
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.August 1832 findet sich folgendes:
wurde bei dem versammelten Gemeinderat vor dem Peter Frank Ein Pfleger aufgestellt mit namens Michel Ilg und wurde verpflichtet.
Warum wurde Johann Peter Frank im Alter von 43 Jahren noch ein Pfleger zugewiesen? War er behindert?


Realteilung der Witwe des Peter Frank - 1832
In dieser Realteilung vom 29.12.1832 findet sich das folgende:
"Der hinterbliebenen Wittwe des Peter Frank zu Verrenberg Christina, eine gebohrene Weidele!
Dieselbe starb im September 1832 und hinterließ als Erben 3. in der Ehe erzeugte Kinder, namentlich
    1) Rosina an Friedrich Zentler Gemeinderath und bürgerlichen Inwohner dahier verheyrathet
    2) Christina an Friedrich Klenk in reißenhof verheyrathet
    3) Peter Frank 40 Jahre alt, blödsinnig"


A. Liegenschaften
  a) Gärten 10 fl.
  b) Weinberg 120 fl.
B. Fahrnus baar Geld 19 fl.

"Die Wittwe die erst kürzlich verstorbenen Leibgedingers und bürgerlichen Innwohners Peter Frank zu Verrenberg Christina eine gebohrene
  Weidele ließ mich den Gerichts Notar Schmitt und die am Ende unterzeichnete ersuchen uns in der oberen Stube des Sonnenwirths Atz zu
  Verrenberg einzufinden, und Zeuge ihrer letzten Willens Verordnung zu seyn.
  Als wir alle beysammen waren, so erklärte sie ich verordne folgende:

             §.1.
Da ich immer kränklich bin, und keinen Augenblick sicher bin, daß ich das irdische verlaßen werde, so setze ich wohlbedächtlich zu Erben meiner der--stigen Verlaßenschaftin meine 3 Kinder, namentlich
    1) meinen Sohn Peter Frank in Verrenberg
    2) meine Tochter Rosina an Friedrich Zentler verheyrathet
    3) meine Tochter Christina an Friedrich Glenk in reißenhof bey Neuenstein verheyrathet
diese sollen sich gleichtheilig in meine Verlassenschaft theilen jedoch soll eine Gleichstellung bey meinen Verlassenschafts Inventur und Real Theilung Stadt finden, die Vorempfänge meiner Kinder sollen unter Zugrundlegung der Heyraths Pakten und der Beibrings Inventuren und des Kaufbriefes meiner Liegenschaften an meine Tochter Rosina und ihrem Ehemann Friedrich Zentler angeworfen werden, da mein Sohn Peter Frank gegen seine Schwester in dem erhaltenen Vermögen zurück ist.

             §.2.
Mein Sohn Peter Frank soll die Helfte von 1/2 Morgen Weinberg im Neuen Weg um den gerichtlichen Anschlag erhalten, jedoch soll der gerichtliche Anschlag ihm an seiner Erbs Portion abgehen.
Da er überdies blödsinnig ist, so soll ihm von Obrigkeitswegenihm ein Pfleger bestellt, und verpflichtet werden, der als dann seine Vermögen administrieren soll.

             §.3.
Da meine Tochter meinen verstorbenen Ehemann in seiner letzten Krankheit alle Medizin gereicht und ihn so kindlich ge....tet und gepflegt hat, so soll meine Tochter Christine an Friedrich Glenk verheyrathet die Helfte an 1/2 Morgen Weinberg im Neuen Weg als Legat erhalten, dergestallten, daß solange sie lebt sie nur die Nutznießung hat, und nach ihrem Todt soll dieser Weinberg aber ihrem Sohn Friedrich Glenk als Eigenthum zu fallen.

             §.4.
Die halbe Küfen in der Dorfs Keltern, woran mein Tochtermann Zentler die Hälfte schon als Dreingabe in den kauf erhielt, soll mein Sohn Peter Frank und meine Tochter Christine gemeinschaftlich miteinander als Legat erhalten.
Dieses ist mein letzter Wille, den ich nach meinem Todt auf das genaueste vollzogen wissen will, und sollte er nicht als ein Testament gelten können, so soll er als ein .... oder ein anderes Gescheft von Todeswegen bestehen.
Da die Testaririn nach ihrer Aussage nicht mehr gegenwärtiges Testament überschreiben kann, so stellten wir über ihre Willens Freyheit die genaueste Untersuchung an, und wir fanden sie bey vollkommen Verstandskräften und unmangelhaften Sinnen.
Ich der Gerichts Notar stelle an sie die Frage ob sie zu diesem letzten Willens Verordnung nicht .... überredet oder gezwungen worden sey und sie erklärte daß sie hiezu weder gezwungen noch überredet worden sey und daß dieses ihr leibster bester Wille sey.
Der Gerichts Notar hat hier auf diese letzte Willens Verordnung wörtlich vorgeleßen und sie wurde von der Testerin ihren Inhalt nach bestätigt.
Die wir am Ende unterschriebene machen auch bey den in der Wahrheit gegenwärtigen Umstände, da wir besonders von der Testarin als Zeuge erbetten worden sind, durchaus keinen Anstand all Vorstehendes zu bekräftigen.
Geschejem zu Verrenberg im Jahre Jesu Christi den 9ten August Abends halb Sechs Uhr in einem ununterbrochenen Akt."


Es folgt eine Auflistung, wie die Fahrnis unter den drei Kindern aufgeteilt wurde.


 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: B 56 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band II: Schäfereiwesen 1801-1858
Ortsarchiv Verrenberg: A 302 Nr.24 Ehevertrag des Johann Friedrich Klenk 1828
Ortsarchiv Verrenberg: A 303 Nr.31 Realteilung der Witwe des Peter Frank 1832