Johann Peter Frank, Zwölfer und Kiefer altes kirchliches Familienregister 1808 fol.79
06.08.1766 - 14.07.1832 neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.55
oo 15.04.1788
Rosina Christina Weidelich
04.08.1770 Verrenberg - 10.09.1832
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Johann Peter Rosina Maria Christina
31.08.1789- 18.11.1792- 05.09.1801-
19.02.1851 22.04.1847 01.05.1847 Kleinhirschbach
ledig (2) oo 22.04.1823 oo 15.04.1828
Georg Friedrich Zentler Johann Friedrich Georg Klenk (1)
03.06.1794- 19.04.1798-
21.10.1862 26.07.1844 Kleinhirschbach
Laut dem Lagerbuch von 1740 lebte Johann Peter Frank im Haus Nr.29. Er hat es vermutlich 1788 gekauft.
Im Messbuch von 1818 wird Johann Peter Frank als Besitzer des Haus Nr.29 genannt.
(2) In der Realteilung von 1832 wurde er als "blödsinnig" bezeichnet.
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Johann Peter Frank erwirbt das aktive Bürgerrecht durch eine Gutskauf - 1788 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Aufnahme Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Gutskauf ao 1788 Art und Zeit des Austrittsaus dem aktiven Bürgerrecht: durch Uebergabe seiner Güter an seinen Tochtermann ao 1824 |
| Gründung der Schäfereigesellschaft in Verrenberg - 1801 |
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Im Ortsarchiv Verrenberg gibt es einen Bestand "B 56 Schäfereiwesen 1801-1858" Mit dem Kauf der Schäfereigerechtsame des herrschaftlichen Hofs Schwöllbronn durch die Gemeinden Schwöllbronn, Unterohrn und Verrenberg, kam es in Verrenberg zur Gründung der Schäfereigesellschaft. Verrenberg hatte 120 Schafe erkauft, die aufgeteilt in drei Klassen auf 70 Verrenberger aufgeteilt wurden. Johann Peter Frank war in der II.Klasse. Damit konnte er 2 der 120 erkauften Antheile in Anspruch nehmen. Dazu kam ein Beischlag von 3 Schafen. Damit konnte er 5 Schafe halten. Diese Schäferei Anteile sollte ursprünglich auf Hof und Gut gebunden sein. Das wäre in seinem Fall das Haus Nr.29. Diese Bindung wurde aber im Laufe der Jahre nicht mehr beachtet, so dass der Verkauf der Schäferei Anteile unabhängig der Liegenschaften erfolgte. |
| Johann Peter Frank bekommt einen Pfleger - 1832 |
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Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.August 1832 findet sich folgendes: wurde bei dem versammelten Gemeinderat vor dem Peter Frank Ein Pfleger aufgestellt mit namens Michel Ilg und wurde verpflichtet. |
| Warum wurde Johann Peter Frank im Alter von 43 Jahren noch ein Pfleger zugewiesen? War er behindert? |
| Realteilung der Witwe des Peter Frank - 1832 | ||||||||||||||||||||||
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In dieser Realteilung vom 29.12.1832 findet sich das folgende: "Der hinterbliebenen Wittwe des Peter Frank zu Verrenberg Christina, eine gebohrene Weidele! Dieselbe starb im September 1832 und hinterließ als Erben 3. in der Ehe erzeugte Kinder, namentlich 1) Rosina an Friedrich Zentler Gemeinderath und bürgerlichen Inwohner dahier verheyrathet 2) Christina an Friedrich Klenk in reißenhof verheyrathet 3) Peter Frank 40 Jahre alt, blödsinnig" A. Liegenschaften a) Gärten 10 fl. b) Weinberg 120 fl. B. Fahrnus baar Geld 19 fl. "Die Wittwe die erst kürzlich verstorbenen Leibgedingers und bürgerlichen Innwohners Peter Frank zu Verrenberg Christina eine gebohrene Weidele ließ mich den Gerichts Notar Schmitt und die am Ende unterzeichnete ersuchen uns in der oberen Stube des Sonnenwirths Atz zu Verrenberg einzufinden, und Zeuge ihrer letzten Willens Verordnung zu seyn. Als wir alle beysammen waren, so erklärte sie ich verordne folgende: §.1. Da ich immer kränklich bin, und keinen Augenblick sicher bin, daß ich das irdische verlaßen werde, so setze ich wohlbedächtlich zu Erben meiner der--stigen Verlaßenschaftin meine 3 Kinder, namentlich 1) meinen Sohn Peter Frank in Verrenberg 2) meine Tochter Rosina an Friedrich Zentler verheyrathet 3) meine Tochter Christina an Friedrich Glenk in reißenhof bey Neuenstein verheyrathet diese sollen sich gleichtheilig in meine Verlassenschaft theilen jedoch soll eine Gleichstellung bey meinen Verlassenschafts Inventur und Real Theilung Stadt finden, die Vorempfänge meiner Kinder sollen unter Zugrundlegung der Heyraths Pakten und der Beibrings Inventuren und des Kaufbriefes meiner Liegenschaften an meine Tochter Rosina und ihrem Ehemann Friedrich Zentler angeworfen werden, da mein Sohn Peter Frank gegen seine Schwester in dem erhaltenen Vermögen zurück ist. §.2. Mein Sohn Peter Frank soll die Helfte von 1/2 Morgen Weinberg im Neuen Weg um den gerichtlichen Anschlag erhalten, jedoch soll der gerichtliche Anschlag ihm an seiner Erbs Portion abgehen. Da er überdies blödsinnig ist, so soll ihm von Obrigkeitswegenihm ein Pfleger bestellt, und verpflichtet werden, der als dann seine Vermögen administrieren soll. §.3. Da meine Tochter meinen verstorbenen Ehemann in seiner letzten Krankheit alle Medizin gereicht und ihn so kindlich ge....tet und gepflegt hat, so soll meine Tochter Christine an Friedrich Glenk verheyrathet die Helfte an 1/2 Morgen Weinberg im Neuen Weg als Legat erhalten, dergestallten, daß solange sie lebt sie nur die Nutznießung hat, und nach ihrem Todt soll dieser Weinberg aber ihrem Sohn Friedrich Glenk als Eigenthum zu fallen. §.4. Die halbe Küfen in der Dorfs Keltern, woran mein Tochtermann Zentler die Hälfte schon als Dreingabe in den kauf erhielt, soll mein Sohn Peter Frank und meine Tochter Christine gemeinschaftlich miteinander als Legat erhalten. Dieses ist mein letzter Wille, den ich nach meinem Todt auf das genaueste vollzogen wissen will, und sollte er nicht als ein Testament gelten können, so soll er als ein .... oder ein anderes Gescheft von Todeswegen bestehen. Da die Testaririn nach ihrer Aussage nicht mehr gegenwärtiges Testament überschreiben kann, so stellten wir über ihre Willens Freyheit die genaueste Untersuchung an, und wir fanden sie bey vollkommen Verstandskräften und unmangelhaften Sinnen. Ich der Gerichts Notar stelle an sie die Frage ob sie zu diesem letzten Willens Verordnung nicht .... überredet oder gezwungen worden sey und sie erklärte daß sie hiezu weder gezwungen noch überredet worden sey und daß dieses ihr leibster bester Wille sey. Der Gerichts Notar hat hier auf diese letzte Willens Verordnung wörtlich vorgeleßen und sie wurde von der Testerin ihren Inhalt nach bestätigt. Die wir am Ende unterschriebene machen auch bey den in der Wahrheit gegenwärtigen Umstände, da wir besonders von der Testarin als Zeuge erbetten worden sind, durchaus keinen Anstand all Vorstehendes zu bekräftigen. Geschejem zu Verrenberg im Jahre Jesu Christi den 9ten August Abends halb Sechs Uhr in einem ununterbrochenen Akt." Es folgt eine Auflistung, wie die Fahrnis unter den drei Kindern aufgeteilt wurde.
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