Christian Carl Klaiber Bürgerausschuß 1865 neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 125 13.10.1831 Bretzfeld - ??.??.???? oo 26.10.1858 Christina Friederica Roth geb. Binhammer 20.01.1823 - 18.02.1870 | | |----------|---------------|-------------|-------------|-----------|---------------| | | | | | | | totgeboren Ernst ungetauft Christian ungetauft Carl totgeboren Karl Karl Christian 24.03.1859 24.03.1859- 01.03.1860- 19.12.1860- 03.01.1862- 30.06.1866- 10.10.1867 13.04.1859 01.03.1860 27.02.1861 03.01.1862 11.08.1866 Die Kinder aus der 1.ten Ehe von Christina Friederica siehe bei Michael Georg Gottlieb Roth. Christian Carl Klaiber heiratete 1858 in das Haus Nr.53 ein. Nach dem Tod seiner Frau verkaufte er am 05.01.1871 den Hof und zog weg. Wohin? Der Gläubiger Aufruf im Hohenloher Boten vom 18.03.1871 zeigt, dass Christian Carl Klaiber mit seinen verkäufen ein Gantverfahren vermeiden wollte. Aus seiner Ehe gab es keine überlebenden Kinder, seine Stiefkinder waren versorgt.
Christian Carl Klaiber möchte das aktive Bürgerrecht - 1858 | ||||||||||||||
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.August 1858 findet sich folgendes: Es erschien Carl Klaiber Sohn des Christoph Klaiber von Bretzfeld und trägt vor. Ich habe mich mit der Michael Roths Witwe Friederika geborne Binhammer von hier Ehlich versprochen und Bitte daher mir das hiesige Gemeinde und Activ Bürgerrecht zu ertheilen. Zur Begründung dieses Gesuchs hinterlegte Bittsteller einen von dem Gemeinderath Brezfeld gefertigten Geburtsbrief nebst Pfarr Amtlich beglaubigten Taufschein vor, worauf Bittsteller ein gutes Prädikat und an Vermögen 1200f. besizt. Worauf nichts in Nuznießung steht und keine Schulden haften. Dessen Verlobte besizt selbst ein Vermögen welches ihr bei der Eventhualtheilung .... erster Ehe zugefallen ist ca. 800f. weshalb bei beiden Verlobten der Nahrungsstand für gesichert erscheint. Da also der Fall hierin nicht zutrifft in welchem der Bürgerausschuß um sein gutächerliche Äußerung zu vernehmen wäre, so wurde einstimmig Beschlossen Den Bittsteller in das hies. Gemeinde und Activ Bürgerrecht aufzunehmen und Heurathserlaubniß zu ertheilen und anzusezen
|
Christian Carl Klaiber erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1858 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: desgl. Geburth Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 28.August 1858 Bemerkung: ist seit dem er seyn Anwesen an Diez verkauft hat, Ortsabwesend |
Carl Klaiber klagt gegen Christian Görtz- 1859 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 16.März 1859 folgendes: Es erschien Carl Klaiber von hier und klagt an er habe neben Christian Görtz von hier einen Aker im Langenfeld welcher mit einer bedeutenden Hohen Grasrain an der grenße zwischen mir und Görtz umgeben an diesem Rain hatte mit Görtz so viel Erde weggenommen daß die grenzsteine beinahe umfallen auch hat er nicht nur biß zur Grenße gemacht sondern dieselbe noch überschritten ich bitte daher Gemeinderäthliche oder von dem Felduntergang zu nehmen die Einsicht nehmen lassen zu wollen und nach Erfund dessen in der Sache zu entscheiden Görtz wurde über vorstehendes verständigt gibt an es ist unrichtig daß ich die Grenße durch Erdarbeiten überschritten ich habe nur biß an die grenße die Erde weggeschaft, und wenn der Kläger von der Thatsache Einsicht nehmen lassen will habe ich nichts darüber zu erinnern und bin desgleichen auch mit einverstanden Auf obige Erklärung des Klägers so wie des Beklagten hat man den Felduntergänger Anton Hörger und Gemeinderath Käppler beauftragt sich an Ort und Stelle über welche die Klage erhoben werden ist zu begeben und Pflichtgetreu Einsicht von der Sache zu nehmen, und nach Erfund dessen die Erklärung hiemit zu Protokoll zu geben. Nach genommener Einsicht erscheinen die beiden Beauftragten und geben an. Wir haben die Sache eingesehen und haben erfunden daß Görtz gegen Klaiber unrecht gehandelt hat, Klaiber hat einen sehr hohen Grasrain an seinem Aker und da hat Görtz an der Grenße einen Graben ausgemacht und so weit die Erde weggeschafft daß die Marksteine Theilweiße für jezt schon zu Grunde gehen was ganz gesezwidrig ist, Nach der gesezlichen FeldOrdnung gehört Görtz wegen dem zu Grunde gehenden Marksteinen schon gestraft weiter wissen wir nichts zu erinnern Nach obiger Angabe der Beauftragten Commission wurde der Kl. s.w. der Beklagte zur I.ten mündlichen Verhandlung vorgeladen worauf beide in Persohn erschienen sind. Dem Beklagten wurde erörtert daß er die Grenße überschritten und die Marksteine theilweise beinahme zu Grunde zugerichtet habe. Auf dieses Vergehen sieht man sich daher veranlaßt den Beklagten in eine Warnungsstrafe mit 1f. zu verfällen unter Belehrung des Recoursrechts. Beklagter erkennt die Strafe an und Verzichtet auf den Recours Nachtag links Beisatz Kläger verzichtet auf Schadenersatz wenn der Beklagte die Comissionskosten mit 36x ersezt, letztere erklärt hiemit daß er die Unkosten welche Kläger vorgelegt habe baar ersezen wolle |
Carl Klaiber klagt gegen Friedrich Offner - 1864 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 29.Januar 1864 folgendes: Es erscheint Peter Frank beim Thürmle und trägt vor Daß nicht nur ihm sondern auch dem Adam Bort, Carl Klaiber> und Johann Binhammer, der Friedrich Offner von Bizfeld Dung über ihre Wiesen in dem Distrikt Lindig und Happach bei aufgeschlossenem Wetter geführt und dadurch Schaden verursacht habe, da er jedoch nicht berechtigt ist, auf diesen Grundstüken besonders bei solcher ungünbstigen Witterung ein Fuhrrecht aus zu üben. Ich trage daher im Namen obiger Güterbesizer darauf an, daß der Beklagte mit Gesezl. Strafe gerügt und in die Kosten der Klage verurtheilt werde Beschluß Den Bekl. auf eine weitere Tagforth zur Vernehmung vorzuladen Verhandelt den 2.Feb. 1864 vor dem Schultheißenamt Friedrich Offner auf heute Tagforth vorgeladen welcher in Persohn erschien. Es ist richtig daß ich Dung in das oben erwähnte Distrikt habe führen lassen war aber da ich nicht durch mein eigen Fuhrwerk sondern durch einen Lohnbauern habe führen nicht selbst anwesend, wenn ich dabei anwesend gewesen wäre, und hätte ersehen, daß es den Güterbesizer Schaden verursachen würde, das fahren unterlassen hätte, da ich nun in der Sache für unschuldig mich erklären muß so stelle ich und überlasse es dem Schultheißenamt nachsichtliche Verfügung weil ich der Sache unbewußt war zu verfügen Beschluß Da Beklagter zugestanden daß er dieses Fuhrrecht ausgeübt habe in eine Strafe von 1f. 30x. zu verfällen Beklagter erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours |
Lehrer Herb klagt gegen Carl Klaiber - 1869 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 14.Mai 1869 folgendes: Heute ist erschienen Schulmeister Herb von hier und hat sich beschwert, daß ihm Carl Klaiber von hier über seinen Kartoffelaker in der Staig gefahren sei, wo er doch nicht berechtigt sei eine fahrrecht auszuüben, er bitte deshalb daß eine Deputation an Ort und Stelle berufen und Einsicht hierin genommen werden wolle, nach Erfund dieses bitte ich daß Klaiber wegen diesem ungerechten fahren mit einer Strafe gerügt werde. Herb hat nachträglich erklärt, daß er auf eine Einsichtnahme und Bestrafung verzichte, er bitte aber daß Klaiber von solchem Unfug verwarnt werde und wenn er sich wieder etwas zu schulden kommen lasse dan Trage er auf ges. Bestrafung an Dem Bekl. wurde vorstehendes mit dem Bemerken eröffnet, daß er sich fernerhin vor solchen Unangenehmlichkeiten enthalten zu habe |
Gläubiger-Aufruf im Hohenloher Bote - 12.03.1870 |
Dieser Gläubiger-Aufruf im Hohenloher Boten 1870 betrifft in Verrenberg drei Personen: - Mornhinweg Sabine, Mutter des Schmied und Speisewirt Johannes Mornhinweg - Zorn Johann Witwe - Klaiber Carl Ehefrau |
Karl Klaiber bietet im "Hohenloher Bote" aus der Verlassenschaftsmasse seiner verstorbenen Frau an drei Tagen diverse Fahrnis an - 23.-25.05.1870 |
Christian Carl Klaiber wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1871 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihm am 15.05.1875 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde. Er war ca. 40 Jahre alt. Nach dem Tod seiner Frau musste er seinen Hof verkaufen und als Knecht arbeiten. |