Verrenberg HistorischDie Familie Johann Leonhard Binhammer
(1824-1865) in Verrenberg

Johann Leonhard Binhammer möchte heiraten - 1855
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Juli 1855 findet sich folgendes:
Johann Binhammer Sohn des Peter Binhammer Bürger und Bauer von hier, bittet um Erlaubniß sich mit Barbara Frank Tochter des verstorbenen Johan Frank von hier Verehlichen zu dürfen.
Beschluß
Dem Bittsteller sein Gesuch zu Genehmigen und im daher anzusezen
Sorogat für
  Nachtwache 6f.
   Feueraimer und Obstbaume 2f.42x.
   Aufwärter 6x.
   Summa 8f. 48x.
Johann Leonhard Binhammer erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1855
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Aufnahme durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: Verheurathet dem 12.Juli 55

Beibringinventar - Johann Leonhard Binhammer - 1855
Johann Leonhard Binhammer bringt bei:
Wert an Baargeld und Kleider etc.: 80f. 50x.
Vom Vater versprochenes Heirathsgut 300f.
Anlehen beim Vater 100f.
Summe des Mannes Beibringen: 480f. 50x

Seine Frau Christina Rosina Barbara geb. Frank bringt bei:
Sie hat von ihrem im Frühjahr verstorbenen Vater einige Güterstücke geerbt. Diese werden mit einem Wert von 725f angesetzt.
Zusammen mit Kleidern etc. bringt sie einen Wert von 873f 50x mit in die Ehe.

Summe für das Ehepaar: 1354f 40x

Adam Bort klagt gegen Friedrich Offner - 1864
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 29.Januar 1864 folgendes:
Es erscheint Peter Frank beim Thürmle und trägt vor
Daß nicht nur ihm sondern auch dem Adam Bort, Carl Klaiber und Johann Binhammer, der Friedrich Offner von Bizfeld Dung über ihre Wiesen in dem Distrikt Lindig und Happach bei aufgeschlossenem Wetter geführt und dadurch Schaden verursacht habe, da er jedoch nicht berechtigt ist, auf diesen Grundstüken besonders bei solcher ungünbstigen Witterung ein Fuhrrecht aus zu üben.
Ich trage daher im Namen obiger Güterbesizer darauf an, daß der Beklagte mit Gesezl. Strafe gerügt und in die Kosten der Klage verurtheilt werde
Beschluß
Den Bekl. auf eine weitere Tagforth zur Vernehmung vorzuladen
Verhandelt den 2.Feb. 1864 vor dem Schultheißenamt
Friedrich Offner auf heute Tagforth vorgeladen welcher in Persohn erschien.
Es ist richtig daß ich Dung in das oben erwähnte Distrikt habe führen lassen war aber da ich nicht durch mein eigen Fuhrwerk sondern durch einen Lohnbauern habe führen nicht selbst anwesend, wenn ich dabei anwesend gewesen wäre, und hätte ersehen, daß es den Güterbesizer Schaden verursachen würde, das fahren unterlassen hätte, da ich nun in der Sache für unschuldig mich erklären muß so stelle ich und überlasse es dem Schultheißenamt nachsichtliche Verfügung weil ich der Sache unbewußt war zu verfügen
Beschluß
Da Beklagter zugestanden daß er dieses Fuhrrecht ausgeübt habe in eine Strafe von 1f. 30x. zu verfällen
Beklagter erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours

Johann Leonhard Binhammer, sein Nachlass, seine Witwe - 1865
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Mai 1865 findet sich folgendes:
Johann Binhammer von hier welcher mit seiner Ehfrau Barbara geb. Frank in I.Ehe und Landwirthschaftlicher Errungschaftsgesellschaft lebte ist der Ehmann Johann Binhammer ohne Leibeserben gestorben, und die Liegenschaft ... ihr ganzes Besitzthum Waisengerichtlich verkauft worden. Die Witwe hat voraussichtlich einen Erbtheil zu erwarten von ca. 12 bis 1500f.
Dieselbe befindet sich aber in einem Geistes schwachen Zustande das sie nicht im Stande ist ihr Vermögen selbst zu verwalten und zu befürchten ist der Gemeinde später zur Last zu fallen.
Der Gemeinderarth hat daher einstimmig
Beschlossen
K. Oberamtsgericht Oehringen ergebenst zu bitten die Einleitung so bald wie möglich treffen zu wollen daß die Witwe Binhammer entmündigt und zur Verwaltung ihres Vermögens ein Pfleger für sie bestellt werden wolle.

Witwe Christina Rosina Barbara Binhammer - 1866
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.Februar 1866 findet sich folgendes:
Bey der Verlassenschafts Theilung des verstorbenen Binhammer ist für deren Witwe Barbara welche unter Pflegschaft Verwaltung steht das Wohnhaus und Scheuer welches Binhammer besessen hat von dem Pfleger Ludwig Mugele unter Waisengerichtlicher Genehmigung erkauft worden, und zwar aus dem Grund weil die Witwe, wenn das Haus anderwärts veräußert worden wäre ihren Wohnsitz dadurch verlohren hätte.
Aus der Verlassenschaft des Manns ist der Witwe ein Vermögen von ca. 1600f. zugefallen welches wieder zu fahrniß gegenstände, und zu Hauskaufschilling bis auf ca. 300f. verwendet worden ist. Die Witwe hat seit dem Monat Mai 1865 schon von obriger Summe nach Angabe ihres Pflegers ca. 50f. zu ihrem Lebensunterhalt verbraucht.
Da man nun die Aussicht hat, daß der wennige Vorrath an Geld zu ihrem Unterhalt bald zu Ende geht und das Wohnhaus keine Intresse welche ihr zu gut kommen könnte abwirft, so hat das Waisengericht mit dem Pfleger und dem Gemeinderath über den Sachverhalt Berathung gepflogen und einstimmig
Beschlossen
Die Pflegschaft zu ermächtigen daß er sich nach einer Familie umzusehen soll, welcher man das zutrauen schenken kann, daß die Witwe nicht Mißhandle weil mit dieser sehr schlecht zu verkehren ist, und derselbe ihr Sitz in dem Hause vorbehalten wird das Haus zu kaufen.
Er hat sich sogleich gezeigt, daß ein Liebhaber mit Namens Spengler welcher sich mit einer Verwandten der Witwe Binhammer Ehlich versprochen hat, das Haus zu erkaufen, was dem Gemeinderath ganz geeignet erschienen ist, und zwar aus dem Grund weil man sich der Hoffnung hingibt, daß wenn diese Verlobte welche ganz sehr gut prädikirt sind in das Haus kommen die Witwe Binhammer mit gutem Erfolg zu seite stehen würden.
Weshalb man einem Kaufvertrag unter der Hand gerade zu Gunsten der Witwe mit den oben erwähnten abgeschlossen hat.


Der Verkauf des Haus Nr.9 wurde am 14.02.1866 ins Kaufbuch eingetragen und am 29.05.1866 gerichtlich anerkannt.
Am 25.06.1866 wurde dann der Hauskauf wieder rückgängig gemacht. Warum?
Vermutlich hat das Oberamt der Entmündigung nicht zugestimmt und der Verkauf wurde damit unwirksam.

Peter Messer klagt die Witwe Binhammer an - 1872
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 05.August 1872 folgendes:
Heute erscheint Peter Messer Weber von hier und trägt vor:
Ich besize auf der hies. Markung eine Wiese Distrikt Fluhrfeld worüber mir die im untern Dorf befindlichen Einwohner einen Fußweg worauf ich keinen zu leiden habe boshaften ... unberechtigter Weise ausüben, und durch das Schultheißen Amt im Orte bekant gemacht worden ist daß derjenige welcher über dieses Grundstück geht auf Betretten mit einer ges. Strafe gerügt werde.
Am letzten Freitag den 2.Augs d.J. ist mir die Johann Binhammer Witwe über dieses Grundstück gelaufen was ich mit einem Zeugen und zwar durch die Tochter des verst. Adam Bort Namens Rosina beweisen kan, ich bitte daher daß die Binhammer mit einer Strafe nach dem Ansinnen des Schultheißenamts belegt werde
Die angezeigte wurde vorgerufen und der Vorhalt gemacht was sie über vorstehendes anzugeben wisse gibt hierauf an,
Ich bin ein Stück weit über die Wiese gelaufen habe aber wieder umgekehrt, ich habe nicht gewußt daß es bekannt gemacht worden ist daß man nicht über diese Wiese laufen darf
Beschluß
Da die Bekanntmachung gegen einen solchen Unfug zu verhindern erfolgt ist so wurde die angezeigte Binhammer in eine Warnungsstrafe von 15x verurtheilt

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Schätzungsprotokoll von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: Beibringinventur