Wilhelm Peter Hornung, Söldner 20.06.1827 - 27.02.1885 oo 03.07.1881 Christina Rosina Barbara Binhammer, geb. Frank 22.08.1820 - 11.02.1887 Es gab weder aus dieser Ehe, noch aus der 1ten Ehe von Barbara Kinder. Christina Rosina Barbara Binhammer hatte aus 1.ter Ehe das Haus Nr.9 mit in die Ehe gebracht.
Beibringinventur Wilhelm Peter Hornung - 1881 | ||||||||||||||||||
In der Beibringinventar vom 25.November 1881 steht: I. das Manns Beibringen Liegenschaft 981 M. Fahrniß 332 M. 52 d. Forderungen 100 M. Summe Manns Beibringen 1.413 M. 52 d. II. Beibringen der Ehefrau Liegenschaft Geb. No.9, Flurstücke: 1.515 M. Fahrniß 204 M. 30 d. Forderungen 0 M. Schulden 245 M. 16 d. Reines Weibs Beibringen 1.474 M. 14 d. die beiden Eheleute setzen sich, für den Fall dass die Ehe kinderlos bleibt, gegenseitig als Alleinerben ein.
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Realteilung Wilhelm Hornung - 1885 | ||||||
In der Realteilung vom 13.März 1885 steht: die gesetzl. Erben sind: I. Die Wittwe Barbara geb. Frank, II. in Ermangelung von Kindern die Schwester Katharina Hornung, ledig geisteskrank hier geb. 14.Juli 1821 unter Pflegschaft des Matthäus Mugele Gemeindepflegers dahier, bestellt u. verpflichtet am 15.Mai 1850 "2. Für den Fall kinderlosen Absterbens sezen sich die Eheleute wechselseitig zu Erben ein, so daß nach dem Ableben des einen Ehegatten das andere im Besitz u. Genuß des ganzen Vermögens bleibt, ohne daß eine Inventur u Theilung vorzunehmen ist." Das vorhandene Vermögen wird auf 2.000 M geschätzt.
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Christina Rosina Barbara Hornung wird gestraft - 1885 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 11.September 1885 folgendes: auf anzeige des Weinbergh. Feinauer wurde heute die Barbara Hornung Witwe wegen Entwendung v. Feldfrüchten von geringer Menge auf Grund des Art. 36. Zif.2 des Polistges. um 2M gestraft Beil No 104 |
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