Johann Peter Frank "beim Thürmle", auch "Benzenfrank" genannt, Bauer neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.51 13.09.1812 Pfedelbach - 16.11.1876 oo 03.02.1850 Maria Rosina Benz 28.07.1817 Verrenberg - 17.04.1901 | |--------------------|---------------------| | | | Johann Christian Elisabeth Carolina Katharina Friederike Karl Peter Catharina Rosine 22.05.1850- 21.10.1855- 04.01.1863- 19.94.1927 22.02.1907 30.08.1896 oo 22.05.1883 Geistesschwach oo 03.04.1888 (1) Kath. Christine Johann Michael Friedrich 17.12.1855- Kircher 01.01.1925 11.08.1857 Zweiflingen- 05.02.1913 | | Rosine Katharina 07.01.1887- 06.08.1897 Johann Peter Frank kaufte 1851 die Hälfte der Liegenschaft der Schwiegereltern und lebte ab da im Haus Nr.40. 1859 kaufte er dann noch die zweite Hälfte. Johann Peter Frank kaufte am 17.08.1876 den Hof Nr.29. Drei Monate später starb er. Er war am 20.07.1876 als Pfleger der Kinder des verstorbenen Georg Michael Zentler verpflichtet worden (1) Das erste eheliche Kind, Maria Karolina wurde am 26.01.1887 in Verrenberg geboren. Das zweite eheliche Kind, Karoline Anne wurde am 14.07.1889 in Zweiflingen geboren.
Johann Peter Frank möchte das Bürgerrecht - 1850 | ||||||||||||
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Januar 1850 findet sich folgendes: vor versammelten GemeindeRath. Johann Peter Frank v Pfedelbach geb. 13.Septr 1812 bittet um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht Behufs seiner Verheirathung mit Rosina geb. Benz. Durch Geburtsbrief vom 17. Jan 1850 weißt sich der Bewerber nicht nur über ein gutes Prädicat sondern über auch ein Vermögen von 400f. aus. Neben dem .... seiner Braut vermög vorliegenden Heirathsvertrag an einem Gutskauf 300f. als Heirathgut ab. Es sind somit die Bedinungen vorhanden welche Art. 20 seite 6. des revidirten Bürgerrechtsgesezes einen Rechts... zur Bürgerlichen Annahme gewähren und es ist bekannt, daß der BürgerRechtsbewerber ein sparsamer Mann ist. Beschluß den Johann Peter Frank in das hiesige Bürgerrecht aufzunehmen und anzusezen
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Johann Peter Frank erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1850 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Ansuchen v. 18.Jan 1850 Gr Prot II 116b Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: Verheurathung im Februar 1850 |
Beibringinventar - Johann Peter Frank - 1850 |
Johann Peter Frank brachte einen Wert von 198f 30x in die Ehe ein. |
Johann Peter Frank übernimmt die Hälfte der Liegenschaft der Schwiegereltern - 1851 |
Am 15.09.1851 verkaufte Michael Benz die Hälfte sämtlicher Liegenschaften an seinen Schwiegersohn
Johann Peter Frank um 1200fl. Die Last der Ernährung für die taube Margaretha Benz (Schwester des Verkäufers) hat der Käufer zur Hälfte zu übernehmen. Ebenso Krankheits- und Begräbniskosten. Den übrigen Kinder des Verkäufers steht sowohl in kranken als gesunden Tagen ein Herberge Recht in der Käufer Haus zu. Insbesondere hat die Mari Elisabeth das Recht des ungehindetren Nähens in der Stube, auch kann dem Sohn Michael bei Ausübung seines Weber Gewerbes nichts in den Weg gelegt werden, dagegen hat er aber der Ehefrau des Käufers einen billigen Theil von seinem Verdienst zu überlassen. Die Oehrekammer dient den ledigen Kindern des Verkäufers zur Lagerstatt. |
Auflistung der Inhaber von Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg - 1854 |
1854 wird Johann Peter Frank gemeinsam mit seinem Schwiegervater Michael Benz mit 1 der insgesamt 120 Anteilen der Schäferei Gerechtsamen in Verrenberg aufgelistet. Man sieht, dass die Anzahl der Anteile seit 1801 unverändert ist. Diese Anteile sollen auf das Haus, den Hof gebunden sein. |
Johann Peter Frank möchte am Haus anbauen - 1855 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.September 1855 findet sich folgendes: Peter Frank beim Thürmle von hier erschien heute vor dem Gemeinderath und bittet um Erlaubniß seinen an dem Haus angehängtem Geflügelstall zu einer Kammer einzurichten zu dürfen, welcher aber zu etwas höher und breiter bewerkstelligt werden müsse. Der einzige Nachbar war Johann Käppler, welcher Einspruche vorzubringen. Über dieses Gesuch berechtigt wäre Käppler erklärt aber und erkennt Unterschriftlich an daß er nichts über dem Frank sein Vorhaben zu erinnern wisse. Beschluß Dem Bittsteller seinem Gesuche zu entsprechen, und ihm zu seinem Vorhaben Bau Erlaubniß vorschriftmäßig ertheilen mit dem Bemerken daß gegen der dabei befindlichen Scheuer keine Fensteröffnung angebracht werden dürfen. |
Im Hohenloher Boten steht 1862, dass Peter Frank jun. ein Hund zugelaufen ist. Der Besitzer wird gesucht. |
Peter Frank klagt gegen Friedrich Offner - 1864 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 29.Januar 1864 folgendes: Es erscheint Peter Frank beim Thürmle und trägt vor Daß nicht nur ihm sondern auch dem Adam Bort, Carl Klaiber und Johann Binhammer, der Friedrich Offner von Bizfeld Dung über ihre Wiesen in dem Distrikt Lindig und Happach bei aufgeschlossenem Wetter geführt und dadurch Schaden verursacht habe, da er jedoch nicht berechtigt ist, auf diesen Grundstüken besonders bei solcher ungünbstigen Witterung ein Fuhrrecht aus zu üben. Ich trage daher im Namen obiger Güterbesizer darauf an, daß der Beklagte mit Gesezl. Strafe gerügt und in die Kosten der Klage verurtheilt werde Beschluß Den Bekl. auf eine weitere Tagforth zur Vernehmung vorzuladen Verhandelt den 2.Feb. 1864 vor dem Schultheißenamt Friedrich Offner auf heute Tagforth vorgeladen welcher in Persohn erschien. Es ist richtig daß ich Dung in das oben erwähnte Distrikt habe führen lassen war aber da ich nicht durch mein eigen Fuhrwerk sondern durch einen Lohnbauern habe führen nicht selbst anwesend, wenn ich dabei anwesend gewesen wäre, und hätte ersehen, daß es den Güterbesizer Schaden verursachen würde, das fahren unterlassen hätte, da ich nun in der Sache für unschuldig mich erklären muß so stelle ich und überlasse es dem Schultheißenamt nachsichtliche Verfügung weil ich der Sache unbewußt war zu verfügen Beschluß Da Beklagter zugestanden daß er dieses Fuhrrecht ausgeübt habe in eine Strafe von 1f. 30x. zu verfällen Beklagter erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours |
Ernst Herb wird wegen lärmens gestraft - 1868 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 01.Juni 1868 folgendes: Nach einer Anzeige des Polizeidiener Weiß hat er am Pfingstsonntag Abend 5.Uhr den led. Ernst Herb von hier und den Knecht des Gottlieb Zöller in betrunkenem Zustande in dem Hause der Witwe Frank worin sie sich lärmend betragen haben angetroffen. Ernst Herb von da auf heute Tagforth zur Vernehmung vorgeladen welcher in Persohn erschien. Auf vorhalt gibt derselbe an: Wir haben ein Fäßgen Bier mit einander getrunken woran des Zöllers Knecht, Christian Frank, Peter Frank, b. Thürmle, Peter Schanzenbach, Johann Bort gezahlt haben. Ich habe nicht trinken wollen Zöllers Knecht hat mich dazu nöthigen wollen, ich habe ihm das Glas zurück gestoßen und war dadurch zerbrochen. Zöllers Knecht sagte ich müße das Glas zahlen, was ich auch gethan habe. Zöllers Knecht hat über dies weiter mit mir ............ und gestritten dadurch ist nächtlich ein Lärmen entstanden Beschluß Da Herb sich in einem Festtage betrunken und lärmmend betragen hat in eine Strafe von 1.Taler verfällt. Beklagter erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Rekurs Auf Vorstehende Angabe wurde ferner vernommen Des Zöllers Knecht Namens Adam Schmidtgall von Busch Gemeindebezirk Maienfels welcher am 31.Mai 1868 Abends 5.Uhr durch Polizeidiener Weiß verhaftet und bis zur Vernehmung auf heute in Arest gebracht wurde. Derselbe gibt auf Vorhalt an die Burschn welche Herb schon angegeben hat, haben mich angegangen ich solle in Bitzfeld ein Faß ... Bier holen wir es miteinander zahlen, solches habe ich auch gethan wir haben dieses Bier in der Wohnung der Franks Witwe welche aber nicht zu Hause war ausgetrunken, inzwischen hat mir Ernst Herb ein Glas zerschlagen, und durch dieses ist ein Lärmmen entstanden. Die übrigen Kammeraden waren alle ruhig. Weiter weiß ich nichts anzugeben als das das ich meine Mundharmonie beigebracht habe, wer aber damit gespielt hat weiß ich nicht Beschluß Da Schmidtgall zugestanden daß er das Bier geholt und dadurch ein Lärmen daraus entstanden ist über die erstandene Arrestierung noch in eine Strafe von 1.f. zu verfällen. Der Schmidtgall erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Rekurs |
Peter Frank klagt an - 1872 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 17.Februar 1872 folgendes: Heute erscheint Peter Frank beim Thürmle und trägt vor: Ich besize auf der hies. Markung Destrikt Lindag ca. 2.Morg Wiesen worüber mir der Bauer J. Steinbach welcher dem Bauern Wirth seine Liegenschaft von Bitzfeld übernommen hat mit Dung dieses ein in meiner Wiese schaden verursacht hat, ich habe ihn schon öfters gewarnt, daß weil er kein fahrrecht darüber habe diesen Unfug unterlassen solle worüber derselbe aber niemals folge geleistet und das unberechtigte fahren seither fortgesezt hat. Ich bitte daher daß der Beklagte hierüber vernommen und mit gesezlicher Strafe geahndet werde, und die hindurch verursachte Kosten alleine zu tragen habe Beschluß Den Bekl. auf eine geeignete Tagforth zur Vernehmung vorzuladen Verhandelt den 29.Febr 1872 vor dem Schultheißenamt Der Beklagte wurde auf heute Tagforth zur Vernehmung vorgeladen welcher in Persohn erschien. Auf vorhalt gibt derselbe an: Es ist richtig daß mein Fuhrwerk über dem Kläger seine Wiesen gegangen ist, ich habe aber das Fuhrwerk nicht begleitet sondern mein Schwager. Ich habe ihn nicht geheißen daß er über diese Wiesen fahren soll, es ist mir selber nicht recht aber ich kann es jezt nicht mehr ändern, ich ..... ich bitte daher daß ich von der Strafe befreit bleibe und erkläre hiemit unterschrift daß mein Fuhrwerk fernerhin nimmer über diese Wiesen laufen darf Der Kläger hat hierauf auf diese Aussage erklärt daß er weil Beklagter ausgesprochen hat daß er diesen Unfug unterlassen wolle auf einen Strafantrag vorerst verzichte Beschluß Auf die Verzichtung der Strafe wird dem Bekl. wiederholt eröffnet daß wenn er das unberechtigte fahren noch einmal zu schulden kommen läst mit ges. Strafe geahnedet werde |
Streitsache zwischen Eberhard Fischer und Peter Frank - 1876 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 07.Dezember 1876 heist es: Streitsache des Eberhard Fischer von Pfahlbach gegen Peter Frank beim Thürmle hier mitnahmen Vertragswiedriger Gegenstände betreffend wurde durch Vergleich erledigt Beil. No. 46 |
Maria Rosina Frank wurde angezeigt - 1878 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 4.April 1878 findet sich folgendes: Die Anzeige wornach Peter Franks Witwe hier außer ihrer Grenze auf Gemeindeboden ohne Erlaubniß Erden ausschlagen ließ Schulth Amts Proto. II. bl. 76b wird verlesen. Nachdem der GeRath an Ort und Stelle einsicht genommen und keinen verursachten Schaden erhoben hat wird Beschloßen 1) Die Franks Witwe Straffrei zu lassen dagegen 2) die ausgeschlagene Erde zu verkaufen und den Erlös hiefür in die Gemeindekasse fließen zu lassen. |
Streitsache Maria Rosina Frank gegen Eberhard Fischer - 1877 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.Mai 1877 findet sich folgendes: Die Streitsache der Rosina Frank Witwe des +Peter Frank (Benz) gewes. Weingärtners hier Kl. Gegen Eberhard Fischer Weingärtner hier Bekl. Schadenersatz betreffend wurde heute verhandelt und durch Vortheil mit Abweisendem Bescheid erledugt. Beilage No. 47 |
Vermutlich ging es um das Haus Nr.40, das noch ihr Mann 1876 an Eberhard Fischer verkauft hatte. |
Peter Franks Witwe hat einen Graben ausgehoben ... - 1878 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 08.Februar 1878 folgendes: Es ist zur Anzeige gekommen daß Peter Franks Witwe hier v. dem Gaßenfeld Weg gegen den Weidigsweg nun seinen Garten dem Keller Garten hinaus einen breiten Graben vom Gemeindeboden ausgeschlagen habe. Durch diesen Graben sollen die Gemeinde Bäume Noth leiden. Herauf wird der Franks Witwe vorläufig die Eröffnung gemacht, die Erde vorerst liegen zu lassen und daß nichts an der Sache verändert werde. Des weiteren wird in nächster Gemeinderaths Sitzung zur Verhandlung kommen |
Streitsache Maria Rosina Frank gegen ihren Sohn Peter Frank - 1886 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.September 1886 findet sich folgendes: Streitsache der Rosina Frank Witwe hier gegen ihren Sohn Peter Frank Bauer hier Eigenthumsanspruch betref wurde heute verglichen. Beil. No.98 |