Georg Friedrich Herb, Schulmeister 1858-1876 neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 180 23.01.1816 Loffenau - 14.10.1891 Neuenberg oo 04.07.1847 Sulzbach Rosine Dorothea Beer 25.01.1825 Grantschen - ??.??.???? | |---------------|--------------|---------------|-------------|--------------|---------------|---------------|--------------|----------------| | | | | | | | | | | Catharina Gottlieb Ludwig Friedrich Leonhard Gottlieb ungetauft Catharina(1) Bertha ungetauft Elisabetha Ernst August Gottlob Pauline 28.05.1848- 17.01.1850- 19.01.1852- 27.10.1853- 17.05.1856- 23.09.1858- 01.08.1860- 26.03.1862- 17.06.1863- 29.06.1865- in Grantschen in Grantschen in Grantschen in Sulzbach in Sulzbach in Verrenberg in Verrenberg in Verrenberg in Verrenberg in Verrenberg ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? 08.08.1860 ??.??.???? 13.07.1863 14.07.1865? | |-Carolina Christine | 14.07.1866- | unehelich Im Familienregister steht: | 29.07.1866 in Verrenberg seit 20.04.1858 | zieht den 31 Januar 1876 mit Familie nach Loffenau ab. |-Catharina | 27.08.1867- Er lebte im Lehrerwohnhaus | unehelich 1871 kaufte er je die Hälfte der Scheune 20a und des Keller unter dem Haus Nr.20 | 11.09.1867 | |-Carolin Paulina 20.02.1870- unehelich 20.08.1870? Sein Jahresverdienst war: 1859 300f. 1865 400f. 1872 500f. 1874 575f. Anfragen beim Staatsarchiv Marburg ergab keine neuen Erkenntnisse. Georg Friedrich Herb wurde am 13.01.1876 in den Ruhestand versetzt (1) Catharina Pauline Herb taucht in einer Gemeindezählung in Rotterdam, Zuid-Holland, Nederland auf. Es scheint, als würde sie dort seit 1894 leben. Unklar ist noch, von wann dieser Census ist. Es scheint, als wäre sie mit einem Gustav Kohler verheiratet gewesen. 1873 wurde Georg Friedrich Herb vergant.
Friedrich Herb ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art und Zeit als Beisitzer: Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: am 1.Februar 1876 durch Wegzug nach Loffenau |
Georg Gottlieb Zöller klagt wegen eines Baumes - 1860 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" vom 24.August 1860 findet sich folgendes: Es erschien Gottlieb Zöller von hier und trägt vor ich besize ein Grundstük im ...enweg worauf sich ein sehr schöner Apfelbaum befindet und sehr gute ...ten hat, diesen Baum hat mir Ludwig Hörger von hier dieses Frühjahr ohne meine Anweisung von oben im Gipfel herab veredelt, da ich und der Hörger keinen Auftrag zu diesem Geschäft geben habe so trage ich darauf an daß mir Hörger den Schaden für die Verstümplung dieses Baumes ersezt Hörger wurde über vorstehendes verständigt gibt an neben diesem Grundstück des Klägers besizt Schullehrer Herb von hier einen Weinberg und ein Land und da hat mich der Schullehrer Herb angewiesen daß ich diesen Baum veredeln soll, wahrscheinlich wird derselbe noch nicht gewußt haben daß dieses Grundstück wo dieser Baum darauf steht nicht sein gehöre den er hat seine eigene Grundstücke die neben dem Klg liegen noch nicht lange erkauft. Der Kl. soll sich also an den Schullehrer Herb wenden daß derselbe den Schaden ersezt. Ich bezahle nichts weil ich unschuldig an der sache bin. Den Schullehrer Herb zur verständigung vorzuladen Kläger und Bekl. haben sich miteinander verständigt weshalb ein weiteres verfahren zu unterbleiben hat |
Ruggericht - 1863 |
Im Ruggericht von 1863 Fol.95 steht: "it den Leistungen des Schulmeisters Herb ist die Gemeindebehörde gar nicht zufrieden. Dieselbe wird ..." |
Ruggericht - 1867 |
Im Ruggericht von 1867 Fol.102a steht: "31) Es wird wird bemerkt, dass der Schulmeister Herb sich neuerer Zeit mehr Mühe in seinem Beruf gebe." |
Ernst Herb wird wegen lärmens gestraft - 1868 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 01.Juni folgendes: Nach einer Anzeige des Polizeidiener Weiß hat er am Pfingstsonntag Abend 5.Uhr den led. Ernst Herb von hier und den Knecht des Gottlieb Zöller in betrunkenem Zustande in dem Hause der Witwe Frank worin sie sich lärmend betragen haben angetroffen. Ernst Herb von da auf heute Tagforth zur Vernehmung vorgeladen welcher in Persohn erschien. Auf vorhalt gibt derselbe an: Wir haben ein Fäßgen Bier mit einander getrunken woran des Zöllers Knecht, Christian Frank, Peter Frank, b. Thürmle, Peter Schanzenbach, Johann Bort gezahlt haben. Ich habe nicht trinken wollen Zöllers Knecht hat mich dazu nöthigen wollen, ich habe ihm das Glas zurück gestoßen und war dadurch zerbrochen. Zöllers Knecht sagte ich müße das Glas zahlen, was ich auch gethan habe. Zöllers Knecht hat über dies weiter mit mir ............ und gestritten dadurch ist nächtlich ein Lärmen entstanden Beschluß Da Herb sich in einem Festtage betrunken und lärmmend betragen hat in eine Strafe von 1.Taler verfällt. Beklagter erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Rekurs Auf Vorstehende Angabe wurde ferner vernommen Des Zöllers Knecht Namens Adam Schmidtgall von Busch Gemeindebezirk Maienfels welcher am 31.Mai 1868 Abends 5.Uhr durch Polizeidiener Weiß verhaftet und bis zur Vernehmung auf heute in Arest gebracht wurde. Derselbe gibt auf Vorhalt an die Burschn welche Herb schon angegeben hat, haben mich angegangen ich solle in Bitzfeld ein Faß ... Bier holen wir es miteinander zahlen, solches habe ich auch gethan wir haben dieses Bier in der Wohnung der Franks Witwe welche aber nicht zu Hause war ausgetrunken, inzwischen hat mir Ernst Herb ein Glas zerschlagen, und durch dieses ist ein Lärmmen entstanden. Die übrigen Kammeraden waren alle ruhig. Weiter weiß ich nichts anzugeben als das das ich meine Mundharmonie beigebracht habe, wer aber damit gespielt hat weiß ich nicht Beschluß Da Schmidtgall zugestanden daß er das Bier geholt und dadurch ein Lärmen daraus entstanden ist über die erstandene Arrestierung noch in eine Strafe von 1.f. zu verfällen. Der Schmidtgall erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Rekurs |
Mornhinweg fährt über seinen Dinkel - 1868 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 14.Juli 1868 folgendes: Heute ist erschienen Schulmeister Herb hier und hat folgende Beschwerde vorgetragen. Schmidt Mornhinweg fährt im mit seinem Fuhrwerk über meinen Aker in der Staig welcher mit Dinkel angeblümt ist um Klee zu holen, ich bin zwar ein Fahrrecht zu leiden schuldig aber blos zur flürlichen Anblümen aber nicht so daß er beim Haber oder Winterfluhr nach belieben über meinen Anblümung den ganzen Sommer über mit dem Kleeholen gebrauch machen darf. Ich verlange daß die Sache Gemeinderäthlich eingesehen und meinen durch diesen Unfug verursachten Schaden geschäzt und mir vergütet werde, auf einen Strafantrag will ich verzichten, zum Schadenersatz und Unkosten aber bitte ich den Mornhinweg zu verurtheilen. An einer Anzeige des Klägers hat derselbe eine Uebereinkunft getroffen und seine Klage zurück genommen |
Herb klagt gegen Carl Klaiber - 1869 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 14.Mai 1869 folgendes: Heute ist erschienen Schulmeister Herb von hier und hat sich beschwert, daß ihm Carl Klaiber von hier über seinen Kartoffelaker in der Staig gefahren sei, wo er doch nicht berechtigt sei eine fahrrecht auszuüben, er bitte deshalb daß eine Deputation an Ort und Stelle berufen und Einsicht hierin genommen werden wolle, nach Erfund dieses bitte ich daß Klaiber wegen diesem ungerechten fahren mit einer Strafe gerügt werde. Herb hat nachträglich erklärt, daß er auf eine Einsichtnahme und Bestrafung verzichte, er bitte aber daß Klaiber von solchem Unfug verwarnt werde und wenn er sich wieder etwas zu schulden kommen lasse dan Trage er auf ges. Bestrafung an Dem Bekl. wurde vorstehendes mit dem Bemerken eröffnet, daß er sich fernerhin vor solchen Unangenehmlichkeiten enthalten zu habe |
Herb klagt an - 1871 |
Im "SchultheißenAmtProtokoll" vom 25.April 1871 heist es: Heute erscheint Friedrich Herb Schulmeister hier und trägt vor: Ich besize im Distrikt Gaalberg einen Weinberg neben Christian Dahler und Carl Hägele ca. 1/2 Morgen in Meßgehalt welchen ich vor zwei Jahren mit Blauem Klee angeblümt habe, und sich sehr schön heran gebildet hat, so daß ich im vorigen Jahr einen sehr schönen Ertrag von ihm bezogen habe. Im Feb. Merz und Apr. d.J. so bald sich der Schnee entfernt gehabt hat. Ist einer der hies. Schäfer Pfisterer mit seiner Schafherde über diesen Kleee öfters gefahren, so daß der Klee jetzt ganz verdorben, und ich sehr wenig Ertrag mihr zu erhoffen habe. Dies kann ich mit 2.Zeugen beweisen und zwar durch den Johann Weber und jung Peter Frank von hier. Daß er in meinem Klee auf und abgefahren ist, es ist mir ein großer Schaden mehere Jahre, ich bitte daher vorerst um eine Gemeinderäthliche Einsicht und nach Erfund dessen werde ich erst mir weitere Ansprüche an den Beklagten geltend machen Zur Beurkundung Mit dem Anfügen den Schäfer Pfisterer und dessen Sohn Gottlieb Pfisterer zu vernehmung der Klage vorgeladen weiter Verhandelt den 27.Apr. 1871 Obenerwähnte Beklagter sind auf heute Tagforth zur vernehmung vorgeladen worden und sind auch in Persohn erschienen. Dem Christian Pfisterer wurde der Vorhalt gemacht ob er mit seinem Schafvieh über dieses Grundstück gefahren sei gibt hierauf an: Ich bin noch nie mahlen über dieses Grundstük weder die vergangenen Winter noch dieses Frühjahr gefahren, der Kläger sollenur Beweis liefern ob er oder sonst jemand gesehen hat oder bezeugen kann daß ich darüber gefahren sei, ich stelle es dem Kläger frei wenn er weitere Beschwerde auf seine Kosten erheben will, denn diese angeführte Klage gegen mich ist ganz grundlos weiter kann ich nichts angeben. Dem Sohn Gottlieb Pfisterer wurde ebenfalls der Vorhalt gemacht ob er mit seiner Herde über dieses Grundstück gefahren sei und zu welcher Zeit? Gibt hierauf an: Ich habe mit meiner Herde im Monat Jan. d.J. den Tag kann ich nicht bestimmen auf dem Gaalberg welcher der hies. Gemeinde gehört geweidet. Beim hinauffahren habe ich den Staigerfuhrweg eingeschlagen als ich einstweilen auf dem Galberg war, habe ich erfahren, daß mir ein Mutterschaf Lammen will, und schon mehr dabei war. Durch dieses weil es schon kalt gewesen um das Lamm zu retten habe ich den nächsten Weg zur Heimkehr eingeschlagen und über dieses Grundstück gefahren dies verhehle ich gar nicht, den ich habe gedacht dies bringe bestimmt keinen Schaden an diesem Klee weil er über 1.Fuß tief mit Schnee bedekt war irgend sonst aber hat meine Herde dieses Grundstück nie betretten weiter weiß ich nichts angeben Beschluß Dem Kläger von obiger Verhandlung zu benachrichtigen Auf vorladen des Klägers erschien derselbe und gibt an: Da wie es scheint weder die Zeugen die ich angegeben habe ungünstig gegen mich zeugen überhaupt stelle ich einen Schadenersatz da der hies. Gemeinderath in seiner Competenz nicht berechtigt ist ein Urtheil hierüber zu fällen, ich verzichte vorerst um eine Einsicht des Schaden betreffs und ich werde mich in diesem Falle an eine höhere Behörde dem diese Competenz zu Entscheidung bevorsteht wenden Am 29. ist Schulmeister Herb wieder erschienen und hat wieder um eine Einsicht nachgesucht hierauf hat man den Gemeinderath Zentler und Zöller beauftragt sich an Ort und Stelle zu begeben und Einsicht von der Sache zu nehmen und den Erfund hievon wieder zu Protokoll zu erklären Nach genommener Einsicht ist die Comission erschienen und hat erklärt: Wir haben die Sache eingesehen aber wenig erfunden, unsers erachtens konnten schon vor einigen Monaten sich Schafe in diesem Klee befunden haben den man hat dann und wann einen Schaaf.... noch gesehen aber fast gänzlich schon verwittert ist. Seitdem daß sich dieser Klee im wachsen befindet ist kein Spuhr weder an Treppen noch abge....... ...chsth... ersichtlich so viel ist ersichtlich daß sie viele Stöcklein darin befinden welche Wurzelkrank sind ob dies durch die Kälte oder Schaafvieh die Schuld trägt, können wir nicht beurtheilen, einen Schaden von dem abhüten in kurzer Zeit seitdem der Klee wächst haben wir nicht angetroffen Beschluß Da kein Schaden ersichtlich erscheint den Kl mit seiner Klage abzuweisen und ihn auf den Rechtsweg zu verweisen |
Leonhard Gottlieb Herb wird ein Heimathschein ausgefertigt - 1873 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihm am 05.04.1873 ein Heimathschein ausgefertigt wurde. Er war ca. 15 Jahre alt. |
Friedrich Herb wird ein Heimathschein ausgefertigt - 1873 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihm am 26.04.1873 ein Heimathschein ausgefertigt wurde. Er war ca. 20 Jahre alt. |
Leonhard Gottlob Herb wird ein Heimathschein ausgefertigt - 1873 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihm am 24.05.1873 ein Heimathschein ausgefertigt wurde. Er war ca. 17 Jahre alt. |
Friedrich Herb jun. hat sich nicht in die Stammrolle eingetragen - 1873 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 19.April 1873 folgendes: Schulmeister Herb von hier hat seinen Sohn Friedrich Herb welcher am 27.Okt 1853 geboren und im Jahr 1873 ins Militärpflichtige Alter eingetreten ist, gemäß der Aufforderung des Königl. Oberamts nicht zur Einschreibung in die Stammrolle rechtzeitig angemeldet und wurde deßhalb um 1.Thaler gestraft. Auch wurde dem Schulmeister Herb aufgegeben daß er innerhalb 14 Tagen einen Geburtsschein von seinem Sohn beizubringen habe |
Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen - Friedrich Herb jun. - 1873 bis 1875 | ||
Friedrich Herb jun. wurde 1873 als Küfer bezeichnet. Seine Größe wurde 1873 mit 1,57m, 1875 mit 1,60m angegeben.
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Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen - August Herb - 1873 bis 1874 | |||
August Herb wurde 1873 als Schlosser bezeichnet. Er scheint 1873 bei Frankfurt aM gearbeitet zu haben. 1874 war er in Offenbach.
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Schulmeister Friedrich Herb hatte wohl finanzielle Probleme ... - 1873 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.Mai 1873 liest sich das so: Auf Anordnung des Königl. Oberamts Gerichts wurde heute durch das Königl. Gerichts Notariat bei Schulmeister Friedrich Herb von hier Vermögens Untersuchung eingeleidet, und wurde von dem Gemeinderath vorgeschlagen zum Güterpfleger Friedrich Schanzenbach |
weiter lesen wir am 19.Mai 1873 folgendes: Zur Vermögensuntersuchung des Schulmeister Herb, welche aber nicht wie oben am 3.Mai sondern erst am 15.Mai 73 statt gefunden hat, weil Herb die Tagfarth v. 3.Mai durch weggehen vereitelt hat, wurde von dem Gemeinderath folgendes Zeugniss ins K. Oberamtsgericht eingesendet. 1. Prädikat der Herbischen Eheleute mittelmäßig 2. woher der Vermögenszerfall kommt wurde folgendes erwähnt- a. zu große Ausgaben für die Kinder b. unnützer thörichter Einkauf v. Liegenschaften c. geringe Herbsterträge |
Nach dem Gant von Ernst Herb werden Güter verkauft - 1873 | |||||
Im Verrenberger Kaufbuch stehen am 03.09.1873 die Details: Sein halber Keller unter dem Haus No.20 wird von Georg Schluchter um 80fl. erkauft. Dieser trifft mit dem Besitzer der anderen Hälfte, Michael Ahles folgende Vereinbarung: "Der Käufer dieses Kellers unter Gebäude No 20 Georg Schluchter und der Eigenthümer dieses Gebäudes und des anderen halben Kellers Mich. Ahles, kamen dahin überein, daß dieser Keller der länge nach wie dieser eigentlich schon unt…. Ist vertheilt werden und bleiben soll, hieben soll Schluchter den südlichen Theil gegen die Straße und Ahles den östlichen Theil gegen Schanzenbach erhalten" Es wurden noch Flurstücke im Wert von mind. 210fl. verkauft [Auszug aus dem Kaufbuch ist nicht vollständig]. |
Ernst Herb bekommt ein Zeugnis - 1874 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.September 1874 liest sich das so: Dem Ernst Herb ein Zeugniss ausgestellt ans OA Gericht Heilbronn 1. Sitten: etwas Trunk und Händelsichtig, Vorstrafen, wie es Strafverzeichniss enthält. 2. Vermögen 0 hat auch nichts zu hoffen Nachtrag: Den 18.Mai 1875 Herb das gleiche Zeugniss ausgestellt Am 24.Dez 1875 das gleiche dem Kl. Oberamtsgericht Heilbronn |
Rosina Herb steht wegen Holzdiebstahl in Untersuchung - 1875 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.Januar 1875 liest sich das so: Der Rosina Herb Schulmeisters Ehefrau auf Anordnung des K. Oberamtsgerichts wegen dem der Gemeinde entwendeten Holz folgendes Zeugniss ausgestellt. 1. Prädikat, es ist über sie schon verschiedenes über ihre Berechtigung hinausgreifend gesagt worden, beziehungsweise in Sachen welche nur auf Antrag zu verfolgen sind erwiesener Masen vonihr gesagt worden 2.Vorstrafen, wegen Feuerpolizeilichem Vergehen v. K. Oberamt Oehringen um 10f. ist aber auf 5f. begnadigt worden 3. Vermögen ca. 300f. im Gant gerettetes Weibs beibringen. |
Gerade der Punkt 3. lässt vermuten, dass Friedrich Herb nach der Vermögensuntersuchung 1873 in Gant geraten ist. Begriffserklärung: "Gant bezeichnet den öffentlichen gerichtlichen Zwangsverkauf, namentlich der öffentliche Verkauf der Güter eines Überschuldeten". Im Juli 1876 stellen die Verrenberger an das Königl. Gemeinschftl. Oberamt Öhringen/Weinsberg die Bitte: "nach langem Unglück mit Lehrer Herb, die hiesige Schulstelle mit einem tüchtigen Lehrer in kurzer Zeit zu besetzen". In einem Zeugniss für den Sohn Ernst heist es im Gemeinderatsprotokoll im Januar 1877: "... 3. Vermögen nichts, hat auch nichts zu hoffen da die Eltern vor einem Jahr vermögenslos von hier weggezogen sind". |
Ernst Herb wird in den Ruhestand versetzt - 1876 | ||
Artikel aus dem Deutschen Merkur Artikel aus dem "Neues Tagblatt und General-Anzeiger für Stuttgart und Württemberg" vom 19.01.1876 |
Ernst Herb bekommt ein Zeugnis - 1877 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Januar 1877 liest sich das so: Auf Anordnung des Kl. Oberamts Gerichts Heilbronn dem Ernst Herb folgendes GeRäthl. Zeugniss ausgestellt. 1. Sitten etwas Trunk und Händelsüchtig 2. Vorstrafen nach dem Strafverzeichniss 4 3. Vermögen nichts hat auch nichts zu hoffen da die Eltern vor einem Jahr vermögenslos von hier weggezogen sind. 4. Erwerbsverältnisse unbekannt da er schon längst von hier abgezogen ist 5. Militärverhältniss, Er.... |
Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen - Gottlieb Herb - 1878 bis 1880 |
Gottlieb Herb wurde 1878 als Goldarbeiter bezeichnet. Er hatte im Laufe des Jahres 1878/79 wegen Bettels 4.Strafen von 1-4 Tagen erhalten. |