Johann Christian Pfisterer, Schäfer (1) neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 179a 09.04.1812 Lampoldshausen - 29.06.1877 oo 13.09.1836 Sindringen Johanna Christiane Schäfer 20.10.1814 - 23.12.1848 oo 22.05.1849 Sindringen Carolina Elisabeth Winter 22.10.1827 Lampoldshausen - 10.02.1914 | |-----------------|---------------|---------------|-------------------|----------------|-----------------|-------------------|--------------|------------|-----------|---------------|-------------|------------|--------------| | | | | | | | | | | | | | | | Friedrich ungetauft früh/totgeburt Johanna Johanna Johanna Luise Johann totgeburt ungetauft Sophia Christian Friedrich Johann ungetauft Gottlob 19.03.1840- 16.11.1840 Carolina Christiane Elisabetha Catharine Christian 24.08.1860 08.10.1861- Friederike Friedrich Carl Martin 09.05.1837- 20.03.1840 17.12.1849- 12.08.1851- 17.09.1853- 06.09.1855- 14.05.1858- 10.10.1861 17.10.1863- 20.02.1867- 17.03.1870- 17.03.1870- 17.03.1870- 03.12.1905? ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? 15.10.1913 13.03.1862 ??.??.???? ??.??.???? 08.04.1870 19.03.1870 18.03.1870 oo 01.10.1878 oo 28.07.1872 oo 14.09.1875 oo 19.06.1879 oo 15.11.1881 oo 1893 Susanne Barbara Johann Christian Scholl in Gottlieb Chri. Johann Jakob 04.09.1844- Friedrich Gottlieb Büttelbronn Binder Friedrich Gebert 17.12.1906 Kretschmann 22.01.1850- 18.06.1852- 15.04.1842- ??.??.???? 09.07.1884 ??.??.???? oo 17.11.1885 Heinrich Georg Adam Hörger 07.10.1856- 30.04.1920 Am 07.02.1878 kaufte seine Witwe die Haushälfte 18a die sie 1881 wieder verkaufte. Vermutlich lebte sie im "Schäferhaus" (Haus Nr.8) (1) Im Eheregister seiner Tochter Johanna Elisabetha Pfisterer wird er als Schäfer in Verrenberg bezeichnet
Johann Christian Pfisterer ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1856 Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art und Zeit als Beisitzer: April 1857 Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: |
Friedrich Zentler klagt gegen den Schäfer - 1857 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 04.November 1857 heist es: Es erschien Friedrich Zentler von hier und Klagt an daß ihm der hiesige Schäfer Pfisterer in seinen Wiesen im Lindenhölzle wo sich das Ohmetgras noch darauf befunden und solches abgeweidet habe ich trage daher darauf an daß mir mein Schaden welchen ich zu einem Gulden anschlage ersezt werden wolle Beklagter wurde über vorstehendes verständigt gibt hierauf an, es ist richtig daß ich auf dieser Wiesen geweidet habe, den die hiesigen Bürger haben die Wiesen alle in dieser Umgegend mit ihrem Vieh ausgeweidet weshalb ich auch die Wiese betrieben auch nicht in Erfahrung gebracht habe daß dieses Ohmetgras noch auf dieser Wiesen befunden hat. Ich sehe daher mich veranlaßt dem Kl. nichts zu ersezen, und ihm mit seiner Klage abzuweisen Beschluß Da der Beklagte geständig ist die Wiesen auf dieser Richtung wie es der Kläger angegeben mit seinem Schafvieh betrieben hat dem Kläger 1f. innerhalb 8 Tagen bei Vermeidung der Exekution zu bezahlen habe Die Eröffnung Beklagter hat die Unterschrift verweigert und erklärt hiemit daß er sich an den Gemeinderath wenden wolle der die Sache weiter in Verhandlung ziehen soll Nach einigen Tagen sind Kl. und Bekl. überein gekommen daß die Klage erledigt und kein Anspruch an den Kl. weiter erfolgen soll |
Klage gegen den Verrenberger Schäfer Pfisterer wegen weiden im Chausegraben - 1858 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 26.April 1858 heist es: Es erschien Straßenwärter Friedrich Müller von Oehringen und gibt an daß der hies.Schäfer Pfisterer am 23.Apr. D.J. auf den nebenwegen der K. Staatsstraße mit seiner Schaafherde geweidet habe was den vorliegenden Gesetzen zuwieder spricht. Straßenmeister Daniel habe sich selbst bei der Straßenvisitation überzeugung verschafft resp. die zuwiederhandlung selbst eingesehen daß der Schäfer in den K. Caußegräben geweidet und die Angabe des Straßenwärter Müller der Wahrheit gemäß sei Schäfer Pfisterer wurde über vorstehendes verständigt gibt an Es ist richtig daß einige Stück von meiner Herde in dem Chausegraben sich befunden, was aber von keiner Bedeutung gewesen war sich darin aufgehalten zu haben Beschluß Da das Weiden in den K. Chausengräben verbotten, den Schäfer Pfisterer in eine Warnungsstrafe, weil derselbe noch niemal wegen unerlaubtem Waiden zur Anzeige gebracht worden ist mit 1f. 30x zu verfällen |
Klage gegen den Verrenberger Schäfer Pfisterer - 1858 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 07.August 1858 heist es: Nach einer schriftlichen Mittheilung des Fürstlichen RentAmts Oehringen, soll Schäfer Pfisterer hier, am 1.Aug. d.J. mit seiner Schaafherde durch die mittlern Höhle der dieseits fürstlichen und Hohenloh Bartensteinischen Weinberge gefahren und dessen Hund nebst Schaafe in die Weinberge eingedrungen sein. worauf das fürstl. RentAmt um Bestrafung des Unfuggetriebenen bittet Schäfer Pfisterer über vorstehendes verständigt gibt an, es ist richtig daß mein Sohn mit seiner Herde durch die genannte Weinberghole gefahren den ich hatte ihn noch nicht in Kenntniß gesezt gehabt daß ich schon einmal verwarnt wurde diese Hohle nimmer zu befahren Beschluß Da der Beklagte diesen Unfug worüber schon ein mal verwarnt zugestanden in eine Strafe von 1f. 30x. zu verfällen |
Johann Friedrich Gebhard klagt gegen den Schäfer Pfisterer - 1858 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 06.November 1858 folgendes: Es erschien Johann Gebhardt und klagt an der Schäfer Pfisterer habe ihm die helfte in seiner Wiesen im Gäßle neben Schultheiß Lay am 5.d.M. abgeweidet er bitte daher den Pfisterer zu veranlassen daß er mir den Schaden erseze den Schaden schlage er zu einem Gulden an Am nächsten Tage wurde das ganze Feld noch mit Schnee bedekt worauf man da mann auf dieser Wiese ja doch kein Gras erheben kann die Klage beruhen zu lassen was der Kläger hiermit anerkennt und auf die Klage verzichtet |
Christian Bort klagt gegen den Schäfer - 1860 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 30.Juni 1860 folgendes: Es erschien Christian Bort von hier und trägt vor Der hies. Schäfer Pfisterer hat heute in meiner Galbergsklinge welche mit Erbsen angeblümt mit seinem Schaafvieh befahren und die Erbsen ganz Demoliert auch hat er mir meinen Klee welcher darueber liegt abgeweidet und in meinem daneben liegenden Weinberg Schaden an den Weinstöcken verübt ich bitte daher daß der Schäfer einen Schaden ersezt und zur Strafe gezogen wird sollte sich Schäfer nicht im Gütlichen Wege mit mir verständigen, so bitte um Gemeinderäthlich Einsicht von dem verübten Schaden Desgleichen erscheint Georg Schluchter von hier und trägt ebenfalls vor daß ihm der Schäfer in seinem neu angelegten Weinberg im Galberg welcher heuer erstmals bestokt und mit Bohnen und Burgunter angeblümt war gefahren sei und habe seinen Reb. so wie die weitere anpflanzung z....er tragen daher auf Schadenersatz und Bestrafung des thäters an Ebenfalls erscheint Johann Gebhardt und trägt vor der hiesige Schäfer hat mir an meinem Weinberg in der Winterhelden 2.Zeile Traubenstöke abgeweidet wofür ich den selben weil dieses schon öfters vorgekommen ist gewartet habe ich trage daher auf Schadenersatz und Bestrafung des Thäters an Schäfer Pfisterer über vorstehendes verständigt gibt an es ist richtig daß ich in dem Christian Bort seiner Klinge geweidet vielleicht auch etwas Schaden dem Kl- Bort und Schluchter angerichtet habe, sa mir aber der kl. ----bort zweimal für seinen Schaden zu ersezen verlangt so verlange ich das ein Augenschein nach Ort und Stelle Expetirt werden solle desgleichen bitte ich daß von dem verübten Schaden welchen Georg Schluchter und Gebhardt zu ersezen verlangt eingesehen werden solle Die Kläger Christian Bort und Georg Schluchter kommen mit einander überein der Beklagte gibt zu daß er dem Bort dem Schaden mit 1f. 45x. dem Schluchter 3f. erseze Die Kläger sind mit diesem Ersatz einverstanden und stellen den Antrag daß der Schäfer von ihnen aus nicht gestraft werden solle Beschluß Den Schäfer auf den Antrag des Klägers von der Strafe befreit lassen, dem Gebhardt aber seine Klage weiter durch Einsicht untersuchen zu lassen weil derselbe nicht auf gütlichen Wege übereingekommen sind Auf obige Erklärung des Bekl. hat man durch den Gemeinderath Bort und Mezger Einsicht nehmen zu lassen die Einsicht erklärt daß der Kläger seine Weinstöke auf der Gemeinde gehörigen Eigenthum angepflanzt habe hiezu der Kläger nicht berechtigt sei einen Schadenersatz zu verlangen Beschluß den Kläger mit seiner Klage abzuweißen |
Johann Käppler klagt gegen den Schäfer - 1861 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 30.September 1861 heist es: Heute erscheint Johann Käppler und trägt vor Ich besize ungefähr 5.Viertel Wiesen im Lindenhölzle worauf ich mein erstes Oehmd gemacht und eingeheimst habe. Diese Wiese hat ein ganz schönes Schaabgras erzeigt am Donnerstag den 26. l.M. hat mir der hies. Schäfer Pfisterer mit seinem Schaafvieh theils ganz theils minder ausgeweidet. Ich trage darauf an, daß durch eine amtliche Deputation Einsicht von genannter Wiese genommen und durch Befund dessen der Schäfrt Pfisterer nicht nur zur Strafe gezogen, sondern auch mir emine durch die Einsichts Behörde verübte Schaden zu ersezen und in die verursachten Kosten verurtheilt werde. Beschluß Auf Verlangen des Klägers Einsicht von dem verübten Schaden nehmen zu lassen. Hierauf wurde dem Gemeinderath Mugele und Bort der Auftrag ertheilt von dem verübten Schaden zu nehmen. Nach Vollzug der Einsicht erklären die Beauftragten daß der Schäfer die obenerwähntee Wiese theilweise sudgeweidet habe der Schaden welcher hierdurch verursacht wurden ist Taxieren wir zu ~1f.30x Kläger gibt auf vorstehende Einsicht an ich will von meinem Anspruch auf Schadenersatz weil er doch mind.... angeschlagen abstehen jedoch verlange ich daß der Beklagte Gesezlich gestraft werde. Beklagter wurde ebenfalls vernomen gibt auf befragen an Mein Sohn hat unter seiner Herde wo er geweidet hat 3.-4. blödsinnige Schaafe gehabt welche zurück geblieben und da er solche hat nachholen wollen. So ist seine Herde in des Klägers seine Wiese gekommen haben aber wenig Schaden angerichtet, Wenn ich gestraft werde so erkenne ich die Strafe für meinen Sohn zu zahlen an. Beschluß Da der Beklagte zugestanden daß durch sein Schaafvieh etwa schaden angerichtet worden ist. Auf Verlangen des Klägers in die Ges. Strafe mit 3f. und 42x Kosten zu verfällen Auf vorlesen erkennt der Vater die angesezte Strafe an und verzichtet auf den Recours |
Fries beschwer sich über den Schäfer Pfisterer - 1863 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 14.Oktober 1863 folgendes: Es erschien Hl. Gutsverwalter Fries von hier und beschwert sich daß ihm der hies. Schäfer Pfisterer in seinem Stuppen und Kretteräker den Stoppelklee mit seinem Schaafvieh betrieben, wo ich jetzt diesen Klee habe abmachen wollen, ich trage über diesen verübten Unfug darauf an, daß dem Pfisterer nicht nur diese Verübung zu untersagen sondern denselben mit einer nach dem Gesezr entsprechenden Strafe zu rügen sei. Schäfer Pfisterer auf vorstehendes vernommen gibt an ich habe keinen Schaden angerichtet, den ich bin nicht mit meinen Schaafvieh in den angegebenen Aeker geweidet. Den Kl. soll wenn er sich nicht zufrieden erklärt den Schaden welchen ich verübt haben soll einsehen lassen. Dann will ich mich nach Erfund dessen zur weitern Verfügung unterziehen. Dem Kl. wurde obige Angabe des Bekl. mitgetheilt, worauf derselbe erklärt daß er auf Vollzug der Strafe verzichte, jedoch mit dem Bemerken, daß der Schäfer verwarnt werden wolle seinen Klee ....... zu befahren. Beklagte wurde ermahnt die Stoppelklee zu jeziger Zeit wo möglich zu schonen. |
Das Rentamt klagt gegen den Schäfer Pfisterer - 1864 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 22.Juli 1864 folgendes: Das fürstl Rent Amt Öhringen hat schriftliche Klage erhoben daß der his. Schäfer Christian Pfisterer am 17.Juli d.J.die mittlere Hohle zwischen ihren auf hies. Markung liegenden Weinbergen mit Schaafen befahren haben wo er doch nicht berechtigt sei ein Waiderecht auszuüben über dies schon einmal gestraft und auf fernerhin die hohle wieder zu befahren verwart worden sei in dem Wiederholten falle trägt die Klägern auf strenge Strafe an. Beklagter über vorstehendes vernommen gibt an es ist richtig daß ich die hohle befahren habe, habe aber gar keinen Schaden an den Weinbergstöken angerichtet weiter kann ich nichts angeben Beschluß Da Beklagter wegen Befahrung dieser hohle schon mit einer Warnungsstrafe gerügt worden ist in eine strengere Strafe mit 3f. zu verurtheilen Beklagter erkennt die Strafe an und verzichtet auf den Recours |
Schäfer Christian Pfisterer soll auf einem Kleefeld geweidet haben - 1865 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 04.August 1865 heist es: Es erscheint Christian Eberle von Bitzfeld und trägt vor Ich besitze auf der hiesigen Markung 1.Morgen Aker Distrikt Zehn Morgen welcher mit Klee angeblümt ist an diesem Klee hat mir der Schäfer Pfisterer von hier einen Schaden durch Abweiden verursacht worüber ich ihn schon öfters verwarndt habe im Betrag von 2f.. Ich bitte daher den Pfisterer zu veranlassen daß eine güthliche Übereinkunft mit mir trifft im falle er dieses unterläßt, und sich nicht wie versprochen so bitte ich daß ein Augenschein auf Unrechtskosten von den verübten Schaden genommen und Pfisterer zu einem Schadenersatz nebst allen der auf diese Klage bezug habenden Kosten verurtheilt werde Schäfer Pfisterer auf vorstehendes vernommen gibt an Auf dem Aker des Klägers habe ich mit meinem Schafvieh keinen Schaden angerichtet, und daß an der Stelle, wo der fuhrweg durchgeht eine Kleinigkeit abgeweidet ist ist richtig dies ist aber von wenig beteutung den ich muß ja weil dieses Diestrikt bragfeld liegt, meine Furth auf diesem Fahrweg ausüben eine Uebereinkunft treffe ich nicht mit dem Kläger und wenn derselbe nicht zufrieden sein will stelle ich es ihm frei wenn er einen Augenschein auf seine Kosten von der Sache nehmen läßt. Beschluß Auf obige Angabe den Kläger davon in Kenntniß zu sezen Schäfer Pfisterer hat mit dem Kläger keine Uebereinkunft getroffen und hierauf zu erkennen gegeben Einsicht von der Sache nehmen zu lassen hierauf haben sich die 2.Gemeinderäthe Christian Mezger und Carl Carle an Ort und Stelle begeben und hierauf nachstehendes zur Angabe gebracht: Auf dem Aker des Klägers haben wir ersehen daß der Schäfer etwas Schaden gethan hat, und zwar von dem Feldweg welcher über den Aker zieht Links gegen Bizfeld ca. 8.Schuh Durchschnittlich mit Einschuß diesen was durchs Fuhrwerk verdorben worden und Links von dem Fuhrweg gegen Oehringen durchschnittlich 4.Schuh Längs dem Aker ist nichts verdorben, den verursachten Schaden ist von keiner Bedeutung und halten es für räthlich einen Sühneversuch vorzunehmen. Die Partheien sind auf heute Tagforth vorgeladen und ein Sühneversuch mit ihnen vorgenommen worden welcher auch dahin zustande kam. Bekl. ersezt dem Kl. die für die ausgelegte Einsichtsprotokoll mit 30x und für Schadenersatz 12x. |
Schäfer Christian Pfisterer wird wegen Rauchen im Stall gestraft- 1873 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 12.März 1873 heist es:: Auf eine anzeige des Landjäger StationsCommandanten Lang von Oehringen wurde Christian Pfisterer Schäfer von hier wegen verbottenen Tabakrauchens in dem Schaafstall zu einer Geldstrafe von 2 Thaler verurtheilt |
Klage gegen den Schäfer Christian Pfisterer - 1873 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 28.April 1873 heist es:: Klage des Straßenwärter Wieland hier gegen Christian Pfisterer Schefer hier wegen unbefugtem Weiden in den Caussee gräben Der Kläger wurde aber wegen nicht genügenden Nachweis abgewiesen |
Gläubiger Aufruf nach dem Tod von Johann Christian Pfisterer - 1877 |
Gläubiger Aufruf im "Hohenloher Bote" nach dem Tod von Johann Christian Pfisterer |
Klage gegen die Witwe des Schäfer Christian Pfisterer - 1881 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 28.Juni 1881 heist es: Die Christian Pfisterer Witwe wurde wegen laufen laßen ihrer Gänse gewarnt und bei wiederholungsfall mit Strafe bedroht |
Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen - Christian Friedrich Pfisterer - 1887 bis 1888 |
In der Militärstammrolle wird Christian Friedrich Pfisterer als Schäfer bezeichnet. Er scheint 1887 in Brettach OA Nekarsulm gelebt zu haben. |