Johann Martin Winter, Bauer in Lampoldshausen ??.??.???? - ??.??.???? oo 30.08.1885 Elisabetha Barbara Winter geb. Gronbach (1) 25.04.1797 Lampoldshausen - 07.04.1869 Verrenberg | |-----------------------------------------|---------------------|----------------------------------------| | | | Caroline Elisabeth Winter Johann Martin Winter Johanne Christina Winter 22.10.1827 Lampoldshausen- 08.02.1820- ca. 1822- 10.02.1902 Verrenberg 02.11.1893 Ohrnberg ??.??.???? oo 22.05.1849 Sindringen oo 02.09.1845 Lampoldshausen oo ??.??.???? Johann Christian Pfisterer Elisabeth Christine Pfisterer Simon Wieland 09.04.1812 Lampoldshausen- 14.09.1824 Lampolshausen- ca. 1820- 29.06.1877 Verrenberg 22.01.1898 ??.??.1890 (1) Eltern waren: Johannes Gronbach und Elisabeth geb. Vogelmann Vermutlich lebte sie zum Zeitpunkt ihres Todes bei ihrer Tochter Caroline Elisabeth Pfisterer
Gläubiger-Aufruf nach dem Tod von Elisabeth Barbara Winter - 1869 |
Im "Hohenloher Bote" erschien am 17.05.1869 der folgende Gläubiger-Aufruf:![]() |
(1) "Realteilung der Witwe des Martin Winter - 1869 | ||||||||||||||||||||
In dieser Realteilung der Witwe des Martin Winter vom 25.08.1869 findet sich das folgende: Die Erben sind die Kinder der Verstorbenen: 1. Martin Winter, Bauer in Ohrnberg 2. Johanne, Ehefrau des Simon Wieland, Bauers in Lampoldshausen 3. Caroline, Ehefrau des Christian Pfisterer Schäfers hier. Die Verstorbene hatte am 23.01.1859 ein Testament errichtet. Das Erbe der Kinder Johanne und Martin sollen auf den Pflichtteil beschränkt sein. Während dieser Teilungsversammlung kam die folgende Vereinbaung zustande: §.1. Der ganze Nachlaß bestand in: Aktivposten 800 fl. Fahrniß 30 fl. worauf etwa 40 fl. Schulden haften. Das wird der Tochter Caroline verh. Pfisterer überlassen. §.2. Caroline verh. Pfisterer zahlt im Wege der Erbabfertigung an ihre Geschwister Martin Winter, Bauer hier in Ohrnberg Johanne Wieland von Lampoldshausen als Abfindung für alle ihre Erbschaftsansprüche sowohl an väterlichen als mütterlichen Nachlaß 160 fl. §.3. Es wird anerkannt, dass jedes Kind 800 fl. Heiratsgut und eine Aussteuer erhalten hat. §.4. Das vorliegende Testament ist durch gegenwärtigen Vertrg gänzlich aufgehoben. §.5. Etwa nachkommende Schulden, sowie die Theilungskosten zahlt die abfertigende Erbin allein.
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