Johann Georg Bort, Söldner in Adolzfurth 21.09.1774 Adolzfurth - 24.03.1851 Adolzfurth oo 13.11.1796 Christina Elisabeth Fuchs ??.??.???? - ??.??.???? | |-----------------------------------------------------------------------------------------------| | | Christian Johann Bort, Söldner neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 12b Johann Georg Bort, Bauer in Öhringen(1) 08.11.1802 Adolzfurth - 24.11.1868 ??.??.???? - ??.??.???? oo 25.01.1825 Eva Catharina Wenninger 12.03.1800 - 15.11.1846 oo 27.04.1851 Eva Dorothea Zürn, geschieden - wann? 17.11.1808 Michelbach - ??.??.???? | |------------|-------------|---------------|-------------|-------------|-------------|--------------|-----------| | | | | | | | | | Eva Barbara Eva Ba. Eva Maria Johann Johanna Johann Johann Johanna Georg Catharina Catharina Barbara Christian Magdalena Georg Georg Christina Peter 18.05.1825- 06.06.1826- 17.08.1827- 27.03.1830- 26.10.1832- 12.11.1834- 07.09.1837- 25.08.1839- 09.06.1843- 25.07.1825 29.01.1847 27.12.1904 23.11.1876 15.12.1846 13.03.1835 10.10.1878 01.07.1843 soll im Ausland gestorben sein. ledig | oo 11.02.1872 ledig |-Johann Eva Rosina Christian 16.03.1842- 30.11.1861 22.08.1932 12.12.1861 Im Urkataster von 1839 ist Christian Johann Bort als Eigentümer des Haus Nr.15 (zur Hälfte) eingetragen. Er hatte es 1825 von seiner Schwiegermutter gekauft. Am 01.11.1851 wird im Hohenloher Boten erstmals sein Gut im Rahmen einer Hilfsvollstreckung zum Verkauf angeboten. Es kam aber auch im Folgejahr nicht zum Verkauf. Musste er nach der Scheidung von seiner 2ten Frau das Haus verkaufen!? Wann war diese Scheidung? Er wurde 1852 vergantet, infolge der Scheidung? 1855 verkaufte er seine Haushälfte. Zog er dann in eine Hälfte des Haus Nr.46 zur Miete? In einem Kaufvertrag von 1860 steht, dass er dort "Haußzins" zahlen musste. Die Kinder Eva Maria Barbara Bort (1827-1904), Johann Christian Bort (1830-1876) und Johann Georg Bort (1837-1878) kauften am 13.06.1868 das Haus Nr.6.
Christian Johann Bort erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutsankauf - 1825 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Ansuchen Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Guts Ankauf ao 1825 |
Christian Bort wird wegen Diebstahl angeklagt - 1833 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 28.August 1833 folgendes: In der Untersuchungssache gegen Christian Bort von Vörrenberg wegen Feld Diebstahls erkannt das K. W. Amtsgericht Pfedelbach daß Christian Bort von Vörrenberg in Hinsicht auf den Verdacht eines Feld Diebstahls von der Instanz zu entbinden und zu bezahlung der Untersuchungs Kosten zu Verurtheilen sei so beschloßen im K.W. Amts Gericht Pfedelbach den 28ten August 1833 |
Katharina Bort geb. Wenninger steht in Untersuchung - 1846 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.Juli 1846 findet sich folgendes: Unterm 4.d.Mts brachte Leonhard Gerbig ….. Die Ehefrau des Christian Bort, Katharina geb. Wenninger sieselbert mit der Anzeige vor das Schultheißenamt daß diese ihm an demselben Tag zwischen 9. u 11 Uhr aus seinem Krautgarten in den Kiepfgärten 18-20 ….. Salat entwendet habe und von ihm auf der That betroffen worden sey. Die Angeschuldigte hat damals ihr Vergehen inbekannt, solches übrigens damit zu entschuldigen gesucht, daß sie in der Absicht ausgegangen sey, in ihrem eigenen Garten Salat zu holen und erst dann als sie keinen reifen gefunden, sich entschlossen habe, demgleichen in dem Krautgarten des Gerbig zu nehmen mitunter auch um nicht viel Zeit zu versäumen. Gemeinderath Ilg hat die Werth des entwendeten Salats auf 3x angeschlagen und es wurde das vorliegende Vergehen als Feld Diebstahl dem K. Oberamtsgericht .... von diesem jedoch nach Art.60. des Polizeistrafgesezbuchs dem K. Oberamtes und wiederum von ersteren dem Gemeinderath als Entwendung an Eß und Trinkwaren zum unmittelbaren Genuß zur Bestrafung übergeben. Es wurde nun die Angeschuldugte vorgerufen und ihr der geeignete Vorfall gemacht, worauf dieselbe angibt: Mein Mann war 8.Tage lang krank und konnte nichts essen. Auf einmal gelüstete es ihn nach Salat als etwas frischenes und da ich in meinem eigenen Garten keine genießbaren hatte so nahm ich 18-20 f.... aus demjenigen des Leonhard Gerbig, ohne daß ich von diesem Erlaubniß gehabt hätte. Ich dachte denn, es werde nichts ausmachen wenn ich welche ..... nehme. Zumal für einen kranken Mann Beschluß der Katharina Bort nach Art. 60. des K. Strafgesezes eine Geldstrafe von Zwey Gulden anzusezen und ihr zu eröffnen daß sie dagegen an das K. Oberamt Oehringen .... |
Johann Christian Bort bekommt ein Zeugnis - 1851 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Oktober 1851 findet sich folgendes: Dem Christian Bort von hier, wirdt ein Gemeinderäthliches Zeigniß ausgestellt. Demselben wird bezeigt. 1tens Daß derselbe noch in keiner Undersuchung gestanden, und auch noch nicht gestraft worden ist. 2tens Was derselbe an Vermöchens besizt, ist nach der Vermöchens Undersuchung 170 bis 180f. |
Christian Johann Bort wurde vergantet - 1852 |
Johann Bort wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1856 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihm am 24.12.1856 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde. Er war ca. 22 Jahre alt. |
Christian Bort wird wegen Überfahrt angeklagt - 1856 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 07.Januar 1856 folgendes: Conradt Kein von Schwöllbronn klagt schriftlich daß ihm Christian Bort von hier in seiner Wiesen in der Happach hies. Markung Unbefugter Weiße über das Heugras gefahren sei. Kläger bittet daher Augenschein von dieser Sache zu nehmen und den Beklagten in alle Kosten und Schadenersatz und Bestrafung zu verurtheilen Beilage 1 Auf vorstehende Klage sind Gemeinderath Hörger und Käppler Amtlich beauftragt worden Einsicht von der Sache zu nehmen. Dieselben haben nach genommener Einsicht Pflichtmassig erklärt daß der Beklagte dem Kläger über seine Wiese Dreimal gefahren worüber derselbe dem Kl 36x Schaden für das verführte Heugras zu ersezen schuldig sei Auf vorstehende Klage hat man dem Beklagten darüber verständigt gibt an es ist richtig daß ich über diese Wiese gefahren bin aber für 36x Schaden habe ich nicht verursacht und erkenne solche auch nicht an. Dem Beklagten wurde über dieses da er Unbefugter Weiße 36x Schaden dem Kläger verursacht hat, derselbe in eine Strafe mit 30x nebst Schadenersatz und 30x Sporteln verurtheilt und eine frist zur Bezahlun von 20 Tagen anberaumt zugleich ihm eröffnet daß wenn er sich über vorstehendes beschwert erachtet sollte ihm das Rechtsmittel des Recourses bei Verlust binnen 2 mal 24 Stunden in mündlicher oder schriftlich anzuzeigen habe den 17 dieses Morgens 6 Uhr |
Eva Maria Barbara Bort wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1857 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihr am 27.04.1857 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde. Das bedeutete, dass sie bereits 30 Jahren alt war, als sie in fremde Dienste ging. |
Christian Bort klagt gegen den Schäfer - 1860 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 30.Juni 1860 folgendes: Es erschien Christian Bort von hier und trägt vor Der hies. Schäfer Pfisterer hat heute in meiner Galbergsklinge welche mit Erbsen angeblümt mit seinem Schaafvieh befahren und die Erbsen ganz Demoliert auch hat er mir meinen Klee welcher darueber liegt abgeweidet und in meinem daneben liegenden Weinberg Schaden an den Weinstöcken verübt ich bitte daher daß der Schäfer einen Schaden ersezt und zur Strafe gezogen wird sollte sich Schäfer nicht im Gütlichen Wege mit mir verständigen, so bitte um Gemeinderäthlich Einsicht von dem verübten Schaden Desgleichen erscheint Georg Schluchter von hier und trägt ebenfalls vor daß ihm der Schäfer in seinem neu angelegten Weinberg im Galberg welcher heuer erstmals bestokt und mit Bohnen und Burgunter angeblümt war gefahren sei und habe seinen Reb. so wie die weitere anpflanzung z....er tragen daher auf Schadenersatz und Bestrafung des thäters an Ebenfalls erscheint Johann Gebhardt und trägt vor der hiesige Schäfer hat mir an meinem Weinberg in der Winterhelden 2.Zeile Traubenstöke abgeweidet wofür ich den selben weil dieses schon öfters vorgekommen ist gewartet habe ich trage daher auf Schadenersatz und Bestrafung des Thäters an Schäfer Pfisterer über vorstehendes verständigt gibt an es ist richtig daß ich in dem Christian Bort seiner Klinge geweidet vielleicht auch etwas Schaden dem Kl- Bort und Schluchter angerichtet habe, sa mir aber der kl. ----bort zweimal für seinen Schaden zu ersezen verlangt so verlange ich das ein Augenschein nach Ort und Stelle Expetirt werden solle desgleichen bitte ich daß von dem verübten Schaden welchen Georg Schluchter und Gebhardt zu ersezen verlangt eingesehen werden solle Die Kläger Christian Bort und Georg Schluchter kommen mit einander überein der Beklagte gibt zu daß er dem Bort dem Schaden mit 1f. 45x. dem Schluchter 3f. erseze Die Kläger sind mit diesem Ersatz einverstanden und stellen den Antrag daß der Schäfer von ihnen aus nicht gestraft werden solle Beschluß Den Schäfer auf den Antrag des Klägers von der Strafe befreit lassen, dem Gebhardt aber seine Klage weiter durch Einsicht untersuchen zu lassen weil derselbe nicht auf gütlichen Wege übereingekommen sind Auf obige Erklärung des Bekl. hat man durch den Gemeinderath Bort und Mezger Einsicht nehmen zu lassen die Einsicht erklärt daß der Kläger seine Weinstöke auf der Gemeinde gehörigen Eigenthum angepflanzt habe hiezu der Kläger nicht berechtigt sei einen Schadenersatz zu verlangen Beschluß den Kläger mit seiner Klage abzuweißen |
Christian Bort wird wegen Überfahrt angeklagt - 1866 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 12.Juni 1866 folgendes: Conrad Keim von Schwöllbronn klagt scheiftlig daß in Christian Bort von hier über seine Wiesen in der Happach um von seiner Wiesen Gras zu holen gefahren sei und ein Schaden verursacht habe er habe in voriges Jahr gewarnt worüber er aber nicht folge geleistet und von diesem Unfug wieder Gebrauch gemacht habe er trage deshalb darauf an daß der Schaden Gemeinderäthliche eingesehen und Bort nicht nur zu Entschädigung des Schadens sondern auch in eine Strafe verurtheilt werde an Es ist richtig daß ich über den Kläger seine Weise gefahren bin und habe Gras geholt ich hätte es nicht gethan aber ich habe so oft kein Grundstück wo ich Futter holen kann um mein Vieh zu erhalten, ich bin bereit den Schaden zu ersezen, und wenn der Kl. darauf befarrt daß ich gestraft werden soll so kann ich nichts machen, ich bitte aber die Gemeinderäthliche Einsicht für heute zu unterlassen morgen den Mittwoch den 13.d.M. will ich nicht selbst zu dem Kl. begeben und in zu veranlassen ob ich nicht eine gütliche Übereinkunft mit ihm treffen kann Nach einer schriftl. Mittheilung hat Kläger seine Klage zurück genommen Schultheiß Lay |
Johann Bort bekommt ein Zeugnis - 1878 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Januar 1878 findet sich folgendes: Dem Johann Bort (Knapper) folgendes Zeugnis ausgestellt 1.) Predikat gut 2.) Vermögen besitzt er nicht, da er Vermögr Abnäherungsvertrag vom 2.Decbr. 1873 für sein weniges Vermögen abgenährt wird. 3.) Vorstrafen wegen Schüßen im Ort durch Erkenntniß vom 4.Nov. 186? des Kl. Oberamtes Oehringen 3.Tage Arrest Strafe. 4.) zu hoffendes Vermögen ist nicht bekannt und ist nicht im Stand wegen geistigen und Körperlichen Gebrechen etwa entstehende Untersuchungskostenzu zahlen. |