Haus Nr. 68 (Lehrerwohnhaus) in Verrenberg (Golbergstraße 21) |
Aufnahme vermutl.vor 1890 (coloriert) |
Aufnahme von 1926 aus Richtung Bahndamm |
Aufnahme von 1936 |
Aufnahme von 1936 |
Aufnahme von 1962 aus Richtung Golberg |
Aufnahme von ca. 1948 (coloriert) |
Aufnahme von 1948 |
Karte von 1818 |
Urkataster von 1839 |
Lage des Haus im Ort |
aus dem Gemeinderatsprotokoll |
Die Gemeinde Vörrenberg ist hohern Orts für verbunden erklärt worden, eine Schulwohnung
zu erbauen woran die Kosten nach der oberamtl. Genehmigten Abstrichs Verhandlung 999f. betragen wozu noch die Kosten
für Ri… Überschlagen und einige nicht in Abstreichaccord gegeben Arbeiten den Grund.... .... kommen. Da die Gemeinde zu bestreitung dieser Kosten keine Mittel besizt und die jährlich .......... Anlagen welche 600f. bis 800f. beträgt in den ..... folgenden Jahren nicht erhöht werden kann weil eine Cautiebutirens Kosten Anlage von 834f . in 1838 u 1839 zahlbar ..................... ist, so wurde nach eingängiger Berathung unter Zustimmung des Bürgerausschusses beschlossen: Es soll zu Bestreitung der Schulneubau Kosten welche zu einem Drittel bei Beginn der Arbeit, 1/3 nach der Vollendung und zu 1/3 nach Abnahme desselben sogleich da das bauwesen im laufe dieses sommers noch beendigt werden muss kaum noch zu bezahlen sind - ein Kapital von 1000f. Eintausend Gulden aufgenommen und die hohen Genehmigung hiezu eingeholt werden. Die Stundung soll sich über 5 Jahre hinziehen, also bis 1843. |
aus dem Gemeinderatsprotokoll 8.März 1842 |
Die bürgerlichen Collegien beabsichtigen ein Gesuch um eine Beitrag aus
Staatsmittelnzu den Kosten der Erbauung des neuen Schulhause aller höchsten Orts einzureichen. Gemeinderath und Bürgerausschuß haben daher beschlossen: Dem Verwaltungsakteur Born von Pfedelbach mit den Vorbereitungen jenes Gesuchs so wohl als mit der Ausarbeitung desselben falls zu beauftragen, ihm die gesetzlichen Diäten und Reisekosten zukommen zu lassen und hiezu höhern Genehmigung einzuholen. |
aus dem Gemeinderatsprotokoll |
In dem hiesigen Schulhaus, befindet sich seit dem dieses erbaut worden ist in der Küche
kein Kunstherd, welches für einen Schullehrer bei diesem sogesteigerter Holzpreise sehr nachtheilich ist. Der frühere Schullehrer Zundel
hatte bei seiner hierherkunft einen Kunstherd beigebracht und in den Heerd einrichten lassen, aber bei seinem Wegzug solchen wieder entfernt,
da nun die Schulstelle wieder neu besezt , so hat der Gemeinderath darüber Berathung gepflogen und Beschlossen: Einen Kunstherd auf Gemeinderechnung welcher aber Eigenthum der Gemeinde verbleiben soll anzuschaffen. Dem Lehrer aber zu eröffnen, daß er schon auf seine Kosten was die Einrichtung betrifft anzubringen und bei seinem Wegzug von hier denselben wieder schadlos zu verlassen habe. |
die Lehrerwohnung | im Jahr 1838 nahe am Kirchlein, dort freistehend neu erbaut.
Die Lage ist freundlich, Platz zum Wohnen hinreichend, 4 Zimmer, aber Scheune und Stallung , wie auch ein
gewölbter Keller sind nicht vorhanden. Die Baulast liegt gänzlich der Gemeinde ob. |
Name | Beschreibung des Gebäudes | Von der Versicherung ausgenommene Bestandtheile | Versicher- ungs- anschlag | Classe | Umlage Capital | Bemerkungen | |||||||||||
Lage; Bestimmung; Bauart; Zahl der Stockwerke | Länge, Breite, Höhe | Gelaße | Dachdeckung | Umfassungs- und Giebelwände | Feuergefährliche Einrichtungen | als unzer- störbar | wegen des Anspruchs auf Baubeiträge | ||||||||||
heizbare Zimmer | gegypste Kammern | gewöhnliche Kammern | Küchen | Stallungen | sonstige Gelaße | ||||||||||||
Gemeinde | Das Schullehrer Wohnhaus zweistockig von Stein u Fachwerk mit Giebeldach | 30,5' 28,5' 18' 16' |
1. | 2 | 1 | 1 | 2 Dachböden mit 1 Dachzimmer 1 geb. Keller (1) 1 Holzstall |
Ziegel | Der erste Stock Stein sonst gem. Fachwerk | Keine | Fundament Keller u. Sockelmauern | --- | 2000 | III | 2000 | alter Anschlag 1100f./475f./neu/neu (1861) |
Dem Gemeinderath wird der Wunsch des Schulmeisters Stecher und die Anempfehlung der
Ortsschulbehörde unter Hinweisung auf die Minist. Verfügung vom 22.Febr. 1867 heute Mitgetheilt, daß nehmlich das Zimmer im Dachstok in
der Lehrers Wohnung gegibst werden sollte, hierauf wird beschlossen: 1. Die Sache zur Ausführung zu bringen 2. Die Arbeit nicht durch Ausschreibung, sondern die sol dem Gibser Diez von Oehringen nach dem Akordspreis des Schullokals vom Vorjahr um die Ausschreibungskosten zu ersparen zu übergeben. 3. Die Zustimmung des Bürgerausschuß hiezu einzuholen. |
Der seit 5 Jahren hier angestellte Schullehrer Friedrich Stecher legt ein Bittgesuch
zu Erbauung eines weiteren Schlafzimmers im Dachstok in dem Schulhaus Geb. N.68 vor. Das Bittgesuch v. 6.April d.J.wird somit begründet,
daß die Wohnung nicht nur sehr beschrenkt und seiner Familie entsprechend nicht mehr ausreiche, sondern auch zur Winterszeit sehr kalt,
feucht und der Gesundheit schädlich sei. Dieses Bittgesuch wurde, nachdem schon mehreres darüber gesprochen, heute nochmals in Berathung genommen und in Erwägung, daß zwar die Lehrerswohnung neben den sonstigen Gelassen im II.Stock in einer Wohnstube und 2 Schlafzimmer und im Dachstock in 1.Zimmer besteht und für eine kleine Familie ausreichen würde, jedoch mit Rücksicht auf den Stand der Familie von 6. Kinder deren noch ein weiteres in Aussicht steht, ferner mit Rücksicht auf die Tichtigkeit und Zuverläsigkeit des Lehrers welches Anerkennung verdient wird Beschlossen 1. In der östlichen Langseite des Schulhauses Geb. N.68 ein weiteres Dachzimmer als Schlafzimmer für die Lehrersfamilie auf Gemeinde Kosten einzurichten 2. Mit der Gesamtausführung sämtlicher Arbeiten den Zimmermeister Jakob Schuppert von Waldbach OA Weinsberg welcher sich das Lob eines zuverläßigen und rechtlichen Handwerksmanns in hiesigen Ort erworben hat, zu betrauen und 3. Mit demselben über Herstellung sämtlicher Arbeiten, an und Beischaffung des Materials, überhaupt mit Ausführung des ganzen Geschäfts einen Akord abzuschliesen. |
Am 14.08.1882 wird die Ausführung mit dem
Zimmerermeister Schuppert beschlossen. Dies liest sich so: Auf Grund des Beschlusses der bürgerlichen Collegien vom 4ten Mai d.J. oben bl.87 u 88 wurde heute über die daselbst bestimmte Erbauung eines Erkers in der Lehrerwohnung zu einem Schlafzimmer, mit Zimmermeister Schuppert von Waldbach ein Akord abgeschlossen unter folgenden Bedinungen 1. der Neubau erhält eine Länge von 22 Fuß und breite von 6 Fuß 5 Zoll 2. Schuppert übernimmt sämtliche Arbeiten nehmlich Maurer, Zimmer, Schreiner, Glaser, Flaschner, Gibser, Schmid Arbeit, auch etwaige hier nicht genannte Arbeiten 3. Sämtliches Material hat der Unternehmer Schuppert anzuschaffen und beiführen zu lassen. 4. Was die Gibserarbeit betrifft, so ist das Zimmer im innern gut zu vergibsen, von außen nur an der südlichen Gibelseite, das Vergibsen der nördlichen Langseite soll erst im nächsten Jahr auf Gemeindekosten geschehen. 5. Der Unternehmer Schuppert erhält für sämtl. Arbeiten und Auslagen die vereinbarte Akordsumme von 325M drei hundert zwanzig fünf Mark zahlbar am 15. Oktober d.J. 6. Das ganze Geschäft ist bis 1ten Oktober d.J. fertig zu stellen. |
die Lehrerwohnung |
im Jahr 1838 östlich von der Kirche, dort freistehend erbaut
ist der äußeren Lage nach freundlich. Parterre befindet sich ein Viehstall, mit Schwein- und Hühnerstall und
daneben ein ungewölbten Keller. Im ersten Stock befindet sich das Wohnzimmer mit 2 kleinen Schlafkammern (wovon
die eine heizbar) nebst Küche mit eiseren Kochherd. Im Bühnenraum befindet sich ein weiteres Schlafzimmer, an das die Gemeind im Jahr 1882 ein kleineres anbaute. Scheune ist nicht vorhanden. Die Baulast liegt gänzlich der Gemeinde ab. |
Durch die in Erledigung gekommene Schulstelle daher ist angeordnet daß die
Lehrerswohnung verschiedenen Reperaturen und Ausbesserungen unterworfen werden. Demgemäß wurde heute die Gibser und Anstricharbeit an den Gibser Meister Martin Rück von Winnenthal welcher hier bekannt und das vertrauen eines reelen zuverläsigen Mannes geniest, vergeben, nehmlich die neue Verblendung des östlichen Zwerchbauanbaues sowie Ausbesserung sämtlicher 4. Seitenwänden nebst Abtrittsanbaus. Das ausbessern und Weisern des Treppenhauses und der Deken im I.Stok, das Ausbessern und Weisern der 2.Zimmer im II.Stok, das herrichten des Blattenboden der Küche wie es vom Hl. Oberamtsbaumeister angeordnet ist und entfernung des Rauchfangs ferner Uebernimmt Rück den 2. beziehungsweise 3 maligen Oelfarbanstrich sämtlicher Holztheilen an Thieren Fenster Läden Begleitungen Dachgesimsen innen und außen alles. Dies für die vereinbarte Summe von 200M zwei hundert Mark Die Arbeit ist innerhalb 4 Wochen auszuführen, alles Material hat der Unternehmer zu stellen. |
Am 28.07.1890 wird ein neuer Boden für die Wohnstube
vergeben. Dies liest sich so: In der Lehrerwohnung soll der schadhafte Wohnstubenboden durch einen neuen ersetzt respt. Da es thunlich ist ein neuer auf den alten Boden gelegt werden. Behufs dessen wurde heute mit dem hiesigen Schreiner Christian Reber in folgender Weise ein Akord abgeschlossen 1. Reber hat auf den alten innerhalb 4 Wochen einen neuen Boden mit aus halbreinen Brettern verleimten Tafeln zu legen. 2. der Unternehmer Reber hat sowohl die Bretter als Nägel hiezu zu stellen. 3. Reber erhält hiefür nachdem die Arbeit gut erfunden ist, die vereinbarte Summe von 40M aus der Gemeindekasse bezahlt. 4. Etwa nöthiges auffüttern oder Verbesserung der Fußtritte der Thüren ist samt dem Material hiezu im Akord begriffen. |
Der Schullehrer Reutter von hier hat sich der Unzufriedenheit mit dem im Schulhaus in
der Wohnstube sthenden Stubenofen erklärt und durch im Gesuch vom 3.September d.J. um Anschaffung eines Steinkohlenofens an Stelle des
jetzigen Kochofens nachgesucht. Beschluß: 1) dem Gesuch des Schullehrer Reutter zu entsprechen und einen Steinkohleofen anzuschaffen. Den vorhandenen Kochofen aber aufzuheben und nicht zu verkaufen. 2. Den Gemeindepfleger Mezger mit dem Ankauf zu beauftragen und das Setzen durch einen Hafner zu veranlassen. |
Schullehrer Reutter hat um Anbringung von Vorfenster in seinem Wohnzimmer nachgesucht,
nach näherer Untersuchung hat sich ergeben, daß die wirklichen Fenster schadhaft und undicht sind, es wird unter diesen Umständen
beschlossen: 1. Dem Gesuch des Schullehrer Reutter zu entsprechen und 2. Die schadhaften wirklichen Fenster durch neue zu ersetzen und die alten als Vorfenster zu benützen. Behufs dessen wurde 3. mit Glaser Wulle von Affaltrach ein Uebereinkommen dahin getroffen, daß er für anfertigung 3 neuer sowie für abänderung und Einsatz der alten zu Vorfenstern nebst Beschläg die vereibarte Summe von 31M erhält. |
Der Schullehrer Reutter dahier hat darum nachgesucht in seinem Nebenzimmer
Schlafzimmer zur Heizung einen Ofen stellen zu lassen. Beschluß: Dem Wunsch des Schullehrer Reutter zu entsprechen und einen neuen Ofen in das Schlafzimmer daselben auf Gemeindekosten stellen zu lassen. |
Name | Beschreibung des Gebäudes | Ausgenommene Bestandtheile | Versicher- ungs- anschlag Mark | Klasse | Umlage Kapital Mark | Bemerkungen | ||||||||||
Lage; Bestimmung; Bauart; Zahl der Stockwerke | Länge, Breite, Höhe in Metern | Gelaße | Dachdeckung | Umfassungs- und Giebelwände | Feuergefährliche Einrichtungen und Klassenbegründung | |||||||||||
heizbare Zimmer | unheizb. Zimmer u gegypste Kammern | gewöhnliche Kammern | Küchen | Stallungen | sonstige Gelaße | |||||||||||
Gemeinde Verrenberg | 2 stockiges Schullehrer Wohnhaus bei der Kirche von gem. Bauart unter Giebeldach mit hinterem Zwerchhaus | 8.80 8.20 Erdg 2.60 I.Stock 2.60 Dach 4.40 |
2 I.Stock | 1 I.Stock 1 Dachboden 1 Zerchhaus |
1 Dachboden | 1 I.Stock | 1 geb Keller (1) 1 Holzremise mit Schweinestall |
Dachplatten | Erdgeschoß v Stein sonst v ausgemauertem Fachwerk | keine | Fundamente u einhäuptiges Gemäuer im Erdgeschoß | 5500 | III | 5500 | Alter ca. 60 Jahre. Unterhaltung gut. Unter nebigem Anschlag von 5400M inbegriffen ist: ein ohne eigene Wand angebautes Abtrittgehäuse mit Pultdach, ausgenommen die Grube u die Fundamente Anschlag 200M |
Vor der Neubesetzung der hiesigen Schulstelle waren verschiedene Reperaturen an
den Wandungen in der Lehrerwohnung erforderlich deren Obliegenheit von der Gemeinde anerkannt wurde, zu gleicher Zeit wollte der neu
ernannte Schullehrer Pfeiffer die Zimmer tapezieren lassen und wurde deßhalb zwischen dem Gemeinderat und Pfeiffer vereinbart die Kosten
der Ausbesserung sowie das tapezieren gemeinschaftlich zu tragen und hälftig zu bezahlen. Die Gesamtschuld beträgt nach der vorgelegten Rechnung des Maler Specht von Öhringen vom 2.Dez. 1896 41M 94d es wird beschlossen: Die Hälfte dieser Kosten mit 20M 97d auf die Gemeindekasse zu übernehmen. |
Auf Antrag des Schullehrer Pfeifer, daß der Küchenboden uneben sei, wurde Einsicht
davon genommen und hat sich gezeigt daß derselbe schadhaft geworden ist und wird daher beschlossen Den Küchenboden in dem Schullehrer Gebäude zu repariren und sollen die noch alten in gutem Zustand befindlichen Sandsteinblatten belassen werden, und die schadhaften Stellen durch Cementblättchen ausgebessert werden. |
Da für die abgängigen Sandsteinplatten von der Schullehrersküche kein richtiger
Aufbewahrungsort vohranden ist wird beschlossen Den Boden in der Feuerspritzenremise welcher immer voll Feuchtigkeit steht damit zu blatten |
Der Kochherd in der Schullehrers Küche welcher etwas schadhaft ist und für eine Schullehrer Familie zu groß erscheint, und daher viel Brennmaterial erfordert soll ein neuer Herd gesetzt werden, es wurde daher mit Schullehrer Pfeiffer ein Übereinkommen troffen, es bleibt demselben überlassen den alten Herd aus freier Hand zu verkaufen, und an dessen Stelle einen für Ihn passenden Herd setzen zu lassen, unter den Bedingungen, daß im Fall Lehrer Pfeiffer von hier abziehen sollte der neue Herd an Stelle des alten, der Gemeinde als Eigenthum verbleibt |
Gemäß 2.der Minist. Verfügung vom 15.Febr. 1908 (Reg bl. S23) bei der hiesigen
Schulstelle in 3 facher Fertigung zu führendem Verzeichnissen, Beschliesung der Dienstwohnung mit Hausgärten wird heute beschlossen hiemit seine Zustimmung zu erklären, daß die jeweils in Geltung stehenden Vorschriften über die Benutzung und Unterhaltung der Wohnungen in Staatsgebäuden, sowie über die Verbindlichkeiten der Inhaber von Staatsgütern, auf die der Inhaber von Wohnungen und Gütern, die Eigentum der bürgerlichen Gemeinde sind, entsprechende Anwendung finden |
Der Herr Hauptlehrer Hofmann hier wünscht daß die Hälfte des Stalles seines
Wohnhauses als Waschküche eingerichtet würde, die Kosten der Handarbeiten sowie die Beifuhr von Materialien übernimmt Herr Hofmann selbst Beschluß Diesem Wunsch zu entsprechen u. das hiezu erforderliche Material zu beschaffen u. dem Maurermeister Sommer die Arbeit zu übertragen |
Frau Günther übernahm am 03.11.1955 als Rechnerin die Kasse der Spar- und Darlehnskasse in Verrenberg. Ein Zimmer des Lehrerwohnhauses war von der "Sparda" als Geschäftszimmer angemietet. Das darin befindliche Mobilar wurde im Protokoll vom 03.11.1955 aufgeführt. 1 Kassenschrank 1 Aktenschrank 1 Schreibmaschiene 1 Vervielfältiger 1 Lampe im Kassenzimmer 1 Aussenlampe 1 Tisch + 4 Stühle 2 Läufer 2 Vorhänge 1 Nudelmaschiene 1 Strick-Fix" |
1961 wurde der "wirtschaftliche Wert der Lehrerdienstwohnung" neu ermittelt. Hier einige Auszüge aus dem Protokoll: Lage: In Ortsmitte gelegen, unmittelbar an der Straße, 20m vom Schulhaus entfernt. Art des Gebäudes: Einfamilienhaus, vom Schulhaus getrennt. - Wohnung steht ausschließlich der Lehrerfamilie zur Verfügung. Alter des Hauses und baulicher Zustand der Wohnung: Erbaut im Jahr 1838. - Schwamm im unteren Treppenhaus. - Bauzustand gemessen am Alter begriedigend. Größe und Ausstattung der Wohnung:
Weiter gibt der Lehrer Günther an, dass zu seinem Haushalt 6 Personen gehören und er einen Raum um 5DM an die "Sparda Verrenberg" (Geschäftszimmer) vermietet hat. Als Anlage findet sich noch eine "Stellungnahme des Dienstwohnungsinhabers": Zur Mietwertminderung bemerke ich: Obwohl die Gemeinde vorbildlich um Instandsetzung und Schönheitsreperaturen besorgt ist, können folgende wertmindernde Umstände nicht geändert werden: 1. Unterdurchschnittliche Wohnfläche. - Kein Arbeitszimmer! 2. Zwei unheizbare Schlafzimmer. 3. Kein Flurraum. 4. Niedrige Türen zu zwei Wohnzimmern. 5. Direkter Zugang vom Freien zur Küche. 6. Unzureichender Keller. 7. Zwischen feuchtem Keller und darüberliegendem Zimmer nur eine Holzdecke. 8. Nordost- und Ostseite läßt Feuchtigkeit durch. 9. Alter und äußeres Gesicht des Gebäudes. 10. Direkte Lage an der Straße - Lärm und Staub. Die bisher für alle Dienstwohnungen festgesetzte Miete von 60DM (einschließlich Garage, Garten, Wasser, Kaminreinigung) stellt einen Mittelwert dar und dürfte weiterhin in gleicher Höhe erhoben werden für Dienstwohnungen geringeren Alters mit etwa 120qm Wohnfläche. Die hiesige Dienstwohnung (84,25qm) liegt erheblich unter dem Durchschnitt. Auch der Richtpreis von 40Pf pro qm (roher Mietwert 33,70 DM) bewegt sich an der unteren Grenze, so daß auch bei Berücksichtigung der Nebenleistungen eine wesentliche Herabsetzung der seitherigen Miete notwendig sein wird. |