Johann Antonius Hörger, Zwölfer und Bauer altes kirchliches Familienregister 1808 fol.101 04.03.1765 - 01.12.1834 Bürgerausschuss 18??-1834 neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.71 oo 27.01.1789 Christina Magdalena Gebhard 03.06.1764 - 08.07.1843 keine Kinder im Familienregister von 1808 Laut Totenregister starb Johann Antonius Hörger unterwegs beim Heimgehen vom Pfedelbacher Markt an der Kelter zwischen 12 und 1 Uhr Im Messbuch von 1818 wird Johann Antonius Hörger als Besitzer des Haus Nr.16 genannt Das Ehepaar Hörger hatten laut Urkataster von 1839 folgende Gebäude im Besitz: - Haus Nr.13 1827 um 242fl ersteigert - 16 1789 (von seinem Vater). Verkaufte die Witwe 1840. - die Hälfte des Kellers unter Haus Nr.18 seit zumindest 1839. Bei der Erstellung des Testamentes der Christina Magdalena Hörger geb. Gebhard am 25.03.1840 wohnte sie noch im Haus Nr.16 Die Witwe verkaufte am 21.09.1840 den Hof Nr.16 um 4.950 fl. und zog in das Haus Nr. 13 Das Haus Nr. 13 wurde am 22.09.1843 verkauft und wird 03.06.1866 als Armenhaus bezeichnet.
Johann Antonius Hörger erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutsübernahme - 1789 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Gutsübernahme ao 1789 |
Gründung der Schäfereigesellschaft in Verrenberg - 1801 |
Im Ortsarchiv Verrenberg gibt es einen Bestand "B 56 Schäfereiwesen 1801-1858" Mit dem Kauf der Schäfereigerechtsame des herrschaftlichen Hofs Schwöllbronn durch die Gemeinden Schwöllbronn, Unterohrn und Verrenberg, kam es in Verrenberg zur Gründung der Schäfereigesellschaft. Verrenberg hatte 120 Schafe erkauft, die aufgeteilt in drei Klassen auf 70 Verrenberger aufgeteilt wurden. Johann Antonius Hörger war in der 1.Klasse. Damit konnte er 3 der 120 erkauften Antheile in Anspruch nehmen. Dazu kam ein Beischlag von 4 Schafen. Damit konnte er 7 Schafe halten. Diese Schäferei Anteile sollte ursprünglich auf Hof und Gut gebunden sein. Das wäre in seinem Fall das Haus Nr.16. Diese Bindung wurde aber im Laufe der Jahre nicht mehr beachtet, so dass der Verkauf der Schäferei Anteile unabhängig der Liegenschaften erfolgte. |
Realteilung der Witwe des Anton Hörger - 1843 | |||||||||||
In dieser Realteilung der Witwe vom 05.09.1843 wurden mit Hinweis auf das Testament vom 25.03.1840 als Erben die beiden noch lebenden Geschwister, bzw. deren Nachkommen bestimmt: - Die Schwester Juliane, Witwe des verstorbenen Schneidermeister Schumann in Eschelbach 81 Jahre alt - Die hinterlassenen Kinder des verstorbenen Bruder Christoph Gebhard, gew. Bauers in Bretzfeld Die Schwester Juliane soll aus ihrem Vermögen 2.000 fl. und ihre "kleine Behausung, die ich bewohne, neben Heinrich Steinbach erben und erhalten." Die ledige Tochter ihres verstorbenen Bruder Christoph Gebhard, Johanna Catharina geb. Gebhard soll 3.000 fl. erhalten. Sie muss dafür aber auf ihre Ansprüche auf "Heurathguts forderungen von Eintausend zwei Hundert Gulden bei Jakob Rumbold in Leonhard verzichten" Der Sohn ihres verstorbenen Bruder Christoph Gebhard, Jacob Anton Gebhard soll 600 fl erhalten. Die mit Johann Jacob Rumold verheiratete Tochter ihres Bruders Christoph Gebhard, Christiana Magdalena geb. Gebhard braucht (wie oben erwähnt) ihrer Schwester Johanna Catharina Gebhard kein "Heurathgut" von 1.200 Gulden auszahlen. Sollte nach Erfüllung dieser Bestimmungen noch Vermögen "übrig" sein, so soll dieser "Rest" wie folgt aufgeteilt werden. Eine Hälfte geht an ihre Schwester Schwester Juliane. Die andere Hälfte teilen sich Christiana Magdalena Rumold geb. Gebhard und Jacob Anton Gebhard. Die Erbberechtigten hatten bereits am Vortag die Bitte an das Gerichtsnotariat gestellt, "... die Verlassenschaft sobald als möglich aufzunehmen, da zu befürchten sei, es werde in dem leerstehenden Wohnhause, worin mehrere Fahrniß unter Siegel gelegt sei, eingebrochen. Dieselben wurden daher auf heute vorgeladen" Angabe zu Liegenschaft (Haus Nr.13): " Gebäude Ein einstokiges Haus mit Scheuer unter einem Dach, neben Heinrich Steinbach Brandvers. Anschlag 125 fl. Weisengerichtlich angeschlagen für 250 fl." Angabe zur Fahrniß: "Schreinerwerk" im Wert von 4 fl. 52 Sie hatte am 14.12.1839 bereits ein Testament errichtet und beim Verrenberger Gemeinderath hinterlegt. Dieses erklärt sie für ungültig. Was hatte sie aus welchem Anlass geändert? |