Christian Friedrich Johann Spengler, Bauer neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 142b 17.05.1833 Espich - 04.03.1911 oo 22.06.1863 Barbara Braun, sie war seine Stiefschwester! 07.10.1841 - 25.08.1884 | |-------------------------|--------------|-------------|--------------|--------------------| | | | | | | Catharina Johann Friedrich Friedrich Christian Johann Barbara Luise Christine 19.11.1863- 21.05.1865- 17.01.1867- 03.07.1868- 15.08.1870- 05.04.1872- 24.01.1913 08.09.1904 07.07.1867 26.07.1868 04.02.1872 29.11.1955 oo 25.05.1893 oo 24.10.1909 Heinrich Friedrich Friedrich Christian Rüger Knappenberger 24.06.1864- 02.10.1871- 26.11.1939 20.02.1959 | |-Emma Frieda Spengler |-Christina Catharina | 17.12.1898- 23.04.1891- | unehelich unehelich (1) | 31.12.1892 |-Hermann Spengler | 06.10.1900- | unehelich | |-Ernst Spengler (2) | 03.12.1902- | unehelich | 06.01.1962 | |-Heinrich Spengler 16.04.1906- unehelich 26.11.1912 Christian Friedrich Johann Spengler wohnte im Haus Nr.59, er hat es am 15.02.1863 von seinen Eltern gekauft. Am 22.07.1893 verkaufte er seine Liegenschaft an seinen Schwiegersohn Heinrich Friedrich Rüger. Am 08.05.1874 kaufte er die südl. Hälfte des Haus Nr.58 um 425fl.. Bereits am 16.05.1874 verkaufte er es wieder. Dabei behielt er etwas Grund und Boden zurück. 1863 war noch bürgerlich in Hinterespig (1) Als Vater wird Ludwig Dahler angegeben. Siehe auch die Eventualteilung seiner Mutter Regina Magdalena Dahler geb. Weber, 1893 (2) Ernst Spengler wohnte (vermutlich bis zu seinem Tod) in der südlichen Hälfte des Hauses Nr.58. Vormund von Ernst Spengler war Heinrich Friedrich Rieger
Christian Friedrich Johann Spengler möchte das Bürgerrecht - 1863 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.März 1863 findet sich folgendes: Heute erscheint Friedrich Spengler von Hinter Espich Gemeindebezirk Pfedelbach Sohn des Anton Spengler von hier, und trägt vor: Ich habe mich mit der Barbara Braun Tochter des + Schneidermeister Christoph Braun von hier Ehlich versprochen, und Stelle daher die Bitte daß mir das hies. Gemeinde Activ-Bürgerrecht ertheilt werden wolle. Behufs dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller einen von dem Gemeinderath Pfedelbach gefertigten Geburtsbrief vor wornach derselbe ein gutes Prädikat und ein Vermögen 560f. besizt worauf keine Schulden haften. Dessen Braut besizt 200f. an Vermögen welches sie an dem Gutskaufschilling von dem von ihren Eltern übernommenen Liegenschaft als Heurathgut abrechnen darf. Da also der Nahrungsstand für gesichert erscheint und der Fall hierorts nicht zu trifft um welchen der Bürgerausschuß um seine gutächterliche Aeßerung zu vernehmen wäre, so wurde einstimmig Beschlossen Den Bittsteller in das hies. Bürgerrecht aufzunehmen und anzusezen a. dem Bräutigam Bürgerannahme Gebühr 10f. b. Sorogat für Nachtwache 6f. c. für Feueraimer und Obstbäume 2f. 42x d. Gemeinderaths Sportel 3f. e. Waisenhausgebühr 1f. Aufwärter 6x Summa 22f. 48x |
Christian Friedrich Johann Spengler erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1863 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Heurath Annahme GeRaths Protokoll II bl 97b Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 23.Merz 1863 |
Johann Messer klagt gegen Friedrich Spengler - 1865 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 10.Mai 1865 heist es: Es erscheint Johann Messer wohnhaft hier und trägt ich besize einen Weinberg im Salzberg neben Friedrich Spengler, der nebenlieger Spengler hat in seinen Weinbergen 2.schrege Wasserfurchen angelegt und das Wasser vorsäzlich in meinen Weinberg umgeleitet, bei dem im gestrigen Abend erfolgten Sturm hat mir das Wasser welches durch diese Furchen in meinen Weinberg Bahn machte sehr bedeutend viele erde mitgenommen ich bitte daher daß von der Sache Augenschein genommen werde ob er Spengler Spengler berechtigt sei solche Furchen zu ziehen und nach Erfund dessen im verneinenden Falle den Spengler zu verurtheilen daß er mir die abgeführte Erdewieder erseze und die Kosten der Klage zu tragen habe Friedrich Spengler auf vorstehendes vernommen gibt Es ist richtig daß ich 2. Furchen welche aber von wenig Bedeutung sind gemacht habe, dies habe ich aber gethan wo der größte Sturm schon vorüber und die Erde schon abgeführt war, dies habe ich gerade aus dem Grund gethan daß wenn später noch mehr Regen komme das Wasser nicht weiter Schaden anrichtet. Den von dem Messer seinem Weinberg ist abwärts unter wurde das Wasser in meinem Weinberg tretten und hat mir 3.mal mehr Erde mitgenommen als dem Kl. ich erkenne daher nichts an daß ich dem Kl. etwas erseze und stelle es ihm frei Augenschein von der Sache nehmen zu lassen Beschluß Da der Bekl. nichts anerkannt hat so wurde ein Deputation nehmlich Gemeinderath Mugele und Zentler an Ort und Stelle sich zu begeben angewiesen und Pflichtgetreuen Augenschein vor der Klagsache zu nehmen und den Erfund hieher zu Protokoll erklären Nach genommener Einsicht haben die unterzeichneten erklärt Daß der Beklagte 2. Wasserfurchen und zwar schrege angeführt habe, .... wenn etwas wieder Regen eigetetten wäre das Wasser in den Kl. seinen Weinberg gelaufen wäre, was nicht ges. oder Ornungsmäßig ist, wenn gleich der Vorangegangene Regen denn Schaden nicht alleine Verursacht hat nach Ansicht ansichtnahme kann dem Beklagten nicht sondern dem Kläger Recht gegeben werden weil er keine der Zeile des Weinbergs gemäß sondern schiefe Furchen gezogen hat und wäre somit Bekl. schuldig 1/3 Erde wieder zu ersezen Dem Bekl. wurde vorstehendes eröffnet und zugleic h erklärt daß er nach obiger Angabe ungesezlich weil er schrege Furchen gezogen habe gehandelt und somit ein Drittel von dem in dem Kläger seinem Weinberg verursachten Schaden auszubessern und die Kosten zu tragen habe. Die Partheien haben sich mit einander verständigt daß Bekl. die Kosten zu ersezen, der Kläger aber seinen Weinberg selbst .... aber 1/3 Erde von dem Bekl. seinem Weinberg hiezu verwenden darf |
Friedrich Spengler hat etwas voreilig eine Mauer abgebrochen - 1875 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 12.April 1875 heist es: Conrad Keim von Schwöllbronn hat am 5.ten d.M. aus der Realtheilungssache der verst. Bernhard Schumachers Ehefrau die sämtl. Liegenschaften erkauft. Der Käufer Keim bringt am 9.April zur Anzeige, daß Friedrich Spengler von hier eine vor dem Haus befindliche Gartenmauer nachdem bei ihm der Zuschlag der Liegenschaft schon erfolgt gewesen sei abgebrochen, er beantrage deßhalb daß dem Spengler aufgegeben werde daß sämtliches Material bis zur Entschidenen Sache unverändert bleibe. Dem Spengler wurde heute aufgegeben, daß er sämtliches Material unverändert zu laßen habe bis zur Entschidenen Sache. Am 17.Mai 1875 wurde über vorstehenden Streitgegenstand ein Vergleichsversuch gemacht welcher aber nicht gelungen war, weßhalb der Kläger auf den Rechtsweg verwiesen wurde Beil. No 32 |
Es ging hier um vermutlich um eine Mauer zwischen seinem Haus Nr.59 und der südlichen Hälfte des Haus Nr.58 das Keim gekauft hat. |
Friedrich Spengler kauft einen Schäferei Anteil - 1883 |
Friedrich Spengler kauft 1883 einen Schäferei Anteil um 68M 57d. Ursprünglich waren 1801, auf dem Haus Nr.59, 2 Schäferei Anteile verzeichnet. Bei der Auflistung der Schäferei Anteile 1854 wurde keiner der Bewohner dieses Hauses erwähnt. Waren sie verkauft worden? |
Streit um einen Obstbaum - 1883 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.September 1883 findet sich folgendes: Nach dem Obstverkaufsprotokoll vom 24t. August d.J. sind mit dem andern Gemeindeobst 2 Zwetschgen Bäume in der Lehmgrube an Johann Müller Schreiner in Bizfeld für 2M verkauft worden. An den Ertrag dieser 2.Bäume hat Friedrich Spengler Bauer hier Eigenthumsansprüche gemacht und hat auch den Ertrag geerndet mit dem Vorwand daß er die Bäume gesetzt und seither geerndet habe. Um für Zukunft für die Sache eine gewißheit zu gewinnen wurde mit Spengler die Sache dahin geeinigt, daß Spengler den heurigen Ertrag noch erhält und der Erlös für die an Müller v. Bizfeld verkaufte Zwetschgen mit 2M in Abgang kommen, .... Spengler für Zukunft auf den Ertrag verzichtet und die Bäume der Gemeinde auf dessen Boden diesek, stehen zum Eigenthum zufallen. |
Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen - Johann Spengler - 1885 bis 1886 |
Johann Spengler wurde 1885 als Feldarbeiter bezeichnet. Seine Größe wurde 1885 mit 1,46m, 1886 1,48m angegeben. Er wurde ausgemustert. |
Christina Spengler wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1894 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihr am 30.06.1894 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde. Sie war ca. 22 Jahre alt. |
Friedrich Spengler ist über Äker und Wiesen gelaufen - 1900 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 25.September 1900 heist es: Auf Anzeige des Bergschützen Christian Fischer daß Friedrich Spengler unbefugt über Aker und Wiesen gelaufen sei, wurde derselbe da die Grundstücke leer waren ernstlich verwarnt, und im Wiederbetrettungs Fall ernstlicher bestraft werden |
Ernst Spengler wird gestraft - 1916 |
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 04.Juli 1916 findet sich folgendes: Ernst Spengler wird wegen Tierquälerei um 3M gestraft. |
Ernst Spengler wird ein Arbeitsbuch ausgefertigt - 1916 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Arbeitsbücher" steht, dass ihm am 12.10.1916 ein Arbeitsbuch ausgefertigt wurde. Er war ca. 14 Jahre alt. |