Verrenberg HistorischDie Familie Heinrich Friedrich Rüger
(1864-1939) in Verrenberg


Heinrich Rüger wird als Waasenmeister verpflichtet - 1894
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.August 1894 findet sich folgendes:
Nach einem Erlaß des Kl. Oberamts vom 19.Juli d.J. muß Gemäß der Minist. Verfügung vom 21.August 1879 betref das Klemeistereiwesen, für einen geeigneten Wasenplatz zur verscharung von Thieren und Thierleichen gesorgt werden, dem Gemäß wird heute
Beschlossen
1. Die der Gemeinde gehörige Baumwiese im Lindenhölzle P.645. welche abgelegen von Wohnungen, Straßen, Ställen, Brunnen, ... und Wasserleitungen und der Boden gut zu bearbeiten ist, hiezu auszuwählen.
2. Als Wasenmeister welcher neben Beihilfe des Thierbesitzers für vorschriftsmäßige Verlochung eines verendeten Thiers zu sorgen und dem untersuchenden Thierartzt Beihilfe zu leisten hat, wird für den einzelnen Fall eine Belohnung von 3.M. ausgesetzt.
Als Waasenmeister wurde heute ausgestellt und verpflichtet.
Heinrich Rüger Metzger und Bauer hier welcher die Funktion annimmt und mit der Belohnung zufrieden ist.
3. Dem Königl. Oberamt durch Vorlegung eines Protokollauszugs hievon anzeige zu machen

Heinrich Rüger wird gestraft - 1897
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 16.September 1897 findet sich folgendes:
Heinrich Rüger wird wegen unberechtigten Fahren über bestl. Aker um 2M gestraft.

Heinrich Rüger möchte als Waasenmeister mehr - 1908
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.September 1908 findet sich folgendes:
Der Waasenmeister Heinrich Rüger welcher bei einer Sektion und Verlochung eines verendeten Tiers seit dem Jahr 1894 als Belohnung 3.M. erhalten hat bringt vor daß er die Stelle eines Waasenmeisters kündige wenn er nicht eine höhere Belohnung erhalte, es wird daher
Beschlossen
Dem Waasenmeister Heinrich Rüger für eine Sektion und Verlochung eines verendeten Tieres eine Belohnung von 5.M. fünf Mark auszusetzen

Heinrich Friedrich Rüger bekommt das Bürgerrecht - 1910
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Februar 1910 findet sich folgendes:
Nachgenante hiesige Personen von welchen amtsbekannt ist, daß sie zwar die Württembergische Staatsangehörigkeit, aber ein Gemeindebürgerrecht nicht mehr besitzen, über 25. Jahre alt sind, seit 1907 mindestens 40M Staatssteuer und Gemeindeschaden hieher entrichtet haben um aufnahme in das hiesige Bürgerrecht nachgesucht
Dietrich Wilhelm geb. 22. November 1860 Cleversulzbach
Rüger Heinrich geb. 24.Juni 1864 Büchelberg
Herbst Wilhelm geb. 21 März 1877 Möglingen
Dinger Friedrich geb. 3.Februar 1856 Ob.Maßholderbach
Bort Ludwig geb. 5.August 1863 Floßholz
Bort Karl geb. 9.November 1872 Verrenberg (von Eichenkirnberg hierher gezogen)
Beschluß
1) Die unter Zff. 1. bis 6 aufgeführten Personen das Bürgerrecht der hiesigen Gemeinde gegen Entrichtung der im Art. 253 der Gemeindeordnung festgesetzten Gebühr von 2M zwei Mark hiemit zu entrichten
2) Der Gemeindepflege Auszug zuzustellen
3) Eintrag in die Bürgerliste zu machen
4) Eröffnung an die Nachsuchenden

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Schätzungsprotokoll von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Strafverfügung 1892-1947