Verrenberg HistorischDie Werre in Verrenberg



Der Begriff Werren oder Wörren wird in der Literatur beschrieben als: Tiefe in die sich Regenwasser sammelt.
Von den alten Verrenbergern wird dieses Gebiet als sumpfig beschrieben. Bei Regen staute sich das Wasser entlang des zufliesenden Verrenbaches zu einem See.

Wie kann man die Lage der Werren heute beschreiben?
Grob die Fläche vom Haus der Familie Dieter Kern vor zur Halle der Familie Eisenmann und rüber zum Haus der Familie Dietrich.

Die Werren in Verrenberg auf einer Karte von 1818

In alten Schriften findet sich die Werren/Wörren immer wieder:
Im Lagerbuch von 1684 heist es zum Haus Nr.11
... einem Häuslein bey der Werren

Im Lagerbuch von 1740 heist es zum Haus Nr.11
... einem Häuslein bey der vor alters so genannten Wörren

Im Ruggericht von 1844 zum Thema „Cretinismus“ in Verrenberg macht ein Dr. Roesch von Schwenningen Vorschläge im Kampf gegen diese Mißbildungen.
Seine Gedanken mit Bezug zur Werren sind:
- Der durch den Ort fließende Bach muss so reguliert und gefaßt werden, dass es nicht zu Überschwmmungen, stehendem Wasser und Bildung von Sümpfen kommt.
- Alle im Ort befindlichen stehenden Wasser und Wetten sind innerhalb eines Jahres zu entfernen.
- Neue Häuser dürfen nicht auf feuchtem Grund .... gebaut werden.

Im Ruggericht von 1847 findet sich folgendes zum Thema:
Der Oberamtswegmeisters Gengenbach hat einige "gesundheitspolizeiliche" Verbesserungsvorschläge gemacht.
      "Der s.g. Farrengraben wurde zum Theil ausgefüllt und erwirkt nicht mehr schädlich auf die Gesundheit ein. "
      "Die Wette ist weniger schädlich, da das Wasser seinen Abflus hat."
      "Die Strassen werden gehörig gereinigt."
      

In der "Beschreibung des Oberamts Oehringen von 1865" heist es: Nur der obere Ortstheil hat ein freundliches Aussehen, während der tiefer gelegene, durch stagnirende Wasser und Mangel an Luftzug augenfällig b enachteiligt ist, ...

Im Ruggericht von 1873 Fol. 107 findet sich folgendes zum Thema:
"§.18. Die Wette ist zur Sicherheit mit Planken einzufassen."
[Nachtrag links]" Ist geschehen soweit es möglich war." [Ende Nachtrag links]

Im Ruggericht von 1888 Fol. 131a findet sich folgendes zum Thema:
"§.17. Protokoll der einer Genehmigung bedürfenden u derjenigen die einer solchen nicht bedürfenden Bauten eingesehen.
Der No 48 Eberhard Fischer Baufall ist in das Protokoll II nicht eingetragen.
Auch ist in Fällen die unter Art. 48 der Bauordnung fallen gemeinderäthliche Genehmigung ausgeprochen worden, wo solche nicht nöthig war.
Künftig sind solche Bausachen möglichst einfach und mit Vermeidung von größeren Kosten zu behandeln."

 

Quellennachweis.

Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GA 100 Nr. 446
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888