Georg Thomas Michael Braun, Bürger und Weing. in Rapbach ??.??.???? - ??.??.???? oo ???? Dorothea Christine Schenk ??.??.???? - ??.??.???? | | | Christian Friedrich Braun, Taglöhner, Bürger in Rapbach neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 19b 12.01.1835 Rapbach- 21.07.1919 oo 08.07.1866 Rosine Carol. Ruth 02.08.1838 - 21.09.1911 | |-----------------------|---------------| | | | Georg Christian Johann totgeburt 22.12.1864- 24.11.1866- 29.08.1873 in Gleichen in Verrenberg unehelich 13.05.1881 17.06.1867 in Heilbronn in Verrenberg Christian Friedrich Braun war vom 01.07.1851 bis 25.03.1867 bei Johann Gottlieb Mugele im Dienst Christian Friedrich Braun war seit 1866 wohnsteuerpflichtiger Beisitzer in Verrenberg. Er kaufte am 16.06.1869 aus der "Verlassenschaftsmasse" des verstorbenen Friedrich Ziegler das Haus Nr.65. Es ist denkbar, dass er diese Liegenschaft zuvor schon in Pacht hatte.
Christian Friedrich Braun beginnt seinen Dienst beim Schultheiß Mugele - 1851 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass er am 01.07.1851 ihren Dienst beim Schultheiß Mugele antrat. In dieser Zeit dürfte er seine spätere Frau Rosine Carol. Ruth aus Gleichen kennen gelernt haben, die auch in Verrenberg im Dienst war. |
Christian Friedrich Braun ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1866 Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art und Zeit als Beisitzer: 1.Juli 1866 Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: den 13.August 1875 durch wegzug nach Oberohrn Bemerkung: |
Christian Friedrich Braun bekommt ein Zeugnis - 1874 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.Juni 1874 liest sich das so: Auf verlangen des Kl. Oberamts Gerichts Oehringen dem Christ. Braun Tagl. Von hier folgendes Zeugnis ausgestellt. 1. Prädikat gut insoweit ihm nicht unterm Puplikum schon manches zu…. greifen nachgesagt wurde jedoch ohne Nachweis 2. Vermögen ca. 700f. 3. Vorstrafen keine |
Christian Braun klagt an - 1874 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 10.Juli 1874 folgendes: Streitsache des Christian Braun Tagl. Hier gegen Georg Hofamnn Weingärtner hier Forderung von 3fl. Für Haus und Scheuer miethe betreffend wurde durch Vergleich erledigt |
Welches Haus und Scheune hatte Georg Hofmann von Christian Braun gemietet? |
Ermahnung weil der Sohn in der Schule gefehlt hat - 1876 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 10.Juni 1876 folgendes: Bei der letzten Z…. Der Ortsschulbehörde am 2.Juni d.J. sind die ungesetzlichen Schulversäumniße zur Abringung gekommen hierunter war auf Georg Braun Sohn des Christian Braun Taglöhner hier angezeigt da aber keiner der Eltern zu Hause war konnte die Vernehmung nicht stattfinden und wurde deßhalb dem Ortsvorsteher den Auftrag gegeben. Behufs dessen wurde die Ehefrau des Braun heute vernommen welche erklehrt Ich habe mein Kind auf einen Aker geschikt um einen verlorenen Gegenstand zu suchen überdieß ist es etwas zu spät geworden und mein Kind ohne mein Wissen nicht in die Schule gekommen was mir leid thut Beschluß Die Eltern zu Ermahnen daß sie in Zukunft ihr Kind beobachten, was geschah. |
Klaghe wegen Sachbeschädigung - 1877 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 4.August 1877 folgendes: Auf Klage des Christian Braun hier gegen Christian Knappenberger hier Sachbeschädigung betreffend, wurde dem Kl. Nähere Beweisführung auferlegt Beil. No 54 |
Strafe von 1M - 1883 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 15.August 1883 folgendes: wurde Christian Braun Weing. V. hier auf Grund des §.370. Zif. 2 des Strafges.B. um 1M gestraft Beil. No. 91 |
Christian Friedrich Braun möchte für sich und seine Familie das Bürgerrecht - 1887 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Dezember 1887 findet sich folgendes: Die hienach aufgeführten Persohnen bitten um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht, dieselben verzichten auf ihr seither gehabtes Bürgerrecht, nehmlich .... 2. Christian Friedrich Braun Weingärtner geb. am 12. Januar 1835 in Rapbach, verheiratet mit Rosina Karolina geb. Ruth geb. am 2.August 1838 zu Hütten, kinderlos bisher bürgerlich in Rapbach seit 1866 hier wonhaft Nach den vorgelegten Nachweisen sind dieselben 1. Im Besitz der württembergischen Staatsangehörigkeit 2. Im alter über 25. Jahren 3. Entrichten dieselben seit wenigstens __ Jahren aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen , Steuer zur hiesigen Gemeindepflege. Im letzt verfloßenen Rechnungsjahr bezahlten in hiesiger Gemeinde neben der Wohnsteuer an Staatsamtskörperschaft und Gemeindesteuer von Grund, Gebäude und Gewerbe zusammen ... Zif. 2. Braun Christ. 26M 30d ... 4.) Liegt bei denselben keines im Art. 14. und 57 des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit vom 16.Juni 1885 angeführten Mängel vor. 5.) Haben dieselben schon vor dem 1.Januar 1886 das Recht zur Theilnahme an der Wahl zu den Gemeindeämtern auf Grund des Art. 3. Abs. 1. des Gesetzes vom 6.Juli 1849 beseßen. Hienach haben die Nachsuchenden Anspruch auf Ertheilung des Bürgerrechts und ist das Bürgergeld anzusetzen nach Gesetz Art. 45. Abs.2. des Gesetzes. Beschluß 1.) Den vorerwehnten Persohnen Zif. 1-12 das Bürgerrecht in hiesiger Gemeinde zu ertheilen 2.) Denselben anzusetzen für die Verleihung des Bürgerrechts je 3M 3.) Die Ansätze der Gemeindepflege zum Einzug zu überweisen 4.) Eintrag in die Bürgerliste machen zu lassen 5.) Den Gemeinderat der betreffenden Orte wo die nachsuchenden Persohnen seither bürgerlich waren zu benachrichtigen 6.) Den Nachsuchenden Eröffnung zu machen. |