Verrenberg HistorischWald-, Feld-, Herbstschützer und Maulwurffänger
in der Verrenberger Vergangenheit.


Waldschütz Feldschütz Herbstschütz Maulwurffänger


In der Verrenberger Dorfordnung von 1593 findet sich folgendes:

"Ittem es soll auch ein jeder vonn die tag und nacht Wacht an ihn kommt, fleißig hütten, in dem Felde u, der gaßen sich jeder Zeit finden laßen, wo aber einer erfunden wird der etwa beym Tag auff daß feldt, oder sonst seiner Hantthirung nachgehet deß tages der solle fünfzehm Creutzer straff geben, hüttet aber einer deß nachts nicht fleißig der solle einen Gulden zur Straff erlegen."

Wie die Wache genau aussah ist in der Dorfordnung nicht genauer beschrieben, aber man kann vermuten, dass die Wache am Tag die späteren Bereiche Wald-, Feld- und Herbstschütz umfasste.
 

Waldschütz

Das Amt des Waldschütz wurde nicht von der Gemeinde vergeben, sondern von den privaten Waldbesitzern.
Er sollte den Wald täglich "visitieren", um Waldschäden und Waldfrevel zu verhüten oder frühzeitig zu entdecken.

Da der Waldschütz eine privat bestellte Person war, erscheint er in den Gemeinderatsprotokollen auch nur zu speziellen Anlässen. Bei seiner Vereidigung oder wenn er auf Grund seines Amtes eine Klage erhob.

Name Zeit von-bis Bemerkung
Johann Leonhard Weiß Oktober 1842 Bei einer Auflistung der Ämter im Ort wird Johann Leonhard Weiß als Waldschütz genannt. Er war zeitgleich auch Amts- u Polizeidiener
Johann Leonhard Weiß 24.November 1842 Es werden drei Klagen des Waldschütz Weiß verhandelt:

1. Roisine H. ledig von hier habe den 19.Sep 1842 nach Anzeige des Waldschüzen Weiß im Privatwald des Ludwig Zöller von hier dürres Astholz gesammelt.
Der Schadensbetrag wird mit 6x.beziffert. Sie ist geständig. Neben dem Schadenersatz war wohl auch eine Strafe von 1fl. fällig.

2. Magdalena H. habe den 21.Oktober 1842 nach Anzeige des Waldschüzen in obengenannten Wald dürres Astholz abgerissen und entwendet. Schadensersatz 6x. Sie ist geständig. Neben dem Schadenersatz war wohl eine Strafe von 1fl. fällig.

3. Laut Anzeige des Waldschüz Weiß habe Johann Georg I. am 21.Oktober 1842 im Privatwald des Ludwig Zöller von hier dürres Astholz abgerissen und entwendet. Schadensersatz 6x. Er ist geständig. Neben dem Schadenersatz war wohl eine Strafe von 1fl. fällig.

Es war wohl die Armut und der nahende Winter, der die Schwestern Rosine und Magdalena, sowie Johann Georg I. in den Wald des Ludwig Zöller trieb.
Georg Michael Kipf 20.Mai 1856 Georg Michael Kipf wurde von den hiesigen Waldbesitzern zum Waldschüz gewählt. Er erhält pro Morgen Wald von den Besitzern 16x
Georg Michael Kipf 02.Januar 1860 Es wurde über die Vergehen beraten, die der Wald- und Feldschütz Kipf vorgelegt hat.
Georg Peter Schanzenbach 26.Januar 1872 Von den Waldbesitzern (Lindhölzle) wurde Georg Peter Schanzenbach als Waldschüz bestellt. Er bekommt jährlich von jedem Waldbesitzer je Morgen 16x
Georg Peter Schanzenbach
und
Johann Georg Haußler
03.März 1876 Die Waldschütz Peter Schanzenbach und Johann Haußler zeigen an:
Zwei Verrenberger Herren wurden zu 3fl. bzw. 1fl. Strafe verurteilt
Georg Peter Schanzenbach 26.Februar 1879 Joseph Lohmann und Heinrich Feckler beide Männer von Pfedelbach wurden von dem hies. Aufgestellten Privatwaldschützen Peter Schanzenbach angezeigt respt vorgeführt, daß sie Holz entwendet haben
Wird an den GeRath verwiesen
GeRathsProt IIII bl.33b
Beil N 58
Christoph Michael Gebhard 02.August 1881 Nachdem die hiesigen Privatwaldbesitzer ihrem seitherigen Waldschütz Peter Schanzenbach gekündigt und den Christoph Gebhard Weingärtner hier als künftigen Waldschütz aufgestellt habemn wurde der Antrag auf vornahme der Verpflichtung gestellt. Die vereinbahrte Gebühr beträgt wie seither pro Morgen 24x => 69d und wird für dieses Jahr die Hälfte der ordentlichen Jahresgebühr bezahlt.
Christian Görz 12.Juni 1893 Christian Görtz wurde als Feldschütz bestellt. Er soll auch das Waldareal in seine Obhut nehmen.
Johann Christoph Jäger 28.April 1898 Johann Jäger wurde als Feld- und Waldschütz aufgestellt. Er erhält eine Belohnung von 20M
Johann Christoph Jäger 18.April 1899 Johann Jäger wurde als Feld- und Waldschütz aufgestellt. Er erhält eine Belohnung von 20M
Gab es danach keine Waldschütz mehr, wurde dieser im Gemeinderatsprotokoll einfach nicht erwähnt, oder wurde diese Aufgabe stillschweigend dem Feldschütz mit übertragen?
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1921 ausgewertet.
 

Feldschütz

Für den Schutz der Felder vor Diebstahl und anderer "Feldfrevel" war der Feldschütz zuständig. In dieses Amt wurde meist ein "kleinerer" Bauer berufen, der einen Aufschrieb führte, in dem er die Übeltäter und ihr Vergehen notierte.
1867 wird die Überwachung des Obstertrages als eine der Aufgaben des Feldschütz benannt.
Die Erträge aus Wein- und Obstbau waren wichtig für die Gemeindefinanzen, so gab es 1883 einen Erlöß von 566M aus dem Verkauf von Gemeindeobst.

Da die Hälfte der später ausgesprochenen finanziellen Strafen in seine eigene Tasche floß, hatte er ein großes Interesse daran, möglichst viele Diebe und andere Missetäter aufzuschreiben. Aus diesen Gründen war der Feldschütz meist sehr unbeliebt.
Mehrmals jährlich wurde unter Leitung des Schultheißen Gericht gehalten, um die Strafen für die Schuldigen festzulegen. Die verhandelten "Straftaten" wie das begehen oder befahren von "unberechtigten Wegen" zeigen den Strafrahmen, für den der Gemeinderat zuständig war.

Name Zeit Bemerkung
   24.Mai 1829 Wurde bei der ganzen vesammelten Gemeinde beschlossen daß der Friedrich W… als Feldschüz auf gestellt das es die .egel wo Schalen … im Ort auf dem Feld und ist dann dem Könichlichen Forst Amt in Neuenstein verpflicht worden und als Waldschütz und ist in der ..... .... und bl.. im anzuschafen.
Georg Leonhard Hoffmann 04.Juni 1836 In einer Streitsache wird Georg Leonhard Hoffmann in seiner Funktion als Feldschütz vernommen.
Johann Friedrich Weiß 24.November 1842 Feldschüz Friedrich Weiß von hier zeigt an, daß Michael H. ihm in diesem Monat sein Kraut auf einem Land in gemeinen Gärten weil 2 Stük Vieh abgefüttert habe.
Schadensersatz 15x. Er ist geständig. Zu dem Schadensersatz kam wohl noch 30x Strafe hinzu.
Johann Friedrich Weiß 10.April 1843 Georg Friedrich Weiß wird mit 13 von 26 Stimmen gewählt.
Als Besoldung erhält er 5fl. pro Jahr, sowie"die ganze Strafe von dem Strafbaren, der gestohlen hat, oder Schaden verübte. Und wegen der Gänsen hat, wegen der Aufsicht vom Stük wan ehr sie nach Hause treibt 4x das 1te mall, zum 2ten mal 6x und 3ten mall 12x ainzusprechen und wann eine fremde Persohn einen verbotenen Weg geht, so hat ehr 12x anzusprechen"
  16.Juni 1847 Leonhard Sch.. Wurde zum Feldschüz gewählt. Er erhält 9f 45x
Georg Michael Kipf 05.Juli 1854 Wegen vielfacher Klagen der Bürger über Diebstahl und Unordnung im Felde wurde beschlossen einen Feldschütz einzustellen. Michael Kipf wurde ernannt. Er bekommt für das Vierteljahr von Jacobi bis Martini 1854 2f. Als Lohn. Zudem bekommt er 1/3 der verhängten Strafen
Georg Michael Kipf 05.Juli 1855 vor dem versammelten Gemeinderath und Bürgerausschuß
Über viele vorgekommenen Klage der hies. Bürgerschaft wegen Felddiebstahl und Unordnung auf dem Felde haben die unterzeichenten Collegien nach längerer Berathung einstimmig
Beschlossen
einen Feldschützen aufzustellen
Hierauf wurde Michael Kipf von beiden Collegien als Feldschütz ernannt und sogleich in Pflichten genommen, welches aus dem Gemeinderath Protokoll Thl II bl. 175 ersichtlich
Georg Michael Kipf 26.Mai 1856 Da es in der Vergangenheit zu wiederholten Diebstählen und Unordnung auf den Feldern gekommen ist, wird Michael Kipf als Feldschüz bestellt. Er bekommt 8f. Im Jahr plus Antheil an verhängten Strafen
Georg Michael Kipf 02.Januar 1860 Einige Vergehen, die der Feldjäger Kipf angezeigt hat wurden verhandelt:

1.Nach Angabe des Feldjäger Michael Kipf hat derselbe am 21.Juli die Magdalena S. im Graß in der Wiese in der Neudek des Gemeindepfleger Mugele gehörig angetroffen. Die Magdalena S. hierüber verständigte gibt hierauf an es ist richtig daß ich eine Handvoll Gras genommen habe. Sie wird mit 30x gestraft
2.Nach der Anzeige des Feldschütz Kipf hat derselbe 16 Stück Gänse in den Gärten welche Schaden gelaufen sind angetroffen. Die Gänse haben und zwar dem Christian M. 15 Stück und dem Peter F. 1 Stück gehört. Beide wurden hierüber verständigt. M. gibt an es ist richtig daß meine Gänse in den Gärten gewesen sind. F. gibt an ich kann nicht bestreiten daß eine von meinen Gänsen auch dabei gewesen war. M. muss 15x, F. 3x strafe bezahlen.
3.Nach Anzeige des Feldschüzen Kipf hat Dorethea S. 26.Juni eine Tracht Feuers Holz in dem Walde des Carl Klaiber geholt. Die selbe hierüber verständigt gibt an es ist richtig daß Holz geholt habe. Die Beklagte in Arrest nehm zu 4.Stunden zu verfüllen.
4.Nach einer Anzeige des Feldschüzen Kipf hat derselbe die Ehefrau des Johann G. in der Wiese des Gemeindepfleger Mugele gehörig am 26.Nov. 1858 im Laubrechern angetroffen. Die Beklagte hierüber verständigt gibt an es ist richtig daß ich Laub zusammen gerecher habe ich habe aber solches da der Feldschüz mich .... wieder liegen lassen. Die G. in eine Strafe von 30x zu verfällen.
5.Nach einer Anzeige des Feldschütz Kipf hat derselbe den Christoph H. von hier und dessen Nebenknecht Jacob S. von Unterheimbach beide im Dienste bei Michael K. Witwe in Unterohrn angetroffen daß dieselbe einen Verbottenen Weg über die Wiesen gegangen sind. Christoph H. hierüber verständigt. Es ist richtig daß wir diesen Weg genommen haben, wir sind aber nicht ganz in den Wiesen sondern Theilweise im Graben gelaufen. Den Christopg H. in eine Strafe von 15x und dessen nebenknecht Jacob S. von 15x zu verfüllen.
6.Nach einer Anzeige des Feldschüz Kipf hat der selbe den Adam B. von Schwöllbronn am 23. Mai 1859 morgens 8Uhr angetroffen daß derselbe mit seinem Führwerk mit etwas … geladen über die Klingenwiesen hinaus gefahren sei. B. hierüber verständigt gibt hierauf an es ist richtig daß ich diesen Weg mit meinem Fuhrwerk gemacht habe den ich habe gedacht ich würde keinen Schaden verursachen. Da die fahrt genannten Weges um solche Jahreszeit gänzlich untersagt, den Beklagten in eine Strafe von 1fl. zu verfüllen.
Georg Michael Kipf 28.August 1861 Der Feldschütz Kipf will mehr Gehalt, da dieses Jahr wieder viele Eisenbahnarbeiter da sind und eine reiche Obsternte zu erwarten ist. Seither 8f. Neu 16f.
Georg Michael Kipf 20.Januar 1862 Nach einer Anzeige des Feldschüzen Michael Kipf hat die Ehefrau des Michael A. im Monat Juli d.J. in der Winterhelden und zwar auf dem Grundstück des Matthäus Mugele von hier Gras …det. Die Angezeigte aber vorstehendes verständigt gibt an: Es ist richtig daß ich in diesem Grundstück gegraßt habe. Sie bekommt eine Strafe von 30x

Ferner nach einer Anzeige des Feldschützen Michael Kipf, ist auf den der hiesigen Gemeinde gehörigen Baumland im Herrschig neben Röslenswirth S. von Brezfeld welcher im Monat Juni über dieses Grundstück geführet durch dessen Fuhrwerk eine vor 2.Jahren gepflanzter ganz Apfelbaum vernichtet und einen stark beschädigt so daß man bezweifelt ob derselbe noch auch späterhin mit dem Wachsthum fortsezt der Feldschüz Kipf gibt an daß durch dieses Fuhrwerk schon vorher ein Baum umgebrocht worden sei wurde er der Rößlens Wirth auf ... die fahrth auszuüben verboten habe.
Auf vorhalten dem Sohn der Rößlens Witwe im Alter von 21 Jahren versehen mit einer Vollmacht von seiner Mutter. Erklärt der selbe ich erkenne an daß mein Knecht über dieses Grundstück Klee geführt hat, aber es sind noch mehrere darüber gefahren welche auch auf meinem Kleeland umgekehrt sind, und es kann wohl möglich sein daß dieses nicht durch mein Fuhrwerk sondern gleichfalls durch ein anderes geschehen sein kann. Wenn mir der Feldschüz beweis liefert daß er mein fuhrwerk bei der That angetroffen hat, so bin ich bereit den Schaden zu ersezen oder mich der Strafe zu unterwerfen.
Feldschütz Kipf über vorstehendes verständigt gibt an, ich habe dessen Knecht nicht bei der That angetroffen, ich habe aber erfahren daß die Furth vor dem Kleeland der Rößlenwirth Witwe sei und her über das Baumland gegangen ist welches ich behaupten und auf meine Pflichten nehmen kann daß durch dieses die Bäume verderbt werden sind.
Der Sohn der Rölenswirth Witwe auf obrige Angabe noch einmal verständigt gibt an, ich kann nicht behaupten daß es mein Knecht nicht gethan auch kann ich nicht zugeben daß er es gethan hat. Bin aber denoch bereit und gebe zu daß ich den Schaden hinso erseze.
Es wird beschlossen keine Strafe auszusprechen und den Schaden auf Gemeindekosten zu beseitigen.
  09.Januar 1866 Es wurde zur Anzeige gebracht, dass am 1.Jan 1866 zu der Zeit der Gottesdienstes begonnen hat eine Gruppe von Männern lärmend durchs obere Dorf gezogen ist. Und zwar:
Michael B. von Oberheimbach, Carl D. von Unterheimbach, Christian F. von hier, Johann K. von da, Peter M., Adam A. und Peter Z. ... von Rappach
verübt worden sei.
Die oben erwähnten wurden zur Vernehmung auf heute Tagfahrt vorgeladen geben auf Vorhalt an:
Wir geben zu daß wir aus etwas Lärmend betragen und uns eine .... zu Schulden haben kommen lassen. Peter M. erklärt aber daß er nicht bei diesem Lärmen angewohnt habe son dern er sei nur von seinem Haus heraus und habe dan übrig angezeigten zugeschaut was dieselben auch bejahten.


Ausser M. muss jeder 1fl.30x Strafe bezahlen.
Peter Sailer 07.August 1867 Es soll ein Feldschütz für 3 Monate angestllt werden, der den Obstertrag überwacht. Peter Sailer bekommt 7f.
  03.September 1867 Nach einer Anzeige des Feldschütz Sailer hat dem Michael A. sein Mägdlein im Obstauflehsen auf fremden Eigenthum.
Der Vater Michael A. wurde über vorstehendes vernommen gibt an: Ich habe dies schon von Mornhinweg in Erfahrung gebracht daß sie solches gethan hat ich habe aber solche sogleich hard abgestraft ich habe auch nichts dagegen wenn sie in der Schule als jugendlicher Verbrecher abgestraft wird.
Beschluss: Da der Vater sich entschuldigt und erbeten hat dieses Mägdlein nach dem Gesetz gemäß abzustrafen soweit dem Schullehrer den Auftrag zu ertheilen das Kind durch Ordnung gemähs mit einer Strafe zu rügen

Nach einer Anzeige des Feldschüz Sailer hat derselbe der Adam B. Witwe von hier gehörige 2 Gänse im Schadenlaufen angetroffen. B. Witwe über vorstehendes vernommen gibt an: Es kann wohl sein daß sie Schaden gelaufen sind, weiter kann ich nichts angeben. Da Beklagte dies Schadenlaufen nicht verweigert hat und eine öffentliche Bekanntmachung verlessen worden ist diesem Anfug zu ... so wurde beschlossen:
Die Beklagte in eine Strafe von jedem Stück 15x zusammen 30x zu verfällen.

Nach einer Anzeige des Feldschüzen ist der led. Adam B. in …. über Grundstücke gefahren welche noch nicht abgeleert und zwar noch mit Hanf und Gerste theilweise an… gewesen sind. Adam B. hat zugestanden daß diese farth vollzogen aber nichts verdorben habe. Beschluss: Da der Angezeigte die That zugestanden hat in eine Strafe von 30x zu verfällen

Nach einer Anzeige des Feldschüzen hat der selbe 4 Gänse die dem Johann Z. gehörig im Schadenlaufen angetroffen. Johann Z. auf obriges vernommen gibt an ich kann weiter nichts in der Sache angeben, bestreiten kann ich nichts. Beschluss: Dem Z. in eine Strafe von je 15x zusammen auf 4 Stük 1fl. zu verfällen

Nach gemachter Anzeige des Feldschüzen hat derselbe die 3 Gänse des Friedrich Z. gehörig im Schadenlaufen angetroffen. Friedrich Z. über vorstehendes vernommen gibt an, ich kann über die Sache nichts angeben ich bin meiner Lebtage noch nicht gestraft worden. Beschluss:
Den Angezeigten wie alle anderen Güterbesitzer zu behandeln und in eine Strafe per Stück 15x zusammen auf 3 Stük mit 45x zu verfällen und ihm zu eröffnen. Daso wenn er sich für diesen Beschluß beschwert erachte das R....recht frei stehe indem er aber von diesem Rechte Gebrauch machen wollte solches innerhalb 8 Tagen von heute an ausführen habe indem Ablauf dieser Frist das Recht verloren geht. Der Beklagte hat erklärt die Strafe woll er zahlen unterschreiben thue er hier nicht.
Peter Sailer 28.April 1868 Es soll ein Feldschütz von 1Mai bis Martini 1868 aufgestellt werden. Peter Sailer erhält 9f 15x
Peter Sailer 14.August 1868 Nach einer Anzeige des Feldschüz Sailer ist am 7.Mai 1868 jg. Friedrich V. bei der Wiesenkelter mit Reben über die Wiesen gefahren. V. hierüber vernommen gibt an . Es ist richtig daß ich diese Fahrt gemacht habe, das Gras war noch nicht lang gewesen und wurde auch kein Schaden verursacht haben, weiter kann ich nichts angeben.
Beschluss: Da V. zu gestanden daß er einen unberechtigten Weg gefahren in eine Strafe von 30x zu verfällen. V. erkennt die Strafe an.

Nach einer Anzeige des Feldschüzen hat der selbe 6 Gänse welche dem Georg H. gehört haben im Schadenlaufen angetroffen. H. hierüber vernommen gibt an es kann wohl sein, daß es meine gewesen sind, so wie sie vom Stall entlassen werden so laufen sie weiter.
Beschluss: Da H. zugestanden daß es seine gewesen sind in eine Strafe von 1f. zu verfällen. H. erkennt die Strafe.

Nach einer Anzeige des Feldschüzen sind dem Friedrich S. 3 Gänse Schadengelaufen. S. hierüber vernommen gibt an. Es kann wohl sein daß es meine gewesen sind weiter kann ich nichts erwiedern.
Beschluss: Da S. zugestanden daß es seine gewesen sind und die schon längst festgesetzte Strafe a 15x pro Stük zusammen also 45x zu verfällen.

Nach einer Anzeige des Feldschüzen sollen dem Philipp B. 3 Gänse Schaden gelaufen sein. B. hierüber vernommen gibt an: Ich habe meine Gänse im Gänsgarten getrieben. Der Garten wurde nicht rechtmäsig hergerichtet gewesen . Ich bin da unschuldig wenn ich gestraft werde.
Beschluss: Obrige Angabe wird nicht in Betracht gezogen und B. deshalb auf eine alle andere Übertrettungen ... eine Strafe von 45x zu verfällen. Bühner erkennt die Strafe an.

Nach einer Anzeige des Feldschüzen soll Leonhardt K. einen unberechtigten Weg gelaufen sein. K. vernommen gibt an: Es ist richtig daß ich einen unberechtigten Weg gegangen ich habe den nächsten Weg eingeschlagen zu der Eisenbahn. Weiter gebe ich nichts an.
Beschluss: Da K. zugestanden daß er einen unberechtigten Weg eingeschlagen hat, in eine Strafe von 30x zu verfällen. K. erkennt die Strafe an.

Nach einer Anzeige des Feldschüzen soll der ledige Wilhelm H. über einen Aker wo er nicht berechtigt ist gefahren sein. H. hierüber vernommen gibt an. Es ist richtig daß ich über einen Aker in dem Warmestfeld gefahren bin. Unser Wagen ist etwas schlicht gewesen aus diesem Grunde habe ich den Weg gewählt, weiter kann ich nichts angeben.
Beschluss: Da H. zugestanden , daß er unberechtigt gefahren ist in eine Strafe von 1f. 30x zu verfällen. H. erkennt die Strafe an.
Georg Michael Kipf 17.August 1868 Nach einer Anzeige des Feldschüzen Sailer sind dem Christian M. von hier seine Gänse und zwar 6 Stük Schaden gelaufen. M. hierüber vernommen gibt an. Meine Gänse sind immer in Gänsgarten getrieben worden, und wenn der Garten schadhaft geworden ist, daß meine Gänse heraus gekommen sind, für dieses kann ich nicht. Ich habe den Garten auch selbst einmal weil er schadhaft gewesen ist verwahrt weiter weiß ich nichts anzugeben.
Beschluss: Da M. nicht verneint hat, daß es seine Gänse gewesen sind, derselbe aber selbst an dem Gänsegarten etwas verbessert und die Gänse mehrfach im Garten begebracht hat die Strafe zu ermäsigen und in der helfte der festgesetzten also zu 45x verurtheilen.

Nach einer Anzeige des Feldschüzen soll Peter K. von Schwöllbronn am 7.Mai 18 Uhr mit 4 Personen einen unberechtigten Weg über Weinberg und Wiesen bei der Wiesenkelter gelaufen sein. K. hierüber vernommen gibt an. Ich kann mir nicht einbilden daß ich einen unrechten Weg mit meinen Taglöhnern gegangen sind, kann aber auch nicht behaupten daß ich solches nicht gethan habe, wir gehen zwar jedes mal die ... gegen der Wiesenkelter herab weiter kann ich nichts angeben.
Feldschüz Sailer erklärt ich nehme es nicht nur auf meine ...ten sondern ich will es noch mit 2 Zeugen beweisen daß K. diesen Weg passiert ist.
Beschluss: Da K. nicht verneint aber auch nicht ganz eingewilligt hat, daß er diesen Weg passiert ist, der Feldschüz aber es nicht nur auf seinen Pflichten sondern nochZeugenbeweis liefern will, in eine Strafe pro Mann 15x also zusammen zu 1f. wofür sich K. verbindlich zu machen hat zu verfällen. K. erkennt die Strafe an.

Nach einer Anzeige des Feldschüzen soll der led. Michael B. von Schwöllbronn, Gottlieb B. led. … … .. Die Magd des Gottfried B. Maria … daselbst über dem Georg Hofmann seine S…. Bei der Wiesenkelter gelaufen sein. Beide angezeigten wurden hierüber vernommen und haben einstimmig erklärt daß sie zwar diesen Weg gezogen seien es sei aber schon ein Weg gemacht gewesen weiter wissen sie nichts anzugeben.
Beschluss: Da die beiden zugestanden, daß sie einen unrechten Weg gemacht haben in eine V...strafe je zu 15x zusammen 45x zu verfällen wofür sich aber die 2 Brüder für die Dienstmagd verbindlich zu machen haben. Beide erkennen die Strafe an.

Nach einer Anzeige des Feldschüzen soll die led. Catharina S. über den Garten des Carl Carle gehörig neben dem Schneider Schmidt seinem Garten und noch einige Wiesen gelaufen sein. S. hierüber vernommen gibt an es ist richtig daß ich diesen Weg gemacht habe, es ist mir etwas Warm gewesen und habe mich nach Hause gesehnt weiter kann ich nichts angeben.
Beschluss: Da die S. zugestanden, daß sie einen unberechtigten Weg gegangen ist in eine Strafe von 30x zu verfällen. S. erkennt die Strafe an.

Nach einer Anzeige des Feldschüzen soll die Ehefrau des verstorbenen Anton S. von hier Maria geb. J. eine Schürze voll Aepfel in dem Land des Johann Bort gehörig bei der Staigenkelter aufgelesen haben. S. hierüber vernommen gibt an. Ich war der Meinung dieser Platz gehöre noch dem Johann Frank welcher von hier aus weggezogen ist, deshalb habe ich solche aufgelesen, und habe ..... bewahre solche auf bis Frank wieder hirher komme, daß ich ihm solche überreiche weiter kann ich nichts angeben.
Beschluss: Da S. zugestanden daß sie Obst aufgelesen hat, jedoch in Abrede ziehen will daß sie nicht gewußt habe daß das Land dem Johann Bort gehört auch aber auch nicht bestätigen kann, daß sie von Frank wenn das Land demselben auch gehörig wäre den Auftrag zum auflesen erhalten habe in eine Strafe von 1fl. zu verfällen. S. erkennt die Strafe an.
Georg Michael Kipf 17.Mai 1869 Es soll den Sommer über ein Feldschütz eingestellt werden. Michael Kipf erhält 12f
Peter Sailer 22.April 1874 Nach dem es die lezten Jahre wieder Probleme gab, soll wieder ein Feldschüz angestellt werden. Peter Sailer hat den Psten von jetzt bis Martini. Er erhält 15f.
Peter Sailer 30.Juni 1874 Heute wurden die von dem Feldschüz Sailer zur Anzeige gebrachten Feldpolizeilichen Uebertrettungen zur Abrüge gebracht.
Es wurden bestraft:
1. Johann B. led. Bauer hier um 35x
2. Adam S. hier um 35x
3. Michael A. Ehefrau hier 0x
4. Friedrich S. Bauer hier um 35x
5. Friedrich R. Ehefrau um 2fl. 10x
6. Bahnw. E. Ehefrau um 35x
7. Johann M. um 1fl. 45x
Peter Sailer 2.Juli 1874 an diesem Tag wurde die am 30.Juni 1874 begonnene Ahndung von "Feldpolizeilichen Uebertrettungen" fortgesetzt.

8. Ludwig Z. Eisenbahnarbeiter hier 35x
9. Friedrich W. von Schwöllbronn um 1fl. 45x
10. Jakob M. sen. Bauer von Unterohrn 1.Mark 35x
Im Ruggericht vom 15.Januar 1880 steht:
"§.6. Es wird dem Gemeinderath empfohlen, alljährlich Sommers einen Feldjäger aufzustellen, Um die Felder gegen häufig vorkommende Beschädigungen möglichst zu sichern."
Friedrich Christ 01.Mai 1880 Vom Ruggericht angemahnt und nach Erfahrung des Gemeinderates ist die Einrichtung eines Feldschütz im Sommer notwendig. Den Zuschlag erhält Friedrich Christ für 20Mark
Peter Sailer 06.Mai 1881 Es soll über Sommer wieder ein Feldschütz aufgestellt werden. Es gibt 4 Bewerber. Den Zuschlag erhält Peter Sailer für 21M.
Johann Michael Ahles 04.Mai 1882 Michael Ahles wurde als Feldschütz um 19M aufgestellt
Christian Wilhelm Massa 07.Mai 1883 Wilhelm Massa hat für 19M den Zuschlag bekommen.
Christian Wilhelm Massa 04.Juli 1883 Wurde Ernst Moll von Bitzfeld auf anzeige des Feldschützen Massa wegen Entwendung von Kirschen und laufen über bestellte Grundstücke auf Grund des Art.36 Zif. 2 des Polizeistrafges. In zusammenhang mit $.368. Zif. 9 des Strafgesetzb um 4M gestraft
Beil No 87
Christian Wilhelm Massa 17.April 1884 Zuschlag erhält Wilhelm Massa den Zuschlag um 21M 50d
Jacob Friedrich Christ 05.Mai 1885 Friedrich Christ bekommt um 24M den Zuschlag.
Jacob Friedrich Christ 18.Juni 1885 Auf Anzeige des Feldschützen Christ von hier wurden die 5 Dienstboten und 1 Taglöhnerin des Schultheißen Mugele von Schwöllbronn nehmlich
Johann Kern, Mich. Weiß, August Schenk, Rosine Bauer, Luise Weidmann und die Taglöhnerin Ilgs Witwe wegen laufen über bestellte Akers und Wiesen auf Grund des $.368 Zif.9 des Strafgesetzbuchs je um 1M gestraft
Beil. No.10
Christian Görz 14.Mai 1888 In diesem Sommer soll wieder ein Feldschütz aufgestellt werden. Es wird Christian Görtz um 20M.
Christian Görz 25.April 1889 Auf einen öffentlichen Aufruf hat sich kein Bewerber gemeldet. Der Amts- und Polizeidiener Görtz (der bereits im Vorjahr diesen Dienst zur Zufriedenheit versehen hat) übernimmt die Aufgabe um 25M
Christian Görz 27.Mai 1890 Als Feldschütz wurde Christian Görtz um 20M bestellt.
Christian Görz 22.Mai 1891 Als Feldschütz wurde Christian Görtz um 25M bestellt.
Christian Görz 25.April 1892 Als Feldschütz wurde Christian Görtz um 25M bestellt.
Christian Görz 12.Juni 1893 Als Feldschütz wurde Christian Görtz um 20M bestellt. Er soll auch das Waldareal in seine Obhut nehmen.
Friedrich Binhammer
von Schwöllbronn
30.Juni 1894 Die Tauben sind von heute an über die Rabsernte 14 Tage lang eingesperrt zu halten und soll überdieß Friedrich Binhammer von Schwöllbronn als Feldschütz aufgestellt werden.
Johann Bort ledig 11.Juli 1895 Über die Rebserte welche gegenwärtig im gang ist sind die Tauben 14 Tage lang eingesperrt zu halten und ist überdies ein Feldschütz aufzustellen welcher die Zuwiederhandlung durch wegschiesen der Tauben zum Einsperren veranlasst und den Rebs Eigenthümer vor Schaden schützt. Als Flugschütz wird Johann Bort ledig 28 Jahre alt v. hier aufgestellt.
Johann Christoph Jäger 01.Juni 1896 Johann Jäger (Schumacher) wurde als Feldschütz aufgestellt. Er erhält eine Belohnung von 20M
Johann Christoph Jäger 28.April 1898 Johann Jäger wurde als Feld- und Waldschütz aufgestellt. Er erhält eine Belohnung von 20M
Johann Christoph Jäger 18.April 1899 Johann Jäger wurde als Feld- und Waldschütz aufgestellt. Er erhält eine Belohnung von 20M
Wilhelm Dietrich 24.April 1901 Über den Sommer soll wieder ein Feldschütz aufgestellt werden, nach vorausgegangener Bekantmachung hat sich der Taglöhner Wilhelm Dietrich gemeldet, mit demselben wurde
Verhandelt
und erhält derselbe für Bewachung des Feldes und dem Waldareal welches Ihm zur Aufsicht unterstellt wird eine Belohnung
von 30M Dreisig Mark
Die Aufsicht begint am 1.Mai und endet am 11.November d.J.
Derselbe ist hiermit einverstanden und wird sofort verpflichtet
Georg Gottlieb Strecker 27.April 1905 Nach vorausgegangener Bekantmachung durch Ausschellen im Ort, um die Bewerbung eines Feldschützen hat sich Gottlieb Streker hier gemeldet mit demselben wurde unterhandelt und ihm die Stelle eines Feldschützen übertragen
Die Belohnung vom 1.Mai bis 1.November d.J. wurde auf 30.M vereinbart.
Johann Jäger 21.August 1906 Von jetzt an bis zur Zeit der Obst Ernte soll ein Feldschütz aufgestellt werden
Beschluß
einen Aufruf zur Meldung eines Feldschützen in hiesigen Ort zu veranlassen. Nach vorausgegangenen Aufruf hat sich Johan Jäger hier gemeldet mit demselben wurde verhandelt und erhält bis zur eingesammelter Obsternte eine
Belohnung von 15M fünfzehn Mark.
Derselbe ist hiemit einverstanden und wurde auf seinen früheren Dienst Eid hingewiesen.
Wilhelm Herbst 01.Juli 1919 Auf wiederholte Anträge über Anstellung eines Feldschützen wurde heute nach vorausgegangener öffentl. Bekanntmachung und aufruf zur Bewerbung eines anzustellenden Feldschützen
Beschlossen
Den Amts- und Polizeidiener Wilh. Herbst der der einzige Bewerber um diese Stelle war als Feldschützen aufzustellen und zwar von heute ab auf das ganze Jahr bis 30.Juni 1920 mit einer Belohnung von 100M
Friedrich Feucht 06.September 1921 Friedrich Feuchter wird am 09.Juni als Feldschütz angestellt. Dabei wird bemerkt, dass er das ganze Jahre als Feldschütz tätig ist.
Johann Rupp 15.September 1922 Für die Zeit der Obsternte ab 16.September wird er mit einem Taglohn von 100M angestellt. Zudem wird Krankengeld bezahlt.
Johann Rupp 12.August 1924 Da im letzten Jahr die Gänse nicht wie verlangt eingesperrt wurden, soll Johann Rupp als Feld und Obsthüter aufgestellt werden. Er bekommt pro Tag 2M nebst Krankengeld
Johann Knappenberger und Herrmann Ungerer 16.August 1927 Sie sollen abwechselnd die Hut übernehmen. Pro Tag gibt es 3M 50Pf.
Johann Knappenberger und Herrmann Ungerer 07.Mai 1928 Es wurde niemand gefunden, der das Amt des Feldschütz übernimmt. Der Polizeidiener soll dies mit übernehmen.
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1934 ausgewertet.
 

Herbstschütz
Der Herbstschütz (auch Bergschütz, Berghüter, Weingartenschüz, Weinbergshüter genannt) sollte in erster Linie die Erträge der Weinberge vor Diebstahl und sonstigem Frevel schützen. Es wird wiederholt erwähnt, dass auch der Schutz des Obstertrages mit in den Aufgabenbereich fiel. Waren dabei nur die "in den Weinberg Plätzen vorhandenen Obsterträge" gemeint?
Die Erträge aus Wein- und Obstbau waren wichtig für die Gemeindefinanzen, so gab es 1883 einen Erlöß von 566M aus dem Verkauf von Gemeindeobst.

Die Bezahlung der Herbstschüz erfolgte bis 1881 aus der Weinzehntkasse. In diesem Jahr wurden die Keltern von der politischen Gemeinde übernommen. Die Bezahlung erfolgte von da an aus der Gemeindekasse.

Name Zeit Bemerkung
Georg Friedrich Weiß 07.November 1836 Bergschüz Friedrich Weiß brachte an dass die Tochter des Leonhard Hofmann Rosina dem Michael Hobach in seinem Weinberg im Salzberg Trauben wieder geschnitten habe.
Georg Michael Kipf 01.September 1854 Michael Kipf wurde für das Jahr 1854 als Berhüter ernannt und erhält dafür 12f.
Johann Leonhard Weiß 28.September 1857 Er hat die Frau des Steinhauer Hubele beim Diebstahl erwischt
Johann Georg Schluchter
Christoph Michael Gebhard
Johann Leonhard Binhammer
03.September 1859 Behufs zur Überwachung des heurigen Herbstertrages sind unterm 24.Aug d J 3 Weingartenschüzen nehmlich Georg Schluchter, Christoph Gebhard und Johann Binnhammer von der hies. Bürgerschaft gewählt und heute in Pflichten genommen worden.
Johann Georg Schluchter
Georg Michael Kipf
24.August 1860 Die Bergschätzer (für den Herbstertrag) sollen nicht mehr von der ganzen Gemeinde gewählt werden, sondern aus dem bürgerl. Colleqium.
Neu wurde gewählt Georg Schluchter u Michael Kipf
Johann Georg Schluchter
Georg Michael Kipf
26.August 1861 Die letztjährigen Bergschätzer Georg Schluchter u Michael Kipf wurden auch für das kommende Jahr im Amt bestätigt
Johann Georg Schluchter
Georg Michael Kipf
Christoph Michael Gebhard
19.August 1862 Es wurden zum Herbstanfang 3 Bergschätzer zur Überwachung dieses Ertrages gewählt. Gewählt sind Georg Schluchter, Michael Kipf und Christoph Gebhardt. Sie bekommen zusammen 45f.
Johann Georg Schluchter
Georg Michael Kipf
Christoph Michael Gebhard
10.August 1863 Es wurden gewählt: Georg Schluchter, Christoph Gebhardt und Michael Kipf
Johann Georg Schluchter
Christoph Michael Gebhard
Johann Martin Schanzenbach
24.August 1864 Als Bergschätzer wurden gewählt:Georg Schluchter, Christoph Gebhardt u Johann Schanzenbach:
Sie müssen ab 25. August den Obstertrag auf der hiesigen Markung auf pünktlich zum überwachen haben. Sie erhalten insgesamt 45f
Johann Georg Schluchter
Georg Michael Kipf
22.August 1865 Die Wahl der Bergschätzer => Georg Schluchter und Michael Kipf.
Sie erhalten 20f. aus der Weinzehntkasse
Johann Georg Schluchter
Georg Michael Kipf
28.August 1866 Da nur ein geringer Ertrag erwartet wird werden nur 2 Herbstschätzer zur Überwachung des Herbstertrages gewählt.
Sie sollen jeden Tag fleisig zur Überwachung ihres funktiones aufzukommen haben, besonders über die Mittagszeit nicht von den Weinbergen entfernen dürfen und sollte ....
Gewählt wurden Georg Schluchter und Michael Kipf
Johann Georg Schluchter
Georg Michael Kipf
Peter Sailer
03.September 1867 Zur Überwachung des Herbstertrages sind 3 Bergschäzer nöthig. Peter Sailer, Georg Schluchter und Michael Kipf werden gewählt. Sie erhalten je 15f
Johann Georg Schluchter
Georg Friedrich Schanzenbach
Christian Jakob Ernst Baumgärtner
14. August 1868 Es müssen 3 Bergschätzer gewählt werden: Georg Schluchter, Baumgärtner, Friedrich Schanzenbach
Georg Michael Kipf
Peter Sailer
24.August 1869 Da der Ertrag nur gering ausfallen wird werden nur 2 Herbstschätzer bestellt. Michael Kipf und Peter Sailer, sie bekommen zusammen 31f.
Georg Michael Kipf
Christian Jakob Ernst Baumgärtner
Georg Friedrich Schanzenbach
27.August 1870 Für den erwarteten guten Ertrag werden als Bergschätzer bestellt: Friedrich Schanzenbach, Ernst Baumgärtner und Michael Kipf. Sie bekommen zusammen 45f. Neben der Aufgabe in den Weinbergen wird die Überwachung des Obstertrages ausdrücklich erwähnt.
Christian Jakob Ernst Baumgärtner
Georg Friedrich Schanzenbach
13. September 1871 Als Bergschätzer wurden gewählt: Friedrich Schanzenbach und Ernst Baumgärtner. Sie erhalten insgesamt 24f
Christoph Michael Gebhard
Georg Friedrich Schanzenbach
Georg Peter Schanzenbach
24.August 1872 Es werden Christoph Gebhardt, Friedrich Schanzenbach und Peter Schanzenbach als Bergschüz angestellt.
Georg Peter Schanzenbach
Peter Sailer
Christoph Michael Gebhard
09.September 1873 Da nur ein geringer Ertrag erwartet wird und es kein Obst geben wird, würden 2 Bergschützen reichen. Um es diesen aber zu ermöglichen die eigenen Geschäfte auch noch zu erledigen, werden doch 3 Bergschätzer verpflichtet: Peter Sailer, Christoph Gebhard und Peter Schanzenbach. Sie bekommen jeweils 12f.
Georg Peter Schanzenbach
Peter Sailer
Johann Martin Schanzenbach
01.September 1874 Als Herbstschätzer werden gewählt: Peter Sailer, Peter Schanzenbach, Johann Schanzenbach. Sie erhalten jeweils 14f.
Christoph Michael Gebhard
Peter Sailer
Johann Martin Schanzenbach
30.August 1875 Zur Überwachung des heurigen Herbstertrages namentlich aber auch zu dem in den Weinberg Plätzen vorhandenen Obstertrages sind wieder Bergschützen zu bestellen: Peter Sailer, Johann Schanzenbach und Christoph Gebhardt. Sie erhalten jeweils 29Mark
Christoph Michael Gebhard
Johann Martin Schanzenbach
Georg Peter Schanzenbach
02.September 1876 Als zusätzliche Bedinung wird gemacht, dass die Bergschüzer keine Trauben auf dem Wochenmarkt zum Verkauf bringen dürfen. Es werden bestellt: Christoph Gebhard, Peter und Johann Schanzenbach. Sie bekommen jeweils 25 Mark
Peter Sailer
Johann Martin Heinrich
Johann Leonhard Gerbig
14.September 1877 Zur Überwachung des heurigen Herbstertrages wurden 3 Weinbergshüter - Johann Gerbig, Peter Sailer und Johann Heinrich - verpflichtet.
Jeder erhält aus der Weinzehntkasse 19 Mark. Für jede Anzeige, die sie machen gibt es bei einer Verurteilung eine Prämie von 1 Mark
Christoph Michael Gebhard
Johann Leonhard Gerbig
Johann Georg Schluchter
14.September 1878 Nachdem ein Bewerberaufruf zur Anmeldung der Berghüter erlassen worden ist auch die Weinzehntpflichtigen beziehungsweise Beauftragte derselben in Bizfeld und Schwöllbronn zur heutigen Verhandlung eingeladen worden sind wurde mit den angemeldeten nehmlich Georg Schluchter, Christoph Gebhard und Johann Gerbig (led. volljährig) heute unterhandelt und die Belohnung festgesetzt unter folgenden:
1. Die Überwachung hat sogleich zu beginnen und die Warnungszeichen heute noch aufzustellen.
2. Von jetzt an bis zu völligen Einheimbringung des Herbstertrages ist die Huth ununterbrochen mit allem Fleiß fortzusetzten.
3. Im fall wenn dem Gemeinderath gegen den Herbst Nachtpatrolle in den Weinbergen angeordnet würde so hätten sich die Bergschützen auch dieser zu unterziehen.
4. Als Belohnung erhällt je einer aus der Weinzehntkasse 24 somit die 3 bestellten zusammen 72M.
5. erhält derjenige welcher ein Vergehen in der Weise zur Anzeige bringt, daß genügender Grund zur Strafe vorhanden ist aus gleicher Kasse eine Prämie für je 1.fall von 1M

Christoph Michael Gebhard
Johann Leonhard Gerbig
Johann Georg Schluchter
20.September 1879 Gewählt wurden Georg Schluchter, Christoph Gebhard und Johann Gerbig. Sie erhalten jeweils 20M. Sonstige Bedinung wie letztes Jahr.
Christoph Michael Gebhard
Johann Georg Schluchter
17.September 1880 Da nur ein geringer Herbstertrag erwartet wird und auch ein Feldschütz angestellt ist, werden zwei Hüter genügen. Es werden Georg Schluchter und Christoph Gebhard für je 20M angestellt.
Am 09.August 1881 steht in den Gemeinderatsprotokollen:
Nach beendigter Weinzehnablösung wurde der Einzug der Berghut und Kelterkosten durch den Cassier der Ablösung Gemeindepfleger Mugele dahier fortbestehen und wurde am 7/11 Dez. 1876 über die fernere Behandlungsweise Beschluß gefaßt, worauf Mugele auch mit dem künftigen Einzug betraut worden ist.
Es gab in der Vergangenheit diverse hier nachzulesende Probleme, daher wurde beschlossen:
1) sämtliche 3 hiesige Keltern sollen, samt ihren Inhalt soweit solcher zu den Keltern gehört nebst den Eichgefähsen in das Eigenthum der politischen Gemeinde Verrenberg übergehen.

2) Hiermit übernimmt die Gemeinde die sämtlichen Unterhaltungskosten der 3 Keltern und sollen diese sowie die alljährlichen Berghutkosten in den Gemeinde Etat aufgenommen und unter den Gemeindekosten umgelegt und eingezogen werden.
Christoph Michael Gebhard
Johann Georg Schluchter
Johann Friedrich Jörg
31.August 1881 Es gelten die gleichen Bedinungen wie im Vorjahr, mit Ausnahme der Belohnung von je 24M. Bestellt wurden Georg Schluchter, Friedrich Jörg und Christoph Gebhard.
Christoph Michael Gebhard
Johann Friedrich Jörg
03.Oktober 1882 Es sollen zwei Herbstschützer angestellt werden. Friedrich Jörg und Christoph Gebhard erhalten je 17M
Christoph Michael Gebhard
Johann Friedrich Jörg
Christian Wilhelm Massa
10.September 1883 Es sollen wieder drei Herbstschützer angestellt werden: Friedrich Jörg, Christoph Gebhardt und Wilhelm Massa. Sie erhalten jeweils 24M
Johann Jacob Ungerer
Johann Georg Feinauer
Johann Martin Schanzenbach
05.September 1884 Da Friedrich Jörg und Christoph Gebhard das Amt letztes Jahr inne hatten und es viele Klagen gab, werden sie dieses Jahr nicht berücksichtigt.
Bestellt werden: alt Jakob Ungerer, Johann Schanzenbach und Georg Feinauer. Sie erhalten je 25M
Johann Jacob Ungerer
Johann Georg Feinauer
Johann Gottfried Lederer
08.September 1885 Den Bergschützern wird ausdrücklich auch der Schutz der Obsterträge oder sonstigen Übertretungen übertragen. Verpflichtet wurden: Georg Feinauer, Jakob Ungerer sen.,Gottfries Lederer. Sie erhalten jeweils 30M.
Johann Jacob Ungerer 17.September 1886 Zur Überwachung des heurigen Herbstes soll bei dem ganz geringen Ertrag nur 1. Hüter aufgestellt werden. Den Zuschlag erhält Jakob Ungerer um 19M
Johann Jacob Ungerer
Johann Georg Feinauer
Jacob Friedrich Christ
03.September 1887 aufgestellt wurden: Jakob Ungerer sen., Georg Feinauer und Friedrich Christ. Sie erhalten jeweils 25M
Johann Jacob Ungerer
Johann Christian Fischer
Georg Peter Schanzenbach
17.September 1888 Peter Schanzenbach, Christian Fischer und Jakob Ungerer werden bestellt und erhalten je 25M
Jacob Friedrich Christ
Georg Peter Schanzenbach
03.September 1889 Friedrich Christ und Peter Schanzenbach werden verpflichtet. Sie erhalten je 22M
Georg Peter Schanzenbach
Johann Georg Feinauer
20.September 1890 Peter Schanzenbach und Georg Feinauer werden um 19M bestellt.
Georg Peter Schanzenbach
Johann Georg Feinauer
02.September 1892 Zur Hütung des diesjährigen Wein und Obstertrages sind wieder sogenannte Berghüter zu bestellen und sollen bei dem heurigen kleinen Ertrag nur 2 solche Hüter bestellt werden. Peter Schanzenbach und Georg Feinauer werden um je 16M 50d bestellt.
Johann Christian Fischer
Johann Gottfried Lederer
29.August 1893 Es sollen zwei Berghüter zu folgenden Bedinungen eingestellt werden.
1. Die Huth hat sofort zu Beginnen und ununterbrochen mit Fleiß und Pflichtgemäß bis zu vollständigen eingegeimsten Herbst fortzusetzen.
2. Eigene Privatgeschäfte vorzunehmen sind untersagt, es ist vielmehr die ganze Zeit zur Hütung zu verwenden.
3. Im falle gegen den Herbst von dem Gemeinderat Nachtpatrolle angeordnet würde, haben sich die Hüter auch dieser zu unterziehen.
4. Die Belohnung von je 30M wird nach beendeten Herbst aus der Gemeinde Kasse bezahlt.
Christian Fischer und Gottfried Lederer werden verpflichtet.
Johann Christian Fischer
Johann Gottfried Lederer
1.September 1894 Christian Fischer und Gottfried Lederer werden verpflichtete und erhalten jeweils 38M.
Johann Christian Fischer
Johann Gottfried Lederer
26.August 1895 Zur Hütung des Obst- und Weinertrages wurden Fischer und Lederer um je 40M angestellt.
Johann Christian Fischer
Carl Christian Knappenberger
10.September 1896 Christian Fischer und Christian Knappenberger werden bestellt. Sie erhalten jeweils 40M
In der Nacht vom 30.Juni auf 01.Juli 1897 wütete ein verheerendes Hagelunwetter.
In der Ausgabe vom 02.Juli 1897 berichtet der "Hohenloher Bote":
"... Kein Halm, kein Blatt mehr in Feld und Garten. Es ist ein Schauerliches, trostloses Bild, das uns ein Gang durch die Umgebung bietet. Der ganze Ertrag eines Jahres bis auf den letzten Rest verloren, soweit das Auge reicht, öde Winterlandschaft in glühendem Sonnenbrand. Unsäglich schmerzlich aber ist der Verlust unserer Obstbäume."
Johann Christian Fischer
Johann Jäger
06.September 1899 Johann Christian Fischer erhält 25M, Johann Jäger nur 15M, da er auch Wald- und Feldschütz ist.
Johann Christian Fischer
Johann Peter Michael Messer
06.September 1900 Zur Hütung des dießjährigen Obst und Weinertrags sollen wieder Hüter aufgestellt werden. Nach vorangegangene Bewerberaufruf haben sich hiezu gemeltet
Christian Fischer
Johann Messer
mit diesen wurde bezüglich der Belohnung unterhandelt, und für je eine Belohnung von 40M für beide zusammen 80M unter folgenden Bedingungen
1) Die Hut hat sofort zu beginnen und ununterbrochen mit Fleiß und Pflichttreue bisn zur vollständigen Einbringung des Herbstes fortzusetzen.
2) Eigene Privatgeschäfte vorzunehmen sind untersagt, es ist vielmehr die ganze Zeit zur Hütung zu verwenden
3) Im Falle gegen den Herbst von dem Gemeinderat Nachtkontrolle angeordnet würde, haben sich die Hüter auch dieser zu unterziehen.
4) Die Belohnung von je 40M wird nach beendetem Herbst aus der Gemeindekasse bezahlt.
5) Die Hüter werden sofort verpflichtet.
Johann Christian Fischer
Johann Peter Michael Messer
13.Juni 1901 Sie erhalten je 35M
Es gelten die Bedingungen von 1900
Johann Friedrich Haußler 08.September 1902 Er erhält für die Hütung des Obst und Weinertrages 50M
Es gelten die Bedingungen von 1900
Johann Christian Fischer
Johann Peter Michael Messer
24.August 1903 Sie erhalten für die Hütung des Obst und Weinertrages je 35M
Es gelten die Bedingungen von 1900
Gottfried Lederer
Johann Peter Michael Messer
Johann Jäger
20.August 1904 Lederer und Jäger erhalten für die Hütung des Obst und Weinertrages je 35M
Messer 25M

Es gelten die Bedingungen von 1900
Friedrich Christian Knappenberger
Johann Jäger
30.August 1905 Sie erhalten für die Hütung des Obst und Weinertrages je 33M
Es gelten die Bedingungen von 1900
Friedrich Christian Knappenberger 12.September 1907 Er erhält für die Hütung des Obst und Weinertrages 40M
Friedrich Gottlob Pfisterer 24.August 1908 Er erhält für die Hütung des Obst und Weinertrages 50M
Friedrich Christian Knappenberger 28.September 1908 Da es in den Weinbergen eine Starrenplage gibt, wird ein zweiter Herbstschützer verpflichtet. Er erhält 25M
Karl Christian Friedrich Knappenberger
Georg Peter Schanzenbach
23.September 1909 Sie erhalten für die Hütung des Obst und Weinertrages je 33M
Georg Gottlieb Strecker 22.August 1910 Er erhält 40M
Friedrich Christian Knappenberger
Johann Rupp
24.August 1911 Sie erhalten für die Hütung des Obst und Weinertrages je 35M
Knappenberger (alt)
Johann Rupp
26.August 1912 Sie erhalten für die Hütung des Obst und Weinertrages je 35M
Johann Rupp 30.August 1914 Er bekommt für die Hütung des Obst und Weinertrages je Tag 1M, beginnend mit dem 1.September
Johann Rupp 03.August 1915 Er bekommt für die Hütung des Obst und Weinertrages je Tag 1,5M inkl. dem Krankengeld, beginnend mit dem 9.August
Knappenberger (alt) 02.September 1915 Es soll ein zweiter Herbstschützer eingestellt werden.
Er bekommt für die Hütung des Obst und Weinertrages pauschal 36M
Johann Rupp 24.August 1917 Er bekommt für die Hütung des Obst und Weinertrages je Tag 2M
Friedrich Rupp 11.September 1918 Er bekommt für die Hütung des Obst und Weinertrages je Tag 3M, Krankengeld frei
Johann Rupp
Christian Michael Schluchter
01.September 1919 Sie bekommen für die Hütung des Obst und Weinertrages je Tag 5M, Krankengeld frei
Johann Rupp soll Obst- und Weinertrag überwachen
Michael Schluchter soll später beginnen und nur den Weinertrag überwachen.
Friedrich Rupp
Christian Michael Schluchter
27.August 1920 Sie bekommen für die Hütung des Obst und Weinertrages je Tag 15M, Krankengeld frei
Johann Rupp
Friedrich Feucht
06.September 1921 Sie bekommen für die Hütung des Obst und Weinertrages je Tag 15M, Krankengeld frei

Zudem wird über die Zeit der Traubenreifung unbefugten das Gehen bzw Fahren über und durch den Galberg verboten
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1921 ausgewertet.
 

Maulwurffänger
Die Einträge in den Gemeinderatsprotokollen zeigen, dass die Maulwürfe als echtes Problem wahrgenommen wurden. Warum sonst hätte die Gemeinde, fast durchgehend, einen Maulwurffänger beschäftigt.

Name Zeit Bemerkung
Johann Gebhard 29.Juli 1830
(1830 - 1834)
Es wurde ein Accord über den Maulwurffang mit Johann Gebhard erstellt.
Zeitraum ist 1.Juli 1830 bis 1834. Er bekommt 14f. im Jahr.
Johann Gebhard 02.Februar 1834
(1834 - 1838)
Es wurde ein Accord über den Maulwurffang mit Johann Gebhard erstellt.
Zeitraum ist Lichtmeß 1834 bis 1838. Er bekommt 18f. im Jahr.
Johann Gebhard 27.Mai 1839
(1839 - 1842)
Es verakordirt die Common mit dem Johann Gebhardt die Maul Worf zu fangen von Georgi 1839/42 und wird ihm Versprochen des Jahrs 18f. Er muß aber die Wiesen Seibern das keine Klage vorgehen.
Für den Zeitraum 1843 bis 1854 wurden im Gemeinderatsprotokoll keine Einträge zum Maulwurffang gefunden!
Da es im Juli 1854 aber heist:
"Da auf den 1. Juli 1854 der Accord vom Maulwurffang auf hies. Markung zu Ende gegangen ist, so ..."
war das Amt wohl vergeben, aber nicht im Protokoll vermerkt.
Johann Leonhard Weiß
Johann Friedrich Jörg
13.Juli 1854 Da der alte Accord ausgelaufen ist, wurde dieses Geschäft an Johann Weiß und Friedrich Jörg um 20f jährlich vergeben. Die Gemeindefläche wird zwischen beiden aufgeteilt.
Johann Leonhard Weiß
Johann Friedrich Jörg
02.Juli 1855 Johann Weiß und Friedrich Jörg teilen sich die Aufgabe um 20f. Jährlich
Christoph Michael Gebhard 27.Juni 1856 Den Zuschlag erhält Christoph Gebhard für 19f.
Christoph Michael Gebhard 06.Juli 1857
(1857 - 1860)
Wird für 3 Jahre in Pacht gegeben. Gebhardt bekommt um 25f. pro Jahr den Zuschlag
Christian Steinbrenner
aus Dimbach
25.Juli 1860
(1860 - 1863)
Christian Steinbrenner von Dimbach bekommt für 3 Jahre den Zuschlag
Georg Düringer
aus Adolzfurth
08.Juli 1862
(1862 - 1865)
Christian Steinbrenner war seinen Pflichten nicht nachgekommen, daher wird der Accord vorzeitig neu vergeben. Neuer Maulwurfsfänger auf 3 Jahre wird Georg Düringer aus Adolzfurth. Er bekommt jährlich 25f
Christoph Michael Gebhard 03.Juli 1865
(1865 - 1868)
Christoph Gebhardt war schon früher Maulwurffänger. Er wird wieder für 3 Jahre verpflichtet. Er bekommt jährlich 25f.
Christoph Michael Gebhard 13.Dezember 1867 Da es Klagen darüber gibt, wie Christoph Gebhardt sein Amt als Maulwurffänger führt, wurde beschlossen von seinem Gehalt 1866/67 jeweils 6f. weniger auszubezahlen.
Christian Jakob Ernst Baumgärtner 05.April 1869
(1869 - 1872)
Ernst Baumgärtner erhält den Accord für 3 Jahre um 27f. jährlich
Christian Jakob Ernst Baumgärtner 12.April 1870 Der bestellte Maulwurfsfänger Ernst Baumgärtner hat seine Funktion gekündigt. Es wird per Ausruf und im "Hohenloher Bote" ein Nachfolger gesucht.
Gottlieb Dietz
aus Dimbach
11.Mai 1870 Als neuer Maulwurfsfänger wurde Gottlieb Dietz aus Dimbach auf ein Jahr bestellt.
Er erhält pro Maulwurf 4,5 x.
Dem Dietz wird auferlegt, daß wenn er fallen gestellt hat und dieselben wieder abnehmen und die Maulwürfe herausnehmen will, so hat er einen Tag zu bestimmen, damit man ihm eine vertraute Person zur Abzählung der gefangenen Stüke an die Hand geben kann.
Gottlieb Dietz
aus Dimbach
03.Mai 1871 Dietz erhält auf ein weiteres Jahr den Accord des Maulwurffängers.
Er erhält aber zukünftig 5x pro Fang
Gottlieb Dietz
aus Dimbach
25.März 1873 Mit Dietz wurde der Accord um 5x pro Maulwurf verlängert.
Gottlieb Kern
aus Weißlinsburg
13.Februar 1874 Als neuer Maulwurfsfänger wurde Gottlieb Kern aus Weißlinsburg bestellt. Er erhält pro Maulwurf 4,5 x.
Gottlieb Kern
aus Weißlinsburg
18.Januar 1876 Wegen der so häufig ersichtlichen Maulwürfen in den auf hiesigen Markung liegenden Wiesen hat man die Aufstellung eines Maulwurffängers für nothwendig gehalten, es wurde deßhalb mit dem für das Jahr 1874 am 13ten Februar 1874 nach oben Blt. 216 aufgestellten Maulwurffänger Gottlieb Kern von Weißlinsburg auf das Kal. jahr pro 1876 ein neuer Vertrag in der Weise abgeschloßen, daß dieselben Bedinungen auch auf dieses Jahr gelten, mit der einzigen ausnahme, daß in jenem Vertrag nach Zif.2 für das gefangene Stük 4 1/2x bezahlt wurden, dagegen für dieses Jahr nach eingeführter Mark rechnung für jedes Urkundlich abgezählte Stück 14pf. bezahlt wird.
Gottlieb Kern
aus Weißlinsburg
17.Februar 1885 Wie bisher, so sollen auch in diesem Jahr die so zahlreich erschienenen Maulwürfe wieder durch den seitherigen Fänger Gottlieb Kern v. Weislinsburg gefangen werden. Er bekommt pro gefangenen Maulwurf 13 Pfennige.
Für den Zeitraum 1886 bis 1892 wurden im Gemeinderatsprotokoll keine Einträge zum Maulwurffang gefunden!
Der Eintrag im Oktober 1892 zeigt aber, dass Gottlieb Kern dieses Aufgabe nahtlos weiter führte.
Johann Kern
aus Weißlinsburg
08.Oktober 1892 Gottlieb Kern von Weislinsburg hat schon seit dem Jahr 1885 die Maulwürfe auf hiesiger Markung gefangen und ist dieses Geschäft auch auf dessen Sohn Johann Kern mit der gleichen Belohnung nehmlich vom Stück 13Pf. wie es am 17.Febr. 1885 ab bl.126 vereinbart wurde, stillschweigend übergegangen. In Erwägung daß die Löhne der arbeitenden Klasse nicht geringer sondern sich seit 1885 vielmehr erhöht haben wird beschlossen:
an dem stillschweigenden fortbestehen des im Jahr 1885 zu Stande gekommenen Übereinkunft von 13d pro gefangenen Stück nichts zu ändern und es bei diesem in so lange zu belassen bis ein Theil den zurücktritt erklärt.
Georg Hammel
aus Baierbach
23.März 1833 Wie bisher sollen auch in diesem Jahr die so zahlreichen vorhandenen Maulwürfe gefangen werden, da aber der seitherige Maulwurffänger nicht mehr hierher kommt so wurde mit
Georg Hammel von Baierbach
ein Übereinkommen troffen und erhält für 1 gefangenes Stück 15 Pfenige und soll die Abzählung auf dem Blatz statfinden.
Für die nöthigen Steken hat der Fänger selbst zu sorgen
Christian Müller 22.Mai 1915 Für den seither hier angestellten Maulwurffänger Georg Hammel von # Beuerbach hat sich Christian Müller von hier bereit erklärt die Maulwürfe auf hiesiger Markung jedes Jahr zu fangen
Beschluß
Dem Christian Müller den Fang der Maulwürfe zu übertragen und pro Stück derselben 18d. auszubezahlen, Rückwirkend auf 1.April 1914 die Zahlung der Maulwürfe hat durch einen Gemeinderat zu erfolgen.
Für die Fangapperate hat der Fänger selbst aufzukommen
Christian Müller 19.Februar 1920 Laut Beschluß des Gemeinderats vom 22.Mai 1915 S.341 wurde dem Christ. Müller hier das Maulwürfe fangen in hiesiger Gemeinde übertragen, wofür ihm pro Stück von 18d. von der Gemeinde auszubezahlen ist.
Nachdem nun in jetziger Zeit für einen Maulwurf bezw. für dessen Fell bis zu 12M zund noch mehr bezahlt wird erklärt sich Müller bereit für das Jahr, bis 1.April 1920 200M der Gemeindepflege zu bezahlen mit der Bedingung daß ihm auch fernerhin das Maulwürfe fangen allein überlassen bleibe.
Beschluß
Diesem Antrag anzunehmen erst Beschluß öffentl. Bekanntzumachen und der Gemeindepflege auszug hiervon zuzustellen.
Christian Müller 03.November 1922 Das Maulwürfe fangen soll wie seither dem Christian Müller hier überlassen werden u es soll derselbe eine entsprechende Leistung für die Felle an die Gemeindepflege bezahlen.
Beschluß
Christian Müller erklärt sich bereit 5000,0M an die Gemeindepflege hier zu entrichten u als Teilhaber Karl Ungerer von hier mit einzustellen u zwar von 1.Nov 1922 bis 1.Nov 1923 das Pachtgeld ist an Martini 1922 zu bezahlen, der Gemeindepflege Auszug zuzustellen, in der Gemeinde öffentl. bekannt zu machen u beiden Pächter, u Teilhaber einen Ausweis auszustellen
August Hofmann 29.Oktober 1923 Nachdem das Auftreten der Maulwürfe in größerem Umfang zunimmt wird
Beschlossen
Das fangen der Maulwürfe ab 1.Nov 1923 bis 31 April 1924 zu vergeben ein Angebot an die Gemeindepflege zu bezahlen wird von August Hofmann ein Angebot von 10 Miliarten gemacht
Christian Müller 10.Februar 1926 Für das Fangen der Maulwürfe wurde in hiesiger Gemeinde ein öffentlicher Aufruf ergehen lassen, hiezu hat sich Chr. Müller hier gemeldet mit einer Forderung von 18d pro Stück
Beschluß
Dem Chr. Müller das Fangen der Maulwürfe zu übergeben u ihm hiefür 18d pro Stück zu gewähren
Christian Müller 29.Oktober 1927 Das Fangen der Maulwürfe soll dem Chr. Müller pro Stück zu 15d ab 1.Oktober 1927 bis 1.Oktober 1930 übertragen werden
Christian Müller und August Lederer 20.November 1930 Das Fangen der Maulwürfe auf hiesiger Markung soll wieder vergeben werden, ein öffentl Aufruf ist in der Gemeinde ergangen, gemeldet haben sich Christian Müller u August Lederer, beide haben sich vereinigt die Maulwürfe zusammen zu fangen u verlangen pro Stück 15d nebst dem Fell.
Beschluß
Das Fangen der Maulwürfe dem Christ. Müller u August Lederer pro Stück für 15d zu übertragen
August Lederer
Karl Ungerer
Herbert Hanselmann
Robert Hofmann
04.November 1931 Das Fangen der Maulwürfe auf hiesiger Markung soll wieder vergeben werden. Ein öffentlicher Aufruf ist ergangen. Gemeldet haben sich 5 Bewerber. Verlangt würde von
Christian Müller pro Stück 6d
August Lederer, Karl Ungerer, Herbert Hanselmann u Robert Hofmann wollen die Maulwürfe gemeinschaftlich das Stück um 5d fangen
Beschluß
Letzteren das Fangen der Maulwürfe für 5d pro Stück zu übertragen
August Lederer
Fritz Rupp
Eugen Dagenbach
Wilhelm Herbst
04.November 1932 Das Fangen der Maulwürfe auf hiesiger Markung soll wieder vergeben werden. Ein öffentl. Aufruf in der Gemeinde ist ergangen, gemeldet haben sich 4 Bewerber,
1. Fritz Rupp, Eugen Dagenbach, Wilhelm Herbst u Aug Lederer von hier, verlangt wurde von denselben gemeinsam pro Stück 10d diese Forderung erscheint nicht zu hoch u es wird daher
Beschlossen
Den vorstehend genannten Bewerber das Fangen der Maulwürfe gemeinsam zu überlassen, Fritz Rupp hat die Anleitung hiezu zu geben
Sie übernehmen gemeinsam das Amt unter Anleitung von Fritz Rupp
August Lederer 23.November 1933 August Lederer hier hat um das Maulwürfefangen nachgesucht, da derselbe schon voriges Jahr solche gefangen hat wird es demselben übergeben pro Stück zu 10d, wenn Arbeitslose sich melden so ist es jedem gestattet sich an dem Maulwürfefangen sich zu beteiligen.
Die Fallen haben betreffende selbst anzuschaffen
August Lederer 1934 Laut Mitteilung der Württ. Landwirtschaftskammer Stuttgart soll im lauf dieses Frühjahres ein Kurs über Ausbildung von Wühlmausfangen stattfinden, zu diesem Kurs wurde Aug. Lederer von hier angemeldet, welcher sich bereit erklärt an diesem Kurs teilzunehmen
Beschluß
Den Aug. Lederer hierüber zu verständigen, die Kursgebühr von 3M 50d sowie das Fahrgeld u ein entsprechendes Taggeld zu verwilligen
Bis dato wurden nur die Gemeinderatsprotokolle bis 1934 ausgewertet.
 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Ortsarchiv Verrenberg: B55 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band I: Allgemeine Akten 1843-1858. Darin enthalten die Dorfordnung von 1593
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1869
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote, 1870