Johann Christoph Jäger, Bauer u Schumacher 15.10.1840 Cappel - 28.09.1913 oo 08.09.1868 Magdalena Schanzenbach 18.07.1847 Verrenberg - 19.12.1893 | |---------------------------|--------------|------------------|--------------------------|----------------|-------------|-------------------------|----------------|--------------------|----------------------| | | | | | | | | | | Johann Gottlieb Jäger Johanna Catharina Jäger Gottlob Jäeger ungetauft totgeburt Johann Gottlieb Jäger ungetauft Johanna Catharina Johanna Katharina Johanna Katharina Magdalena 23.12.1876- 25.10.1870- 05.02.1874- 17.04.1869- 14.12.1869 05.12.1871- 16.12.1872- 10.01.1875- 18.09.1879- 15.03.1881- ??.??.???? 18.01.1925 18.11.1922 17.04.1869 08.12.1871 16.12.1872 24.05.1876 18.04.1886 24.04.1886 oo 16.05.1914 oo 29.11.1900 oo 27.10.1898 Maria Förnster Jacob Friedrich Knappenberger Christiane Johanna Jors ??.03.1867- 12.12.1872- 04.12.1876- 22.06.1937 23.02.1906 08.07.1963 lebte ab 1910 lebten bis 1910 | im Haus Nr.63 im Haus Nr.63 | | Friedrich Jäger 04.02.1907 Hummelsweiler- ??.??.???? Johann Christoph Jäger kaufte am 18.07.1868 das Haus Nr.5 vom Stiefvater seiner Frau. 1873 gab es Probleme zwischen beiden, so dass Johann Christoph Jäger am 29.12.1873 wieder verkaufte. Johann Christoph Jäger kaufte am 28.6.1873 die nördl. Hälfte des Haus Nr.54. Johann Christoph Jäger tauschte am 16.06.1881 die nördl. Hälfte des Haus Nr.54 gegen das Haus Nr.63
Heinrich Hettinger klagt gegen seinen Schwiegersohn Gottlieb Jäger - 1873 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" vom 27.Juni 1873 findet sich folgendes: Es klagt Heinrich Hettinger Schumacher von hier gegen seinen Tochtermann Johann Jäger Schumacher hier daß ihm letzterer verschiedene beim Kauf nach Kaufb. XI. bl. 225 anbedungene Leistungen nicht vollständig oder auch gar nicht verabreiche. Die Partheien wurden auf heute vorgeladen und vernommen 1) Hetting er fordert den fünften theil von 15 1/2 Simri Frucht welche von Jäger nicht verabreicht worden sey, hierauf bezüglich wurde den betheiligten ein Vergleichsvorschlag gemacht welcher auch dahin gelungen war daß Jäger hiefür dem Hettinger 1 1/2 Simri Dinkel und 1 1/2 Simri Gersten zu geben hat. 2) in dem Grundstück Halden habe der Beklagte Kleeheu gemacht wo auch dem Kläger der fünfte Theil gehöre. Dieses wurde dahin verglichen daß der Beklagte dem Kläger hiefür als Entschädigung 48x zu geben hat 3) Der Kläger bringt vor daß der Beklagte ihm alljährlich 3/4 Klafter Holz zu Kaufen und herbei zu führen habe, es sey gemischtes Holz bestimmt er habe aber voriges Jahr pro. ..... Holz bekommen auch habe er für das Jahr pro Jakobi 1872/73 noch gar kein Holz bekommen. Auf dieses hin kommen beide theile dahin überein daß Hettinger für Zukunft dieses Holz selbst zu kaufen hat und bekommt hiefür eine Entschädigung von jährlich 10fl. für die Beifuhr hat Jäger zu sorgen, das Holz darf aber nicht über 2.Stunden Entfernung gekauft werden. Auf das Jahr pro Jakobi 1872/73 sind die bestimmten 10fl. auf Martini 1873 zu bezahlen auf das Jahr pro Jakobi 1873/74 sind 5fl. an Lichtmeß und 5fl. an Jakobi 1874 und so jedes Jahr zu bezahlen. 4) Ein weiterer Streitgegenstand ist noch, daß Hettinger von allen in der p....... gebauten Sommer Gewächsen den fünften theil anspricht, wehrend dem der Beklagte bestreitet von Klee und A....sen einen theil zu geben, weil Kläger den Nutzen hivon an Wilh Schanzenb bekommen Hi..... erklehrt Kläger daß zu seinen Nachtheil zu wenig Kartoffel angebaut worden und dagegen mehr Klee und An...sen von welchen der Beklagte keinen theil geben will. Hierüber wurde zwar den Partheien auch ein Vergleichsvorschlag gemacht welcher aber nicht zu Stande kam. Es wird deßhalb beschlossen diesen Gegenstand zur Entscheidung vor den Gemeinderath zu bringen Ein weiterer Gegenstand eines Streites liegt noch vor, daß Hettinger verlangt es sollen die Früchte auf dem Feld getheilt werden welches durch Garbenabzählen geschehen kann, ich will meinen fünften theil selbst heimführen und Treschen lassen und dem Jäger das Stroh zurück geben. Jäger geht nicht auf dieses ein und verlangt daß wie bisher nachdem die Frucht getroschen mit dem Simri oder nach Gewicht getheilt werde. Dieser Gegenstand wäre somit auch zur Entscheidung vor den Gemeinderath zu bringen. Fortsetzung und Entscheidung siehe GeRaths Pro.III bl.211 Beil No 12 |
Streitsache zw. Gottlieb Jäger und Heinrich Hedinger - 1873 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Dezember 1873 heist es: Verhandlung zwischen Heinrich Hedinger Schumacher hier Kläger und Gottlieb Jäger hier Beklagter Ausgeding und Dingrecht betreffend. Nachtrag links: Beil. 12. |
Johanna Katharina Jäger wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1886 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihr am 04.01.1886 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde. Sie war ca. 16 Jahre alt. |