Verrenberg HistorischDie Familie Johann Gottlieb Jäger
(1876-19??) in Verrenberg

Johann Gottlieb Jäger versuchte eine Scheuer anzuzünden - 1892
In der Zeitung "Neues Tagblatt und General-Anzeiger für Stuttgart und Württemberg" vom 23.02.1892 wird berichtet, dass:
"Der 15 Jahre alte Dienstknecht Jäger von Verrenberg versuchte die Scheuer seines Dienstherrn, des Müllers Kollmar in Unterohrn, OA Oehringen, in Brand zu stecken.
Nur dem raschen Eingreifen seines Mitknechts, der , durch Brandgeruch aufmerksam gemacht, nachsah, ist es zu danken, daß das im Entstehen begriffene Feuer gelöscht wurde.
Der Thäter wurde dem Gericht übergeben."


Johann Gottlieb Jäger wird zum Kriegsdienst einberufen - 1915
Im Verzeichnis der ab dem Jahr 1914 einberufenen Mannschaften findet sich folgendes:
Name: Johann Gottlieb Jäger
Geburtstag u Jahr 23.Dezember 1876
Einberufungstag: 24.August 1915
Einheit Landsturm Land.. Inf. Rgt No. 126 Mergentheim
Familienverhältnisse Verh.
Verwundung, Krankheit, Tod  
Tag der Rückkehr Gefangenschaft
Sonstige Bemerkung zurück am 26. September 1919

Gottlieb Jäger möchte ein Baudarlehen - 1928
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Januar 1928 heist es:
Es erscheint der Bauer Bauer Gottl. Jäger hier u stellt den Antrag auf ein Hypotheken Darlehen zum Wohnungsaufbau.
Beschluß
Der Gemeinderat erklärt sich bereit dem Antragsteller Gemäß Art.7 u 11 des Wohnungsbürgschaftsgesetzes vom 30.05.1919 Reg.Bl.S.133 selbstschuldnerische Bürgschaft für ein Hypothekenbaudarlehen von 4500M zu übernehmen

Gottlieb Jäger möchte nicht für seinen Stiefsohn zahlen - 1929
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.Dezember 1929 heist es:
Auf vorladen erschien Gottl. Jäger Arbeit. u seine Ehefrau Maria Jäger geb. Förnster in Sache des Fritz Jäger der seit 1.okt 1929 wegen Krankheit in der Heil u Pflegeanstalt in Stetten im Remstal sich befindet u erklären:
Der Gottl.: ich bin zu nichts verpflichtet u anerkenne deßhalb auch nichts für meinen Stiefsohn zu seiner Anstaltspflege beizutragen er verläßt unerlaubt das Sitzungszimmer.
Die Gattin erklärt: ich verfüge über keinerlei Mittel u vermag deßhalb die Unterhaltspflicht wie überhaupt jede Leistung für meinen Sohn anzuerkennen,
Sie bricht ohnmächtig zusammen u ist damit auch für sie die Verhandlung geschlossen.
Der Gemeinderat weigert zunächst jede Aufwendung aus der Gemeindekasse, beauftragt vielmer den Vorsitzenden in Stetten zu erheben ob der Kranke nicht entlassen u. seiner Mutter in Pflege gegeben werden könnte.
Sodann ist in Benehmen mit dem Bezirkswohlfartsamt zu versuchen daß der natürliche Vater des Kranken Friedr. Reichert Landwirt in Talheim OA Hall nachdem Jäger in folge Krankheit seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, nicht mit Erfolg an Stelle der Mutter u der Gemeind durch Urteil zu verpflichten ist.
Die Anordnung einer Pflegschaft zu veranlassen

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Zeitung: Neues Tagblatt und General-Anzeiger für Stuttgart und Württemberg, vom 23.02.1892
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1896
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis der im Jahr 1914 einberufenen Mannschaften