Verrenberg HistorischDie Familie Johann Christoph Jäger
(1840-1913) in Verrenberg


Johann Christoph Jäger möchte das Bürgerrecht - 1868
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.August 1868 heist es:
Auf Ansuchen des Johann Christoph Jäger von Cappel welcher die Absicht erklärt zu Verrenberg sich niederzulassen erscheint heute und trägt vor
Ich habe mich mit der Magdalena Schanzenbach Tochter des verst. Sebastian Schanzenbach Ehlich versprochen, und bitte daher mir das hies. Active Bürgerrecht zu ertheilen zu wollen.
Behuf dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller einen von dem Gemeinderath Cappel gefertigten Geburtsbrief vor, wonach derselbe ein gutes Prädikat und an Vermögen an baarem Gelde und sonstiger Fahrniß 700f. besizt.
Da also der Nahrungsstand für gesichert erscheint so wurde einstimmig
Beschlossen
Dem Bittsteller seinem Gesuche zu entsprechen und das hies. Bürgerrecht zu ertheilen und somit anzusezen
a) Dem Bräutigam
  Bürgerannahmegebühr 10f.
  für Feuerlöschgeräthschaften und Obstbaumpflanzungen 8f.42x.
  Weisenhausgebühr 1f.
  Gemeinderathssportel 3f.
  Aufwärter 6x.
Summa 23f. 6x.

Johann Christoph Jäger erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1868
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Heurath annahme GeRaths Prot III 159
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 6.August 1868

Heinrich Hettinger klagt gegen seinen Schwiegersohn Gottlieb Jäger - 1873
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" vom 27.Juni 1873 findet sich folgendes:
Es klagt Heinrich Hettinger Schumacher von hier gegen seinen Tochtermann Johann Jäger Schumacher hier daß ihm letzterer verschiedene beim Kauf nach Kaufb. XI. bl. 225 anbedungene Leistungen nicht vollständig oder auch gar nicht verabreiche.
Die Partheien wurden auf heute vorgeladen und vernommen
1) Hetting er fordert den fünften theil von 15 1/2 Simri Frucht welche von Jäger nicht verabreicht worden sey, hierauf bezüglich wurde den betheiligten ein Vergleichsvorschlag gemacht welcher auch dahin gelungen war daß Jäger hiefür dem Hettinger 1 1/2 Simri Dinkel und 1 1/2 Simri Gersten zu geben hat.
2) in dem Grundstück Halden habe der Beklagte Kleeheu gemacht wo auch dem Kläger der fünfte Theil gehöre. Dieses wurde dahin verglichen daß der Beklagte dem Kläger hiefür als Entschädigung 48x zu geben hat
3) Der Kläger bringt vor daß der Beklagte ihm alljährlich 3/4 Klafter Holz zu Kaufen und herbei zu führen habe, es sey gemischtes Holz bestimmt er habe aber voriges Jahr pro. ..... Holz bekommen auch habe er für das Jahr pro Jakobi 1872/73 noch gar kein Holz bekommen.
Auf dieses hin kommen beide theile dahin überein daß Hettinger für Zukunft dieses Holz selbst zu kaufen hat und bekommt hiefür eine Entschädigung von jährlich 10fl. für die Beifuhr hat Jäger zu sorgen, das Holz darf aber nicht über 2.Stunden Entfernung gekauft werden.
Auf das Jahr pro Jakobi 1872/73 sind die bestimmten 10fl. auf Martini 1873 zu bezahlen auf das Jahr pro Jakobi 1873/74 sind 5fl. an Lichtmeß und 5fl. an Jakobi 1874 und so jedes Jahr zu bezahlen.
4) Ein weiterer Streitgegenstand ist noch, daß Hettinger von allen in der p....... gebauten Sommer Gewächsen den fünften theil anspricht, wehrend dem der Beklagte bestreitet von Klee und A....sen einen theil zu geben, weil Kläger den Nutzen hivon an Wilh Schanzenb bekommen
Hi..... erklehrt Kläger daß zu seinen Nachtheil zu wenig Kartoffel angebaut worden und dagegen mehr Klee und An...sen von welchen der Beklagte keinen theil geben will.
Hierüber wurde zwar den Partheien auch ein Vergleichsvorschlag gemacht welcher aber nicht zu Stande kam.
Es wird deßhalb beschlossen diesen Gegenstand zur Entscheidung vor den Gemeinderath zu bringen

Ein weiterer Gegenstand eines Streites liegt noch vor, daß Hettinger verlangt es sollen die Früchte auf dem Feld getheilt werden welches durch Garbenabzählen geschehen kann, ich will meinen fünften theil selbst heimführen und Treschen lassen und dem Jäger das Stroh zurück geben.
Jäger geht nicht auf dieses ein und verlangt daß wie bisher nachdem die Frucht getroschen mit dem Simri oder nach Gewicht getheilt werde.
Dieser Gegenstand wäre somit auch zur Entscheidung vor den Gemeinderath zu bringen.

Fortsetzung und Entscheidung siehe
GeRaths Pro.III bl.211
Beil No 12

Michael Kipf wird wegen seines Hundes gestraft - 1873
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 27.Oktober 1873 folgendes:
Anzeige erhalten von Landjäger Haußler daß Gotlieb Jäger Schumacher u Michael Kipf Weingärtner v hier trotz der angeodneten Hundesperre ihre Hunde ohne Beiskorb ein im freien haben laufen laßen

verhandelt den 27.Okt 1871
Die Angezeigten wurden heute vernommen
Michael Küpf gibt an ich habe meinen Hund angebunden gehabt und bin darauf aufs Feld gegangen wer diesen los gemacht hat weis ich nicht es müßen dies Kinder gethan haben
Gottlieb Jäger gibt an meine Frau hat meinen Hund blos zum füttern los gelassen und wollte diesen gerade wieder anbinden
Beschluß
Michael Küpf und
Gottlieb Jäger
je um 1.Taler zu strafen beide wurden über den Rekurs belehrt

Streitsache zw. Gottlieb Jäger und Heinrich Hedinger - 1873
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Dezember 1873 heist es:
Verhandlung zwischen Heinrich Hedinger Schumacher hier Kläger und Gottlieb Jäger hier Beklagter
Ausgeding und Dingrecht betreffend.


Nachtrag links:
Beil. 12.

Gottlieb Jäger hat einen Botengang im Gasthaus beendet - 1877
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" vom 07.September 1877 findet sich folgendes:
Am Freitag den 24.August d.J. ist Gottlieb Jäger Schumacher hier zum Expreßen Botengang an welchem nach ortsüblicher Weise der Rang war, an das Königl. Oberamt Oehringen beordent worden.
Anstatt daß Jäger die v. Kl. Oberamt ertheilte schriftliche Nachricht rechtzeitig zurück gebracht hatte, ist er in der Wirthschaft zur Krone in Oehringen sitzen geblieben und die ihm anvertraute schriftliche Botschaft verloren
hierauf wird
Beschlossen
Den Jäger wegen dieser unzuverläßigkeit in eine Geldstrafe von 2M zu verfällen

Die Eröffnung des vorstehenden Straferkenntni0es mit der Belehrung, daß ein etwaiger Rekurs binnen 48 Stunden von der Stunde dieser Eröffnung an gerechnet, bei dem schultheißenamt dahier anzumelden sei, und daß die Versäumniß dieser Frist oder die Umgehung des Schultheißenamts dahier bei Anmeldung des Rekurses den Verlust des Rekursrechts zur folge habe
den 7.Sept 1877 Vormitags 10 Uhr

Streitsache zw. Gottlieb Jäger und Friedrich Rau - 1881
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Juni 1881 heist es:
Friedrich Rau lediger Schuhmacher von Affaltrach hat bei dem hiesigen Gemeindegericht Klage erhoben gegen Gottlieb Jäger Schumacher von hier auf Bezahlung von 20M 93d.
Der Streitfall wurde auf Bezahlung von 14M verglichen.
Beil. No 75

Johann Jäger wird gestraft - 1893
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 21.August 1893 findet sich folgendes:
Johann Jäger wird wegen unberechtigtem Grasen um 1M gestraft.

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1896
Ortsarchiv Verrenberg: Feuerversicherungsbuch von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Schätzungsprotokoll von 1869
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: Strafverfügung 1892-1947
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828