Christian Müller Maulwurffänger 1915-mind. 1926 29.12.1884 Ohrnberg - 31.10.1957 oo 06.04.1911 Christina Karolina Schluchter 10.09.1889 - ??.??.???? | |------------------|-------------|--------|----------| | | | | Karl Christian Rosa Caroline 15.07.1921- 12.12.1911- 14.07.1913- 17.12.1915- ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? oo ??.??.???? oo ??.??.???? Else Banzhaf Wilhelm Herbst ??.??.????- 15.05.1906- ??.??.???? ??.??.???? Christian Müller lebte im Haus Nr.46. Seine Frau hatte es mit in die Ehe gebracht.
Christian Müller übernimmt das Maulwurf fangen - 1915 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.Mai 1915 liest sich das so: Für den seither hier angestellten Maulwurffänger Georg Hammel von Beuerbach hat sich Christian Müller von hier bereit erklärt die Maulwürfe auf hiesiger Markung jedes Jahr zu fangen Beschluß Dem Christian Müller den Fang der Maulwürfe zu übertragen und pro Stück derselben 18d. auszubezahlen, Rückwirkend auf 1.April 1914 die Zahlung der Maulwürfe hat durch einen Gemeinderat zu erfolgen. Für die Fangapperate hat der Fänger selbst aufzukommen |
Christian Müller will das Verrenberger Bürgerrecht - 1916 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.Mai 1916 liest sich das so: Der am 29.Dezember 1884 in Ohrnberg geb. Bauer Christian Müller sucht um Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht nach. In Erwägung, daß er ein solches nicht besitzt, Württemberg Staatsbürger ist, seit 1885 Staatsa und Gemeindesteuer hier entrichtet, daß bei ihm die Voraussetzung der Art. 14 und 57 des Gemeindeangeh. Gesetzes vom 16.Juni 1885 nicht zu trifft Beschluß 1. Dem Gesuch gegen die im Art. 253 der Gemeindeordnung festgesetzte Geb. von 2M hiemit zu entsprechen, letzterer wird hiemit zur einnähmlichen Verrechnung angewiesen 2. Ist hiemit zu entsprechen der Gemeindepflege Auszug zuzustellen 3. Eintrag in der Bürger und Wohnsteuerliste 4. Eröffnung an den Nachsuchenden |
Christian Müller wird zum Kriegsdienst einberufen - 1916 | ||||||||||||||||
Im Verzeichnis der ab dem Jahr 1914 einberufenen Mannschaften findet sich folgendes:
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Christian Müller zahlt für das Recht die Maulwürfe fangen zu dürfen - 1920 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 19.Februar 1920 liest sich das so: Laut Beschluß des Gemeinderats vom 22.Mai 1915 S.341 wurde dem Christ. Müller hier das Maulwürfe fangen in hiesiger Gemeinde übertragen, wofür ihm pro Stück von 18d. von der Gemeinde auszubezahlen ist. Nachdem nun in jetziger Zeit für einen Maulwurf bezw. für dessen Fell bis zu 12M zund noch mehr bezahlt wird erklärt sich Müller bereit für das Jahr, bis 1.April 1920 200M der Gemeindepflege zu bezahlen mit der Bedingung daß ihm auch fernerhin das Maulwürfe fangen allein überlassen bleibe. Beschluß Diesem Antrag anzunehmen erst Beschluß öffentl. Bekanntzumachen und der Gemeindepflege auszug hiervon zuzustellen. |
Christian Müller zahlt für das Recht die Maulwürfe fangen zu dürfen - 1926 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Februar 1926 liest sich das so: Für das Fangen der Maulwürfe wurde in hiesiger Gemeinde ein öffentlicher Aufruf ergehen lassen, hiezu hat sich Chr. Müller hier gemeldet mit einer Forderung von 18d pro Stück Beschluß Dem Chr. Müller das Fangen der Maulwürfe zu übergeben u ihm hiefür 18d pro Stück zu gewähren |