Johann Friedrich Löffler, Küfermeister neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 109 25.10.1810 Kochersteinsfeld - 14.10.1851 oo 27.08.1837 Rosina Christiana Barbara Hörger (1) 13.10.1804 Verrenberg - 12.06.1845 oo 29.09.1847 Maria Magdalena Hörger (1) 25.06.1815 Verrenberg - 16.07.1856 | |-------------------------|-------------------------|----|----------------------| | | | | Friedrich Leonhard(2) Friederike Louise Elisabeth Friedrich Gottlieb Friederike Louise Elisabeth 22.03.1839- 09.06.1850- 05.05.1856- 24.09.1846- Vater dieses unehelichen Kindes war 28.09.1893 20.12.1850 im Witwenstand" 15.10.1846 Johann Friedrich Löffler, der spätere Ehemann oo 27.08.1867 25.01.1857 Catharina Magdalena Huber geb Glock aus Ohrnberg 12.04.1839- ??.??.???? Johann Friedrich Löffler war laut dem Urkataster von 1839 Eigentümer des Hauses Nr.28. Seine Witwe verkaufte das Haus am 15.01.1856. Er wird bei der Aufstellung der Bürgerwehr 1848 als "ausgedienter Militär" bezeichnet. Im "Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828" steht, dass Johann Friedrich Löffler vergantet wurde. Wann? Im Januar 1852, als er bereits verstorben war. (1) Die beidne Ehefrauen des Johann Friedrich Löffler waren Schwestern
Johann Friedrich Löffler erwirbt das aktive Bürgerrecht - 5.Juli 1837 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt Art und Zeit des Eintritts in das Bürgerrecht: 5.Juli 1837 |
Johann Friedrich Löffler will nach Verrenberg heiraten - 1837 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Mai 1837 findet sich folgendes: Friedrich Löffler, lediger Küfer und .... ..... Soldat von Kochersteinsfeld ein Sohn des Peterb Löffler Küfers daselbst, bittet unter Vorlage seines Geburtsbriefes vom 5.Mai 1837 und ... ... um Aufnahme in das hiesige Bürger Recht behuf seiner Niederlassung und Verheurathung mit einer hiesigen Bürgers Tochter. Nach dem Geburtsbrief soll Löffler ein in Pflegschaft stehendes Vermoegen von 307f.49x und in Fahrniß 82f. zus. 383f. 49x besizen und nachdem ... beigebrachten Zeugnißen beziehungsweise Schuldscheinen soll deßen Braut Christiana Hörger ... Jacob Hörger Scheefers ...ter ... bei ihrer Mutter Magdalena Hörger Witib 200f. und bei ihrem Bruder Jacob Hörger .... bei der Artillerie 36f. zus. 236f. einzunehmen haben, es würde somit der beiden Brautleut ein Vermögen 619f.49x zusammen bringen, also das gesezl. Vermögen dahier in einem Stand 3ter Klasse 600f. 15f.30x Annahmegebühren zus. also 615f.30x erforderlich sind. Allein dieser Vermögens besitz ist noch keines wegs nachgewiesen denn wen auch das ..... Vermögen des Bräutigams von 301f. 49x nicht in Zweifel gezogen werden will, so mangelt allen Nachweis wegen den angeblich im Besitz habenden Fahrniß von 82f. betreffend das Vermögen der Braut so ist dagegen folgendes einzuwenden: wenn auch die 200f. welche dieselbe bei ihrer nun verstorbenen Mutter einzunehmen haben will als richtig angenommen werden so können solche ... dem G... bei den ... des gesagt. Vermögens nicht in bar .... genommen werden weil das hinterlassene Vermögen der verstorbenen Mutter, in .... diese Schuld .... werden soll in Gütern besteht voran die .. Mutter noch die Nuznießung zustand weshalb die Braut des Bittstellers um ihre F...ung von dem Tode der Nuznießerin nicht be..digt werden kann wird diese 200f. nicht als vollkommer Eigenthum angesehen werden könne ... |
Leider ist dieser Eintrag nur sehr schwer zu lesen. Es fehlt daher das Ende. Johann Friedrich Löffler wurde mit seiner Bitte u.a. wegen der Unsicherheit der Vermögensverhältnisse seiner Braut abgewiesen. |
Johann Friedrich Löffler wird aus dem Ort gewiesen - 1837 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Mai 1837 findet sich folgendes: Da der Kuhknecht Fried. Löffler ... die nachgesuchte Bürger Annahme nicht ertheilt wurde. Keine Beschäftigung dahir hat, so wird ihm die Auflage gemacht, den Ort binnen 2 Tagen zu verlassen und bei Strafe sich nicht mehr hier aufzuhalten |
Warum diese Ausweisung? |
Johann Friedrich Löffler will nach Verrenberg heiraten - 1837 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 05.Juli 1837 findet sich folgendes: Es erscheint Friedrich Löffler von Kochersteinsfelt Sohn des Peter Löffler Küfers daselbst und brachte vor daß er sich Ehlich Versprochen habne mit der Christiana Hörger und büttet um die bürgerliche Aufnahme in das aktive Bürgerrecht und da er nach seinem ausgestellten geburts brief ein gutes Prädikat hat und ein Vermögen besizt von 383f. 49x so wurde beschlosen ihn und seine Braut in das Bürger Recht aufzunehmen. Wenn er die gesezlichen Gebührenbezahlt hat. Nachtrag links: ins Kameral Amt Sportel 1f. for den Feier Eimer 1f. 30x vor den Gemeinde Rath Sportel 3f. Bürgergeld 10f. |
Waren nun der Nachlass der Mutter der Braut geregelt? |
Johann Friedrich Löffler möchte die Erlaubnis, ein Gewehr besitzen zu dürfen - 1839 |
Im Ruggericht von 1839 Fol.42 steht: Johann Friedrich Löffler bittet, zusammen mit 14 weiteren Verrenbergern," um Erlaubniß, Gewehre halten zu dürfen". Alle 15 Verrenbergern wurde diese Bitte gewährt. |
Johann Friedrich Löffler will ein Zeugnis um die Erlaubnis zum Ausschank von Brandwein zu bekommen - 1845 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Januar 1845 findet sich folgendes: Küfermeister Friedrich Löffler dahier bittet um ein Zeugniß Behufs des bei Oberamt einzueinzureichenden Gesuchs um die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein Beschluß Solle bezeugt werden a) daß der Ort 410 Einwohner zähle und zum Wirtschaftsgewerbe gar nicht ungünstig gelegen ist, b) daß sich hier befinden eine Schild eine Speise Wirtschaft eine Gassen eine Brantweinschenke wegen die Schildwirthschaft von jezt aber 1/4 Jahre lang oder während der Winterzeit von dem ........ deswegen nicht betrieben werden will, weil ihm zu wenig ......... an Umgeld abgerechnet worden, daß übrigens keine der bestehenden Wirtschaften ein Brennrecht für sich habe. c) daß Bittsteller ein gutes Prädikat habe und zünftiger Küfermeister ist, welche Profeßion ihn jedoch nicht hinlänglich ernährt, was für ihn um so härter seyn dürfte, als sein geringes Anwesen verschuldet ist. d) daß demselben in keinen amtlichen Verhältnissen stehe, die ihn vom Wirtschafts Gewerbe ausschließen e) daß sein Haus innerhalb Etters steht und zu Einrichtung einer Wirtschaft ungeeignet erscheint. f) daß er Erlaubniß zum Brantweinbrennen hat und die Brennerei betreibt übrigens im G.... sein Erzeugniß nicht absetzen kann. |
Hat er vom Oberamt die Erlaubnis bekommen? |
Johann Friedrich Löffler bekommt ein Zeugnis ausgestellt - 1845 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.April 1845 findet sich folgendes: Dem Kiefer Meister Lefler wirt ein Predikats und Vermöchens Zeugniß ausgestellt. 1) dem H. Löfler wirdt bezeigt daß derselbe noch nicht als überwiesen gestraft wurde, 2) was sein Vermöchen anbelangt ist 100f. |
Johann Friedrich Löffler möchte seine Schwägerin heiraten - 1846 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Juni 1846 findet sich folgendes: Küfer Friedrich Löffler, Witwer dahier bittet um erlaubniß zu seiner Wiederverheirathung mit der leiblichen Schwester seiner verstorbenen Ehefrau Magdalena Hörcher ... . Löffler ist Meister der Küfer Zunft und es muß also sein Nahrungsstand für gesichert angenommen werden, auch hat er ein gutes Prädikat, dieses ... ist auch bey seiner Braut der Fall und es wurde Beschlossen dem Gesuch des Friedrich Löffler statt zu geben, die A...lung etwaiger canonischer Hinderniße aber der geistlichen Behörde zu überlassen |
Johann Friedrich Löffler möchte seine Schwägerin heiraten. Er bekommt ein Zeugnis - 1846 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Juni 1846 findet sich folgendes: Neben des Vorhaben des Küfers Löffler hier und seiner Schwägerin Magdalena Hörcher hier einander zu ehlichen, wird in Entsprechung ihres Gesuches das Zeugniß zu ertheilen Beschlossen: 1) daß es in Beziehung auf die häuslichen Verhältnisse Löfflers hier vortheilhaft erachtet werden würde, wenn ....gliche Verehelichung zu Stande kämme, umso mehr, als beide Persohnen friedliebend und häuslich sind und die Hörcher den Kindern ihres Schwagers mit Liebe und Aufopferung zugethan ist. 2) daß das Vermögen sowohl des Löffler als der Hörger sehr klein ist, das der Lezteren aber ausserdem bei gegenwärtigem Noth Stand nicht flüssig gemacht werden kann; und daß die Entrichtung einer Sportel unseres dafürhaltens nicht in ihren Kräften liege. |
Johann Friedrich Löffler bekommt ein Vermögenszeugnis - 1846 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.Juli 1846 findet sich folgendes: Dem Friedrich Leflers wurte ein Vermöchens Zeigniß ausgestellt, 1) besizt derselbe an Vermöchen nach dem Inventari Zwey Hundert Gulten woh aber an Fahrniß und an Handwerkszeig und einigen .... Bestanden, ist und aber von demselben dieses Jahr ziemlich von diesem aufgeopfert hatte. Und besteht noch auf 150f. 2) der Magdalena Hörger Ihr Vermöchen ist 50f. Fünfzig Gulden, woh aber bey Ihrem Schwager in Cläversulzbach Steht und nicht gut zu Erhösen ist, und Ihre Alden sind beyte gestorben |
Inventur u Teilung - Maria Magdalena Löffler geb. Hörger - 1856 |
Nach dem Tod von Maria Magdalena Löffler geb. Hörger war ihr im Witwenstand geborenes Kind Friedrich Gottlieb Löffler Alleinerbe. Sie und ihr Kind wurden die letzten 10 Tage von Rosine Keller versorgt. |
Friedrich Leonhard Löffler möchte heiraten - 1867 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Juni 1867 findet sich folgendes: Es erscheint Johann Friedrich Löffler Proffession in Bäker geb. am 22. Merz 1839 Sohn des verstorbenen Friedrich Löffler gewesener Bürger und Küfereimeister von hier und trägt vor. Ich habe mich mit der Katharina Barbara Huber, Witwe des verst. Johann Huber von Möglichen OAmts Oehringen Ehlich versprochen und bitte daher meine Verlobte in das hiesige Bürgerrecht aufzunehmen und nach geschehener Aufnahme Heuraths erlaubniß zu ertheilen, zur begründung dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller einen von dem Gemeinderath Möglingen gefertigten Geburtsbrief vor wo nach die Huber ein gutes Prätikat und an Vermögen welches besteht an Capital 80f. an Fahrniß mit Ausschluß den Kleidern und der Leibweiszeug 276f. Summa 356f. besizt worauf nichts in Nuznießung steht und keine Schulden haften, aber auch Mutter mit 1. Kinde ist, welches ebenfalls in das hies. Bürgerrecht aufgenommen werden soll. Der Bittsteller selbst aber, vermag nicht nachzuweisen daß er etwas an Elterlichen noch ersparten Vermögen besizt. Behufs dieses Gesuchs wurde der Bürgerausschuß um seine gutächterliche Äußerung befragt erklärt hierauf einstimmig. Der Bittsteller welcher sich in 28. Lebensjahr befindet besizt voraussichtlich gat nichts an Elterlichem noch erspartem Vermögen wo er jedoch lange in Diensten gestanden nichts erspart hat, und deshalb der Nahrungsstand also für gesichert erscheint mit seinem Gesuche abzuweisen wurde den voraussichtlich da dessen Verlobte schon Mutter von 1.Kinde ist schon einen Nahrungsstand erfordert und derselbe nicht genügend nachgewiesen werden kann. Der Gemeinderath ist mit der Ansicht des Bürgerausschusses einverstanden und hat hierüber Beschlossen Daß der Bittsteller mit seinem Gesuche abgewiesen und keine Bürgerannahme und Heuraths erlaubniß auf die vorgelegte Dokumente ertheilt werde. Und ihm .... |
Friedrich Leonhard Löffler erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1867 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Geburt Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 7.August 1867 Bemerkung: Wohnhaft in Sindringen: Wohnhaft in Wilsbach; ist seit der Verehlichung auswärts |
Friedrich Leonhard Löffler möchte heiraten Teil 2 - 1867 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.August 1867 findet sich folgendes: auf blt. 144 dieses Buchs, hat Friedrich Löffler Bäker von hier um Aufnahme seiner Verlobten in das hies. Bürgerrecht und Heuraths erlaubniß nachgesucht wurde aber da der Nahrungsstand nicht gänzlich gesichert erschienen ist mit seinem Gesuche abgewiesen und auf den Reco..dung verwiesen worden. Löffler hat aber sogleich erklärt, daß er noch ein mal mündliche Bitte bei den Bürgerlichen Collegien vortragen wolle wie und auf welche Weise er seinen seitherigen Verdienst in Anwendung gebracht habe, weil er bei der ersten Verhandlung nicht anwesend gewesen seie verwendet habe. Löffler ist heute erschienen und hat seine weitere schriftliche Beweise welche auf diese Verhandlung bezug haben vorgelegt worauf nach Einsicht dessen die Bürgerlichen Collegien sich miteinander Berathung und hiemit geäußert haben, und ver.... haben, daß das Kind seiner Braut welches in Möglingen schon Bürgerlich ist auch dort Bürgerlich bleiben soll und wurde hierauf einstimmig Beschlossen Dem Bittsteller seine Verlobte in das hies. Bürgerrecht aufzunehmen unter der Bedingung, daß das erstliche Kind welches in Möglingen sein Bürgerrecht schon hat auch fernerhin solche in Anspruch zu nehmen hat, was aber der Bittsteller von der dortigen Gemeinde beizubringen hat, zuvor ein Reklamationsschein von hier ausgestellt wird. hiezu anzusezen Dem Bräutigam für Feier Aimer und Obstbaumpflanzung 8f.42x Der Braut Bürgeraufnahmegebühr 5f. Waisenhausgebühr 30x Amtsdiener 6x Summa 14f. 18x |