Gottlieb Alexander Keller, Schneider neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 182 03.05.1787 Cleversulzbach - 25.05.1865 Er hatte auch den öden Hofplatz, wo 1868-69 das oo 25.08.1844 Haus Nr.72 entstand. Rosine Magdalene Catharine Hörger 30.10.1810 Verrenberg - 19.01.1857 | |------------------------|------------------| | | | Rosine Johann Rosine Regina Hörger (1) Jacob Keller Magdalena Keller 15.09.1829- 27.03.1845- 21.11.1850- unehelich Cleversulzb. Cleversulzb. 30.03.1869 ca. 1886 ??.??.???? oo 07.01.1866 in Pest oo 08.08.1869 Christian Friedrich Martin Hämmerer Keppler 27.07.1845- 06.03.1818- 08.03.1890 Pfedelbach 13.04.1868 oo 22.11.1890 HN Christian Horlacher 11.01.1845 Roigheim bei HN- ??.??.???? Essigsieder in HN Gottlieb Alexander Keller kaufte am 15.01.1856 das Haus Nr.28 um 150 fl. Zwei Schwestern von Rosine Magdalene Catharine Keller geb. Hörger lebten dort bis zu ihrem Tod. Ab ca. 1863 war ihre Tochter Rosine Regina Hörger auf diesem Haus. (1) Die unehelichen Kinder von Rosine Regina Keppler geb. Hörger finden sich auf der Seite ihres Mannes (1) Da Regina Rosina Hörger 1863 ein Baugesuch für ihren Liebhaber Christian Friedrich Keppler stellt, ist zu vermuten, dass er der Vater zumindest der unehelichen Kinder aus dieser Zeit ist.
Regina Hörger und Johann Keller werden wegen Holzdiebstahl angeklagt - 1856 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 16.Juni 1856 folgendes: Es erschien Johann Haußler und Michael Roth von hier und bringen Klagbar vor daß Ihnen in ihrem gemeinschaftlichen Wald im Lindenhölzle am 7.Mai d.J. 16 Forchen abgeschnitten und entwendet worden sind, sie haben seit dieser Zeit durch den Waldschüzen Michael Kipf in Erfahrung gebracht daß Christian Wieland led 17 Jahr alt Johann Keller 12 Jahre alt solches gethan haben. Sie tragen daher auf Schadenersatz nebst Bestrafung über diesen Unfug der Thäter an Auf diese Angabe wurden die Beklagten vorgeladen und erschienen beide in Persohn desgl. Waldschüz Kipf 1. Wieland wurd über die Klage verständigt gibt hierauf an ich habe kein Forchen umgeschnitten desgleichen auch kein Holz entwendet Keller gibt an ich habe nicht in dem umgeschnitten sondern ich habe nur die ...... Holz an den Bäumen abgebrochen aber der Wieland hat 2. Schnitthaben bei sich gehabt und hat damit einige Forchen umgeschnitten und hat sie nach Hause getragen Wieland wurde noch einmal gefragt ob die Angabe des Kellers der Wahrheit gemäß sei gibt hierauf an ist richtig daß ich einige abgeschnitten und nach Hauße getragen habe aber daß ich die 16 Stück abgeschnitten ist Unwahrheit den die Regina Hörger von hier war auch in der Sache anwesend welche eine Holzhabe gehabt und auch Forchen umgehauen und nach Hauß getragen hat weiter weiß ich nichts anzugeben Beschluß Da die Regina Hörger welche nach Angabe des Wieland mitbetheiligt sein soll von Hause entfernt war später vorzuladen und über die Angabe des Wieland zu hören Nach einigen Tagen wurde die Regina Hörger vorgeladen, welche auch erschien. Dieselbe wurde über vorstehendes verständigt gibt an es ist richtig daß ich Dürres Holz geholt und einige Dürre Forchen umgeschnitten habe Beschluß Die Beklagten dem Gemeinderath zur Bestrafung bei dem nächsten Ruhtag zu übertragen |
Rosina Regina Hörger übernimmt Georg Friedrich Schäffner in Kost u. Logis - 1861 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.Mai 1861 liest sich das so: Der wegen erfronen Füßen im Oehringer Krankenhaus untergebrachte Friedrich Schäffner led. von hier, ohne Vermögen, solle nach Oberamtsärztlicher Angabe, und hierauf Oberamtlichen Auftrag zu folge von dem dortigen Krankenhaus entlassen und da der Kranke so weit hergestellt hier wohlvorsichtlich seiner noch erfoderlichen Behandlung untergebracht werden. Die hies. Gemeinde besizt wohl ein Armenhaus um den Schäffner darin unterzubringen, aber ein Bett und eine Person zur Verpflegung dessen war nicht vorhanden hierauf hat man mit der Regina Hörger von hier eine Übereinkunft getroffen daß dieselbe genannten Schäffner in Kost und Logis und Behandlung seines Fußleidens vom an bis zur Zeit da Schäffner anderwärts unterbracht werden kan um ein tägliches Taggeld zu 26x. zu übernehmen, unter der Bedingung daß sie genaue und pünktliche Behandlung seines Fußleidens anzuwenden habe. |