Gottlieb Alexander Keller, Schneider neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 182 03.05.1787 Cleversulzbach - 25.05.1865 Er hatte auch den öden Hofplatz, wo 1868-69 das Haus Nr.72 entstand. oo 06.07.1817 Neuenstein Catharina Margaretha Mack ---------------------------------------| ??.04.1783 Neuenstein - 29.02.1844 | oo 25.08.1844 | Rosine Magdalene Catharine Hörger Kinder aus 1.Ehe (2) 30.10.1810 Verrenberg - 19.01.1857 | | | |------------------------|------------------| |----------------| | | | | | Rosine Johann Rosine Christiana Johanna Rosina Regina Hörger (1) Jacob Keller Magdalena Keller 15.09.1829- 27.03.1845- 21.11.1850- ??.??.????- ??.??.????- unehelich Cleversulzb. Cleversulzb. ??.??.???? ??.??.???? 30.03.1869 ca. 1886 ??.??.???? oo ??.??.???? oo ??.??.???? oo 07.01.1866 in Pest oo 08.08.1869 Gottlieb Christian Christian Friedrich Martin Hämmerer Schuhkraft Krapp Keppler 27.07.1845- ??.??.????- ??.??.????- 06.03.1818- 08.03.1890 Pfedelbach ??.??.???? ??.??.???? 13.04.1868 oo 22.11.1890 HN Christian Horlacher 11.01.1845 Roigheim bei HN- ??.??.???? Essigsieder in HN Gottlieb Alexander Keller kaufte am 15.01.1856 das Haus Nr.28 um 150 fl. Es scheint, als habe er zuvor noch ein Haus und Grundstücke in Cleversulzbach verkauft. Es ist ungewöhnlich, dass er solange in Verrenberg lebte und doch u.a. ein Haus in Cleversulzbach hatte. Wohnten dort seine Kinder aus 1.Ehe? (1) Nach dem Tod ihrer Mutter übernahm Rosine Regina Hörger 1857 u.a. das Haus Nr.28. Zwei Schwestern von Rosine Magdalene Catharine Keller geb. Hörger lebten dort bis zu ihrem Tod. Ab ca. 1863 war ihre Tochter Rosine Regina Hörger auf diesem Haus. (1) Die unehelichen Kinder von Rosine Regina Keppler geb. Hörger finden sich auf der Seite ihres Mannes (1) Da Regina Rosina Hörger 1863 ein Baugesuch für ihren Liebhaber Christian Friedrich Keppler stellt, ist zu vermuten, dass er der Vater zumindest der unehelichen Kinder aus dieser Zeit ist. (2) Details sie unten "Eventual- und Realteilung der Ehefrau des Gottlieb Keller - 1857", die 29.Seite
Regina Hörger und Johann Keller werden wegen Holzdiebstahl angeklagt - 1856 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 16.Juni 1856 folgendes: Es erschien Johann Haußler und Michael Roth von hier und bringen Klagbar vor daß Ihnen in ihrem gemeinschaftlichen Wald im Lindenhölzle am 7.Mai d.J. 16 Forchen abgeschnitten und entwendet worden sind, sie haben seit dieser Zeit durch den Waldschüzen Michael Kipf in Erfahrung gebracht daß Christian Wieland led 17 Jahr alt Johann Keller 12 Jahre alt solches gethan haben. Sie tragen daher auf Schadenersatz nebst Bestrafung über diesen Unfug der Thäter an Auf diese Angabe wurden die Beklagten vorgeladen und erschienen beide in Persohn desgl. Waldschüz Kipf 1. Wieland wurd über die Klage verständigt gibt hierauf an ich habe kein Forchen umgeschnitten desgleichen auch kein Holz entwendet Keller gibt an ich habe nicht in dem umgeschnitten sondern ich habe nur die ...... Holz an den Bäumen abgebrochen aber der Wieland hat 2. Schnitthaben bei sich gehabt und hat damit einige Forchen umgeschnitten und hat sie nach Hause getragen Wieland wurde noch einmal gefragt ob die Angabe des Kellers der Wahrheit gemäß sei gibt hierauf an ist richtig daß ich einige abgeschnitten und nach Hauße getragen habe aber daß ich die 16 Stück abgeschnitten ist Unwahrheit den die Regina Hörger von hier war auch in der Sache anwesend welche eine Holzhabe gehabt und auch Forchen umgehauen und nach Hauß getragen hat weiter weiß ich nichts anzugeben Beschluß Da die Regina Hörger welche nach Angabe des Wieland mitbetheiligt sein soll von Hause entfernt war später vorzuladen und über die Angabe des Wieland zu hören Nach einigen Tagen wurde die Regina Hörger vorgeladen, welche auch erschien. Dieselbe wurde über vorstehendes verständigt gibt an es ist richtig daß ich Dürres Holz geholt und einige Dürre Forchen umgeschnitten habe Beschluß Die Beklagten dem Gemeinderath zur Bestrafung bei dem nächsten Ruhtag zu übertragen |
Eventual- und Realteilung der Ehefrau des Gottlieb Keller - 1857 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
In dieser "Eventual- und Realteilung der Ehefrau des Gottlieb Keller" vom 13.02.1857 findet sich das folgende: Als Erben werden genannt: - der Wittwer Gottlieb Keller - Regine, ledig vollj., hier (vorehelich) - Johann geb. am 22.Merz 1845 - Rosine geb. am Dez 1850 Peter Frank wurde als Pfleger verpflichtet Liegenschaft: Haus Nr.28 inkl. Flächen rund ums Haus: 150 fl. ein Acker und ein Krautgarten 166 fl. Fahrniß baar Geld 0 fl. Männer und Frauen Kleider Betten, Leinwand, Küchengeschirr, Schreinerwerk, Handwerkszeug: 48 fl. 54 x Activa 0 fl. Summe ganzer Hinderlaßenschaft 361 fl. 54 x Schulden: - beim Conditor Schneider in Öhringen (versichert) 102 fl. 13 x - Jakob Hörger 50 fl. - Neuenstadt Bürgschaftsschuld 11 fl. - Schreiner Berg in Bitzfeld für den Sarg 7 fl. - Lindenwirt Carles Witwe hier für Wein 2fl. 28 x Diverse kleinere Summen Summe Schulden 222 fl. 33x Rest Vermögens 139 fl. 21 x Die Regina Hörger led. hier übernimmt die ganze Aktiv Masse Kaufsweise um den vom Weisengericht gemachten Anschlag von 361 fl. 54 x Damit übernimmt sie u.a. auch das Haus Nr.28. Sie verpflichtet sich, ihren Vater bis zu seinem Lebensende zu verpflegen und einzukleiden. Für ihre beiden minderjährigen Geschwister verpflichtet sie sich, sie bis zu deren 14.Geburtstag sie zu verpflegen, einzukleiden etc.. Danach muss sie jeder 35 fl. aus dem mütterlichen Vermögen auszahlen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Rosina Regina Hörger übernimmt Georg Friedrich Schäffner in Kost u. Logis - 1861 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.Mai 1861 liest sich das so: Der wegen erfronen Füßen im Oehringer Krankenhaus untergebrachte Friedrich Schäffner led. von hier, ohne Vermögen, solle nach Oberamtsärztlicher Angabe, und hierauf Oberamtlichen Auftrag zu folge von dem dortigen Krankenhaus entlassen und da der Kranke so weit hergestellt hier wohlvorsichtlich seiner noch erfoderlichen Behandlung untergebracht werden. Die hies. Gemeinde besizt wohl ein Armenhaus um den Schäffner darin unterzubringen, aber ein Bett und eine Person zur Verpflegung dessen war nicht vorhanden hierauf hat man mit der Regina Hörger von hier eine Übereinkunft getroffen daß dieselbe genannten Schäffner in Kost und Logis und Behandlung seines Fußleidens vom an bis zur Zeit da Schäffner anderwärts unterbracht werden kan um ein tägliches Taggeld zu 26x. zu übernehmen, unter der Bedingung daß sie genaue und pünktliche Behandlung seines Fußleidens anzuwenden habe. |