Verrenberg HistorischDie Familie Johann Andreas Frank
(1816-1847) in Verrenberg



Johann Andreas Frank möchte heiraten - 1843
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Juli 1843 findet sich folgendes:
Er möchte Susanna Barbara, die Tochter des Schäfers Michel Schupp von Büttelbronn heiraten.
Dies wird aber von Gemeinderat und Bürgerausschuss abgelehnt, da man befürchtet, dass er die Familie nicht ernähren kann.
Man möchte vermeiden der "durch Unterstüzung ihrer vielen Armen ausgesaugten Gemeinde eine weitere Last aufzubürden".

Johann Andreas Frank erwirbt das aktive Bürgerrecht - 1843
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt
Art und Zeit des Eintritts in das Bürgerrecht: "d Verheurathung 24.August 1843"

Johann Andreas Frank möchte Bürgerrecht für seine Braut - 1843
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.August 1843 findet sich folgendes:
Andreas Frank brinkt vor und bittet daß man seine Braut noch ehe sich mit Ihm verehligen wollte als Bürger annehmen wollte, da man dieses Gesuch früher Verweigerte aber Frank den Rekurs gegen den Gemeinderath ergriefen und die Fragen beantwort.
So wurte es beschloschen, daß man Sie annehmen wolte aber mit dem Beting daß das versprochen Vermöchen von 100f. auferlegt werten sollte und dem erkaufte Aker damit bezahlt werten solte, nehmlich Susanna Barbara Schupp von Bitelbronn und wurte auf dieses als Mitbürgerin aufgenommen, und dagegen hat der Bürger Ausschuß nichts einzuwenden.
Under dem Vorbehaldt der Zustimmung der Fürstlich Standes Herrschaft wurte von Gemeinderaths wegen beschlossen auf ihr gesezliches Bürger Geldt und Kosten anzunehmen

Johann Andreas Frank möchte heiraten - 1844
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.März 1844 findet sich folgendes:
Andreas Frank v hier hat sich mit Susanne Schup v ….. ehlich versprochen und bittet um die Erlaubniß sich trauen lassen zu dürfen.
Frank hat das Meisterrecht bey den Weberzunft erworben und in dieser Hinsicht muß sein Nahrungsstand als gesichert betrachtet werden.
Was seine Braut betrift, so besizt sie lt. vorgelegten Zeugnisses ihrer seitherigen Heimath Behörde ein gutes Prädikat und hieraus ergibt sich der
Beschluß
dem Andreas Frank die Heurath Erlaubniß zu ertheilen und anzusagen
.... Gebühr der Braut 5f.
Feuer Aimer Surrogat 1f. 30x
Obstbaum Surrrogat 1f. 12x
Waisenhaus .... 30x
dem Aufwärter 6x
Laut kirchlichem Familienregister hat Johann Andreas Frank bereits am 17.09.1843 in Bizfeld geheiratet - was stimmt nun?

Carolina Frank wird wegen Diebstahl gestraft- 1854
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 10.Oktober 1854 folgendes:
ferner hat der Feldschütz die ledige Luise Gebhardt und die Carolina Frankin welche noch Schulpflichtig ist am 10.Oct 1854 auf dem Johann Frank seinem Aker im Geigerspiel angetroffen dieselbe haben mit einander 7.Stöke Kartoffeln entwendet
Die beiden wurden über obige Angabe verständigt geben an wir haben gedacht dem Akerbesitzer haben solche zu graben vergessen und es werde nichts zu sagen haben wenn wir diese vollends heraus graben
Vorstehende Louise Gebhardt wurde daher in eine Strafe von dem Gemeinderath von 15x verfällt.
und die Schulpflichtige Franken sollen in der Schule vom Lehrer abgestraft worden

Magdalena Jacobina Carolina Rosina Frank möchte heiraten - 1867
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Januar 1867 findet sich folgendes:
Auf Ansuchen der Magdalena Jacobina Carolina Rosina Frank Tochter des verstorbenen Johann Andreas Frank von hier welche die Absicht erklärt hat zu Neufürstenhütte OA Baknang sich nieder zu lassen, wird von dem unterzeichneten Gemeinderath Beurkundet.
1) Daß gedachte Frank die Eheliche Tochter des verst. Johann Andreas Frank Bürger und Weber in Verrenberg und seiner + Gattin Susanna Barbara geb. Schupp und laut vorgelegten Taufscheins am 29.Jan. 1841 zu Büttelbronn geboren ist.
2) Daß dieselbe zur Evangl. Confession sich bekennt
3) Daß sie zur Zeit unverehlicht und Kinderlos ist.
4) Daß sie Württembergische Staats und Gemeindebürgerin zu Verrenberg ist.
5) Daß dieselbe hinsichtlich ihres Prädikats unsers Wissens an keinem der im Gesez vom 4.Dez. 1833 Art.19 und vom 5.Mai 1852 Art. 5 bezeichneten Mängel leidet
6) Das was ihr Vermögen betrifft, dieselbe nach glaubhaftem Ausweise
Von ihren Eltern 0f. bekommen hat aber
Eigenerspartes
Nach vorgelegter Urkunde
Der k. W. ...kasse 100f.
an barem Gelde welches vorgezählt worden ist 150f.
An sonstigen Fahrniß worüber wir Aufnahmen Urkunde dem Geburtsbrief beigelegt ist 161f.16x
Im ganzen also 411f.16x
Besizt.
Worauf nichts in Nutznißung steht und worauf unseres Wissens keine Schulden haften
7) Daß ihrem Austritt aus dem hies. Gemeindeverband unsersWissens keine Hindernis im Wege steht.

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828