Georg Ludwig Zorn, Bürger, Schneidermeister und Bahnarbeiter neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 27b 19.05.1840 - ??.??.???? oo 31.08.1869 Johanna Christina Sänger 02.07.1850 Kirchensall - 20.06.1884 Eschenau oo 04.11.1885 Eschenau - Ehe wurde am 30.04.1886 geschieden Friederike Pauline Mall 12.12.1841 Neuenstadt- ??.??.???? oo 18.11.1886 Eschenau Elisabetha Rosine Kleiner 04.11.1864 Waldbach- ??.??.???? | |----------------|---------------------|-----------------|-------------|------------|---------------|---------------| | | | | | | | | Ludwig Johann Johann Friedrich Christina Friedr. totgeburt Catharina Rosina Ludwig ungetauft Christian Christian Elisabetha Christina 30.11.1869- 12.12.1870- 13.03.1873- 23.08.1874 19.08.1875- 12.10.1876- 12.10.1876- 12.11.1877- 14.12.1869 ??.??.???? ??.??.???? ??.??.???? 26.10.1876 23.10.1876 12.11.1877 oo 03.10.1893 HN oo 29.04.1899 Rosine Dorothea Gottlieb Andreas Bäuerle Renz 21.07.1873- 29.04.1875 Nagold- ??.??.???? ??.??.???? Georg Ludwig Zorn hatte das Haus Nr.30 von 1869 bis 1880 Er ist am 19.11.1878 als Bahnwärter mit Familie nach Eschenau gezogen. Vermutlich zog er 1886 nach Waldbach und 1889 nach Neckarsulm In den Militärstammrollen wird die Größe von Johann Friedrich Christian Zorn mit 1,73m angegeben und er als Schäfer bezeichnet
Georg Ludwig Zorn möchte heiraten - 1869 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.August 1869 findet sich folgendes: Es erscheint L. Ludwig Zorn Sohn des verstorbenen Schneiders Johann Zorn und trägt vor: Ich habe mich mit der Johanna Christianna Sänger Tochter des Georg Conrad Sänger Bürger und Schumacher in Langensall, Ehlich versprochen und bitte daher meine Verlobte in das hies. Bürgerrecht aufzunehmen. Behufs dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller von seiner Verlobten einen von dem Gemeinderath Langensall gefertigten Geburtsbrief vor, worauf dieselbe ein gutes Prädikat und an Vermögen Baar Geld 200f. an sonstiger Fahrniß mit Ausschluß der Kleider und Leibweiszeug 150f. Zusammen 350f. Der Bittsteller selbst hat sich hier ein Gebäulichkeit für 550f. erkauft und an dem Kaufschilling 300f. nach Angabe desser bezahlt. Da also der Nahrungsstand für gesichert erscheint, so haben beide Collegien einstimmig Beschlossen Dem Bittsteller seiner Verlobten das hiesige Bürgerrecht zu ertheilen und anzusezen a. Dem Bräutigam für Feuerlöschgeräthschaften und Obstbaumpflanzung 8f. 42x. b. Der Braut Bürgerannahmegebühr 5f. Waisenhausgebühr 33x. Aufwärter 6x. Summa 14f. 21x. |
Georg Ludwig Zorn erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1869 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: Geburt Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 11.August 1869 Bemerkung: Wohnhaft in Sindringen: ist am 19.November 1878 als Bahnwärter mit Familie nach Eschenau gezogen |
Klage von Ludwig Zorn gegen Christian Görz junior - 1873 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 12.September 1873 folgendes: Klagt Ludwig Zorn von hier gegen Christian Görz junior v hier, Forderung wegen ärztlichen Kosten betreffend. Dieser Streitgegenstand wurde durch Vergleich erledigt |
Georg Ludwig Zorn - Klage des Johann Friedrich Gebhard - 1874 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 13.August 1874 folgendes: Es klagt Johann Gebhard Weingärtner hier gegen Ludwig Zorn Eisenbahnarbeiter hier. Gebhard gibt an, Ludwig Zorn ist von seinem Aker in der Hapbach von welchem er in der Ernde Frucht heim geführt hat, über meinen mit Kartoffeln und Ange... bestehenden Aker im Körner mit dieser Frucht gefahren, ich habe ihn auf der That getroffen und ihm gleich die Strafbarkeit vorgehalten. Überdies hat er mit dem Wagen einen Apfelbaum an 2.Stellen beschädigt. Ich trage auf Bestrafung an Beschluß Den Gegenstand vor den Gemeinderath zur Abreigung zu bringen |
Georg Ludwig Zorn - Klage des Johann Friedrich Gebhard - 1874 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 05.Oktober 1874 findet sich folgendes: Klage des Johan Gebhard von hier gegen Ludwig Zorn Eisenbahnarbeiter hier unberechtigten fahrens über einen Karoffelaker betreffend wurde der Beklagte nach §368 Zif. 9 des Strafgesetzbuchs um 1.Thaler = 1M 45 gestraft. |