Christian Michael Schanzenbach, Maurer Neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.130b 03.09.1845 Verrenberg - 21.12.1880 oo 20.04.1873 Rosine Christine Frank 06.03.1851 Pfahlbach - ??.??.???? | |------------------|------------------|---------------------|-------------------| | | | | | Maria Catharina Christian Peter Carl Christian Caroline Catharine Rosine Katharine 20.08.1873- 06.10.1874- 27.04.1876- 28.08.1877- ??.06.1879- 05.09.1873 ??.??.???? ??.??.???? 02.01.1884 05.07.1882 oo 11.07.1903 in Stuttgart Karoline Mistele aus Möckmühl Der Eintrag im Schultheißen-Amts Protokoll von 1875 lässt vermuten, dass Christian Michael Schanzenbach bis dahin in der östlichen Hälfte des Haus Nr.35 seiner Schwiegermutter Sophia Elisabetha Frank geb. Fischer lebte. Wo danach? Seine Witwe scheint nach einer Anmerkung im "Verzeichnis aktiver Bürger" in Stuttgart im Dienst gewesen zu sein
Christian Michael Schanzenbach bekommt das Bürgerrecht - 1873 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.Juni 1873 findet sich folgendes: Zur richtigstellung der Bürgerliste wurden nachstehende junge Männer zur Beibringung einer Bürgerschafts Urkunde von dem Schultheißen Amt aufgefordert. 1.) Michael Peter Messer, Weber Sohn des Johann Messer, Händlers von Finsterroth wonhaft hier. Verehlicht am 24.Januar 1872 mit Barbara eine geb. Jakob von Oberohrn 2.) Peter Schanzenbach, Bauer, Sohn des Michael Schanzenbach Maurer, Bürger in Eschenau wonhaft hier, verehlicht am 15.Sept. 1872 mit Carolina eingeb. Schanzenbach von hier. 3.) Christian Schanzenbach Maurer Sohn des Michael Schanzenbach, Maurer Bürger in Eschenau wonhaft hier verehlicht am 20.April 1873 mit Rosina geb. Frank von hier. Anstatt daß sich vorstehende zur Beibringung einer Heimathrechts Urkunde herbei gelassen haben, stellen dieselben folgenden Antrag. Wir bitten indem wir hier Liegenschaft besitzen und gedenken unseren Wohnsitz in Verrenberg zu behalten, daß wir auch hier in das Gemeinde und Aktiv Bürgerrecht aufgenommen werden indem wir uns verpflichten die Ortentliche Aufnahmegebüren an die Gemeindekasse zu bezahlen. Auf vorstehendes wurde der Gemeinderath und Bürgerausschuß um seine gutächterliche Äußerung befragt und hat hierüber Beschluß Den Bittstellern ihren Gesuchen zu entsprechen und diesen das Aktive Bürgerrecht zu ertheilen, gegen Bezahlung der festgesetzten Bürgerannahmegebür von je 8f. 42x welches zu Obstbaumpflanzungen und anschaffung von Feuerlöschgeräthschaften verwendet wird. |
Christian Michael Schanzenbach erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1873 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch annahme GeRaths Prott III bl.202 Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 24.Juni 1873 Art und Zeit des Austrittsaus dem aktiven Bürgerrecht: gestorben |
Christian Michael Schanzenbach bekommt ein Zeugnis - 1874 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.April 1874 findet sich folgendes: Auf verlangen des Königl. Oberamts Gerichts dem Christian Schanzenbach Maurer folgendes Zeigniß ausgestellt 1. Predikat zimmlich gut, mit Ausnahme seiner frechen prudalen Reden die er im betrunkenen Zustand mit sich führt 2. Vermögen ca. 400-500f. 3. Vorstrafen, am 27.Dec. 1867 vor dem Stadtschultheißenamt Oehringen wegen nächtlicher Ruhestörung um 2f., am 26.Okt 1871 von dem Königl Oberamts Gericht Oehringen wegen Diebstal 3. Tage Bezirksgefängniß |
Michael Schanzenbach wird gestraft - 1874 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 23.November 1874 folgendes: Es ist zur Anzeige gekommen, daß Christian Schanzenbach Maurer von hier am Freitag den 19.Nov Nachts zwischen 2 und 3 Uhr auf der Straße in der soge Seigaße Ungebührlicherweise ruhestörenden Lärm und groben Unfug verübt habe. Schanzenbach hierüber vernommen gibt an Ich war betrunken und deßhalb weis ich hivon nichts mehr, meine Frau sagte mir zwar nachher davon aber ich wußte es nicht daß ich in dieser Zeit nicht auf der Straße war kann ich nicht in Abrede ziehen Da es von Schanzenbach zugegeben wurde daß er zu dieser Zeit auf der Straße gewesen sei die Strafbare Handlung selbst nicht in Abrede gezogen wurde, so wird Beschloßen Dem Chrisian Schanzenbach in eine Strafe von 1.Taler nach Strafgesetzb. $360 Ziff.11 zu verfällen Die Eröffnung und Recoursbelehrung in der Weise Wenn der Bestrafte den Rekours betretten will ist dieß innerhalb 2 mal 24.Stunden anzumelden. Versäumniß dieser unerst....lichen frist zieht den Verlust dieses Rechts nach sich. |
Michael Schanzenbach soll bei seiner Schwiegermutter ausziehen - 1875 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 10.Mai 1875 folgendes: Antrag der Andreas Franks Witwe zum Auszug ihres Tochtermanns Christian Schanzenbach aus dem Hause Beil. No. 33 |
Streitsache wegen Kraut - 1876 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 02.Oktober 1876 heist es: Johann Messer und Christian Schanzenbach sind heutigen Vormittag in der Wirthschaft des Joh. Morhinweg beisammen gesessen ersterer hat dem letzteren Kraut abgekauft und bezahlt, die Frau des Schanzenbach legte Hindernis ein indem sie das Kraut nicht hergeben wollte wenn sie das Geld nicht bekomme weil ihr Mann der jetzt schon stark betrunken war das Geld vollens versaufe. Messer verlangt als Kraut Käufer das Geld wieder zurück oder das Kraut. Hiewegen haben beide auf öffentlicher Straße groben Unfug verübt. Hauptsächlich habe Messer den Schanzenbach auf dem Boden geschleift indem er den Schanzenbach zum Schultheiß bringen wollte um sein Geld oder Kraut zu erhalten. Schanzenbach wollte nicht gehen. hierauf wird Beschlossen Den Johann Messer und Christian Schanzenbach wegen groben Unfug auf öffentlicher Straße je um 2.Mark Zwei Mark zu bestrafen Die Eröffnung Mittags 12. Uhr |
Christian Michael Schanzenbach bekommt das Bürgerrecht - 1873/76 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.Dezember 1876 findet sich folgendes: Verrenberg den 6.Decbr. 1876 vor versammeltem GeRath und Bürgerausschuß Nach lt. Gemeinde Raths Protokoll III bl. 202 vom 23. Juni 1873 sind 3. Bürger anderer Gemeinden in das hies. Bürgerrecht aufgenommen worden nehmlich Peter Messer Peter Schanzenbach und Christian Schanzenbach diesen ist aber nur eine Gebür gleich denjenigen welche das angebohrne Bürgerrecht haben und in das Aktivebürgerrecht durch Verehlichung eintretten von 8f. 42x angesetzt und in der GePfleg verrechent worden für Obstbaum pflanzung und Feuerlöschgerätschaften. Nach lt. Ruggerichts Receß vom 22/23. August 1876 S.4 sollte die ordentliche Annahme Gebür, welche damals Anzusetzen Irrthümlich unterlassen worden ist noch nachgeholt werden. In Erwägung aber daß die fraglichen Bürger ihren Unterstützungswohnsitz schon längst hier erworben haben und das Bürgerrecht eigentlich keinen praktischen Werth mehr hat so wird Beschlossen 1.) bei den genannten 3 Bürgern sowie bei einem weiteren nehmlich dem Christian Schmidt jun. Bauer hier welcher die gleiche Gebür wie jene 3. bezahlt hat und in der Gemeindekasse verrechnet worden ist von einem weiteren Ansatz abzustehen 2.) die betreffenden Gemeinden von der Annahme zu benachrichtigen 3.) in Zukunft nur solche anzunehmen welche die volle Annahme Gebühr bezahlen. |
Christian Michael Schanzenbach bekommt ein Zeugnis - 1876 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.Dezember 1876 findet sich folgendes: Dem Christian Schanzenbach Maurer hier auf verl. Des Kl. Oberamts Gerichts Oehringen folgendes Zeugnis ausgestellt. 1. Predikat daß er einen etwas flatterhaften Lebenswandel führt und die etwa seinem Stand gemäße nöthige Sparsamkeit nicht statt findet 2. Vermögen ca. 250M 3. Vorstrafen a. am 27.Sept. 1867 wegen nächtlicher Ruhestörung v. d. Stadtschultheißenamt Oehr. um 2f., b. am 26.Okt. 1871 v. Kl. Oberamts Gericht Oehringen wegen Diebstahl 3. Tage Bezirksgefengniß Strafe. |
Michael Schanzenbach geht nicht zur Feuerwehrübung - 1878 |
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 02.Mai 1878 folgendes: Johann Bort als Commandant der hies. Feuerwehr zeigte heute an, daß zu der gestrigen Probe der Feuerspritze Wilhelm Massa und Christian Schanzenbach nicht erschienen seien Christian Vollmer sey zwar zum Verles erschienen habe sich aber sogleich wieder entfernt Den 8.Mai 1878 Massa vorgerufen gibt an Ich hatte einen Wagen Hafergeschirr aufgeladen um auf den Markt zu fahren, wenn ich vorher angewohnt hätte, hätte ich mich verspätet. Ich hatte den Commandanten nicht gesehen sonst hätte ich mich entschuldigt und habe presiert auf den Markt zu kommen. Beschluß Den Massa für diesmal ernstlich zu verwarnen dabei wurde aber demselben bemerklich gemacht daß er bei wiederholten ungehorsam unnachsichtlich bestraft würfe Christian Schanzenbach gibt an Ich habe die Bekanntmachung nicht vernommen ich arbeite gegenwärtig als Maurer meist auswärts. Wenn mir die Probe zur Kenntniß gekommen wäre, wäre ich erschienen Beschluß Schanzenbach wird für diesmal gewarnt dabei bemerkt, daß seine Frau bei künftigen Proben seine Abwesenheit dem Feuerwehr Commandanten Bort anzuzeigen habe wiederigenfalls er wenn er fehlt zur Strafe gezogen werden wird |