Karl Christian Kühner, Bauer neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 87b
16.02.1848 - 14.06.1916
oo 02.02.1882
Christine Friederike Feinauer (2)
17.11.1857 - 20.03.1925
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Rosine (3) Gottlob Elisabeth Karoline Paulina Friederike (4) Christian Maria (1) Karl Christina Rosina
Christine Christian Caroline Wilhelmine Mathilde Friedrich Christiane Johann Feinauer
Feinauer 06.04.1882- 12.09.1884- 14.09.1886- 19.03.1889- 05.03.1890- 21.09.1891- 04.10.1893- 25.11.1895- 14.02.1879 vorehelich-
14.02.1879- 06.05.1966 14.09.1969 ??.??.???? 21.05.1911 ??.??.???? 01.11.1967 13.05.1913 ??.??.???? ??.??.????
unehelich oo 20.04.1912 oo 29.08.1908 oo 22.05.1910 1928 nach oo 12.07.1913
??.??.???? in Mannheim Richard Paul | USA/Chicago in Mannheim
oo 16.12.1909 Helene Anton Gustav Keil |-Lina ausgewandert Anna Maria Adam
Christoph 21.05.1883- 04.04.1885- 21.05.1908- 12.08.1892-
Schantz ??.??.???? 10.05.1915 unehelich ??.??.????
??.??.????- |
??.??.???? |-Paul
| ??.??.1908-
|-Luise unehelich
Wilhelmine
11.09.1901-
unehelich
??.??.????
oo 31.10.1925
Adam Messerschmidt
03.02.1893-
27.09.1946
Familienbild rechts; v.l.n.r: Friederike (?), Christian, Rosine (?), Gottlob, Christine, Karl Christian, Luise, Karoline (?), Elisabeth, Karl, Maria, Paulina (?).
Rosine könnte auch Karoline sein, Friederike könnte auch Paulina sein (und umgekehrt).
Karl Christian Kühner kaufte am 05.01.1882 das Haus Nr.43 um 6.000 Mark.
Karl Christian Kühner kaufte am 13.08.1894 den halben Keller unter dem Nachbarhaus Nr.42.
Karl Christian Kühner geriet Ende 1896 in Konkurs, so dass seine Liegenschaft am 08.02.1897 verkauft wurde.
Die Gebäude wurden von seiner Stieftochter Rosine Christine Feinauer gekauft.
(1) Maria Christiane Kühner (geb. 1893) war laut Grundbuch ab 1912 Besitzer des Hauses Nr.2.
Nach ihrem Tod wird 1917 ihre Mutter als Eigentümer erwähnt.
(2) Christine Friederike Kühner hatte das Einheizen der Schule von 1899 bis 1924 inne.
Karl Christian Kühner ist wohnsteuerpflichtiger Beisitzer seit 1882 Im Verzeichnis der wohnsteuerpflichtigen Einwohner im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Verehlichung mit Christina geb. Feinauer am 2.Februar 1882 Art und Zeit als Beisitzer: Art und Zeit des Austritt als Beisitzer: Bemerkung: |
Karl Christian Kühner bekommt ein Zeugniss - 1884 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.März 1884 findet sich folgendes: Wurde vom GeRath folgende Zeugnisse ausgestellt: ... 2. dem Christian Kühner Bauer hier Leumund gut Vermögen ca. 800M |
Karl Christian Kühner wird gestraft - 1891 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 23.Juli 1891 heist es: wurde 1. Christian Kühner Bauer hier 2. Karl Bort ledig v. hier 3. Christoph Wenninger ledig v. Rapbach in Dienst bei Mich. Bort hier wegen Entwendung von Kirschen je um 3M gestraft auf Grund des Art. 36 Zif. 2. des Poliz.strafGesetzes |
Gottlob Kühner wird gestraft - 1894 |
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 16.Oktober 1894 findet sich folgendes: Gottlob Kühner wird wegen Entwendung von Trauben um 1M gestraft. |
Christina Rosina Feinauer wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1895 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihr am 05.02.1895 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde. Sie war ca. 16 Jahre alt. Sie war die voreheliche Tochter von Christine Friederike Kühner geb. Feinauer |
Konkursverfahren gegen Christian Kühner wird aufgehoben - 1897 |
In der Zeitung "Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger" vom 19.08.1897 erschien dieser Bericht. |
Christine Friederike Kühner übernimmt das Einheizen der Schule - 1899 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.November 1899 findet sich folgendes: Nachdem Christian Jörgs Witwe das einheizen der Schule wegen vorgerüktem Alter gekündigt, hat sich Frau Kühner gemeldet, da dieselbe dazu geeignet erscheint, wurde mit derselben eine jährliche Belohnung von 20M in wiederruflicher Weiße festgestellt bemerkt wird, daß sie sich das Einheizen in der Weisung und Anordnung des Lehrers zu unterziehen hat |
Karl Christian Kühner bekommt das Bürgerrecht - 1908 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Januar 1908 findet sich folgendes: Nachgenannte hiesige Personen von welchen amtsbekant ist, daß sie zwar die Württembergische Staatsangehörigkeit, aber ein Gemeindebürgerrecht nicht mehr besitzen, über 25 Jahren alt sind, seit 1.April 1904 mindestens 50M Staatssteuern und Gemeindeschaden hieher entrichten, und bei welchen die Voraussetzungen der Art. 14 und 57 des Gesetzes über die Gemeindeangehörigkeit vom 16.Juni 1885 nicht zutreffen, haben um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht nachgesucht und zwar 1. Ludwig Heß geb. dem 1.September 1867 in Jagsthausen 2. Gottfried Stein geb. den 12 März 1867 in Batschenhof Gdb Eschach 3. Christian Kühner geb. den 16.Febr 1848 in Schwabbach 4. Johann Rupp geb. den 15 Mai 1847 in Hößlinsülz 5. Friedrich Hofmann geb. den 11 Juli 1861 in Steinbrück Beschlossen 1. Den unter Ziffer 1.-5. aufgeführten Personen das Bürgerrecht der hiesigen Gemeinde gegen Entrichtung der im Art 253. der Gemeindeordnung festgesetzten Gebühr von 2M zwei Mark hiemit zu erteilen 2. Der Gemeindepflege Auszug zuzustellen 3. Eintrag in die Bürgerliste zu machen 4. Eröffnung an den Nachsuchenden |
Karl Kühner wird gestraft - 1911 |
In den polizeilichen Strafverfügungen vom 12.Juli 1911 findet sich folgendes: Karl Kühner wird wegen Entwendung von Feldfrüchten (Kirschen) um 1M gestraft. |
Karl Kühner wird ein Arbeitsbuch ausgefertigt - 1913 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Arbeitsbücher" steht, dass ihm am 25.07.1913 ein Arbeitsbuch ausgefertigt wurde. Er war ca. 18 Jahre alt. |
Streitsache zwischen Eberhard Fischer und Christian Kühner - 1914 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 16.Januar 1914 heist es: 1. Es erscheint Christian Kühner von hier u bringt vor, der miteigentümer des gemeinschaftl. Brunnens Eberhard Fischer hat mir den näher gehenden Weg der mir schon 32.Jahre offen stand durch eine Blanke abgespert ich verlange daß mir dieser Weg auf welchem ich schon seit diesen Jahren mein Wasser hole freigegeben wird 2. Eberhard Fischer vernommen derselbe erklärt der Fußweg auf welchem Kühner sein Wasser holt ist mein Eigentum da der betr. Weg uneben u Abhängig ist könnte Kühner leicht einmal etwas zustehen u ich wäre bei einem Unfall der da vorkommen könnte Haftbar dafür u Schadenersatz pflichtig, um diesem vorzubeugen habe ich diesen Weg abgespert wenn ihm aber Kühner schriftlich gebe daß er im fall ihm ein Unfall zustoße keine Ansprüche an Schadenersatz von Fischer verlange. Eberhard Fischer trägt darauf hin an daß sämtl. Wasser in Stall und Küche auf diesem Weg abgeholt werden müsse. Beschluß Dem Eberhard Fischer schriftlich zu geben daß er in keinem Fall Schaden ersatz für Kühner ausbezahlen werde |
Karl Johann Kühner wird zum Kriegsdienst einberufen - 1915 | ||||||||||||||||
Im Verzeichnis der ab dem Jahr 1914 einberufenen Mannschaften findet sich folgendes:
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