Verrenberg HistorischMaße, Löhne, Preise, ...
in Hohenlohe und Württemberg

Die historischen Maße waren Ortsgebunden, d.h. eine Rute war in verschiedenen Orten unterschiedlich lang.
Daher wird hier als Beispiele das Öhringer und das Württembergische Maß angeführt.


Längenmaße:
Begriffe zu Längenmaße
Einzelne Längenmaße
Flächenmaße
Gewichte
Hohlmaße
Löhne vor langer Zeit ...
Preise
Hofgrössen
Umrechnung von Gulden in Mark 1871
Quellenangabe
Anzeige im Hohenloher Boten zur Einführung "der deutschen Maß- und Gewichts-Odnung
vom 17.Aug. 1868
Anzeige im Hohenloher Boten zum "Metermaaß beim Stammholz Verkauf
 

Begriffe zu Längenmaße

Eine kurze Erklärung zum Begriff Länge:
Im Altertum erfolgte eine genaue Festlegung der Maße durch den Herrscher, d. h., seine Körpermaße wurden als Normmaße für verbindlich erklärt und hatten in seinem Herrschaftsbereich absolute Gültigkeit. Andere Maße zu benutzen, war nicht erlaubt. Kam ein anderer Herrscher an die Macht, so hatte er zwar das Recht, die Maße zu ändern, aber er mußte von diesem Recht nicht unbedingt Gebrauch machen, und vernünftigerweise taten es die meisten auch nicht. Deshalb behielten die Maße im Altertum ihre Gültigkeit oft über lange Zeiträume und wurden sogar von anderen Völkern übernommen. Wozu das Recht, Maße festzulegen führen kann, zeigen die zahlreichen Ellen und Fußmaße, die bis zur Einführung des Meters in Deutschland gültig waren. Jeder Grundherr und jede Stadt dokumentierte die Selbständigkeit durch eigene Längenmaße, Hohlmaße und Gewichte und, falls es rechtlich möglich war, auch durch eigene Münzen. Es gab 1810 allein im Land Baden 112 verschiedene Ellen, 92 Flächeneinheiten, 65 Hohlmaße, 163 Getreidemaße und 80 Pfunde.
Die Maße, die vom menschlichen Körper abgeleitet waren, eigneten sich wenn man vom Schritt absieht kaum dazu, größere Entfernungen zu erfassen. Auch das Zählen der Schritte war problematisch, denn man kam schnell zu hohen, unüberschaubaren Anzahlen. Man bezog deshalb die Zeit in die Längenmessung mit ein. Dies hatte den Vorteil, daß die Längenangabe vorstellbar wurde.

Daumenbreite:
Als Daumenbreite bezeichnet man in der Umgangssprache eine Länge, die etwa der Breite des ersten Daumengliedes entspricht. Sie beträgt zwischen 1 und 2 cm.

Elle:
Die Elle ist als Abstand zwischen Ellenbogen und Mittelfingerspitze definiert. Sie wird bereits in der Bibel als Normmaß erwähnt. Bei den Ägyptern und Hebräern war sie bereits 4000 v. Chr. in Gebrauch. In Ägypten unterschied man zwischen der königlichen Elle (Meh nesut) mit ungefähr 52 cm und der geringen Elle (Meh scherer) mit ungefähr 45 cm Länge. Im alttestamentlichen Palästina betrug die Elle 495 mm.
Auf einem ca. 2000 v. Chr. im Zweistromland hergestellten Kupferstab ("Elle von Nippur") ist die Elle mit 517,2 mm angegeben.
In den deutschen Städten war die Länge der Elle sehr verschieden. Die kleinste war die kleine Elle von Erfurt mit einer Länge von 403,8 mm und die größte die von Regensburg mit einer Länge von 811,0 mm.
Weitere Beispiele:
Augsburg: kleine Elle 592,4 mm, große Elle 610,0 mm
Frankfurt: 547,3 mm
Köln: kleine Elle 576,1 mm, große Elle 694,8 mm
Nürnberg: 661,0 mm

Faden, siehe auch Klafter:
Der Faden war ursprünglich der Abstand der beiden ausgespannten Arme, zwischen den Fingerspitzen der Mittelfinger gemessen. In der Seefahrt wurde das Längenmaß als Einheit für die Tiefenmessung und bei der Bestimmung der Länge des Tauwerks benutzt.

Fingerbreite:
Die umgangssprachliche Deutung entspricht der Daumenbreite.
Bereits 2100 v. Chr. war die Fingerbreite ein genau definiertes Maß. Auf der Statue des sumerischen Fürsten Gudea ist sie der 16. Teil eines Fußes und hat die Länge von 16,53 mm.
Auf der "Nippur Elle" ist sie der 64. Teil mit einer Länge von 17,24 mm. Im antiken Griechenland entsprach eine Fingerbreite (daktylos) 19,3 mm. 4 Fingerbreiten waren eine Handbreite (palaiste), 12 Fingerbreiten eine Spanne (spithame) und 16 Fingerbreiten ein Fuß (pus)

Fuß:
Der Fuß ist eines der ältesten Längenmaße. Ein Fuß ist die durchschnittliche Länge eines Männerfußes, gemessen von der Ferse bis zur Zehenspitze. Das sind ungefähr 30 cm.
An der Statue des Fürsten Gudea beträgt die Länge des Fußes 264,5 mm und ist in 16 Fingerbreiten unterteilt. Auf der "Nippur Elle" ist der Fuß 275,8 mm lang und ebenfalls in 16 Fingerbreiten unterteilt. Im antiken Griechenland war er 308,8 mm und im Römischen Reich 295,7 mm lang.
Im Deutschen Reich war die Länge des Fußes regional verschieden. Sie variierte zwischen 235,1 mm in Wesel und 408,3 mm in Trier.
Weitere Beispiele:
Augsburg: 296.2 mm
Frankfurt/Main: 284.6 mm
Köln: 287.4 mm
Nürnberg: 303.9 mm
Durch dezimale oder duodezimale Teilung liefert der Fuß ein kleineres Maß, das Zoll.

Hand/Handbreite:
Die Handbreite gehört zu den ältesten Längenmaßen.
Auf der "Nippur Elle" ist sie mit einer Länge von 69 mm verzeichnet und in 4 Fingerbreiten eingeteilt.
Im antiken Griechenland betrug sie ebenfalls 4 Fingerbreiten, also 77,2 mm.

Klafter:
Der Klafter gelegentlich auch als Armspanne bezeichnet wird als Länge zwischen den Mittelfingerspitzen der waagerecht ausgestreckten Arme gemessen. Seine Länge war regional verschieden und variierte von 1751,2 mm in Baden und 3000 mm in der Schweiz. Ursprünglich war er in sechs Fuß eingeteilt.
Als Volumenmaß für Brennholz entspricht ein Klafter 2,9053,888 m3.

Linie:
Die Linie ist ein sehr kleines Längenmaß. Es ist durch die Unterteilung des Zolls in 10 (dezimal) oder 12 (duodezimal) Teile definiert. In Preußen war eine Linie 2,18 mm lang.
Bei der Definition der Linie durch dezimale Teilung des Zolls wird sie in 100 Punkte geteilt, bei der Definition durch duodezimale Teilung wird die Linie in 144 Punkte gegliedert.

Meile:
Die Meile ist vom römischen "Milliarium" abgeleitet. Auf den römischen Landstraßen befand sich jedesmal in der Entfernung einer römischen Meile ein Meilenstein (Milliarium). Bei den Römern bestand die Meile aus 8 Stadien bzw.1000 Doppelschritten. Das entspricht 1479 m.
In Deutschland wurde sie als Land oder Postmeile übernommen, allerdings wurde sie völlig neu definiert.

Bayern: 1 Meile 25406 Fuß 7415 m
Preußen: 1 Meile 24000 Fuß 7500 m
Sachsen: 1 Meile 32000 Fuß 9062 m

Später wurde die Meile einheitlich auf den 15. Teil des Äquatorialgrades festgelegt. Das sind 7420 m. Nach der Einführung des metrischen Systems wurde die Festlegung auf 7500 m geändert. Seit 1908 ist der Gebrauch der Meile nicht mehr erlaubt.
In den englischsprachigen Ländern ist die Meile (mile) heute noch ein gebräuchliches Maß, z. B. in den USA. Es gilt: 1 mile = 1,609 km.

Poststunde:
Die Poststunde rechnet sich zu 12703 Fuß. Das sind etwa 3707 m.

Reisestunde:
Die Reisestunde entspricht einer Poststunde mit einer Länge von einer halben Meile (etwa 3710 m).

Rute:
Die Rute ist ein Längenmaß aus dem ehemaligen Römisch Deutschen Reich. Ihre Länge richtet sich nach dem Fuß, nach dem sie definiert ist. Folgende Vielfache sind möglich:
10/12/14/15/18/20 Fuß 1 Rute.
Ihre Länge variiert zwischen knapp 3 und etwas mehr als 5 m.
Feldrute und Straßenrute sind nur zwei von zahlreichen Sonderformen der Rute als Längenmaß. Bei der Bergrute handelt es sich um ein Volumenmaß.

Schainos:
Das Schoinos stammt ursprünglich aus Persien und wurde zunächst von den Ägyptern, später von den Griechen übernommen. Es errechnete sich aus 60 Stadien. Seine Länge hing also von der Bahnlänge eines Stadions am Ort ab und betrug zwischen 10 und 12 km. In Ägypten war es nur 6,3 km lang.

Schritte:
Der Schritt ist ein deutsches Längenmaß. Er darf nicht mit dem Fuß verwechselt werden und ist wie folgt definiert:
Ein Fuß wird wie zum Gehen aus dem Stand einmal nach vorn gesetzt. Der Abstand zwischen der Fußspitze des einen und der Ferse des anderen Fußes wird gemessen. Seine Länge variiert zwischen 70 und 90 cm.

Spanne:
Wir unterscheiden zwischen großer und kleiner Spanne. Die kleine Spanne ist der Abstand zwischen Daumen und Zeigefingerspitze bei gespreizten Fingern (etwa 15 cm). Die große Spanne ist der Abstand zwischen dem auseinander gespreizten Daumen und kleinen Finger. Sie betrug 8 bis 10 Zoll (etwa 2228 cm).

Stab:
Der Stab ist ein von der Elle abgeleitetes Maß.

Leipzig: 1 Stab 2 Ellen 113 cm
Preußen: 1 Stab 1 3/4 Elle 117 cm
Schweiz: 1 Stab 2 Ellen 120 cm


Stadion:
Das Stadion ist ein antikes Längenmaß. Seine Länge richtet sich nach der Laufbahn der am Ort befindlichen Wettkampfstätte. Sie betrug zwischen 164 und 192 m. Das Olympische Stadion umfaßte 600 Fuß (etwa 192 m). Das persische und das ägyptische Stadion waren mit einer Länge von 264 m bzw. 210 m beträchtlich länger.

Stunde:
Wir assoziieren mit der Stunde ein reines Zeitmaß.
Bis ins 18. Jahrhundert wurde sie in Deutschland und Österreich auch als Längenmaß benutzt. Eine Stunde hatte 4500 bis 5000 m.

Tagereise:
Die Tagereise war zunächst ein sehr individuelles Längenmaß, denn sie bezeichnete diejenige Wegstrecke, die man an einem Tag zu Fuß zurücklegen konnte. Später wurde sie auf 150-200 Stadien, das sind 27-36 km festgelegt.

Wegstunde:
Die Wegstunde war genau wie die Tagereise ein sehr individuelles Maß. Es war so lang wie die Strecke, die ein Fußgänger unter Normalbedingungen in einer Stunde zurücklegen konnte.
Bei den Römern war eine Wegstunde etwa 5,56 km.
In Deutschland und der Schweiz wurde die Wegstunde als offizielles Maß anerkannt.

Deutschland: 1 Wegstunde 1/2 deutsche Meile 3710 m
Schweiz: 1 Wegstunde 16000 Fuß; 4800 m.


Zoll (s. Fuß):
Der Name Zoll ist vom mittelhochdeutschen Wort zol abgeleitet. Es bezeichnete einen kleinen Knochen. Das Zoll war nämlich ursprünglich als Länge des ersten Daumengliedes definiert. Später leitete man es durch dezimale oder duodezimale Teilung vom Fuß ab. Seine Länge richtet sich deshalb nach dem zugrundeliegenden Fuß. Die Größenordnung liegt zwischen 2 und 4 cm.
Beispiele:

Preußen: 1 Fuß = 12 Zoll = 313,8 mm 1 Zoll 26,2 mm
Hannover: 1 Fuß = 12 Zoll = 292,1 mm 1 Zoll 24,3 mm
Sachsen: 1 Fuß = 12 Zoll = 283,2 mm 1 Zoll 23,6 mm

Durch Unterteilung in 10 bzw. 12 Linien erhielt man aus dem Zoll eine weitere Maßeinheit, die Linie.
 
 

Einzelne Längenmaße

Öhringer Maß um 1800 (entnommen aus dem Waldenburger Heimatbuch S.14)

1 Schuh = 1/16 Rute = 29,351 cm
1 Rute = 16 Schuh = 4,69616 m

Längenmaße aus dem Wüstenroter Heimatbuch S.246Längenmaße aus dem Wüstenroter Heimatbuch S.246

Neues Landmaß 1557 bis 1806 1 Rute (4,58 m) = 16 Fuß (je 28,65 cm) = 192 Zoll (je 2,38 cm) = 2304 Linien
  1 Elle = 0,614 m
Württembergische Maßordnung 1806 (bis 1871) 1 Rute (2,86 m) = 10 Fuß (je 28,65 cm) = 100 Zoll (je 2,86 cm) = 1000 Linien
  1 Elle = 0,614 m


Württembergische Maße (1806 bis 1871) in metrische.

1 württ. Meile = 7,448747 564 km = 0,993 166 Neumeilen
1 geogr. Meile = 7, 420 438 535 km =  
Wegstunde = 13.000 Fuß = 4.583,845 m
Poststunde = 16.000 Fuß = 3.724,374 m
Schneller (Garn) = 2.000 Ellen = 1.228,470 m
Rute = 10 Fuß = 2, 865 m
Elle (Tuch) = 2, 144 Fuß = 614,235184 mm
Fuß = 28, 649 cm = 2864, 9 mm
Zoll = 1/10 Fuß = 28, 649 mm
Linie = 1/10 Zoll = 2, 8649 mm
Punkt = 1/10 Linie = 0, 28649 mm




Im Vorwort des Verrenberger Urkataster von 1839 sind die verwendeten Maase beschrieben

"2. Das in diesem Cataster enthaltene Flächenmaß ist durchgängig das durch die Königl. Verordnung vom 30.Nov. 1806 neu eingeführte Landesmaß
wonach 10 alt württemberg Längenschuhe (je 127 alte Pariser Linien lang) auf 1 Längenruth gehen, und der Morgen Feldes 384 Quadratruthen
oder 38400 Quadratschuhe enthält und mithin dieselbe Größe hat, wie der alt württemb. Morgen, welcher bei der 16schuhigen Ruthe nur
150 Quadratruthen enthält.
"

Zusammengefasst
Längenmaas: (Alt) 127 alte Pariser Linien = 10 alt württemberg Längenschuhe = (Neu) 1 Längenruth (1806 - 1871)
Flächenmaas:(Alt) alt württemb. Morgen = 16 schuhigen Ruthe = 150 Quadratruthen = (Neu) 1 Morgen Feld = 384 Quadratruthen oder 38400 Quadratschuhe

"3. Nach dem früher hier eingeführt gewesenen Hohenlohe Oehringer Maß enthielt ein kleiner Morgen 40960 ehemalige Quadratschuhe,
jeden zu 102,45 württ. Dezimal Linien. Eine solcher Morgen enthält daher 1.M. 45,91 R. des jetzigen Maßes.
"

Zusammengefasst
Flächenmaas: (Alt) kleiner Morgen (Hohenlohe Oehringer Maß) = 40960 ehemalige Quadratschuhe (jeden zu 102,45 württ. Dezimal Linien) = (Neu) 1. Morgen 45,91 R. des neuen Maas von 1806


 

Flächennmaße

Öhringer Maß um 1800

1 Q Schuh = 0,08612 Q Meter
1 Q Rute = 22,05378 Q Meter
1 Morgen =256 Q Ruten = 35,285 württemb. Ar
1 hohenlohischer Morgen = 160 Q Ruten = ca.32ar

Fächennmaße aus dem Wüstenroter Heimatbuch S.246

Neues Landmaß 1557 bis 1806 1 Tagwerk/Mannsmahd/Jauchert (47,23 ar) = 1,5 Morgen (je 31,52 ar) = 255 (Quadrat-)Ruten (je 21,01 qm, eingeteilt in je 256 Quadratfuß)
Württembergische Maßordnung
1806 (bis 1871)
1 Morgen (31,52 ar) = 384 Quadratruten (je 8,21 qm)

Württembergische Maße (1806 bis 1871) in metrische.

Tagwerk = 1 1/2 Morgen = 47,28 ar
Morgen = 384 QRuten = 31,52 ar
Viertel = 96 QRuten = 7,88 ar
Quadrat-Rute = 100 QFuß = 8,21 qm
Quadrat-Fuß = 100 QZoll = 821 qcm
1 Ar = 12,188 727 671647 343 Q Ruthen = 100 qm
1 Hektar = 3,172 845 747 824 829 Morgen = 10.000 qm
1/8 Morgen = 3,93968096576062 Ar = 393,968096576062 qm
1 Morgen = 31,517447726084963 Ar = 0,315174477260850 Hektar


Auf der Webseite www.reguvis.de findet sich im Bereich Formelsammlungen ein Punkt "9.2.2 Alte Längen und Flächenmaße."
Hier ist die Zeile für Württemberg übernommen.
1 Morgen sind:
Quadratruten 1 Quadratrute hat m²
384 3.152 8,208

Hier ein Beispiel aus der Praxis.
Im Verrenberger Gemeinde-Güterbuch von 1858 wird für das Haus Nr.18a (nördliche Hälfte)
die Fläche von "ein 1.stokiges Wohnhaus mit gewölbtem Keller und Schaafstall" mit "7,6" Rth angegeben.

Später wurde dann diese Fläche umgerechnet auf 62m² nachgetragen.
Damit ergibt sich: 62 / 7,6 => 8,158, also 1 Quadratrute = 8,158m² , was die Angaben oben schön bestätigt.

Davon ableiten kann man dann noch, dass 1m² = 0,1218 Quadratrute entspricht.


Im Vorwort des Verrenberger Urkataster von 1839 sind die verwendeten Maase beschrieben

"2. Das in diesem Cataster enthaltene Flächenmaß ist durchgängig das durch die Königl. Verordnung vom 30.Nov. 1806 neu eingeführte Landesmaß
wonach 10 alt württemberg Längenschuhe (je 127 alte Pariser Linien lang) auf 1 Längenruth gehen, und der Morgen Feldes 384 Quadratruthen
oder 38400 Quadratschuhe enthält und mithin dieselbe Größe hat, wie der alt württemb. Morgen, welcher bei der 16schuhigen Ruthe nur
150 Quadratruthen enthält.
"

Zusammengefasst
Längenmaas: (Alt) 127 alte Pariser Linien = 10 alt württemberg Längenschuhe = (Neu) 1 Längenruth (1806 - 1871)
Flächenmaas:(Alt) alt württemb. Morgen = 16 schuhigen Ruthe = 150 Quadratruthen = (Neu) 1 Morgen Feld = 384 Quadratruthen oder 38400 Quadratschuhe

"3. Nach dem früher hier eingeführt gewesenen Hohenlohe Oehringer Maß enthielt ein kleiner Morgen 40960 ehemalige Quadratschuhe,
jeden zu 102,45 württ. Dezimal Linien. Eine solcher Morgen enthält daher 1.M. 45,91 R. des jetzigen Maßes.
"

Zusammengefasst
Flächenmaas: (Alt) kleiner Morgen (Hohenlohe Oehringer Maß) = 40960 ehemalige Quadratschuhe (jeden zu 102,45 württ. Dezimal Linien) = (Neu) 1. Morgen 45,91 R. des neuen Maas von 1806


 

Gewichte

Öhringer Maß um 1800 (entnommen aus dem Waldenburger Heimatbuch S.14)

1 Pfund =467,586g
1 Zentner = 46,75 kg
1 schwerer Zentner = 104 Pfund
1 Unze =29,80g
1 Quentchen = 3,65g
1 Lot = 4 Quentchen = 14,61g
1 Richtpfennig = 0,97g

Fächennmaße aus dem Wüstenroter Heimatbuch S.246

Gewichte (bis 1857) 1 Pfund (467,59 g) = 2 kölnische Mark (je 233,79 g) = 16 Lot (je 14,61g) = 64 Quentle (je 3,65 g)
Gewichte seit 1857 1 Pfund = 500 g



Am 25.12.1871 wurde im "Hohenloher Boten" diese Verordnung für die Gewichte von Ärzten und Apotheker veröffentlicht.
 

Hohlmaße

Öhringer Maß um 1800 (entnommen aus dem Waldenburger Heimatbuch S.14)

Hier unterlag das Maß oft von Ort zu Ort gewissen Schwankungen. Daher sind die Vergleichszahlen nur als Näherungswerte zu nehmen.
1 Virtel = 0,173 l
1 Vierling = 1 Imi = 5,5 l
1 Simri =22 l
1 Scheffel = 177 l
1 Eimer = ca. 90 l
1 Maß = 1,67 l
1 Schoppen = 0,417 l

Eichmaße aus dem Wüstenroter Heimatbuch

Öhringer Eich 1 Fuder (953,62l) = 20 Eimer (je 47,68l) = 480 Maß (je 1,99l)
Heilbronner Eich 1 Fuder (750,75l) = 20 Eimer (je 37,53l) = 480 Maß (je 1,56l)
neue Landeich 1 Fuder (1763,5l) = 6 Eimer (je 293,9l) = 96 Imi (je 18,37l) = 960 Maß (je 1,84l)

Württembergische Maße (1806 bis 1871) in metrische.

a) Kubikmaße.
1 Kubiklinie = 23,514173874586 Kubikmillimeter.
1 Kubikzoll = 23,514173874586 Kubikzentimeter.
1 Kubikfuss = 23,514173874586 Kubikdezimet.(Liter.)
1 Kubikruthe = 23,514173874586 Kubikmeter.
1 Schachtruthe = 2,351417387 459 Kubikmeter.
1 Klafter Holz = 3,386041037940 Kubikmeter.
1/16 Kl. (1 Ecklein) = 0,211 627 564871 Kubikmeter.
1 Reisigwelle = 0,928 302 376 metrische Wellen.
1 Wanne Heu = 12,039257 Kubikmeter.

b) Flüssigkeitsmaße.
Trübeich ("altes weinmasz in Württemberg für neuen, noch trüben wein oder obstmost"):
1 Eimer = 3,0678649 Hektoliter.
Helleich:
1 Schpp. = 0,459261208 Liter. = 0,918522417 Neuschoppen.
1 Maass = 1,837044 834 Liter.
1 lmi = 18,3704483395 Liter.
1 Eimer = 2,939271 734323 Hektoliter.
1 Fuder = 17,635 63040594 Hektoliter.
Schenkeich:
1 Schpp. = 0,417510 19 Liter = 0,835 020 38 Neuschoppen.
1 Mass = 1,67004076 Liter.
1 Eimer = 2,672065213 Hektoliter.

c) Getreidemaasse.

Eichmaße aus dem Wüstenroter Heimatbuch

Neues Landmaß 1 Scheffel (je 177,22 Liter) = 8 Simri (je 22,15 Liter) = 32 Viertel (je 5,54 Liter) = 64 Achtel (je 2,77 Liter)
Öhringer Meß 1 Malter (je 160,35 Liter) = 8 Simri (je 20,04 Liter) = 32 Invel (je 5,01 Liter) = 128 Viertel (je 1,25 Liter)
Heilbronner Meß 1 Malter Roggen/Hafer (je 160,26/197,96 Liter) = 8 Simri Roggen/Hafer (je 20,03/24,75 Liter) = 32 Viertel oder Invel (je 5,01/6,19 Liter) = 64 Achtel (je 2,50/3,09 Liter)

d) Kalk-, Mörtel- und Sandmaße.
1 Zuber Kalk = 0,734 81793 Hektoliter.
1 Kübel Mörtel = 7,348 1793 Liter.
1 Kasten = 1, 76356304 Hektoliter.
1 Kasten Sand = 1,88113391 Hektoliter.

 
 

Einstige Löhne

Löhne von Meister und Taglöhner 1425 - 1842.
Löhne von Künstler um 1650.
Entwicklung der Lohnverhältnisse bei Knechten und Mägden 1821 - 1929
Löhne in der Zeit vor 1914
 
 
Löhne von Meister und Taglöhner 1425 - 1842.

Meister erhielten täglich mit Kost und 1 Maß Wein :
1425 sommers 32 Heller; winters 24 Heller
1489 sommers 48 Heller; winters 36 Heller
1541 sommers 48 Heller; winters 36 Heller
1625 sommers 24 Kreuzer; winters 20 Kreuzer
1640 sommers 22 Kreuzer; winters 16 Kreuzer
1810 40 Kreuzer

Taglöhner erhielten täglich mit Kost, aber ohne Wein:
1489 18 Heller
1596 15 Kreuzer
1620 12 Kreuzer
1801 20-24 Kreuzer
1842 30 Kreuzer

Maurer erhielt im Monat :
1630 3 bis 4 Taler

Quelle: Waldenburger Heimatbuch S.14
 
 
Löhne von Künstler um 1650.


Von 1613 bis 1675 lebte in den Niederlanden der Künstler Gerrit Dou , einer der damals (und auch heute wieder) gefragtesten Fein-Maler.
Königin Christina von Schweden und auch Cosimo de Medici gehörten zu seinen zahlungskräftigen Kunden.
Der Meister konnte bis zu 1.000 Gulden für seine zeitraubenden, oft nur postkartengroßen Feingemälde verlangen.
Diese Summe zahlte man damals für ein Bürgerhaus in der Stadt Leiden.
 
 
Entwicklung der Lohnverhältnisse bei Knechten und Mägden 1821 - 1929
Kleinhirschbach (Hohenlohe/Württemberg)


1821: Der große Knecht: 25 Gulden, 1 blauen Wammest, 1 blaues Westle,
1 Flechsniß paar Strimpf, 1 Willis paar. 2 paar Hosen, 3 Hemeter von jeder Sorten eins.
Die Magd: 24 Gulden Lohn, 1Henis Hemt, 1/2 Jefel Lein, 1 Pfd. Wollen, 1 Gulden Weingof (1 Jefel = 1/2 Simri).
1832: Der große Knecht: 28 Gulden, 3 Hemter, Leinis Wemestle, 2 paar Hosen, 2 paar Strümpf.
Der kleine Knecht: 15 Gulden, 1 Willis paar Hosen, 1 paar Hosen, 2 Hemter, 1 Leinis Wemestle, 2 paar Strümpf.
Die Magd: 11 Gulden, 1 Blaues Willis Kleidt, 2 Hemter, 2 paar Strümpf, 2 Schertz, 1 Üfel Lein..
1843: Der große Knecht: 26 Gulden, 1 Blauwiliger Überrock, 1 paar leinine Hossen, 1 Westle, 2 Hemter, 1 paar wilige Strümpf.
Der kleine Knecht: 18 Gulden, 1 willigen Wamest und Hossen, 2 Hemter, 1 paar leine Hossen, Wamest, 1/2 Pfund Wollen.
Die Magd: 13 Gulden, 1 Wilis Kleidt, 1 Leinen Rock, 1 Wilis Kiedtele, 2 Hemter, 1 wertis Schertz, 1 Pfund Wollen Garn zu Strümpf.
1853: Der große Knecht: 26 Gulden, 1 gewehwene Hossen und Wammest, 1 paar werdis Hossen, 2 Hemter, 2 paar Strümpf, Garn.
Der kleine Knecht: 16 Gulden, 2 Hemeter.
Die große Magd: 22 Gulden, 1 leinis Kleidt, Rock und Mutzen, 3 Hemter, 1 wertis Schertz, 1/2 Pfund Wollen Garn zu Strümpf.
Die kleine Magd: 6 Gulden, 1 Kleidt, 2 Hemter, 1/2 Pfund Wollen, leinis Garn.
1865: Der große Knecht: 58 Gulden, 1 paar eingewebene Hosen, 2 paar Werdishosen, 2 Hemter, 1 Pfd. Wollen.
Der Knecht: 40 Gulden, 1 gewebene Hosen, 1 paar zwilge wertis Hosen, 2 Hemten, 1 leinis Kidtele, 1/2 Pfd. Wollen, leinis Garn zu Strümpf.
Der kleine Knecht: 32 Gulden, eingewebene Hosen, 2 paar Werishosen, 2 Hemter, 1/2 Pfd. Wollen.
Die große Magd: 34 Gulden, 1 Rock, 1 Mutzen, Lifter, 1 Sonntagsscherz, 1 Wertisscherz, 3 Hemter,
1/2 Pfd. Wollen, 1/4 Vierling Baumwolle Garn zu Strümpf.
Die kleine Magd: 10 Gulden, eingewebene Rock, 1 Sonntagsmutzen, 1 weris Rock und Mutzen, 2 Hemter,
1 Sonntagsscherz, 1 weißer Scherz, 1/2 Pfd. Wollen, 1/4 Pfd. Baumwollen.
Die kleine Magd: 5 Gulden, 1 Sonntagskleid, 1 Wertisrock, 1 Sonntagsscherz, 1 Wertisscherz, 2 Hemter, 1/2 Pfd. Wollen, 1/4 Pfd. Baumwollen.
1875: Der Knecht: 50 Gulden, 1 eingewebene Hosen, 2 paar Wertishosen, 2 Hemter, 1/2 Pfd. Wollen, leinis Garn zu Strümpf.
Der andere Knecht: wie oben.
Die große Magd: 50 Gulden, 1 biegis Kleid, schwarz Halstuch, eingewebene Rock, 1 wertis Kidel, 1 Unterkidele,
1 Baegetscherz, 15 Ellen Tuch, 1/2 Pfd. Wollen, 1/4 Baumwollen.
Die andere Magd: 50 Gulden, 1 Wollenkleid, eingewebene Rock, 1 Wollenmutzen, 1 Sonntagsscherz, 1 Bargetscherz, 3 Hemter,
1/2 Pfd. Wollen, 1/4 Vierling Baumwolle.
1885: Der große Knecht: 150 Mark, Sonntagshosen und Juben, 2 paar Wertishosen, 2 Hemter.
Der andere Knecht: 95 Mark, 2 paar Wertishosen, 2 Hemter, leinis Garn zu Strümpf.
Der kleine Knecht: 50 Mark, 2 paar Wertishosen, Hemter.
Die große Magd: 100 Mark, 1 Bargetrock und Jacken, 2 Bargetscherz, 1 schwarzen Stepprock, 3 Hemter, 2/4 Baumwollen.
Die andere Magd: 100 Mark, 1 Tuchjacken, 1 Barget Rock und Jacken, 2 Bargetscherz, 3 Hemter, 2/4 Baumwolle.
1890: Der große Knecht: 150 Mark, 2 paar wertis Hosen, 2 Hemter, 1 Pfd. Wollen.
Der kleine Knecht: 50 Mark, 2 paar eingewebene Hosen, 2 Hemter, 1 braunes Kiedle, 1 Pfd. Wollen.
Die große Magd: 100 Mark, 1 Bargetrock und Jacken, 2 Bargetscherz, 3 Hemter, 1/4 Baumwolle, 1 Pfd. Wollen
Diese Magd, Friederike Volpp von Forchtenberg, diente von 1861 bis 1890 in demselben Haus als große Magd.
Die andere Magd: 110 Mark, 1 Barget Rock und Jacken, 2 Bargetscherz, 3 Hemter, 1/4 Pfd. Baumwollen, 1 Pfd. Wollen.
Sie, Maria Volpp von Forchtenberg, war neben der obengenannten von 1866 - 1890 im Dienst.
1900: Der große Knecht: 250 Mark, 5 Mark Haftgeld, Kranken= und Invalidengeld gesetzlich.
Der kleine Knecht: 150 Mark, 3 Mark Haftgeld, Beiträge wie der große Knecht.
Die große Magd: 138 Mark, 1 Werktagskleid, 2 Hemden, 1 Schurz, 1 Pfd. Wolle, 2 Mark Haftgeld, Beiträge gesetzlich.
1910: Der große Knecht: 345 Mark, 1 Hose, 1 Kittel, 2 Hemden, 4 Säcke Kartoffeln, 5 Mark Haftgeld, Beiträge gesetzlich.
Der kleine Knecht: 200 Mark, 1 Hose, 1 Hemd, je verkauftes Stück Vieh 1 Mark, 3 Mark Haftgeld, Beiträge gesetzlich.
Die große Magd: 245 Mark, 1 Kirchkleid, 1 Werktagskleid, 3 Hemden, 3 Schürzen, 1/2 Pfd. Wolle, 1/2 Pfd. Baumwolle..
1920: Der große Knecht: 2300 Mark, 10 Mark Haftgeld, Beiträge zahlt der Dienstherr ganz.
Der kleine Knecht: 1000 Mark, 1 Hemd, 5 Mark Haftgeld, Beiträge wie oben.
Die große Magd: 1000 Mark, 1 paar Schuhe, 6 Mark Haftgeld, Beiträge wie oben.
1929: Der große Knecht: 70 Mark monatlich, 10 Mark Haftgeld, Beiträge wie oben.
Der kleine Knecht: 40 Mark monatlich, Beiträge wie oben.
Die große Magd: 50 Mark monatlich, 1 Sonntagskleid, Beiträge wie oben.

Quelle: Öhringer Heimatbuch S.525-526 (Nach Aufschrieben in Kleinhirschbach (Hohenlohe/Württemberg))
 
 
Löhne in der Zeit vor 1914


Diese Angaben wurden von Herrn Friedrich Messerschmidt für die Nachwelt aufgeschrieben. Besten Dank an seinen Enkel Bodo.
Jahreslohn eines (Stundenlohn gab es noch nicht):
14-16 jährigen ca. 100 RM.
16-18 jährigen ca. 150 - 200 RM.
 

Frühere Lebensmittelpreise

(entnommen aus dem Waldenburger Heimatbuch S.14)

1420 kostete 1 Suppenhuhn 8 Heller
1485 kosteten 100 Eier 36 Heller
1541 kostete 1 Pfund Rindfleisch 7 Heller
1617 kostete 1 Gans 20 Kreuzer
1635 wurde 1 Liter "braunes Märzenbier" um 1635 von den Münchner Bierbrauern für 10 Kreuzer verkauft
1640 kosteten 300 Liter Wein 13 Gulden und 35 Kreuzer = 51 Tagesverdienste
1805 kostete 1 Stück Käse 4 Kreuzer
1 Kuh bekam man für 10 Gulden.

Ein achtpfündiger Laib Schwarzbrot kostete:

1539 6 Kreuzer
1572 14 Kreuzer
1586 12 Kreuzer
1626 34 Kreuzer (Dreißigjähriger Krieg)
1694 16 Kreuzer
1719 9 Kreuzer
1824 12 Kreuzer
1830 18 Kreuzer
1832 26 Kreuzer
1868 26 Kreuzer

Preise in der Zeit vor 1914

Diese Angaben wurden von Herrn Friedrich Messerschmidt für die Nachwelt aufgeschrieben.

1 Glas Bier: 10 Pfennig
1 rote Wurst: 10 Pfennig
1 Schwarzbrot: 3 Pfennig
1 Fahrrad: 80 - 120 Mark
1 Anzug für 20jährige: 40-60 Mark
1 Paar Arbeitshandschuhe für Männer: 10-13 Mark



Der folgende Beitrag wurde mir freundlicherweise von Dr. Klaus Koniarek bereitgestellt ©.
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1631, also in einer Zeit, in der Gustav Adolf noch auf Zucht und Ordnung in seiner Truppe achtete, (und Übergriffe, zumal wenn sie an der "befreundeten" Bevölkerung stattfanden, hart bestraft wurden), sorgte eine "Taxordnung" für die Stadt Leipzig, - eigenhändig vom Landesherrn unterzeichnet, für Klarheit.

Mit ihr wurden die Preise beim Verkauf von Nahrungsmitteln an die Soldaten geregelt.

Interessant sind dort folgende Festlegungen:

6

Loth Semmeln

1

Pfennig

9

Loth Brodt

1

Pfennig

3

Pfundt 1/4 Bawerbroth

10

Pfennig

1

Pfundt Schweinenfleisch

18

Pfennig

1

Pfundt Kalbfleisch

7

Pfennig

1

Pfundt Kühefleisch

8

Pfennig

1

Lamb

18

Groschen

1

Pfundt Butter

2

Groschen

1

Schock Eyer

5

>Groschen

1

alte Henne

2

Groschen

1

Kanne Eingebrawen Bier

5

Pfennige

Die Preise relativierten sich sofort, wenn das Umland einer Stadt geplündert wurde.

Beipiel München:

Während im Jahre 1632 die Münchner selbst von Plünderungen durch die schwedische Soldateska verschont wurden, wurde die Umgebung Münchens um so schlimmer heimgesucht.

Die Beute brachten die Schweden nach München und boten sie dort zum Verkauf an. Die Münchner konnten nun die geraubte Beute ihrer Nachbarn zu Schleuderpreisen erwerben. Wegen des plötzlichen übergroßen Angebots fielen die Preise ins Uferlose: schließlich kostete ein Rind nur noch soviel, wie vor der Besetzung ein Pfund Schmalz gekostet hatte, nämlich einen Gulden ...

 

Bezeichnung der Hofgrössen

Im Sulzdorfer Heimatbuch findet sich folgende defination für die Hofgrössen

1 ganzer Hof im hällischen Land ~ 40-60 Morgen
1 halber Hof (Habe) 20-35 Morgen
1 viertels Hof (Halbhube) 10-18 Morgen
1 Söldengütlein 5-8 Morgen

Umrechnung Gulden => Mark 1871

Am 4. Dezember 1871 beschloss der Reichstag:
An die Stelle der in Deutschland geltenden Landeswährungen tritt die Reichsgoldwährung. Ihre Rechnungseinheit bildet die Mark.
Im Süden wurde der Wert eines Gulden mit 1,714285 Mark definiert.

 

Quellennachweis.

Waldenburger Heimatbuch
Wüstenroter Heimatbuch
Neuensteiner Heimatbuch
Pfedelbacher Heimatbuch
Stadtarchiv Schwäbisch Hall
Internet
www.reguvis.de
Hohenloher Kreisarchiv: Der Hohenloher Bote; 1872