Verrenberg HistorischZehnt- und Gefällablösung
in Verrenberg; 1817 - 1875

Die württembergische Grundentlastung wurde in verschiedenen Etappen durchgeführt.
Mit dem Edikt vom 18.November 1817 wurden die Abgaben leibeigenschaftlicher Natur aufgehoben.
In einer zweiten Epoche im Jahr 1836 wurde der leibherrliche Verband allgemein zur Lösung gebracht, sowie die aus der Gerichtsherrschaft fließenden Fronen und die steuerartigen Gefälle. So wurde die Ablösung in Hohenlohe bis 1836 nahezu vollständig vollzogen.
Der nächste Schritt der Zehntablösung erfolgte Württemberg aufgrund eines Gesetzes vom 14. Juni 1848.
Im Nachtrag vom 17. Juni 1849 wurden weitere Bestimmungen getroffen
 
Ablösungsurkunde zwischen 8 Verrenberger Haus- und Güterbesitzer und Freiherr Carl von Gemmingen, 1849
Zehntablösung zwischen Hohenlohe-Bartenstein und dessen vormaligen Pflichtigen von Verrenberg; 1852
Zehntablösung zwischen Fürstl. Hospitalverwaltung Öhringen und deren vormaligen Pflichtigen von Verrenberg; 1853
Gefällablösung zwischen der Stiftungspflege Öhringen und den Pflichtigen zu Verrenberg; 1851-1854
Gefällablösung zwischen dem Fürsten Friedrich Karl zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst und dem Fürsten Karl von Hohenlohe-Bartenstein und den Pflichtigen zu Verrenberg; 1852
Gefällablösung zwischen Fürst Carl von Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein und der Gemeinde Verrenberg; 1846-1853
Gefällablösung zwischen Fürstl. Hospitalverwaltung Öhringen und den Pflichtigen in Verrenberg; 1853
Besoldungsablösung zwischen der Pfarrei Bitzfeld und deren vormaligen Pflichtigen von Verrenberg; 1854


Einträge im Gemeinderatsprotokoll


Ablösung an die Fürstl Standesherrschaft - 1840
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Juni 1840 findet sich folgendes:
Die Ablösung der hier statt gehabten ju... Leistungen an die Fürstl. Standesherrschaft Hohenlohe Bartenstein hat folgende Berathung und Beschlußnahmen veranlaßt,
An, Land Abgaben betreffend gedachte Standes Herrschaft fordert
Canon 16f 42 1/4d
Schutzgeld Gewerbe Abgabe 12d
Die Pflichtige je verlangten Unterstellung unter das Landes Gesetz v. 27.Obr 1836 Art.1, beziehungsweise 4. allein das K. Finanz Ministerium hat sich per Resciptum v. 20t Augs. 1839.
Dahin ausgesprochen daß der Canon in seinem gebliebenen Recht von noch 2/3tel des ursprünglichen Betrags als einen ..r und herrliche Abagbe zu betrachten, daher der Aufhebung zu unterwerfen sey, daß die Gewerbe-Abgaben die Natur von Frohnen zu haben scheinen, und die Schutz- oder Hausgenossen-Dienstgelder unter das Frohn-Ablösungs-Gesetz zu verweisen sey.
Wenn man nun gleich Grund hätte, in Beziehung auf den Canon die Vortheile welche der Art. 1 des Land. Ablösungs
Gesetzes den Pflichtigen einräumt, um somehr in Anspruch zu nehmen als sich im Gegensatze zu dem Aussprüchen des Königl. Finanz Ministeriums in so ...erne behaupten läßt, daß der hier gefordert werdende Canon deßwegen kein Grund-Gefälle seyn könne, weil solcher blos auf einen Recht , nicht auf steuerbare Grund-Eigenthum hafte, so will man sich zum Vortheile durch vor der Hand nur erahnen und über diesen Gegenstand hinweg gehen.
Demgegen findet man in Betracht der Geringfügigkeit der Gewerbe- und Schutzgeldes-Abgaben sich nicht veranlaßt die Aufsicht des K. Finanz.-Ministeriums zu bekämpfen, schließt sich vielmehr derselben an und sollen diese
Abgaben unter dem Frohn Gesetz im 1o fachen Betrage zur Ablösung gebracht werden,
wornach
Beschloßen wird
Königl. Ober Amte Auszug aus gegenwärtigen Protokoll Behufs Einleitung der weiteren Verhandlung einzuleiten


Ablösung an die Fürstl Standesherrschaft - 1840
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Juni 1840 findet sich folgendes:
B. Frohnen und Frucht-Surr... Bieten:
1.) Das Gemeinderaths Collegium hat unterm 20/22 d.M. erklärt, daß abgelöst werden sollen
Dienstgeld 4342f 32d
Beitrag 148f 7d
Holzmacherlöhne 52f 30d
Dienstfuhrlöhne 48f
Jagdfrohn 61f.
Vorausgesetzt daß die Fürstl. Standesherrschaft in Berücksichtigung der bedrängten Lage eines großen Theils der hiesigen Einwohnerschaft 500f zu ihrem Ablösungs Capital beischiest.
Es ist nicht zu bezweifeln daß in diese Proportionen eingewilligt werde u. es ist daher nöthig, über die Aufbringung es Ablösungs Capitals Berathung anzustellen.
Die pecuniäre Verhältniße in der Gemeinde gesthaten nicht den Ablösungs schilling unter der Dauer von 10 Jahren abzutragen. In diesem Zeitraum aber halten Gemeinderath u. Bürgerausschuß es für möglich und es ist Hoffnung vorhanden daß jeder Pflichtige in ....: richtig abtrage.
Auf den fall aber, daß einzelne z.B. durch Wein-Mißerachs und sonstige Unglücksfällen hieran verhindert wurden, hätte die Gemeinde einzustehen, welche überhaupt für etwaige Ausfälle so wie dafür, daß die Staats Verwaltung die 10 jährige ...... aus einer Hand erhält, zu haften haben soll u. es wird
Beschloßen
Es sollen diejenige 500f. welche die Fürstl Standesherrschaft voraussichtlich zum Ablösungs-Capital beischießt, als Fond angelegt und 12 Jahre lang als solcher bestehen bleiben, nachher aber nach Verhältniß der Betreffniße der einzelnen Pflichtigen an sie wo ...... ...., wer nach der Pflichtige ohne Rücksicht auf obigen Zuschuß das Ablösungs-Capital zu zahlen hat.
2.) In folge man vorstehendem Beschluß wird die Errichtung einer ....ch.. und örtlichen Ablösungs-Casse sowie die Aufstellung eines Rechners und die Regulierung seiner Belohnung nöthig, da es unpassend wäre, all dieses mit der Gemeinde Casse zu combinieren.
Beschluß
  a) Zum Rechner den Gemeinderath
    Michael Ilg
zu erwählen
  b) dem selben um die Einlegung einer Qaution von 100f. anzubedingen und
  c) ihm eine Einzugs Gebühr von
    1x. per Gulden
  und für jeden Ganz zur Ablösung an das K. Kameralamt
  24x.
  auszusetzen, der Gestalt daß er für erstere Belohnung zu besorgen hat, den Einzug und die Ablieferung der Ablösungs-Gelder, die Führung der ihm anzulegenden Registern u. des Rechnungs-Handbuchs
3.) Während kein fähigeres Subject in der Gemeinde zu finden ist, hat dieser Rechner nicht so viel Kenntnisse im Schreibereifach um die Einzugs-Registen das K....... selbst anzulegen, u. am Ende des Jahres Rechnung abzulegen und mit den Pflichtigen abzurechnen.
Es wird daher
Beschlossen
Diese Geschäfte dem Verwaltungs Actuar Born zu übertragen, welcher mit dem Hilfsquellen in der Eigenschaft eines Rentamts Buchhalters genau bekannt ist, und ihm in Berücksichtigung daß jedes Jahr umb- und zugeschrieben werden muß, in so ferner sich die Ablösungsschillinge mit der Zahl und den Personen der Pflichtigen verändern für das erste Jahr
10f Zehn Gulden
vorbehältlich höherer Genehmigung zu verw...igen, für das künftige aber sich weitere Entschließung vorzubehalten.


Repartition der Ablösungsschillinge - 1843
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.Oktober 1843 findet sich folgendes:
Seit der frohn Ablösung sind verschiedene Bauern u Söldners Güter zerschlagen werden und es ist nöthig daß eine Repartition der Ablösungsschillinge getrofen werde.
Die Repartition kann einem geschäfts gewandten Mann 6.Tage beschäftigen und wird
Beschlossen
fragl. Geschäft dem Rathschreiber Born zu übertragen und ihm hiefür eine Accort Belohnung von
5f. fünf Gulden
vorbehältlich höherer Genehmigung auszusezen übrigens diesen Betrag von den einzelnen Betheiligten wieder nach Verhältniß ihres Betrefs an frohn Ablösungs Capital um so mehr wieder eingehen zu lassen als sie den Kaufsbindungen gemäs alle jene Kosten leiden müßen welche aus der Zerstükelung der Güter ...... hervorgehen


Ablösung Rechnung 1844/46 dekretirt - 1846
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.April 1846 findet sich folgendes:
In heutiger Sitzung wurden folgende Beilagen zur Ablösung Rechnung 1844/46 dekretirt
N.4 6f. 30x
N.5 4x
N.5 40x
Beschluß
Dem Rathsschreiber zu beauftragen die dekretur auf den einzelnen Belegen zu beurkunden


Beschwerde von Hohenlohisch-Bartensteinischen Gemeinden - 1849
In der Zeitung "Der Beobachter ein Volksblatt aus Schwaben" vom 07.03.1849 erschien diese Beschwerde


Geschäftsführer sollen aufgestellt werden - 1851
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Mai 1851 findet sich folgendes:
Das K. Zehnt Ablösungs Commisterial Oehringen stellte mittelst Erlasses v 25. v. Mts. das kos... dem Gemeinderat zu erörterung daß da die Ablösung auf die Gemeinde übernommen worden sei, die Geschäfte nun von ihr zu besorgen und sofort 3.-9. Geschäftsführer aufzustellen seyen.
Beschluß
Zu erwiedern es haben die Bürgerl. Collegien ihrer Obliegenheit schon nach Erinnerung des Gesetzes selbst vorgenommen und bereits im Januar 1849 beschlossen daß der Gemeinderath .... aus 5.Mitgliedern bestehend in pleno handeln solle.
Noch verlangt das Ablösungs Commisterial eine Erklärung darüber ob gütliches oder amtliches Verfahren in der Zehnt Ablösungssache mit K. Cameralamt gewünscht werde.
Beschluß
Amtliches Verfahren zu verlangen


Neuer Kassierer muss aufgestellt werden - 1852
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.Juni 1852 findet sich folgendes:
Da der Cacierer Ilg seyn Amt Aufgekündigt hat, und von dem Gemeinderath wieder Trey tichtige Männer gewählt weden sollen, zum Vorschlag daß das Amt die Wahl hat.
Dieselbe müßten gut Schreiben können und ein gutes Predicat haben, und müßten im Ort Bürgerlich seyn, und mit keinem Wi...dt verwandet syen.
Es werden Vorgeschlagen Gemeinderath Ilg, wieder und Gemeinderath Mugele und Gemeinderath Lay.
Diesen Vorschlag Beglaubigt, den Gemeinderath.


Neuer Kassierer werden gewählt - 1852
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Dezember 1852 findet sich folgendes:
Da die zwey Zehnt-Casier Michael Ilg und Christoph Lay noch vor 3 Jahren gewählt worden sind, haben ihre 3 Jahre Volführt und haben vor der ganzen Gemeinde aufgekündigt.
Da wurde heute von dem Gemeinderat, eine 2te Wahl vorgenommen, und wurdem wieder 2 Gewählt auf 3 Jahre
als Weinzehnt Casier Michael Ilg
als Frucht Casier Andon Hörger

Nachtrag links:
Da der Gemeindepfleger Ilg in Gant gekommen So wurde Gemeinde Pfleger J Mugele als Weinzehnt Cassier aufgestellt und
beyde aufs feyerlichste verpflichtet und beide Cassierer neue Belohnung von jedem Gulden 1f. Einzugsgebühr festgesetzt worden


Ersatz für Michael Ilg wird gesucht - 1853
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.April 1853 findet sich folgendes:
I. Ausstands Cassier Ilg v. hier welcher sich derweilen im Gante befindet ist durch Erlaß des K. Oberamts Oehringen untaug geworden diese Stelle zu versehen.
Es wurde deshalb in heutiger Sitzung über vorstehenden Gegenstand Berathung gepflogen
Beschlossen
Den Einzug der Ausstände der Gemeindepflege, der Frohnablösungs Kasse und der Weinzehntablösungs Kasse dem
Gemeindepfleger Matthias Mugele
zu übertragen und ihm als Einzugs Gebühr von der Frohnablösungs und Weinzehnt Geden 1 1/2 Kreuzer zuzusichernlder vom Gulden 1x und von den Geldern so in die GemeindeCasse fließen von jedem Gulden 1 1/2 Kreuzer zuzusichern


Zehntablösung mit Hospital Verwaltung Öhringen - 1853
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.August 1853 findet sich folgendes:
Bey der heute Stadtfindenden Zehntablösungs Verhandlung zwischen der Fürstlichen Hofspital Verwaltung Oehringen und der hiesigen Gemeinde wird auf Verranlassung des Ablösungs Comisär Neuffer von Oehringen Behufs des K. Bezugs von der Ablieferung der Zeitrenten aus einer Hand ein Träger aufgestellt und hiezu vom Gemeinderath geählt
Anton Hörger v. hier
welcher sogleich durch Abnahme von Handtreue an Eidesstadt in Pflichten genommen wird.
Derselbe wird zwar von Leistung einer förmlichen Activa entbunden dagegen aber angehalten, einen tüchtigen Bürgen und selbstzähler für die aus seiner Verwaltung entspringenden Rechts ansprüche jegend jeder Art zu stellen.
Für diese Bürgschaft wird sofort forgeschlagen
J Matthias Mugele
welche die erwähnte Bürgschaft im Sinne des Art. 15. des Prioridäts Gesezes übernimmt und hindurch samt dem Träger in die hiernach bemerkte Beurkundung einwilligt.
Im einverständniß des Trägers und des Bürgen wird hiermit Beurkundet daß wir beyde bekannt sind und haben in diese Bürgschaft eingewilligt.


Anmeldung von Ansprüchen der Gemeinde - 1853
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.Oktober 1853 findet sich folgendes:
In der heutigen Gemeinderaths Sizung wird nach geschehender Erörterung
Beschlossen
Diejenigen Gülten welche die Gemeinde Pflege bey verschiedenen Güterbesitzern hies. Markung anzuspechen hat, auf den Grund des Gesz vom 14.Apr. 1848 zu Ablösung anzumelden die Leitung der Ablösungs Verhandlung durch den Ablösungs Comissär Neuffer zu beanspruchen auch, da diese Ablösung jezt erst zur Anmeldung und Ausführung kommt die Theilnahme an der Ablösung Casse unter der Bitte um wiedereinsetzung in den vorigen stand auf den Grund der den Gemeinden zustehenden Rechte der Minderjährigen nachträglich anzurufenauch endlich die Genehmigung des K. Oberamts u diesem Beschluß nachzusuchen


Verhandlung mit dem Fürsten Carl v. Hohenl. Bartenstein - 1854
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Februar 1854 findet sich folgendes:
Bei der heute stattfindenden Zehntablösungs Verhandlung zwischen dem Fürsten Carl v Hohenloh. Bartenstein und der hiesigen Gemeinde, wird aus Veranlassung des Ablösungs Comisiaer Neusser von Oehringen Behufs der Kammeralamtlichen Bezugs von der Ablieferung der Zeitrenten zwey Träger aufgestellt und hiezu vom Gemeinderath gewählt.
Gemeindepfleger Mugele als Weinzehnt Cassier
Gemd Rath Hörger als Fruchtzehnt Cassier
welche sogleich durch Abnahme von Handtreue an Eidesstatt in Pflichten genommen worden sind.
Dieselbe wird zwar von einer förmlichen Caution entbunden. Dagegen aber angehalten, einen tüchtigen Bürgen und Selbstzahler für die aus Ihrer Verwaltung entspringenden Rechtsansprüche jegend jeder Art zu stellen für die Bürgschaft wird sofort vorgeschlagen
Für den Weinzehnt Cassier
Gemeinderat Johann Käppler
Für den Fruchtzehnt Cassier
Gemeinderath Bort
welche die erwähnte Bürgschaft im Sinne des Art. 15 des Prioridäts Gesez übernimmt und hindurch sammt dem Träger in die hierauf gemachte Beurkundung eingewilligten

in einverständniß der beiden Träger und beiden Bürgen wird hiermit beurkundet, daß wir beide bekannt sind und haben in diese Bürgschaft eingewilligt


Verhandlung mit dem Fürsten Carl v. Hohenl. Bartenstein - 1854
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Februar 1854 findet sich folgendes:
Bei der heute vorgenommenen Ablösungs Verhandlung in beisein des K.Ablösungs Comisaer Neusser von Oehringen zwischen dem Fürsten Carl von Hohenloh Bartenstein und der hiesigen Gemeinde hat der hiesige Gemeinderat zu dieser Verhandlung den Comisaer Neusser beansprucht das Hofspitallagerbuch mitzubringen, wie solches auch geschehen ist.
Bei der heurigen Weinzehntsizung haben etliche Weinbergs Besizer von Schwöllbronn und Unterohrn wo auf den Vörrenberger Markung Ihren Weinzehnten schuldig zu zahlen sind haben sich der Zahlung geweigert.
Diese erwiederten, daß Sie nach dem Hofspitallagerbuch keinen Weinzehnten sondern nur Gült schuldig wären.
Über diese Zahlungsverweigerung hat man aber aus diesem Lagerbuch ersehen daß diese Weinberge in der Winterhalden was aber dem Fuhrweg liegen allesamt Weinzehntpflichtig sind
Überdieß
hat der Gemeinderath beschlossen daß die Pflichtigen wo noch Zahlung zu leisten haben ihren Weinzehnt Schuld innerhalb 8 Tagen an den Weinzehnt Cassier nach Verrenberg entrichten sollen.
Sollten sich die Pflichtigen über diesen Beschluß weigern und nicht damit zufrieden seyn, so könne sich solche an eine weitere Nachforschung oder höhere Behörde wenden


 
Zent-Ablösungsurkunde zwischen
dem Fürsten Carl von Hohenlohe Bartenstein
und dessen
ehmaligen Zehntpflichtigen von Verrenberg OA Öhringen - 1854
Die Urkunde wurde am 14.03.1854 unterzeichnet.
Darin wird u.a. geregelt, dass die drei örtlichen Keltern in das Eigentum der "Berechtigten geht an die Besitzer der bisher Zehntpflichtigen Weinberge".
      "VI. Zehent-Ablösungs-Capital
Dasselbe wurde durch Uebereinkunft festgestellt auf 15.557 fl. 21 xr."

Die Tilgung der Ablösungsschuld erfolgt in einem Zeitraum von 20 Jahren.
Die erste Rente verfällt am 1.Januar 1855, die letzte am 1.Januar 1874.


Die fürstl. Hospitalverwaltung hat noch Forderungen - 1854
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Juli 1854 findet sich folgendes:
Die fürstliche Hospitalverwaltung Oehringen hat noch eine Forderung an Zehntgeld, von der hiesige Gemeinde von Martini 1853 anzursprechen, dieser Zehntberechtigte hatte schon öfters bei dem hiesigen Schultheißenamte anges... und erinnert, diese noch restirende Frucht und Weinzehntschuldigkeit vollends zu entrichten.
Am 12.Juni dies Jahr erhielt daß Schultheißenamt wieder ein Ermahnungsschreiben, von dem dortigem Zehntberechtigten in diesem war enthalten daß wenn in aller Bälde die Zehntschuld nicht vollends entrichtet werde, das Schultheißenamt verantwortlich dafür gemacht werde.
Auf obige Bedrohung wurde die beide Zehnt Cassiern zur Zahlung angehalten dieselben erklärten daß sie die Pflichtigen schon öfters durch umbieten erinnert haben aber niemalen keine Zahlung erfolgt wäre, hierauf sieht man sich veranlaßt, den Gemeinderath von dieser Sache in Kenntniß zu sezen, und von demselben einen Beschluß fassen zu lassen wie man es angreiffen wolle daß die Zehnt Pflichtigen ihrer Schuldigkeit entrichten, der Gemeinderath faß darüber
Beschluß
1) Daß derjenige Schuldner welcher seine Schuldigkeit nicht biß den 25.Juli d.J. bei den Cassierer entrichtet hat, der Zehnte Theil auf jedem Grundstück was er besizt bei ein sammlen durch Taglöhner ausgezählt werden soll.
Sollte aber der eine oder der andere zwei Jahrgänge Schuldig seyn, so hat derjenige welcher als Taglöhner zum auszählen aufgestellt ist statt einer Theil 2.Theil auszuzählen


Neuer Fruchtzehnt Kassierer wird gewählt - 1861
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.November 1861 findet sich folgendes:
Auf das am 15.Nov 1861 erfolgte Ableben des Gemeinderath Hörger von hier als bestellter und Verpflichteter Fruchtzehnt Cassier wurde heute eine Wahl zu einem neu aufgestelten Cassier vorgenommen.
Das Wahlergebniß war folgendes und haben Stimmen erhalten
Mezger 4
Carl Carl 1
Gottlieb Zöller 1
Adam Bort 1
Friedrich Schanzenbach 2
Es hat die meisten Stimmen erhalten Christian Mezger Gemeinderath von hier und wird als Gewählt betrachtet welcher sogleich durch Abnahme von Handtreue an Eidesstatt in Pflichten genommen wurde, derselbe wird von einer förmlichen Caution entbunden dagegen aber angehalten einen tüchtigen Bürgen Selbstschuldner und Selbstzähler für die aus seiner Verwaltung entspringen den Rechtsansprüche irgend jeder Art zu stellen.
Für die Bürgschaft wurde sofort vorgeschlagen
Gemeinderath Bort von hier
welcher die erwähnte Bürgschaft im Sinn des Art.15 des Privridäts Gesezes übernimmt und hiedurch samt dem Träger in die hiernach bemerkten Urkunde eingewilligt hat


Nachtrag unten:
In einverständniß des Trägers sowie des Bürgen wird hiemit Beurkundet daß uns beide bekannt sind und in die vorbemerkte Bürgschaft eingewilligt haben

Die Zehnt und Gefällkonten von der Markung Verrenberg sind vollständig abgelöst - 1875
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Dezember 1875 findet sich folgendes:
In folge Oberamtsgerichtlicher Ausstellung bei Visidation der Güterbuchsführung dahier vom 5.Nov. 1875 betreffend die Löschung der Gefäll und Zehntablösungschuldigkeiten in den Gemeinde Güterbüchern hat das K. Kammeralamt Oehringen auf besonderes Ersuchen
General Quittung v 10Nov/Dez 1875 dahin ausgestellt
Daß die Zehnt und Gefällkonten von der Markung Verrenberg welche zum Mammeralamt und zur Ablösungs Casse zu entrichten waren vollständig abgelöst seien und also in den öffentlichen Büchern gelöscht werden können.
Gemäß der Ministerialverfügung vom 29.Okt/21.Nov 1857 Regbl S.97 wird nun von seiten des Gemeinderaths nach ansicht obengenannter Bescheinigung heute durch einstimmigen
Beschluß
Das Erkenntniß ausgesprochen
1. Es solle nunmehr die Löschung der Vormerkungen der betreffenden Ablösungsschuldigkeiten bei sämtlichen Parzellen in den hiesigen Güterbüchern durch den Güterbuchsbeamten Hl. Gerichts Notar Schubert in Oehringen vorgenommen werden und es ferner
2. die dieß dießfallsigen zu übernehmen


Nachtrag links:
Die Löschung der Zehnt und Gefällkonten in den hiesigen Güterbuchern beurkundet
am 30.October 1876

 

Quellennachweis.

Internet: http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/wrapbooks/%22283077%22 : Gesetzes text vom 14.April 1848
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderats Protokoll
Zeitung: Der Beobachter ein Volksblatt aus Schwaben, vom 07.03.1849