Der große Frucht Zehente, |
welcher früher zwischen dem Kloster Lichtenstern
und der Kellerei Weinsberg je zur Hälfte geteilt war, den nun das Kameralamt allein zu beziehen hatte. |
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Die kleine Zehente |
zur hälfte.
Die Fläche des Großen Zehent Distrikts umfaßt incl. 3 1/2 Morgen Novalien und 5 Morgen zu Wiesen gerichtete
Ackern, verner statt eines Naturalzehenten ein unveränderliches Geld Surrogat von 6 fl. 19x erhoben wurde - ein
ins württembergische Maß reduzierte Stück von 483 Morgen 8 19/100 Rtl.
Und es wurden zu diesem Zehenten vermög Lagerbücher Bestimmungen alle Gattungen von Halmfrüchten als Weizen,
Roggen, Gerste, Dinkel, Haber sowie auch der Winterraps gerechnet.
Beim kleinen Zehnten wurde der Ertrag von Flachs, Hanf, Erdbirn, Kraut p. p. erhoben. |
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Der Weinzehente |
Der Weinzehente von 122 Morgen 1 ... zur Hälfte
welcher ebenfalls vom Kloster Lichtenstern herrührt, sodann vom s.g. K...lers Zehenten a 16 3/4 Morgen so wie
von 1 Morgen im Schaftrieb aber die gleichfalls von der Kellerei Weinsberg und dem Kloster Lichtenstern herrühren,
gehört der Zehente ganz dem Kameralamt. |