Verrenberg HistorischBesoldungsablösung zwischen der Pfarrei Bitzfeld
und der Gemeinde Verrenberg; 1854


Einträge im Gemeinderatsprotokoll

Ablösung des kleinen Zehnten - Pfarramt Bitzfeld - 1853
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Oktober 1853 findet sich folgendes:
In der heutigen Gemeinderaths Sizung wurde nach geschehender Erörterung
Beschlossen
In betreff des Kleinzehnten von ca. 495Mrg. Aeker auf Verrenberger Markung hat das K. Pfarr Amt Bizfeld
40f. Vierzig Gulden
alljährlich anzusprechen, welche auf alle Jahr dahin verabreicht worden sind.
Auf den Grund des Gesezes vom 14.Apr. 1848 zur ablösung anzumelden und solches dem K.Ober Amt Oehringen überlasen wird welches Commissariat die Leitung der Ablösungs Verhandlung vornehmen solle.
Da diese Ablösung jezt erst zur Anmeldung und Ausführung kommt die Theilung der Ablösungs Casse unter der Bitte um Wiedereinsezung in den vorigen Stand auf den Grund der der Gemeinden zustehenden Rechte der Minderjähigen nachträglich anzurufen auch endlich die Genehmigung des K. Oberamts zu diesem Beschlusse nachzusuchen
Ablösung des kleinen Zehnten - Pfarramt Bitzfeld - 1854
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.März 1854 findet sich folgendes:
Bei der heute stattfindenden Zehntablösungs Verhandlung zwischen der Pfarrei Bizfeld und der hiesigen Gemeinde wird auf Veranlassung des Ablösungs Commissaer Neusser von Oehringen Behufs des K. Bezugs der Ablieferung der Zeitrenten aus einer Hand ein Träger aufgestellt und hiezu vom Gemeinderath gewählt
Anton Hörger von hier
und wurde derselbe auf die in Gemeinderaths Protokoll Band II Blt.150 eingetragene Pflichten von Handtreue Bestimmungen hingewiesen
Ablösung des kleinen Zehnten - Pfarramt Bitzfeld - 1855
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.Januar 1855 findet sich folgendes:
In der heutigen Sizung wurde nach geschehener Erörterung einstimmig
Beschlossen
Diejenige Früchten welche der Schullehrer von Bizfeld von verschiedenen Güterbesitzern hiesiger Gemeinde beansprucht und auch von jedem hiesigen Bürger welcher im Besitz von 3.Morg Aker ist alljährlich 3 Vierling Dinkel dorthin verabreicht worden ist.
Auf den Grund, des Gesezes vom 14.Apr. 1848 anzumelden die B........ung der Ablösungs Verhandlung durch den Ablösungs Commissaer Neusser zu beanspruchen auch, da diese Ablösung jezt erst zur Anmeldung und Ausführung kommt, die Theilnahme der Ablösungs Casse unter der Bitte um Wiedereinsezung in den vorigen Stand auf den Grund der Pflichtigen zustehende Rechte der Minderjährigen nachträglich anzurufen auch endlich die Genehmigung des K. OberAmts zu diesem Beschluß nachzusuchen




Besoldungsablösung

I. Name und Wohnort der Betheiligten

Zehntberechtigte: Pfarrei Bitzfeld
Zehntpflichtige: Gemeinde Verrenberg
Laut Beschlusses der beiden bürgerlichen Collegien vom 16. Juli 1849 hat die Gemeinde die Ablösung nach Vernehmung der Pflichtigen, Vergl. Art. 42 des Zehntablösungsgesetzes, Beilage 1 der Akten Namens der einzelnen Pflichtigen übernommen und ist vom Gemeinderath beschlossen worden, keine Geschäftsführer aufzustellen, sondern in pleno zu handeln.

II Bezeichnung der abgelösten Zehentrechte

Die abgelösten Zehnten ,deren nähere Beschreibung in der den Akten unter Beil. 4 anliegenden besonderen Darstellung enthalten ist, sind folgende:
         der kleine Zehenten;
nämlich nach der Kameralamtlichen Besoldungsbeschreibung von 1831:
a) In dem Bezirk, in welchem der ehemalige Kloster Lichtenstern und die Kellerei Weinsberg, nun der K. Kameralamt Oehringen den großen Zehenten bezieht die Gülten aus kleinen Zehenten.
b) Im ____ Bauzenzehenten-Bezirk welchen, was den großen Zehenten anbetrift, früher die Hospital Pflegs in Oehringen und das Kloster Lichtenstern zu beziehen hatte, der aber von letzerem anno 1701 an die Herrschaftl. Hohenlohe Bartenstein verkauft worden ist,
    die Hälfte am kleinen Zehenten.
die Fläche des Zehent Distrikts ad a) umfast 495 Morgen; von dem ad b) ist dieselbe nicht bekannt

III. Rohertrag dieser Zehenten

Der durchschnittliche jährliche Rohertrag, welchen die unter Ziff. II. bezeichneten Zehntrechte in der 18jährigen Durchschnittsperiode von 1830-1847 gewährt haben, berechnet sich nach der Ertragsnachweisung 4. auf 40. fl.

IV. Abzüge (Bezugs-Kosten, Nachlässe, Gegenleistungen)

Der Jahreswerth derselben beträgt nach der hierüber gefertigten Zusammenstellung von den 18. Jahren 1830-1847. (Beil. 4. der Akten.)
            0 fl.

V. Zehent Rein Ertrag

Von dem Rohertrag Ziff. III. abgezogen den Aufwand Ziff. IV. bleibt jährlicher Reinertrag
            40 fl.

VI. Zehent-Ablösungs-Capital

Der 16fache Betrag dieses jährlichen Reinertrages bildet nach Art. 8 des Zehntablösungsgesetzes das Ablösungskapital mit
            640 fl

VII. Abrechnung mit den Zehentpflichtigen über Zinse und Abschlags-Zahlungen

Die in Gemäßheit des Zehnt-Ablösungsgesetzes Art. 63. und der Vollziehungs-Instruktion §. 61. vorgenommene Abrechnung (Akten 2) hat folgendes Ergebniß geliefert:
Betrag der Zinsschuldigkeit der Zehntpflichtigen,
vom 1. Januar 1849 bis Dezember 1853
_____ der Verzugszinsen             128 fl. 28x

Abschlagszahlungen an den Zehentberechtigten, Herrn Pfarrer
     Schiller    165 fl. 47 x

somit zu viel    27 fl. 19 x

welche am Ablösungskapital von 640 fl. abgehen
wornach die vom 1. Januar 1854 an verzinsliche Schuldigkeit der Pflichtigen beträgt
                 602 fl. 41 x
mit Worten Sechs Hundert und zwei Gulden 41 x

VIII. Art und Zeit der Tilgung der Forderung des Zehent-Berechtigten

1) Die Befriedigung des Zehntberechtigten um Kapital und Zins erfolgt in Zeitrenten (Gesetz Art. 15. und 39.) mit 20. jähriger Tilgungszeit.
Die erste Rente verfällt am 1. Januar 1855 die letzte am 1. Januar 1874.

2) Die jährliche Rentenschuldigkeit der Pflichtigen beträgt für ihre Ablösungsschuldigkeit von    602 fl. 41 x.
    44 fl. 21 x. mit Worten: Vierzig vier Gulden 21 x.
welche kostenfrei von dem von der Gemeinde aufgestellten Bürger Anton Hörger Gemeinderath in Verrenberg
an das Königl. Kameralamt Weinsberg zu bezahlen sind. Aus verspäteten Zahlungen sind 4% Verzugszins zu entrichten.

3) Die Mittel zur Verzinsung und Tilgung des Ablösungskapitals werden zu Folge Beschlusses der bürgerlichen Collegien vom heutigen mittelst Anlegs der Zeitrente auf die Zehentbare Grundfläche nach Maasgabe der Bestimmungen des Art. 16. des Zehentablösegesetztes aufgebracht.
 

Quellennachweis.

Staatsarchiv Ludwigsburg: F 192 I / Bü 396; Besoldungsablösung zwischen der Pfarrei Bitzfeld und deren vormaligen Pflichtigen von Verrenberg; 1854