Ablösung des kleinen Zehnten - Pfarramt Bitzfeld - 1853 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Oktober 1853 findet sich folgendes: In der heutigen Gemeinderaths Sizung wurde nach geschehender Erörterung Beschlossen In betreff des Kleinzehnten von ca. 495Mrg. Aeker auf Verrenberger Markung hat das K. Pfarr Amt Bizfeld 40f. Vierzig Gulden alljährlich anzusprechen, welche auf alle Jahr dahin verabreicht worden sind. Auf den Grund des Gesezes vom 14.Apr. 1848 zur ablösung anzumelden und solches dem K.Ober Amt Oehringen überlasen wird welches Commissariat die Leitung der Ablösungs Verhandlung vornehmen solle. Da diese Ablösung jezt erst zur Anmeldung und Ausführung kommt die Theilung der Ablösungs Casse unter der Bitte um Wiedereinsezung in den vorigen Stand auf den Grund der der Gemeinden zustehenden Rechte der Minderjähigen nachträglich anzurufen auch endlich die Genehmigung des K. Oberamts zu diesem Beschlusse nachzusuchen |
Ablösung des kleinen Zehnten - Pfarramt Bitzfeld - 1854 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.März 1854 findet sich folgendes: Bei der heute stattfindenden Zehntablösungs Verhandlung zwischen der Pfarrei Bizfeld und der hiesigen Gemeinde wird auf Veranlassung des Ablösungs Commissaer Neusser von Oehringen Behufs des K. Bezugs der Ablieferung der Zeitrenten aus einer Hand ein Träger aufgestellt und hiezu vom Gemeinderath gewählt Anton Hörger von hier und wurde derselbe auf die in Gemeinderaths Protokoll Band II Blt.150 eingetragene Pflichten von Handtreue Bestimmungen hingewiesen |
Ablösung des kleinen Zehnten - Pfarramt Bitzfeld - 1855 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.Januar 1855 findet sich folgendes: In der heutigen Sizung wurde nach geschehener Erörterung einstimmig Beschlossen Diejenige Früchten welche der Schullehrer von Bizfeld von verschiedenen Güterbesitzern hiesiger Gemeinde beansprucht und auch von jedem hiesigen Bürger welcher im Besitz von 3.Morg Aker ist alljährlich 3 Vierling Dinkel dorthin verabreicht worden ist. Auf den Grund, des Gesezes vom 14.Apr. 1848 anzumelden die B........ung der Ablösungs Verhandlung durch den Ablösungs Commissaer Neusser zu beanspruchen auch, da diese Ablösung jezt erst zur Anmeldung und Ausführung kommt, die Theilnahme der Ablösungs Casse unter der Bitte um Wiedereinsezung in den vorigen Stand auf den Grund der Pflichtigen zustehende Rechte der Minderjährigen nachträglich anzurufen auch endlich die Genehmigung des K. OberAmts zu diesem Beschluß nachzusuchen |