Verrenberg HistorischObstbau und Baumwart in Verrenberg


Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts sind der Obstbau und Obsternte vielfach in in den Dorfordnungen erwähnt und geregelt.

In der Verrenberger Dorfordnung von 1593 findet sich zum Thema Obst folgendes:
"Item es solle keiner kein Obst von den gemein Bäumen abnehmen oder aufleßen, es seydenn daß er es von einer gemeind bestanden oder erkauft bey eines Ort straf."
Mehr Details zum Thema sind nicht enthalten.

In einer fürstlich-hohenlohischen Verordnung aus dem 18.Jahrhundert wurde angeordnet, dass an den Straßen Obstbäume anzupflanzen sind.
Das Obst ist in früheren Jahren meist nur zu Getränke (Most) verwendet worden.
Eine ganz besondere Ausdehnung hat der Obstbau nach dem furchtbaren Sturm- und Hagelwetter vom 01.07.1897 genommen, von dem damals in einer großen Anzahl der Gemeinden des Bezirks nahezu der ganze Baumbestand vernichtet wurde. Die folge davon war, dass überall in den betroffenen Gemeinden eine große Anzahl Baumanlagen auf jungfräulichen Boden geschaffen wurden.


Im Königreich Württemberg wurde 1805 das "Generalrescript gegen Baumschänder" erlassen. Die Pflanzung fruchtbarer Bäume an den Landstraßen wurde angeordnet. Für Baumschänder wurden drastische Strafen erlassen.
Das starke Engagement des Staates in der Förderung des Obstbaues lässt sich über die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft um die Zeit zwischen 1800 bis 1900 erklären. Um 1800 war in den Dörfern immer noch die Dreifelderwirtschaft mit ihrem Flurzwang vorhanden. Der Obstbau gewann in dieser Zeit als Zusatzeinkommen und zur Selbstversorgung sowie mit der Getränkebereitung zu Apfelmost zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung.

Der Eintrag im Gemeinderatsprotokoll von 1860 zeigt, dass vermutlich schon in Hohenlohischer Zeit es für jeden neuangehenden Bürger Pflicht war, auf Gemeindeboden zwei Obstbäume zu pflanzen. Die Früchte dieser Bäume standen ihm Zeit seines Lebens zu. Nach seinem Tod ging dieses Recht dann auf die Gemeinde über.
Der Verkauf des Gemeindeobstes im Herbst war eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeindekasse.

Interessant zum Thema Obstanbau sind auch die Bestimmungen zum Thema Bürgerrecht früherer Zeiten.

Über den Umgang mit Weiden und Pappeln - 1825
Im "Schultheißen Befehlbuch" vom 16.November 1825 heist es:
An das Schultheißenamt Vörrenberg
aus den über die Weiden und Pappel-Pflanzung eingekommenen Berichten, hat man im Allgemeinen zwar ersehen, daß auf diesen Zweig der Landwirthschaft -lichen Cultur, in den meisten Orten die nöthige Rücksicht genommen worden ist; jedoch findet man sich veranlaß, dem Schultheißenamte es wiederhohlt einzuschärfen, daß auf diese nüzliche Pflanzen... alle Aufmerksamkeit verwendet werden, und daß sie vorzüglich auch an Landstraßen und Vizenal-wegen da wo naße Stellen die Pflanzung von Obstbäumen nicht zulassen, an Erddämmen und Gräben angelegt werden wornach das weitere zu besorgen ist
Pfedelbach den 16ten Novb 1825


Putzen von Bäumen, Hecken und Wege - 1834
Im Verrenberger "Befehlbuch für das Schultheißen amt" vom 25.April 1834 findet sich folgendes:
An das Schultheißen Amt Vörrenberg
Die bestehenden Vorschriften
1 ) Über das Reinigen der Bäume und Hecken von den Raupen und Raupennester
2) über das Ausputzen der Bäume
3) Über das abstuzen der Hecken an den Wegen ueber 4 Schuh Höhe
4) Über das ausputzen der Gräben und Dohlen sind in diesem Frühjahr wieder zu vollziehen und wird über den Vollzug biß zum 15ten May bericht erwartet
Pfedelbach den 25ten April 1834


Ruggericht - 1863
Im Ruggericht von 1863 heist es:

"Die vorhandenen Obstbaumpflanzungen der Gemeinde werden der besondern Fürsorge des Orts Vorstehers empfohlen." Nachtrag links: "Es hat im Spätjahr 1865 eine beteutende Obstbaumpflanzung an verschiedenen Güterwegen stattgefunden."


Ruggericht - 1867
Im Ruggericht von 1867 heist es:

"Seit dem letzten Ruggericht hat die Gemeinde im Jahr 1865 eine Obstbaumpflanzung von etlichen und 70 Stück ausgeführt, welche gut gedeiht. Fortsetzung solcher Pflanzungen wird empfohlen."


Aus dem "Schultheißen-Amts Protokoll" - 1874
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 7.Dezember 1874 folgendes:
Heute wurde die Ministerialverfügung vom 23.Nov 1874 und die Verfügung des K. Oberamts v. 28.Nov. Hohenl Botte 1874 No. 144.
Bie Blutlaus der Obstbäume betreffend
nach Punkt 1. der oben genannt. Verfügung Minist. Amtsb. 1874 No. 29 S. 299
Durch Ausschellen und Anschlag besonderen Bekanntgebung des Waldschützen öffentlich Bekannt gemacht worden


Es soll eine neue Fruchtwaage beschafft werden - 1878
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Juli 1878 findet sich folgendes:
In hies. Gemeinde befindet sich noch eine nach altem Gewicht Construirte Steinwaage. Es ist aber schon oft das Bedürfniß nach einer nach neuem Gewicht Construirte Fruchtwaage in der Gemeinde fühlbar geworden und wird eine solche anzuschaffen bestimmt und bei Zeugschmied Benz in Oehringen anfertigen zu laßen
Nachtrag links:
ist angeschafft


Es sollen die Obstbäume gezählt werden - 1878
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.September 1878 findet sich folgendes:
Die Ermittlung behufs Berechnung des Erndeertrags und Abzählung der Obstbäume in gemäßheit der Minist. Verfügung v. 27.März 1878 Reg. Bl. 1878 S. 57. und der hiezu ertheilten Belohnung des Kl. Oberamts, wird für dieses Jahr den GemRäthen Mezger und Schmelzle übertragen


Dürre Obstbäume werden verkauft - 1881
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.November 1881 findet sich folgendes:
In folge des kalten Winters von 1879/80 sind im letzten Sommer noch verschiedene Obstbäume auf dem Gemeindeeigenthum dürr geworden und sollen dieselben im öffentl. Aufstrich verkauft und das Ausgraben dem Käufer überlaßen werden.

Nachtrag links:
am 1.Decbr 81 wurde der Verkauf vorgenommen. Protok. bei den Rechnungs Akt. Erlös 18M 95d


Obstbäume müssen mit Abstand zur Grenze gepflanzt werden - 1881
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 6.Dezember 1881 findet sich folgendes:
Es ist schon häufig vorgenommen worden daß von Güterbesitzer Obstbäume an den Wegen oder Gemeindeeigenthum auf die Grenze oder sogar über die Eigenthumsgrenze hinaus gesetzt worden sind und wird daher
Beschloßen
1. Den Baumsatz auf 1.met. Entfernung von Wegen oder Gemeinde Eigenthum festzusetzen
2. kleinere Bäume welche noch zu versetzen sind wieder heraus zugraben und zu entfernen, Behufs dessen wird zu deren Ueberwachung Frohnmeister Frank beauftragt
3. diesen Beschluß durch Ausschellen in der Gemeinde öffentlich bekannt machen zu laßen


Das Gemeindeobst soll an Bartholomäus verkauft werden - 1883
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.August 1883 findet sich folgendes:
Das Gemeindeobst soll wie alljährlich wieder am 24.August Bartholomäus feiertag verkauft werden, der Verkauf in Bretzfeld und Bitzfeld bekannt gemacht.

Nachtag links:
wurde am 24.August 83 verkauft, daraus erlöst 566M 80d


Streit um einen Obstbaum - 1883
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.September 1883 findet sich folgendes:
Nach dem Obstverkaufsprotokoll vom 24t. August d.J. sind mit dem andern Gemeindeobst 2 Zwetschgen Bäume in der Lehmgrube an Johann Müller Schreiner in Bizfeld für 2M verkauft worden. An den Ertrag dieser 2.Bäume hat Friedrich Spengler Bauer hier Eigenthumsansprüche gemacht und hat auch den Ertrag geerndet mit dem Vorwand daß er die Bäume gesetzt und seither geerndet habe.
Um für Zukunft für die Sache eine gewißheit zu gewinnen wurde mit Spengler die Sache dahin geeinigt, daß Spengler den heurigen Ertrag noch erhält und der Erlös für die an Müller v. Bizfeld verkaufte Zwetschgen mit 2M in Abgang kommen, .... Spengler für Zukunft auf den Ertrag verzichtet und die Bäume der Gemeinde auf dessen Boden diesek, stehen zum Eigenthum zufallen.


Ein Nußbaum muss weichen - 1886
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 22.Januar 1886 folgendes:
In dem sogenannten Winterheldenweg steht ein Nußbaum welcher sowohl die daneben stehenden der Gemeinde gehörigen Obstbäume als die anstoßenden Weinberge schädigt und wird daher
Beschlossen
diesen Nußbaum nach vorheriger Bekanntmachung im Ort im öffentlichen Aufstreich zu verkaufen


Nachtrag links:
Den 28. Januar 86
Erkauft Christ. Vollmer hier für 25M 50d


Düngung von Obstbäumen - 1888
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.März 1888 findet sich folgendes:
In dem sogenannten Staigenäkerle wo die daselbst stehende Gemeindeobstbäume eine Bebauung und Düngung nöthig haben, soll das ganze Äkerle zum Umschoren abtheilungsweise in öfentlichen Abstrich verakordiert werden und soll über Sommer wenn der Pferch billig zu haben ist mit solchem gedüngt werden.

Nachtrag links:
d. 27.März 88 verakordiert in 5.Abthl. zus. für 25M Prot. bei d. Rechnung


Das Gemeindeobst soll an Bartholomäus verkauft werden - 1888
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.August 1888 findet sich folgendes:
Das Gemeindeobst sollnach vorherigen Ausschellen im hiesigen Ort wie gewöhnlich am Bartholomäus Feiertag Freitag den 24.August 88 auf den Bäumen im öffentl. Aufstrich verkauft werden.


Das Gemeindeobst soll verkauft werden - 1893
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.August 1893 findet sich folgendes:
Das Gemeindeobst soll am nächsten Freitag den 18ten August d.J. wieder wie alljährlich auf den Bäumen verkauft werden und die öffentl. Bekanntmachung durch Ausschellen hier, in Bitzfeld und Bretzfeld statt finden.


Düngung von Obstbäumen - 1894
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Juli 1894 findet sich folgendes:
Das sogenannte mit Bäumen besetzte Staigenäkerle wurde mit Schafspferch gedingt und soll dieser Pferch untergeakert werden was im öffentl. Abstrich vergeben werden soll.


Vom Hagelschlag beschädigte Obstbäume müssen geschnitten werden - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.November 1898 findet sich folgendes:
Auf Anordnung des Oberamtsbaumwarts sollen die durch Hagelschlag beschädigten Obstbäume zurückgeschnitte und ausgeputzt werden es wird daher
Beschlossen
Die Gemeindeobstbäume dem Baumwart J.Bort von hier zum zurückschneidn und putzen zu übergeben, auch an Stelle der dürren Abgängichen Obstbäume sollen junge O.Bäume gesetzt werden, welche von dem Nothstandskomite in Empfang genommen worden, und demselben ebenfalls zum versetzen über geben werden sollen.


Das Gemeindeobst soll an Bartholomäus verkauft werden - 1900
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.August 1900 findet sich folgendes:
Das Gemeindeobst soll wie alljährlich wieder am 24. August Bartholomäfeiertag verkauft werden, der Verkauf im Ort bekannt gemacht werden


Wann darf das Obst aufgelesen werden? - 1900
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.August 1900 findet sich folgendes:
Da das auflesen von Obst über die Zeit der Reife meistentheils Morgens vor Tagesanbruch und Abens nach Einbruch der Dunkelheit geschieht und dadurch öfters fremdes Obst entwendet wird.
Hat der Gemeinderat
Beschlossen
Daß das auflesen von Obst nicht vor Morgens 6.Uhr und Abens nach 7.Uhr vorgenommen werden darf und sollen die Zuwiederhandelten mit Strafe abgerükt werden.


Es wird ein neuer Baumwart gesucht - 1912
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.Dezember 1912 findet sich folgendes:
Nachdem der seitherige Baumwart Joh. Bort dieses Amt niedergelegt, soll diese Stelle wieder durch einen geprüften Baumwart besetzt werden, nach vorausgegangener öffentl. Bekanntmachung u. Aufruf haben sich Gemeldet
Ludwig Bort von hier
Beschluß
Als Gemeinde Baumwart wird aufgestellt Ludwig Bort und zwar unter folgenden
Bedingungen:
Derselbe hat die der Gemeinde gehörigen Obstbäume auf Markung Verrenberg jedes Frühjahr durch zu gehen und das nötige Auszuputzen und Schneiden vorzunehmen, ebenso alle die an den Obstbäumen vorkommenden Arbeiten zu besorgen.
Es gab zu dieser Zeit zwei Ludwig Bort im Ort:
- Ludwig Adam Bort, Sohn des seitherigen Baumwart und
- Martin Ludwig Bort


Obstbäume sollen gedüngt werden - 1914
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Mai 1914 findet sich folgendes:
Bei der letzten Visitation der Gemeinde Obstbäume durch Oberamts Baumwart Hornung von Cappel wurde festgestellt daß die meisten derselben auf zimmlich mageren Noden stehen (was übrigens auch der Fall ist) es soll nun denselben infolge zugabe von Kunstdünger Latrine u.s.w. aufgeholfen werden, nach öffentl. Anforderung u. Bekanntmachung zur Abgabe von Gülle haben sich verschieene Viehbesitzer bereit erklärt solche unentgeltlich oder durch kleine Entschädigung abzu geben.
Beschluß
Die Düngung der Gemeindeobstbäume durch Gülle vorzunehmen es ist jeder der hies. Gemeinderäte bereit sofort unentgeltlich Gülle abzugeben und diese gegen Taglohn an die Obstbäume zu bringen


Winterfrucht soll gebeizt werden - 1919
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 01.Juli 1919 findet sich folgendes:
Die Verfügung des Ministeriums d.I. vom 6.Sept. 1917 bleibt auch ferner wieder in Kraft. Es haben daher die Gemeinden dafür zu sorgen, daß alle Winterfrucht gegen Steinbrand gebeitzt wird wozu das Formaldehyd Beitze empfolen ist, es wird daher
Beschlossen
Für hiesige Gemeinde 1. Flasche mit 10l. Inhalt auf Rechnung der Gemeinde zu bestellen.


Der Baumbestand soll gepflegt werden - 1922
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.Januar 1922 findet sich folgendes:
Die Obstbäume auf hiesiger Markung sollen im lauf dieses Frühjars ausgepuzt u die alten Abgängigen herausgemacht u durch junge ersetzt werden, das Schneiden der jungen Bäume Obstbäume soll dem Baumwart Ludw. Bort hier übertragen werden.
Beschluß
Das Ausputzen u schneiden soll im Taglohn pro Stunde 5M
Das Ausgraben u setzen soll der Gemeinde überlassen bleiben


Neue Bäume sollen gepflanzt werden - 1927
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Februar 1927 findet sich folgendes:
Der Feldweg im oberen Flürle der Markungsgrenze Verrenberg-Oehringen erscheint sehr geeignet der Anpflanzung von Obstbäumen, es wird daher
Beschlossen
an diesem Weg junge hochstämmige Birnbäume zu setzen, das ausheben der Baumlöcher soll teils mit Spatten teils durch Sprengung mit Reinparit vorgenommen werden.
Im Jahr 1927 wurden gesetzt (Baumlöcher wurden gesprengt der 1, 3, 5 , 7, 9, 11 u 13te. Die geraten 2, 4, 6, u.s.w. wurden mit Spatten ausgehoben, pro Loch 80d)
Die gesprengten mit 1 1/2 ..... a 30d)


Eine Musteranlage mit Kirschbäumen soll entstehen - 1929
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.November 1929 findet sich folgendes:
Der herr Obstbauminspekt. Schwenzer in Kupferzell hat bei der Landwirtschaftskammer Stuttgart angeregt daß der Hang des Galbergs zu einer Musteranlage von Kirschbäumen sehr geeignet sei.
Die Landwirtwirtschaftskammer hat dies befürwortet u sich bereit erklärt die hiezu erforderlichen Bäume zur Verfügung zu stellen. Der Landwirtschaftl. Bezirksverein hat sich auch bereit erklärt diese Musteranlage zu unterstützen indem er den hiezu erforderlichen Sprengstoff zum Lockern der Baumlöcher sowie 6 Ballen Torfmull zur Verfügung stellte, nun soll die Gemeinde das Setzen u liefern der Baumstückel übernehmen, nachdem sich nun die Landwirtschaftskammer u der Landwirtsch. Bezirksverein an den Kosten dieser Anlage beteiligt letztere Eigentum der Gemeinde ist u bleibt wird
Beschlossen
Die Bäume durch die Gemeinde zu setzen u die erforderlichen Baumstückel hiezu anzuschaffen, angeliefert wurden 30 Stück


Das Gemeindeobst soll zum Verkauf kommen - 1930
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.August 1930 findet sich folgendes:
Das Gemeindeobst soll am Montag dem 1.Sep im öffentl. Aufstrich zum Verkauf kommen


Die Musteranlage am Galberg soll erweitert werden - 1931
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.Januar 1931 findet sich folgendes:
Nachdem voriges Jahr am Galberg eine Musteranlage von Kirschbäumen ausgeführt wurde, stellt der Ortsvorsteher den Antrag diese Anlage weitherhin auszuführen mit der erklährung die Kosten für die erforderliche Anzahl an Kirschbäumen 25 Stück auf eigene Rechnung zu übernehmen, dagegen hat die Gemeinde die Kosten der Baumlöcher zu tragen u die Lieferung der Baumstückel u das setzen zu übernehmen.
Beschluß
Diesem Antrag zu entsprechen u veranlassen daß die Baumlöcher in balde ausgehoben werden, u für die Lieferung richtiger Baumstückel gesorgt wird.


Taggelder werden neu festgesetzt - 1932
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Januar 1932 findet sich folgendes:
Den Notverodnungen allgemein Rechnung tragend wird
Beschlossen
festzusetzen
1.) Taggeld der Gemeinderäte, Untergänger, Feuerschauer,
Steuerschätzer usw auf 5M täglich
den Meßgehilfen auf 4M täglich
Stundenlohn des Baumwartes auf 50d
Stundenlohn des Frohnmeisters auf 36d
Frohnarbeiter je nach Leistung auf 24 bis 36d
1 Zweispänner pro Stunde a 1M
1 Einspänner pro Stunde 70d
2.) 2 Auszüge für die Gemeindepflege


Das Gemeindeobst soll zum Verkauf kommen - 1933
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 21.August 1933 findet sich folgendes:
Das Gemeindeobst soll am 26.August zur Üb…fung im öffentl. Aufstrich verkauft werden


Das Gemeindeobst soll zum Verkauf kommen - 1934
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.August 1934 findet sich folgendes:
Am 10.August soll das Gemeindeobstverkauf im öffentl. Aufstrich zum Verkauf kommen.
Die Schweinezählung am 4.Sept. 1934 übernimmt Gdrat Haußler

 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißenamt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Ortsarchiv Verrenberg: B55 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band I: Allgemeine Akten 1843-1858. Darin enthalten die Dorfordnung von 1593
Buch: Öhringer Heimatbuch, 1929, Nachdruck 1987, Seite 317 ff