Verrenberg HistorischFelduntergänger, Marksteine und Vermessung in Verrenberg




Felduntergänger Marksteine Vermessungen erste Flurbereinigung Historische Markungsbeschreibung Markungsbeschreibung von 1684


 

Felduntergänger


Die ersten allgemeinen Abmarkungen mit Grenzsteinen wurden vermutlich im frühen 14. , vereinzelt schon im 13. Jahrhundert vorgenommen. Es mußte sich sehr rasch gezeigt haben, daß Grenzsteine durch Hochwasser, Unwetter und Erdbewegungen, aber auch durch Unachtsamkeit bei der Feldbestellung verloren gingen. Hierdurch ergaben sich unsichtbare oder strittige Grenzverläufe, die immer wieder zu bereinigen waren. Um diesen Mißständen vorzubeugen und fehlende Grenzpunkte wieder aufzufinden, war Abhilfe vonnöten.

Der Untergänger

Die Untergänger, auch Felduntergänger genannt, hatten die wichtige Aufgabe, die Grenzsteine zu sichern bzw. neu zu setzen.
In der alten deutschen Zehntordnung heißt es:
"Wo einer wissentlich Marksteine ausgrabet, den soll man in die Erde graben bis an den Hals und soll dann nehmen vier Pferde, die des Ackers nicht gewohnt sind und einen Pflug, der neu ist und sollen die Pferde nicht mehr gezogen und der Knecht nicht mehr gepflügt, noch der Pflughalter nicht mehr den Pflug gehalten haben und ihm nach dem Hals pflügen, bis er ihm den Hals abgepflügt hat."

Solche grausamen Strafanordnungen für frevelhafte Grenzsteinversetzer lockerten sich im Spätmittelalter zu Landesverweisung, Gefängnis, Geldstrafen oder Stockschlägen. Den Grenzsteinen drohten auch Gefahren durch Hochwasser, Unwetter und Erdbewegungen. Für den Untergänger war es daher oft ein Problem, die alte Stelle wieder zu finden, an der der Stein gestanden hatte. Im "Recht der Grenzen" von Beck aus dem Jahre 1739 steht:
"Man pflegt es aber bei der äußerlichen Bezeichnung der Steine nicht zu lassen, sondern es werden auch inwendig etliche Steinlein beigelegt, welche man Zeugen, Geheimnis, Merkzeichen, Loszeichen oder Jungen, item Beleg, Gemerk, Beilagen nennet. Im Herzogtum Württemberg nennen sie die Untergänger Eier und sehen sogleich der Hebung der Marksteine nach, ob der Stein seine Eier habe oder nicht."

Im Verrenberger Ortsarchiv sind keine direkten Unterlagen der Untergänger, die auch "Sechser" genannt wurde, enthalten. Indirekte Hinweise finden sich in der württembergischen Zeit in den Gemeinderats- und Ruggerichtsprotokollen. Eine Auswahl findet sich unten.

Über die Arbeit der Untergänger gibt es in der vorwürttembergischen Zeit nur selten schriftliche Zeugnisse. Eine positive Ausnahme bildet das "Frammersbacher Secherbuch" (1572-1764).
Anders, als oft gedacht, hatte die Herrschaft keine absolute Macht über die Gemeinden. Dorfordnungen wurden von den Dorfgemeinschaften erstellt, nicht von der Herrschaft erlassen, die Untergänger waren Teil der genossenschaftlich organisierten Dorfgerichtsbarkeit.

In einem Eintrag im Gemeinderatsprotokoll vom 27.09.1834 wird erwähnt:
"In Beziehung auf den gemeinderäthen Beschluß vom 20.Mai d.J. die Nutzung eines Taggeldes für den Verwaltungs Actuar Schmitt fürBereinigung der Mape der Markungs Angleichung mit den Gemeinden
Schwöllbronn und
Unterohrn
"

Karte zu Unstimmigkeiten zur Jagdgerechtigkeit zwischen
der Standesherrschaft und dem Staat Württemberg - 1822
Im Bereich der Markungsgrenze Verrenberg - Bitzfeld fällt auf,
dass die Markungs- und Jagdgrenzen teils eng beieinander, aber nicht deckungsgleich waren. Warum?

Gab es eine Korrektur der Grenze zwischen den Gemeinden Verrenberg und Bitzfeld?
Dies wäre eine Vereinbarung zwischen den Gemeinden gewesen, die keine Wirkung auf die Grenzen der Jagdbezirke gehabr hätte.
Das würde auch erklären, dass auch die alten Grenzsteine weiter wichtig waren.


Wurde die Grenze zwischen Bitzfeld und Verrenberg teilweise neu gezogen? - 1837
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Mai 1837 findet sich folgendes:
Auf erhobene Klage machen Güter Besitzer sowie das hiesige Gemeindeschäfer Steigmann, daß der Knecht des Schäfer zu Bitzfeld, Friedrich Borger die hiesige Markung br… wurde Borger auf heute hieher eingeladen.
Dasselbe erschien und gab auf gemachten Vorhalt an.
Ich kann nicht leugnen daß ich mit meiner Herde die hiesige Markung bis zu den neuen Steinen befahren zu haben ich bin aber auch noch weiter über die neuen Steine hereingefahren weil der Vörrenberger Schaefer auch auf die Bitzfelder Markung führt.
Da die neuen Steine die Markungsgrenze bilden, das Weide Recht der hiesigen Gemeinde aber bis zu den alten Markungs Steinen zukommt überdies aber Borger zugesteht noch über die neuen Markungs Grenzstein auf die hiesige Markung hereingefahren zu seyn so wird
beschlossen
Den Schafknecht Friedrich Borger von Bitzfeld wegen unberechtigten beweiden der hiesigen Markung in eine Geldstrafe von
3f. 15x
zu verurtheilen

Ruggericht - 1839
Im Ruggericht von 1839 steht:
"... da übrigens seit vielen Jahren kein förml. Markungs Umgang mehr gehalten worden, so ist dem Vorsteher aufgegeben worden, sich einem solchen nach Thunlichkeit zu unterziehen."

Ruggericht - 1847
Im Ruggericht von 1847 steht:
"Es muß im Jahr 1848 ein
Markungs Umgang abgehalten warden.
Sollten hiebei Gegenstände vorkommen, welche in den Flurkarten und Primär Catastern Aenderungen gebieten, so ist der Ober Amts Geometer hievon in Kenntniß zu sezen
"

Ruggericht - 1855
Im Ruggericht von 1855 steht:
Die Markungsgrenzen sind alle sechs Jahre zu untersuchen. Dies hat noch 1855 zu erfolgen.

Ruggericht - 1858
Im Ruggericht von 1858 steht:
"Es ist beim lezten Ruggericht angeordnet worden, daß die Markungsgrenzen der Gemeinde alle 6. Jahre durch die Untergangsbehörde untersucht werden sollen.
Inzwischen ist dies (1855-1856) geschehen, gegenüber von der Markung Brezfeld, OA Weinsberg, dagegen noch nicht gegen Windischenbach, Öhringen, Schwöllbronn OA Öhringen und Bizfeld Oberamts Weinsberg. Um so mehr ist gegen dieses Nachbarmarkungen die Untersuchung möglichst vorzunehmen.
"

Ruggericht - 1863
Im Ruggericht von 1863 steht:
"Die Markungsgrenzen der Gemeinde gegen die anstoßenden Markungen von Oehringen, Schwöllbronn u Unterohrn, Bizfeld, Brezfeld, Windischenbach sind 1861 durch die Untergangsbehörde untersucht worden, worüber Eintrag im Untergangs Protokoll gemacht wurde, mehrere Lüken die aufgenommen wurden sind aber noch nicht erledugt u ist hiefür zu sorgen. Die nächste Visitation ist im Jahr 1867 vorzunehmen."

Ruggericht - 1867
Im Ruggericht von 1867 steht:
"11) Die letzte Visitation der Markungsgrenzen gegen Oehringen Unterohrn, Schwöllbronn, Bitzfeld, Bretzfeld, Windischenbach hat im Jahr 1861 stattgefunden und sind aber 2 Grenzsteine, welche damals nach dem Eintrag im Untergangs Protokoll gefehlt haben, bis jetzt noch nicht gesetzt war und ohne längeren Verzug zu geschehen hat.
In diesem oder wenigstens im nächsten Jahre ist nun die Untersuchung durch die Untergangsbehörde wiederum vorzunehmen."

Nachwahl u.a. des Felduntergänger - 1867
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.Juli 1867 findet sich folgendes:
Auf das im Monat Mai 1867 erfolgte Ableben des Gemeinderaths, Weisenrichter und Felduntergänger sind Funktionen erledigt, behifs zur ergänzung der lezteren 2. Stellen hat man nach Oberamtsgerichtlicher Anordnung zu folge heute Tag forth eine Wahl vorgenommen, welche das Ergebniß geliefert hat.
Daß die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben und zwar
Gemeinderath Carl Carle als Waisenrichter
Gemeinderath Christian Mezger als Felduntergänger.
Die Gewählten wurden sogleich auf ihre frühere Amts Pflichten hingewiesen, und der Eintrag in den betreffenden Protokollen vorgemerkt. Die Wahl als Gemeinderat kann bis zum gesetzlichen Wahltag unterbleiben.
Der verstorbene Felduntergänger war Gemeinderat Georg Adam Bort

Wann gab Christian Mezger das Amt an Matthäus Mugele weiter?

Ruggericht - 1873
Im Ruggericht von 1873 steht:
"§.13. Markungs Grenz Visitationen welche seit Langen nicht statt fand, hat wieder zu geschehen und sind zu und die betreffenden Nachbargemeinden zu benachrichtigen.
Auch ist Beschluß über die periodische Vornahmen dieses Geschäftes zu fassen und dem Oberamt vorzulegen.
s. Verfügung v. 3.Nov. 1841"


- "§.14. Der Marksteinsaz ist auf der Markung sehr mangelhaft. Es ist auf baldige Ergänzung Bedacht zu nehmen, und zu diesem Behuf ... mit einem Geometer in Unterhandlung zu treten."

Ruggericht - 1876
Im Ruggericht von 1876 steht:
"§.12. Markungsumgang hat laut Gemeinderathsbeschlusses vom 8.Oktober 1873 alle 6 Jahre zu geschehen, Oberamtl. genehmigt den 9.Oktober 1873 Vorgenommenen mit
Windischenbach 13.Okt. 1873
Oehringen desgl.
Schwöllbronn und Unterohrn 30.Oktober 1874
Bretzfeld ...
Die bei den Markungs Umgängen mit Windischenbach, Bretzfeld und Schwöllbronn noch unerledigten Mängel (Untergangs Protokoll Bl. 23, 21a, 21b) sind ohne Verzug zur Erledigung zu bringen"

[Nachtrag links]" am 30.August 1876 an den Hl. Ober Amts Geometer geschrieben. Erledigt am 20.Sept. 1876 durch den Hl. Oberamtsgeometer und Untergänger "[Ende Nachtrag links]

Ruggericht - 1880
Im Ruggericht von 1880 steht:
"§.10. Gemeindehoheitsrechte
Markungsgrenzumgang alle 6 Jahre vorzunehmen (Beschluß vom 8.Oktober 1873) geschehen mit
Oehringen 13.Oktober 1873
Schwöllbronn u
Unterohrn 30. Oktober 1874
Bitzfeld 4.Oktober 1874
Bretzfeld ecd
Windischenbach März 1878
Also im Jahre 1880 wieder vorzunehmen mit Oehringen, Schwöllbronn, Bitzfeld und Bretzfeld"

Ruggericht - 1884
Im Ruggericht von 1884 steht:
"§.7. Die Markungsgrenz Untersuchung fand statt mit
Bitzfeld am 12. März 1880
Mit Oehringen am 23.Mai 1883
ohne Defekt
(die Mängel an Wegsteinen welche gefunden wurden gehören nicht hierher)
Windischenbach 29.Mai 1883
(Fehler in Landesvermessungsbrouillons s. oben)
Schwöllbronn u Unterohrn am 30.Mai 1883
Bretzfeld 16.Juli 1883
Also wieder vorzunehmen im Jahr 1889"

Ruggericht - 1888
Im Ruggericht von 1888 steht:
"§.15. Gemeindehoheitsrechte.
Markungsgrenzvisitation vorzunehmen alle 6 Jahre laut Beschluß vom 8.Oktober 1873.
Wurde vorgenommen mit
Oehringen am 23.Mai 1883
Windischenbach 29.Mai 1883
Schwöllbronn und Unterohrn am 30.Mai 1883
Bretzfeld 16.Juli 1883
Also 1889 wieder vorzunehmen.
Mit Bitzfeld den 2.Mai 1888
Untergangsprotokoll Bl. 28b
Die auf bl. 29 genannten Defekte
soweit sie Verrenberg berühren sin dim Laufe des Jahres 1888 zu erledigen."

Nachwahl des Felduntergänger - 1895
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.März 1895 findet sich folgendes:
Nachdem das Gemeinderatsmitglied
Matthäus Mugele
welcher auch Felduntergänger und Steuerschätzer gewesen war gestorben, ist wieder ein Felduntergänger und Steuerschätzer zu wählen.
Diese Wahl wurde heute in geheimer Abstimmung vorgenommen.
Es wurde gewählt
Gemeinderat Schmelzle mit 4 Stimmen
Gemeinderat Frank mit 1 Stimme
Gemeinderat Zöller mit 1 Stimme
Es ist somit Gemeinderat Schmelzle als Untergänger und Steuerschätzer gewählt welcher sofort verpflichtet wird.

Nachwahl des Felduntergänger - 1897
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.August 1897 findet sich folgendes:
Nach Ruggerichts … §7 vom 15.März 1897 soll ein weiteres Mirglied zur Steuersatzbehörde und ein dritter Untergänger gewählt werden, die beiden Wahlen wurden heute vorgenommen und zu beiden Funktionen gewählt:
Schultheiß Carle von hier.
Ebenso soll nach §8. des R.... zur Ortsfeuerschau 1 Mitglied gewählt werden, es wird ebenfalls
Schultheiß Carle gewählt
welcher schon seit Beginn seines SchulthAmtes mit diesen Nebenstellen betraut war.

Konferenzaufsatz des Verrenberger Volksschullehrer Pfeiffer aus dem Jahr 1900
Im Konferenzaufsatz des Verrenberger Volksschullehrer Pfeiffer von 1900 findet sich folgendes:
Das Verrücken der Grenzsteine gilt als eine der schwersten Sünden, welche der Mensch tun kann; solche Bösewichte müssen nach ihrem Tod nicht bloß schwarz, sondern feurig gehn. Wenn auf einem der steinernen Feldkreuze der Gegend eine Pflugschar eingemeißelt sei, so liege darunter einer, dem wegen Grenzsteinverrückens der Kopf weggeackert wurde.
Die Grenzen werden durch einen Geometer und vier Untergänger nachgesehen: Letztere haben auch schon alle Markungsumgänge vorgenommen; kein Wunder, daß in manchen Teilen der hiesigen Markung höchst selten ein Markstein zu finden sein soll. Die Untergänger versehen ihr Amt bis zu ihrem Tod, erst danach wird ein neuer Untergänger gewählt. Diese Lebenslänglichkeit komme daher, daß dieselben so ein Geheimnis beim Steinsetzen mit ins Grab nehmen können. Worin dies bestehen soll, konnte ich trotz allen Versprechungen nicht erfahren. Die beiden Schultheißen hier deuteten nur so viel an, daß es darauf ankomme, was unter den zu setzenden Stein gelegt werde und welche Richtung Lage diese Unterlage haben müsse, um später sofort feststellen zu können — auch ohne Geometer — ob der Stein verrückt wurde oder nicht, und wo der nächste Markstein dazu stehen müsse.


Nachwahl des Felduntergänger - 1900
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.Juni 1900 findet sich folgendes:
Da der Gemeinderat Michael Schmelzle welcher zugleich Felduntergänger und Steuerschätzer gewesen gestorben, ist wieder ein Felduntergänger und Steuerschätzer zu wählen,
Die Wahl wurde heute in geheimer Abstimmung vorgenommen,
Es wurde gewählt
ehemalige Schultheiß Carle mit 5.Stimmen

Wann gab der ehemalige Schultheiß Carle das Amt an den Gemeindepfleger Mezger weiter?

Nachwahl des Felduntergänger - 1904
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.März 1904 findet sich folgendes:
Nachdem Felduntergänger und Gemeindepfleger Mezger mit Tod abgegangen wird heute
Beschlossen
1) einen Felduntergänger zu wählen
2) bei der darauf in geheimer abgeschlossenen Wahl erhielt
   Robert Marmein 3.Stimmen
   G. Schanzenbach 2.Stimmen
   J. Schenck 1.Stimme
somit ist Robert Marmein mit 3.Stimmen gewählt und wurde sofort verpflichtet

Nachwahl des Felduntergänger - 1914
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.September 1914 findet sich folgendes:
Nachdem Schultheiß Bort (sen.) welcher als Felduntergänger gewählt war mit Tod abgieng sowie Schultheiß Carle welcher als Untergänger tätig war infolge Altershalber aber auf dieses Amt verzichtet wird eine neuwahl von 2 Felduntergänger nötig.
Diese Wahl wird nun heute in geheimer Abstimmung vorgenommen
Es wurde gewählt
1. Schulth. Bort mit 3 St.
2. Gemeinder. Schenk mit 4 St.
Es ist somit Schulth Bort und Gemeinderat Schenk als Untergänger gewählt, welches sofort Verpflichtet bezw auf ihren früheren Diensteid hingewiesen wurden

Nachwahl des Felduntergänger - 1920
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.Januar 1920 findet sich folgendes:
Nachdem der seitherige Gemeinderat Johann Schenk welcher als Felduntergänger gewählt u bisher tätig war, infolge Krankheit u Altershalber auf dieses Amt verzichtet, wird eine Neuwahl von einem Felduntergänger nötig.
Beschluß
sofort eine Neuwahl für denselben vorzunehmen bei der nun vorgenommenen geheimen Abstimmung wurde gewählt: Gemeindepfleger mit 3.Stimmen.
Es ist somit Gemeindepfleger Carle als Untergänger gewählt welcher sofort verpflichtet bezw. auf seinen früheren Diensteid hingewiesen wurde

Nachwahl des Felduntergänger - 1928
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.September 1928 findet sich folgendes:
Auf entsprechenden Vertrag
Beschluß:
...
3. alsbald die Wahl von 3 Felduntergängern geheim vorzunehmen; von abgegebenen 8 Stimmen erhielt
Braun Gemeinderat 5
Härterich Gemeinderat 4
Gebert Gemeinderat 4
Die übrigen Stimmen zersplittert.
Die Annahmen und der Hinweis aud den als Gemeinderat abgegebenen Diensteid

Das Taggeld wird neu festgesetzt - 1932
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Januar 1932 findet sich folgendes:
Den Notverordnungen allgemein Rechnung tragend wird
Beschlossen
1.) Taggeld der Geminderäte, Untergänger, Feuerschauer, Steuerschätzer u.s.w. auf 5M täglich
den Meßgehilfen auf 4M täglich
Stundenlöhne des Baumwarts auf 50d
Stundenlöhne des Frohnmeisters auf 36d
Frohnarbeiter je nach Leistung 24 bis 26d
1. Zweispänner pro Stunde a 1M
1. Einspänner pro Stunde 70d

 

Marksteine



Verrenberger Markungsstein bei Öhringen
Dieser Markungsstein steht an der Grenze zu Öhringen, am Funkturm. Schön zu erkennen ist der "Öhringer Schlüssel". Rechts unterhalb des "Schlüssel" ist die Zahl 69 eingemeiselt.
Die beiden rechten Bilder zeigen den Markungsstein mit der steineren Sitzbank. Einmal 2023 und um 1977
Man beachte, dass die steineren Sitzbank von der rechten Seite des Markungsstein zur linken verlegt wurde.



Karte mit dem groben Stand der Markungssteine mit den Nummern 16 und 18 im/am Verrenberger Wald
Verrenberger Markungsstein Verrenberger Markungsstein Dieser Markungsstein steht am Waldrand an der Markungsgrenze zum Lindelberg. Er trägt die Nr.16.
Verrenberger Markungsstein Verrenberger Markungsstein Verrenberger Markungsstein Dieser Markungsstein steht im Wald, gut zu erkennen.
Die gewöhnlichen Marksteine entstammten früher meist der näheren Umgebung. Entlang den Gemeindegrenzen und anderen wichtigen Grenzen standen meist hohe, mit Inschriften versehene Marksteine. Sie sollten damals, als es noch keine Karten, Pläne und Maßzahlen gab, die Grenzen deutlich machen und einprägen.

Der Marksteinsatz auf der Markung ist sehr mangehaft - 1877
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.August 1877 findet sich folgendes:
Es ist schon längst bekannte Sache, daß der Marksteinsatz auf der Markung sehr mangehaft ist, die Unterlasung der Ergänzung rührt von Mangel eines Geometers her.
Da sich nun Vermöge Rücksprache des Schultheißen mit dem Bekannten Geometer Pantten in Oehringen sich letzterer bereit erklärt hat, so wird heute einstimmig
Beschlossen
In diesem Jahr die Strecke Lehrfeld mit Waisenhaus und Reuter durch den Geomether Pantten durchzumachen und ergänzen zu lassen.
Zur Vermarkung hiezu entweder nur gute Sandsteine oder Heuchelsteine zu verwenden,


Nachtrag links:
Nachträglich wird
Beschlossen
Daß die Steine zu dieser Vermarkung von dem hies. Steinbrecher Carl Hägele um den mit demselben vereinbarten Preis a. 12Pf vom Lindelberger Steinbruch genommen werden sollen

Das Steinsetzgeld soll erhöht werden - 1878
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Januar 1878 findet sich folgendes:
Nachdem man endlich daran gekommen ist, mit der Ergänzung des so mangelhaften Marksteinsatzes zu beginnen und bereits letztes Spätjahr einige Distrikte der Markung durchgemacht und ergänzt hat zu den man schon im Jahr 1873 nach Ruggerichts ... §14. aufgefordert worden ist, ist man aber auch zu der Einsicht gelangt, daß gegenüber der erhöhten Taggeldes, der An und Beischaffung der Steine des bestehende Steinsatzgeld nach der Can Ordnung .. II. Absch.15.§.8. zu gering ist und die Gemeinde in Nachtheil konnte.
Es wurde deßhalb die Sache schon früher besprochen und in heutiger Sitzung weiter berathen und
Beschloßen
1. Das Steinsatzgeld vom 1.Juli 1877 an von b.p. 17 Pfennige auf 48 Pfennige für je 1.Stein zu setzen, zu erhöhen, wobei aber die Gemeinde für An und Beischaffung der Steine zu sorgen hat.
2. Durch Verlegung eines Protokolauszugs Hohe Genehmigung hiezu einzuholen


Nachtrag links:
Auf Vorlegung durch Protokollauszug zur Genehmigung nebiger Beschlußes, hat das Kl. Oberamt erwiedert, daß der Commendierungsmäßige Betrag von 6x nicht erhöht sondern nur in Reichsgeld 20d umgewandelt werden könne.
Die Festsetzung für einen von der Gemeinde gelieferten Stein v 30Pf. wird aber nicht beanstandet.
Hierauf wird
Beschlossen
Das Steinsetzgeld v 1.Juli 1877 an auf 20d
und für 1. von der Gemeinde gelieferten Stein 28d
zusammen 48d
festzusetzen und zwar deswegen weil es häufig vorkommt daß 2, 3 oder 4 Besitzer an einem Stein zu zahlen haben und die Zahl 48 mit jeder dieser Zahlen Theilbar ist.

An der Markungsgrenze zu Bitzfeld fehlen Steine - 1880
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 01.Mai 1880 findet sich folgendes:
Das Defekten Protokoll von dem Markungsgrenzumgang mit Bizfeld wird verlesen vom 12.März 1880 und hierüber berathen und
Beschlossen
1. Die an der Markungsgrenze zwischen Verrenberg und Bizfeld ..chlenden Gewand und Leifersteine welche größtentheils noch vorhanden und verschittet sein werden durch den Geometer Geiger von Adolzfurth bestimmen beziehungsweise aufsuchen zu laßen und zu setzen.
2. Die Steine von hier aus nach genommener Rücksprache mit dem Ortsvorsteher von Bitzfeld von dem Steinbruch des Johann Spengler im Lindelberg beiführen zu lassen. und
3. Die Kosten gemeinschaftlich mit Bizfeld zu verrechnen


Nachtrag links:
Es wurde von dem Steinbruch des Maurer Spengler für 1.Wagen mit 61. Stück Steine zur Vermarkung beigeführt, die gleiche Anzahl hat auch die Gemeinde Bizfeld beiführen lassen.

Es soll eine Steinsatzergänzung vorgenommen werden - 1888
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.März 1888 findet sich folgendes:
Ueber diesen Sommer 1888 soll in einem Feld, möglichst im Flurfelder eine durchgreifende Steinsatzergänzung vorgenommen werden, wobei die Kosten des Geometers, Meßgehilfen Taglöhners und Untergänger aus der Gemeindekasse zu bezahlen sind und die Güterbesitzernur die Steine und Steinsatzgelder zu bezahlen haben dieses Geschäft soll dem Geometer Wöllhafi in Oehringen übertragen werden und wird Schultheiß Carle wegen des Taggelds mit demsel. Unterhandeln

Ein Geschäftsplan zur Erhaltung der Vermarkung der Grenzen wird aufgestellt - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.Januar 1898 findet sich folgendes:
In Gemäßheit des §.32 der Minist. Verf. vom 1.August 1894 .... bl. S.235. ist im Geschäftsplan zur Vornahme von Grenzbesichtigungen zum Zweck der Erhaltung der Vermarkung der Grenzen aufzustellen und dem Kl. Oberamt zur Genehmigung vorzulegen. Nach Vorschlag des Bezirksgeometers sollen die Besichtigungen wie folgt vorgenommen werden.
Im Jahr
1898
1899
1900
1901
1902
1903
Den nördlich der Eisenbahn gelegenen Markungsteil die M.K. I. bis VI. betf.
1904
bis
1912
Den südlich der Eisenbahn gelegenen Markungs teil
M.K. IV. bis IX. betrefend.
Der Gemeinderat und Bürgerausschuß erklären sich mit diesem Geschäftsplan einverstanden und wird daher beschlosen denselben dem Kl. Oberamt zur Genehmigung mittelst Protokollauszug vorzulegen.

Das Steinsatzgeld soll erhöht werden - 1901
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.April 1901 findet sich folgendes:
Der Ortsvorsteher bringt zur Sprache daß das seither erhobene Steinsatzgeld sowie die Anschafungs Kosten für Steine nicht mehr im Verhältniß zu den Ausgaben der Gemeinde steht. Das Steinsetzgeld hat seither 48d pro Stein betragen.
Die Taggelder der Untergänger sind durch die Kl. Verordnungen vom 19.Februar 1900 Reg. Bl. S. 143 von 3M auf 5M erhöht worden und dürfte diesem noch auf das Steinsatzgeld entsprechend reguliert werden.
Nach einstimmiger Beratung über diesen Gegenstand kommen die bürgerlichen Collegien zu der
Beschlußfassung
1) Das Steinsatzgeld von seitherigen 20d auf 40d pro Stein zu erhöhen
2) Die Anschaffungskosten für einen Markstein auf 40d festzusetzen und zwar mit Wirkung v. 1.April 1901
3) Die Genehmigung der Kl. Kreisregierung einzuholen

Alle sechs Jahre soll ein Markungsgrenzumgang erfolgen - 1908
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.Mai 1908 findet sich folgendes:
Bezüglich der Markungsgrenzumgänger wird heute
Beschlossen
Dieselbe alle 6. Jahre vorzunehmen

 

Vermessungen


Die älteste Kartenähnliche Zeichnung stammt von dem Pfedelbacher Maler Creutzfelder um 1670.
Quelle: Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Ausschnitt aus GA 100 Nr. 333
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Die älteste "richtige" Vermessung, von der noch eine Karte vorliegt, war 1818 durchgeführt worden. Alles rund um diese Karte gibt es hier.

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Für die Landesvermessung wurde dann 1833 eine umfangreiche Vermesung durchgeführt, die die landesweite Grundlage bis in die Neuzeit darstellt.
Hier mal zwei Kartenausschnitte, die den bebauten Teil der Gemarkung darstellen.
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Um 1833 muss es auch eine Angleichung der Markungen Verrenberg, Schwöllbronn und Unterohrn gegeben haben. Entsprechende Hinweise finden sich im Gemeinderatsprorokoll vom 27.09.1834. Dort heist es:
..., daß die Steuerlast da durch die Markungs Angleichung mit den Gemeinden Schwöllbronn und Unterohrn dadurch entstanden seyen, daß in folge der selbe zum Lehenfeld gehörige Güterstüken ...

Anschaffung von Abschriften der Landes Vermessungs Brouillons - 1877
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.Oktobrt 1877 findet sich folgendes:
Schon bei dem am 8.März 1873 hier stattgefundenen Ruggericht, … Prot. Bl.10b §.9. ist von dem Kl. Oberamt die Anschaffung von Abschriften der Landes Vermessungs Brouillons empfohlen worden. In neurer Zeit ist dieses deßwegen als Bedürfniß fülbar geworden, weil die Kl. KatasterComission die herausgabe der Brouillons wegen zu starken Gebrauch verweigert.
Nachdem man den Geometer Pantlen von Oehringen nach oben bl. 4. den so mangelhaften Marksteinplatz zu ergänzen übertragen hat, ist man auch mit demselben, die Brouillion abzutragen in Unterhandlung gekommen und ihn zu einem Kostenvoranschlag veranlaßt welcher von H. Panten gefertigt und hieher übergeben wurde.
Hienach belaufen sich die Kosten auf 182M
Hierüber wurde beraten und einstimmig
Beschlossen
1) Dem Geometer Panten welcher schon, so viel bekannt die Landesvermeßung Persöhnlich mitgemacht hat und hievon als Praktischer Mann erscheint die Abtragung sämtlicher Landesvermessungs Brouillons für die Belohnung von 182M nach den im Kostenvoranschlag festgesetzten bedingungen zu übertragen
2) Als weitere Bedingung wird noch angeknüpft, daß zu diesem Preis auch die in den sämtlichen 9.Feldkarten nach fehlenden Parc. no. (was zur Erleichterung des Aufsuchens dient) eingesetzt werden.
3) Behält sich der Gemeinderath das Recht vor die gefertigten Brouillons durch den Hl. Oberamts Geometer oder durch einen sonstigen Sachverständigen Vertrauensmanns zwar auf eigene Kosten Prüfen zu lassen.
4) Zu oben aufgeführten Belohnung gehört auch die Abtragung des Katasterzublick... Brouillons welches die Enderungen von der Landesvermessung bis zur Publikation enthält, und ist überhaupt das ganze Geschäft ohne Mangel herzustellen.
5) Die Bezahlung geschieht bei Uebergabe des Geschäfts zur Hälfte, die 2te hälfte nach einem Vierteljahr von der Uebergabe an gerechnet und dar ein weitere Nachrechnung nicht stattfinden


Die oben erwähnte Brouillon hier zum anschauen:







Über den richtigen Umgang mit den Karten - 1880
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 23.März 1880 heist es:
Nach Mittheilung des Königliche finanz Departmens an daß Königliche Ministerium des inern wurden die Gemeinde und Flur Karten welche bei Landes vermessung auf genommen und von welchen reckritisirte Abdrüke der Gemeinde befürte zum öfentlichen Gebrauch zuzustelen werden von leztern meistens weder mit der diesen wichtigen Documenten Gebührenden Sorgfald nach überhaubt auf angewesen weise verwardt in dem manche Gemeinde Vorstöher hir verwahren was nicht nur für die oftern gebrauch un..., sondern für die Karten sämtlich ist in dem ferner andre sind auf Papentetel aufgezogen und endlich manche gar soweit gehen die Karten als beilagen zu berichten zu gebrauchen, und sie gleich andere Akten in Faszikel zu binden laßen.
In Gemähsheit der hier über von dem Kö. Ministerium des inern am 14ten D hirher erlaßenen weisung wird dem K. f. amt die Genauste aufsicht auf eine angemäßene aufbeweisung und auf sorgfäldige behandlung der Gemeinde und Flur Karten so fern dieselben einzahlen Gemeinden bereits übergeben sind oder Künftig übergeben werden zur Pflicht gemacht, wo bei auch angefügt wird daß die Aufbewahrung in Mappen von Starken Babendekel mit Bänden dem Zweck am besten entsprechen dürften und daß ins besondern der Gebrauch solch ger zu grund dienenden einer Gemeinde geherigen Karten zu beilag. von berichten und achten zu verboten sey

Es soll ein Kartenatlas angeschafft werden - 1893
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.Januar 1893 findet sich folgendes:
Nach dem Minist. Erl. V. 7.April 1888 Minist. A.bl. S.131. sollen für jede Gemeinde Duplikate der Ergänzungskarten zur eigener Verfügung angeschaft werden und ist die Anschaffung eines Kartenatlas für die Gemeinde angeordnet, namentlich deßwegen, weil nach dem Gutachten des Hl. Bezirks Geometers die vorhandenen Flurkarten alt und verdorben sind.
Nach erhaltener Mittheilung von dem Hl. Bezirks Geometer Füihtner wird die Anschaffung des Atlaßes auf rund 13.M und nach einem Kostenvoranschlag des Hl. Geomet. Wöllhaf v. Oehringen, die Ausfertigung der in hiesiger Gemeinde vorhandenen 9.Karten auf 45M zu stehen kommen, es wird nun
Beschlossen
1. einen Kartenatlaß nach vorgeschriebener Weise anzuschaffen
2. Den Hl. Bezirksgeometer Füihtner um Bestellung des Atlaßes zu ersuchen und
3. Den Hl. Geometer Wöllhaf in Oehringen mit der Ausfertigung zu beauftragen

Eine Neuanschaffung der Brouillon soll verzögert werden - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.November 1898 findet sich folgendes:
Nach einem Erlaß des Kl. Steuerkollegiums und Anordnung des Kl. Oberamts sollen die seither in Gebrauch stehenden Brouillons welche mit der Zeit schadhaft werden könnten, durch neu ersetzt werden.
Es wird
Beschlossen
Die neu Anschafung der Brouillons wenn möglich zu verzögern, da sich dieselbe noch in gut erhaltenem Zustand befindet und die Gemeinde ohnedies noch mit Schulden behaftet ist

Die Geometer sollen ein Wartgeld bekommen - 1899
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Februar 1899 findet sich folgendes:
Nachdem die Amtsversammlung auf die Eingabe der Kataster Geometer Diederle Wölkah u. Grieb vom 13. Juli v.J. die Verwilligung eines Wartgeldes aus den Mitteln der Amtskorperation unterm 19. v. M. beschlossen hat vom 1.April 1899 ab vorerst auf die Dauer von 2 Jahren in stets wiederruflicher Weise entsprochen hat, werden die Gemeinderäte und Gemeindepfleger hievon in Kenntnis gesetzt.

Eine Abschrift der Brouillon soll angeschafft werden - 1899
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.März 1899 findet sich folgendes:
Auf nähere Erläuterung des H. Bezirksgeometers und der geringen Kosten der Abschriftnahme des Originalergänzungs Brouillons, der Intressen der Gemeinde wird
Beschlossen
für anschafung derselben Sorge zu tragen und dem Katastergeometer aufzugeben dieselben zu verfertigen.

Die Abschriften der Landesvermessung sollen gebunden werden - 1902
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.Januar 1902 findet sich folgendes:
Nach einem Auszug aus dem Protokoll über die im Jahr 1901 vorgenommene Visitation des Flurkartenfortführungsgeschäfts für die hiesige Gemeinde wurde reptier.
Die Gemeinde ist im Besitze sämtl. erforderl. Abschriften der Landes Verm. Brouillons, diese Abschriften bestehen aber aus Einzelheften ohne jede nach
der Vorschrift in S.86 bis b. der techn. Anweisung von 1895 sind die ange.... Hefte in handliche Bande zu binden u. fortlaufend zu geg..... sodan ist für jeden Band ein jede anzufertigen.
..56 des Original Ergänzungs Brouillon ist ziemlich gut erhalten. Eine Abschrift von denselben ist noch nicht gefertigt.
Nach längerer Beratung kam man zu dem
Beschluß
1) Die Abschrift der Landes Vermessungs Brouillons mit Rücksicht darauf, daß solche viel leichter zu gebrauchen sind u. daß die bisher mit diesen gemachten Ergänzungen in der Handhabung nicht zu wünschen übrig liesen in der seitherigen Weise zu belassen u. das Ersuchen zu stellen, diesen Wunsche zu entsprechen
a) auch die Gemeinde für die Instandhaltung dieser Brouillons stets die Garantie übernimmt
2) mit der Anfertigung einer ........ zu dieser Brouillons den Hl. Bezirksgeometer zu beauftragen bezw. denselben zu ersuchen die Durchführung dieser Arbeit auf Kosten der Gemeinde Sorge tragen zu wollen
3) Denselben Auftrag auch bezügl. derer Abschrift von dem Ergänzungs Brouillon dem Hl. Bezirksgeometer zukommen zu lassen

 

erste Flurbereinigung


Die Feldbereinigung wird als Bedürfniss genannt - 1907
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.März 1907 findet sich folgendes:
Zu dem beim K. Ministerium des Innern einzureichenden Gesuch hier als Gründe anzuführen, daß die hiesige meist Weinbau betreibende Einwohnerschaft zum großen Teil in dürftigen oder doch recht bescheidenen Verhältnissen lebt, daß namentlich die Weißweinernte von 1906 recht nachteilig auf jene wirkt, daß die Gemeinde eine Umlage von 11,7% Gemeindeschaden und 50% Gemeindeeinkommensteuer, 3000M Schulden, sowie eine große Anzahl dringender Bedürfnisse hat, wozu eben leider die Mittel fehlen (z.B. Feldweganlagen, Feldbereinigungen, Entwässerungen, Errichtung einer Eisenbahnhaltestelle), daß sonach die Haltung der Farren in eigener Verwaltung der Gemeinde unmöglich ist

Die Päne für die Feldbereinigung sollen ausgearbeitet werden - 1910
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Dezember 1910 findet sich folgendes:
Der Oberamtserlaß vom 14 Dezember betreffend die Feldbereinigung auf der Markung Verrenberg, nebst der Äußerung des Katastergeometers Müller vom 7. d.M. werden verlesen und wird hierauf festgestellt, daß es freilich zu begrüßen wäre, wenn auch auf hiesiger Markung einmal mit einer Feldbereinigung begonnen würde, (nachdem die sich umgelegenen Gemeinden in dieser Beziehung alle voraus sind, allein hier fehlen eben leider die Mittel.
Die Gemeinde selbst hat nahezu gar kein Einkommen, es muß .... alles auf die Steuerzahler überwälzt werden und beträgt die Gemeindeumlage auf die meist in recht dürftigen Verhältnissen lebenden Weingärtner seit Jahren schon 11,8%. Die Lage der letzteren wegen des heurigen Fehlherbstes ist zwar eine sehr ungünstige, allein eine solche Feldbereinigung würde neben dem allgemeinen wirtschaftlichen Vorteil auch den minderbemittelten Einwohnern Verdienst bringt.
Nach langer Beratung wird
Beschlossen
1. Zunächst einmal die Unterlage (Plan) für eine Feldbereinigung ausarbeiten zu lassen
2. Das Kgl Oberamt zu ersuchen, es möchte in unserem Namen an das Kgl. Ministerium des Innern die Bitte richten, daß die im Aussicht zu nehmende Feldbereinigung auf hiesiger Markung als Notstandsarbeit anerkannt, und dazu ein erhöhter Staatsbeitrag verwilligt werden

Es soll erneut über die Flurbereinigung abgestimmt werden - 1912
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.Juli 1912 findet sich folgendes:
In einer Versammlung von Interessenten am 6. Juli d.J. hat Herr Reichs. u. Landtagsabgeordneter Vogt von Gochsen u. Kataster Geometer Müller von Oehringen über Ort u. Weise der Durchführung einer Feldbereinigung u. die durch dieselbe zu erziehlenden Verbesserungen eingehend erläutert, es wurde hauptsächlich auch darauf aufmerksam gemacht, daß eine gleichzeitige u. einheitliche durchführung mit dem Schwöllbronner u. Unterohrner Unternehmen schon deßhalb dringend zu empfehlen ist, weil dadurch eine günstigere Gestaltung des Weg u. Grabennetzes möglich wird, u. weil, wenn, das Unternehmen nicht zur Ausführung käme zu befürchten wäre, daß ein großer theil der Markung Verrenberg in die Hände der Schwöllbronner u. Unterohrner Einwohner käm, den diese könten im Feldbereinigungsweg leicht in die Markung Verrenberg hinein fortsetzen, würden also bequem ständig ab u zufartswege in der richtung Schwöllbronn-Unterohrn bekommen, wärend Verrenberg nach wie vor auf umständige flürliche Wege angewiesen wären, die Versammlung beschloß daher, den Gemeinderat zu ersuchen, das Oberamt um Einleitung u. einer weiteren Abstimmungsfrist zu ersuchen,
Das Unternehmen soll begrenzt sein von der Statsstraße Oehringen bizfeld gegen Süden, vom Zwerweg gegen Osten u. von der genehmigten Feldbereinigung Schwöllbronn gegen Norden, u. der Markungsgrenze bizfeld bis zum Hapachsbächle gegen Nordwesten, u. von dem sogenannten kleinen Weg gegen Westen, die Kosten des Unternehmens sollen mit Rücksicht darauf daß die seitherigen Markungs Kosten die Gemeinde bezahlt hat auch ganz oder theilweise auf die Gemeinde Kasse übernommen werden, u. zwar soweit die Markungs Verrenberg in betracht kommt,
Es wurde zwar schon einmal am 15.Juli 1911 über dieses Unternehmen allerdings in größerem Umfang abgestimmt, damals haben 75 Teilnehmer mit ja u 44 mit nein abgestimmt, das Steuer Kapital oder die mit ja stimmenden hat betragen 7910M u das mit nein stimmenden hat betragen 8097M es hat also gefehlt ein Steuerkapital von 187M.
Es ist nun um eine nochmalige Abstimmung einzuleiten nodwendig, daß sich ein abzustimmendes Mitglied mit über 187M Steuerr Kapital welches bei der ersten Abstimmung mit Nein abgestimmt hat Verpflichten bei der 2. Abstimmung mit ja abzustimmen.
Die Nachgenannten angefürten betheiligten sich bei der ersten Abstimmung mit Nein Verpflichten sich aber bei der nächsten Abstimmung mit ja zu stimmen
Karl Bort
Adam Bort
Nach eingehender Beratung wird
Beschloßen
Dem Gesuch des Antragstellers zu entsprechen u das K Oberamt um Veranlassung einer wiederholten Abstimmungsfart zu bitten.
Mit Richtigstellung der beigelegten Akten soll Herrn Kataster Geometer Müller Oehringen beauftragt werden

Wahlen im Zusammenhang mit der Feldbereinigung - 1912
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.November 1912 findet sich folgendes:
Nachdem das vom GemRat beantragte Feldbereinigungsunternehmen bei der am 8.November d.J. dahier stattgefundenen Abstimmungs tagfort für beschlossen erklärt worden ist, wird heute gemäß Art. 19. des Feldbereinigungsgesetz vom 30.3.1886 u S.18 der Vollzugs Verf. hiezu als Orts u. Feldkundiger Vertrauensmann der Vollzugskomission vom GemRat gewählt
Schultheiß Bort hier
dessen Stellvertreter
Gemeindepfl. Brand hier
Im Interesse einer einheitlichen Durchführung der ineinandergreifenden Feldbereinigung Verrenberg u Schwöllbronn werden dieselben Personen wie bei der Feldbereinigung Schwöllbronn nämlich die Herren Reichs u Landtagsabgeordneten Vogg von Gochsen als Vorsitzender der Vollzugkomission.
Als Bereinigungsfeldmesser Katastergeometer Müller in Oehringen Vorgeschlagen beide haben sich zur Annahme dieses Amtes bereit erklärt

Kosten der Feldbereinigung - 1913
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.April 1913 findet sich folgendes:
Bezüglich der Kosten der Feldbereinigung jenseits
der Staatsstraße
wird heute mit Bezug auf oben S.235 u 234 in jenem Betreff beraten und
Beschlossen
Die für die Aufwendungen erforderlichen Gelder mittelst Schuldaufnahmen aus der Gemeindpflege vorzuschiesen und sich bezüglich der Tilgung und Leistung für Gemeinderechnung weiter Beschlußfassung vorzuhalten

Kosten der Feldbereinigung Teil2 - 1913
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Juni 1913 findet sich folgendes:
Auf die Verhandlung vom 4.April d.J. S.279 wird noch
Beschlossen
1. Die für die Aufnahme u Verwendung der erforderlichen Gelder mittelst Schuldaufnahmen aus der Gemeindepflege unverzinslich vorzuschießen
2. Wird das Kosten u Rechnungswesen des Unternehmens nach §.90. der Vollzugsverfügung zum Feldbereinigungsgesetz vom 19.Juli 1886 Reg. bl. S. 253 dem Gemeindepfleger Brand hier übertragen

Kosten der Feldbereinigung Teil3 - 1913
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.Juli 1913 findet sich folgendes:
Zur Vorschußweisung, Bestreitung von Feldbereinigungskosten sind voraussichtlich 2000M Darlehen erforderlich
Beschluß
1. Bei Johann Zorn Privatier Wtw hier ein Anlehen a 4 1/2% verzinslich spätestens bis 31.März 1918
von dem Beteiligten zinslos wieder zu ersetzendes Darlehen aufzunehmen u.
2. sich dazu die Genehmigung der K. Kreisregierung durch Verwilligung des K. Oberamts zu erbitten

Feldbereinigung im Gewand Galberg - 1921
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.November 1921 findet sich folgendes:
Auf Grund des vorliegenden Antragsh… wird bezüglich des Gewandes "Galberg" gegen die des Gemeinderats Braun
Beschlossen
1. eine Feldbereinigung nach dem abgekürzten Verfahren d.h. ohne Neueinteilung der Grundstücke zu beantragen und die Kosten den beteiligten Grundeigentümer aufzuerlegen
(Art.5 des Feldbe. Ges. in der Fassung v 16.8.09)
2. den Ratsschreiber mit Fertigung des Beteiligten Verzeichnisses zu beauftragen

Feldbereinigung im Gewand Galberg - 1922
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.September 1922 findet sich folgendes:
Zu dem im Gewand Galberg abgekürtzten Feldbereinigungsverfahren wird heute
Beschlossen:
1.) Die hiezu nötigen Geldmittel sollen von der Gemeindepflege hier unverzinslich vorgeschossen werden.
2.) Als Rechner hiezu wurde Fritz Haußler vorgeschlagen u aufgestellt.
3.) Die Belohnung des Rechners soll 1 1/2% der Gesamtkosten betragen
4.) Auszug hievon der Vollzugskomision vorzulegen, bezw. dem Vorsitzenden

Neue Mitglieder in die Vollzugs Kommision - 1922
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Dezember 1922 findet sich folgendes:
Nachdem das seitherige außerordentliche Mitglied der Vollzugs Komision der Feldbereinigung I hier Jakob Jäger in Oehringen durch Tod abgegangen u dessen Stellvertreter Jakob Meißner in Schwöllbronn demselben in gleicher Weise folgte u somit aus letzterer ausgeschieden sind, wird an Stelle des seitherigen ordentlichen Mitglieds Jakob Jäger vorgeschlagen Peter Bayer Schulth in Schwöllbronn, u an Stelle des Jakob Meißner in Schwöllbronn als Stellvertreter Eigen Messer Landwirt in Unterohrn

Antrag auf weitere Flurbereinigung - 1925
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.März 1925 findet sich folgendes:
Abschrift
Oberamt Öhringen
Gemeinde Verrenberg
Verhandelt am 10.März 1925

Anwesend:
Oberamtmann Marquardt
Baurat Linckh v. Hall und
Oberamtsgeometer Müller

Bei der Schlußtagfahrt der Feldbereinigung I Verrenberg wurde von verschiedenen Grundbesitzern der Antrag auf Durchführung einer neuen Feldbereinigung in den, an die Feldbereinigung I angrenzenden Gewanden Happach, Hecklesweg, Körner und Zehn Morgen der Markung Verrenberg gestellt.
Da die zweckmäßige Durchführung des Unternehmens nur unter Einbeziehung der Gewande Lindieh und Zehnder der Markung Bitzfeld möglich ist, wurden die beteiligten Grundeigentümer, auch der angrenzenden Markung Bitzfeld, zu einer gemeinsamen Besprechung auf das Rathaus in Verrenberg eingeladen.
Nach eingehender Erläuterung des Feldbereinigungswesens durch Herrn Oberamtmann Marquardt und Herrn Baurat Linckh, hauptsächlich in Bezug auf das vorliegende Feldbereinigungsprojekt, kamen die beteiligten Grundbesitzer zum Wort.
Dabei kam zum Ausdruck, daß die Verrenberger Beteiligten im allgemeinen für die Ausführung des Unternehmens sind. Auch von den Bitzfelder Beteiligten hat sich keiner gegen das Unternehmen ausgesprochen.
Bei der hienach vorgenommenen unverbindlichen Abstimmung haben für Unternehmen gestimmt 23 Beteiligte und gegen dasselbe 7 Beteiligte.
Auf Grund dieses Abstimmungsergebnisses stellt der Gemeinderat Verrenberg den Antrag, in den Gewanden Hapach, Hecklesweg, Körner, Zehn Morgen der Markung Verrenberg und in den Gewanden Lindich und Zehnder der Markung Bitzfeld eine Feldbereinigung mit neuer Feldeinteilung auszuführen und die Oberamtsgeometerstelle Öhringen mit der Fertigung der erforderlichen Planunterlagen zu beauftragen

Wahlen zur Flurbereinigung III - 1926
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.Juli 1926 findet sich folgendes:
In der Feldbereinigungssache III Verrenberg sind vom Gemeinderat gem. Art. 19. d. Feldber. Ges.
a) zu wählen
  1. ein orts- und Feldkundiger Vertrauensmann u dessen Stellvertreter der Zentralstelle f. d. Landwirtschaft Abt. Feldbereinigung vorzuschlagen
b) vorzuschlagen
  1. der Vorsitzende der Vollzugs Kommission
  2. der Feldmesser das Ergebnis der Beratung ist folgendes:
  zu a Schultheiß Bort in Verrenberg
   Stellvertreter Gdepfleger Carle das.
  zu b 1 Landwirt Th... in Pfedelbach
   2 Oberamtsgeometer Müller in Öhringen

Flurbereinigung I, letzte Forderungen - 1926
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.Oktober 1926 findet sich folgendes:
Die Feldbereinigungskasse Verrenberg I ist noch mit verschiedenen Zahlungen im Rückstand, die Casse ist vollständig erschöpft, eine Umlage war bis jetzt nicht möglich gewesen, nun soll die Gemeinde diesen Vorschuß einstweil gewähren bis eine Umlage gemacht u der Betrag wieder zum Einzug gebracht werden kann.
Da in der Casse der Gemeindepflege ebenfalls die nöthigen Geldmittel nicht zur Verfügung stehen wird
Beschlossen
Bei der Oberamtssparkasse Oehringen 2000M als schwebende Schuld aufzunehmen, für eine baldmögliche Umlage zu sorgen um den Betrag samt Zinsen in bälde wieder zurück bezahlen zu können.
Die Oberamtliche Genehmigung sich zu erbitten (geschehen 8.4.27)

Flurbereinigung III, Vorschüsse aus der Gemeindekasse - 1927
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.April 1927 findet sich folgendes:
Hinsichtlich der Feldbereinigung III
wird
Beschlossen:
1. Die erforderlichen Vorschüsse aus der Gemeindepflege unverzinslich zu leisten
2. Den Gemeindepfleger Carle mit der Verrechnung in einem besonderen Tagebuch über Einnahmen u Ausgaben zu betrauen mit einer Belohnung von 1 1/2%
3. Auszug hievon an den Vorsitzenden

Flurbereinigung I Garantie der Gemeinde - 1927
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Dezember 1927 findet sich folgendes:
Das Vermessungsamt der Zentralstelle für die Landwirtschaft verlangt anläßlich der Prüfung der Kostenbeträge für die Feldbereinigung I einen Beschluß des Gemeinderats die noch etwa anfallenden Kosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen, da es sich … nur um geringe Beiträge handelt wird
Beschlossen
Diese noch anfallenden Beträge auf die Gemeindekasse zu übernehmen

Flurbereinigung III Darlehn wird aufgenommen - 1928
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.September 1928 findet sich folgendes:
Auf entsprechenden Vertrag
Beschluß:
1. die 1/2 jährigen Steuern sind bis 1.November 1928 spätestens zu bezahlen, andernfalls sind v 1.Oktober 1928 an 10% -verzugszinsen zu entrichten
2. Zur Feldbereinigung 3 beim Darlehnskassenverein hier ein Darlehen in Höhe 2000M aufzunehmen als schwebende Schuld
...

Rechner für Flurbereinigung III wird neu gewählt - 1929
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 01.März 1929 findet sich folgendes:
Als Rechner der Feldbereinigung Verrenberg III. anstelle des verst. Gemeindepflegers Carle wird heute
Gemeinderat Görtz
gewählt gegen 1 1/2% Belohnung aus den Gesamtkosten, ferner zum Einzug u zur Auszahlung in Bitzfeld Amtsdiener Kraft daso … gegen eine Belohnung von 1 1/2% gewählt.
Die von Schultheiß Bort für den kranken und nun + Gemeindepfleger Carle besorgten Geschäfte werden mit 1% des Umsatzes entlohnt, auch dem Carle an seinem Verdienst in Abzug gebracht

Die Entwässerung von Wiesen soll nach einer Flurbereinigung erfolgen - 1930
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Juni 1930 findet sich folgendes:
Zur Besprechung des Entwurfs für den beantragte Entwässerung in den Gewanden Neudeck u unteres Gäßle u Beschlußfassung über die Ausführung waren die betreff. Wiesenbesitzer u der Gemeinderat von Verrenberg geladen; Die Entwässerung wird als dringend anerkannt, aber zu derselben ist in erster Linie eine Verbesserung im Verrenbach notwendig; die nach dort, wo keine nassen Flächen sind, eine gestreckten Führung erhalten sollen, damit die Grundstücke gleicher werden.
Nach längerer Beratung u Besprechung der einschlägigen Fragen kommt schließlich der Vorschlag des Vorstands vom Kulturbauamt, zuerst eine Feldbereinigung in diesen Feldteil zwischen Bahnlinie, Viz Weg No.11 u der Staatsstraße u der Markungsgrenze gegen Bitzfeld zu beschlißen damit sich die Kosten der Grabenverbesserung auf eine größere Fläche übertragen. Auserdem wird zum Ausdruck gebracht, die Gemeinde soll zu diesen Arbeiten einen Beitrag geben, die anwesenden beteiligten Besitzer (11 von 22) erklären sich damit einverstanden daß die nassen Flächen einen gewissen Vorausbeitrag zu den Bachverbesserungen geben.
Der Gemeinderat von Verrenberg stellt daher den Antrag, die technische Vorarbeiten für eine Feldbereinigung in dem oben genannten Umfang aufzustellen u garantiert für die Kosten der Vorarbeiten, in dem Fall daß eine Feldbereinigung nicht zur Abstimmung kommt.
Auf wiederholte Anregung verhandelt der Gemeinderat über eine Ausdehnung der Feldbereinigung auf den Feldteil südlich der Bahnlinie Gewand Flur zwischen Ortsweg No.3 nach Bitzfeld, der Bahnlinie, der Markungsgrenze gegen Bitzfeld u Weg No12 gegen Bretzfeld
Beschluß
Den Antrag auf Auffstellung der Vorarbeiten auf obigen Feldteilen vorerst zurückzustellen u auszuführen wenn die Feldbereinigung Verrenberg III abgeschlossen u die Schlußtagfort vorüber ist, da die Aussicht auf Erfolg günstiger sein wird als jetzt

Im Gewand Flürle soll eine Entwässerung statt finden - 1931
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Juni 1931 findet sich folgendes:
Eine Anzahl Grundstücksbesitzer haben sich zu einer freiwilligen Entwässerungsgenossenschaft zur Durchführung einer Entwässerung im Gewand "Flürle" der Markung Verrenberg u Unterohrn zusammengeschlossen.
Der Gemeinderat hat sich hiezu zu äußern
Beschluß
1) Gegen die Durchführung einer Entwässerung im Gewand "Flürle" keine Einwendung zu erheben.

Restkosten der Flurbereinigung III werden von der Gemeinde übernommen - 1932
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.November 1932 findet sich folgendes:
Von der Zentralstelle für die Landwirtschaft wird angefragt ob der Gemeinderat sich verpflichtet etwaige in der Kostenumlage nicht vorgesehenen Kosten der Feldbereinigung Verrenberg III auf die Gemeinde zu übernehmen.
Nachdem so ziemlich alles in jene aufgenommen ist, u es sich höchstens nur noch um Kleinigkeiten handeln kann wird
Beschlossen
Diese auf die Gemeindekasse zu übernehmen vorausgesetzt dß der Betrag 150M nicht übersteigt

Neue Flurbereinigung wird beantragt - 1934
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Februar 1934 findet sich folgendes:
Nach vorherigen Feldbegehung beschließt der Gemeinderat einstimmig das Oberamt zu bitten, auf Grund des Art.1 des Gesetzes über die Durchführung von Feldbereinigungen zur Arbeitsbeschaffung u vom 26 Januar 1934 (Reg.Bl.No.4, Seite 30) in den Gewanden Flur, unteres Gäßle, Neudek, Lehmgrube u Gassenfeld eine Feldbereinigung mit neuer Feldeinteilung in die Wege zu leiten.
Die Umfangsgrenze des geplanten Unternehmens wurde im Fluratlaß mit Bleistift schfrffiert, dabei sind kleinere Abschnitte der MArkung Bitzfeld mit einzubeziehen. Die gemäß Art. 2 Abs. 2 obigen Gesetzes erforderlichen Unterlagen bittet der Gemeinderat, durch das Kulturbauamt Hall anfertigen zu lassen.
Die nothwendig werdenden Weg u Grabenbauten sollen als Notstandsarbeiten ausgeführt werden.
Beschluß
Der Gemeinderatr schlägt vor:
1. als Vorsitzender: Lamdwirt Thierauch Oehringen
  als Bereinigungsfeldmesser Vermessungsrat Müller Oehringen
  als Oertliche Mitglieder: den Bauern Fritz Haußler hier
                den Bauern Fritz Gebert hier
  als Stellvertreter Landwirt Hermann Ungerer
  als auswertiges Mitglied Kreisbauernführer J. PhilippcBaumerlenbach
  als Stellvertreter: den Bauern Wilhelm Müller Bitzfeld
  als Vertrauensmann: Bürgermeister Bort hier
  als Stellvertreter Gemeindepfleger Bort hier
  Sollte die Anordnung der Feldbereinigung gemäß Art. 1 des Gesetzes über die Durchführung von Feldbereinigung zur Arbeitsbeschaffung nicht in Frage kommen, so bittet der Gemeinderat um Anerkennung der Abstimmungstagert Gemäß art. 9 des Feldber. Gesetzes in der Fassung vom 26.Januar 1931

Flurbereinigung III die Gemarkung Verrenberg wird um 9 Morgen kleiner - 1934
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.Juli 1934 findet sich folgendes:
Die Gemeinde Bitzfeld hat durch die Feldbereinigung III rund 9 Morgen von der Markungsfläche Verrenberg der Markung Bitzfeld zugeteilt erhalten.
Für diese Zuweißung an Fläche hat sie nach dem Beschluß vom 17.Dezember 1929 als Ersatz für den entgangenen Steuerausfall eine einmalige Abfindung in Höhe des fünfzehnfachen Betrags des der Gemeinde Verrenberg entgehenden jährlichen Gemeindesteuer - Ertrages an die Gemeinde Verrenberg zu entrichten.
Nach der von Ver. Akt. Reichs gefertigten Berechnung beläuft sich diese Entschädigung auf 820 RM 50d.
Beschluß
Diesen Betrag dem Grundstock zuzuweisen mit der Masgabe, daß eine künftige Entschädigung an die Gemeinde Bitzfeld für Markungsgrenunsgleichung bis zur Höhe dieses Betrages dem Grundstock wieder entnommen werden darf.

 

Historische Markungsbeschreibung


Alter Verrenberger Markungsstein


Die Grenzen der Verrenberger Gemarkung ist erstmals in einem Lagerbuch von 1684 beschrieben. Ältere Unterlagen sind im Moment nicht bekannt.
Dabei hat sich die Gemarkungsgrenze im Laufe der Zeit auch immer wieder verändert. Dies geschah z.B. während der Flurbereinigung.

Der Verrenberger Schäfer klagt den Bitzfelder an - 1837
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.Mai 1837 findet sich folgendes:
Auf erhobene Klage machen Güter Besitzer sowie das hiesige Gemeindeschäfer Steigmann, daß der Knecht des Schäfer zu Bitzfeld, Friedrich Borger die hiesige Markung br… wurde Borger auf heute hieher eingeladen.
Dasselbe erschien und gab auf gemachten Vorhalt an.
Ich kann nicht leugnen daß ich mit meiner Herde die hiesige Markung biszu den neuen Steinen befahren zu haben ich bin aber auch noch weiter über die neuen Steine hereingefahren weil der Vörrenberger Schaefer auch auf die Bitzfelder Markung führt
Da die neuen Steine die Markungsgrenze bilden, das Weide Recht der hiesigen Gemeinde aber bis zu den alten Markungs Steinen zukommt überdies aber Borger zugesteht noch über die neuen Markungs Grenzstein auf die hiesige Markung hereingefahren zu seyn so wird
beschlossen
Den Schafknecht Friedrich Borger von Bitzfeld wegen unberechtigten beweiden der hiesigen Markung in eine Geldstrafe von
3f. 15x
zu verurtheilen


Im folgenden soll gezeigt werden, wie sich die (Darstellung) Gemarkungsgrenze im Laufe der Zeit verändert hat. Dabei können erst die Vermessungen ab 1818 als realistisch betrachtet werden.

Grenze Richtung Bitzfeld

Gemarkung Verrenberg im Laufe der Zeit
von links nach rechts:
um 1670: Die rotrn Pfeile markieren die Markungssteine.
Ende 17.Jh.: Auf dieser Karte ist die Grenze zwischen Hohenlohe (Verrenberg) und Württemberg (Bitzfeld) dargestellt.
1715: Hier der Grenzverlauf um 1715.
1839: Hier der Grenzverlauf bei der ersten Landesvermessung.
2011: Hier der aktuelle Grenzverlauf.

Hier noch eine Darstellung des Grenzverlaufes zwischen Verrenberg und Öhringen in den Jahren 1833 (links) und 2013 (rechts). Grenzverlauf Verrenberg-Oehringen 1833.2013


Grenze Richtung Lindelberg

Gemarkung Verrenberg im Laufe der Zeit Gemarkung Verrenberg im Laufe der Zeit
von links nach rechts:
um 1670: Die rotrn Pfeile markieren die Markungssteine.
1839: Hier der Grenzverlauf bei der ersten Landesvermessung.
2011: Hier der aktuelle Grenzverlauf.

Grenze Richtung Schwöllbronn

Gemarkung Verrenberg im Laufe der Zeit
von links nach rechts:
1818: Der Verlauf bei der ersten Vermessung
1839: Hier der Grenzverlauf bei der ersten Landesvermessung.
2011: Hier der aktuelle Grenzverlauf.

Grenze Richtung Öhringen

Gemarkung Verrenberg im Laufe der Zeit
von links nach rechts:
um 1670: Die rotrn Pfeile markieren die Markungssteine.
1818: Der Verlauf bei der ersten Vermessung
1839: Hier der Grenzverlauf bei der ersten Landesvermessung.
2011: Hier der aktuelle Grenzverlauf.




 

Markungsbeschreibung von 1684


Gemarkung Verrenberg 1684

Im Lagerbuch von 1684 findet sich eine Beschreibung der Verrenberger Markung.
Darin wird die Lage der 22 Steine beschrieben, die die Grenzen der Gemarkung darstellten.
Leider ist der Text an einzelnen Stellen nur schwer zu entziffern ...

1684 werden 22 Steine beschrieben, mit denen die komplette Markungsgrenzen definiert waren.
Auf der Karte von 1818 sind mindestens 64 Steine sichtbar, es waren aber vermutlich deutlich mehr.

Im Folgenden finden sich die einzelnen Seiten mit dem Versuch zur Transkription und zusätzlichen Informationen, soweit vorhanden.
Die Markungsgrenze Verrenberg - Bitzfeld (gleichzeitig auch Grenze Hohenlohe - Württemberg) wird in einer Karte von 1715 schön dargestellt.
Während diese Grenze auf der Karte von 1818 noch recht gleichförmig ist, erkennt man auf der Karte des Urkataster von 1839, dass sie dem Verlauf der Äcker angepasst worden war.

In einem Eintrag im Gemeinderatsprotokoll vom 27.09.1834 wird erwähnt:
"In Beziehung auf den gemeinderäthen Beschluß vom 20.Mai d.J. die Nutzung eines Taggeldes für den Verwaltungs Actuar Schmitt fürBereinigung der Mape der Markungs Angleichung mit den Gemeinden
Schwöllbronn und
Unterohrn
"





1870 muss es eine Korrektur der Markungsgrenze zu Öhringen gegeben haben:
Die Markungsgrenze zu Öhringen wurde verändert - 1870
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.August 1870 liest sich das so:
In folge der zwischen der Gemeinde Oehringen und der Gemeinde Verrenberg zu Stande gekommenen Markungsausgleichung hat die erstere Gemeinde von den Staatssteuerfreien Parz.No 1129, 1128, 1127, 1126, 1143 und dem Viznalweg No.4 der Markung Verrenberg eine Fläche erhalten, aus welcher nach der angestellten Berechnung pro 1869/70 eine Gemeinde und Amtsschadens Umlage von 52x berechnet wurde, so daß bei 20jährigen Durchschnitt die Summe von 17f. 20x erscheint, welche von der hies. Gemeinde als Entschädigung angesprochen wird.
Es wird nun
Beschlossen
Diese Entschädigung von 17f. 20x gegen die Gemeinde Oehringen geltend zu machen und hiezu höhern Genehmigung einzuholen

 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Internet: http://www.karl-heinz-hentschel.net/Untergang.html
Gechinger Chronik; Fritz Roller, Arbeitskreis Heimatgeschichte im Schwarzwaldverein Gechingen; 1996
Internet: http://http://www.zeitreise-bb.de/sindelf/sindelf/gesch/steine.htm
Hohenloher Zentralarchiv Neuenstein: Ba 55 Bd 79
Katasteramt Künzelsau: Landes-Vermessung 1833
Ortsarchiv Verrenberg: Karte von 1818
http://www.hokis.eu
Hohenloher Zentralarchiv Neuenstein: Zeichnung des Pfedelbacher Maler Creutzfelder
Hohenloher Zentralarchiv Neuenstein: GA 100 Nr.446
Hohenloher Zentralarchiv Neuenstein: GA 100 Nr.440
Buch: Grenzen, Steine, Sechserprüche von Rainer Leng, 2017