Verrenberg HistorischTierisches in Verrenberg


Tierbestand 1858 Federvieh Feldmäuse Maikäfer Wespen Bienen Allerlei



Andere "tierische Themen" finden sich auch auf einer anderen Seite. Unten die Links dazu

Eberhaltung Farrenhaltung Ziegenbock Fleischschätzer Frohn(meister) Pferde
 

Tierbestand 1858



Im Vorwort des Güterbuches von 1858 findet sich die nachfolgende Auflistung des Tierbestandes in Verrenberg am 01.07.1858
8. Viehstand
Nach der neuesten Zählung vom 1.Juli 1858 befinden sich im Ort
- 306 Stück Rindvieh, worunter 1.Farren
-   13 Stück Pferde
- 200 Stück Schaafe
-   67 Stück Schweine
-   11 Stück Ziegen
-   87 Stück Gänse
-   28 Stück Enten
- 349 Stück Hühner
-   24 Stöcke Bienen
Ein Eber wird nicht gehalten, die Mutterschweine werden vielmehr theils nach Oehringen, theils nach Brezfeld und Langenbeutingen geführt.
Fohlen sind zur Zeit keine hier, auch ist ein besonderer Fohlengarten nicht vorhanden.

In den "Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band I; Ortsarchiv B55" wird der Tierbestand genau auf die Besitzer aufgeschlüsselt.
Unten wurde das Feld "Haus/Hof" vom Autor zusätzlich eingefügt.

Warum wurden z.B. Tauben und Hunde nicht gezählt?
Die folgenden Häuser/Höfe erscheinen nicht in der Liste. Unwahrscheinlich, dass es in keinem dieser Häuser zu zählendes Vieh gab:
    14, 16 und 17, 20 ist noch unklar, 28, 32, 35, 37, 42.


Namen der Eigenthümer Haus/Hof Rindvieh Schafe Schweine Ziegen Bienen Gänße Enten Hühner Pferde
Weiß Georg Nr.1 7.   2.   1.     8.  
Knappenberger Friedrich Nr.2 9. 5. 1.   4. 3.   7.  
Schukraft Conradt Nr.3 5.   1.         6.  
Mugele Mattheus Nr.4 9.   2.     4.   7.  
Hedinger Heinrich Nr.5 1.   1.         3  
Jörg Michael Witwe Nr.6                  
Binhammer Johann Nr.9 3.   1.         4.  
Weber Johann Webermeister Nr.10a ??               3.  
Schumacher Bernhardt Nr.10b ??               3.  
Jörg Friedrich Nr.51 4.   1.         4.  
Zorn Christina Nr.13             4.  
Utz Jacob Nr.12 6.         4. 5. 7.  
Wieland Friedrich ????       2.       4.  
Zürn Martin Nr. ???? 2.             6.  
Weiß Johann Nr.18 Hälfte 2.             4.  
Geist Peter Nr.18 Hälfte 4.   2.     3.   5.  
Sailer Peter Nr.15 Hälfte 2.             4.  
Weipert Georg Nr.19 7. 4. 1.     3.   10.  
Schanzenbach Friedrich Nr.21 4.   2.     5.   6.  
Gerbig Leonhardt Nr.21B 7.   1.         5.  
Zorn Peter Witwe Nr.22 11   2.     4.   7.  
Atz Franz Nr.23 5.         3.   8.  
Bort Michael Nr.25 10.   2.         12.  
Frank Peter jun. Nr.26 8.   2.     3.   8.  
Schluchter Georg Nr.27 4.   1.         5.  
Zentler Michael Nr.29 8.   2.         5. 2.
Gebhardt Christoph Nr.30 Hälfte 2.     4.       4.  
Lay Schultheiß Nr.31 4.   1.         6.  
Kern Friedrich Nr.33 3.   1.         5.  
Schanzenbach Michael Nr.34 2.   1.     4.   4  
Carle Lindenwirth Nr.69 12. 5. 3.   5.     10. 2.
Mezger Christian Nr.36 Hälfte 9.   2.         7. 1.
Ilg Michael Nr.36 Hälfte 7.   2.         6.  
Käppler Johann Nr.39 26.   6.   8. 6. 10. 17. 3. +(Farren)
Frank Peter b. Th. Nr.40 5.   2.         10.  
Feinauer Georg Nr.43 3.   1.         5.  
Hägele Carl Nr.45 3.             5.  
Messer Johann Nr.46       3.       1.  
Bühner Philipp Nr.47 2.   1.         9.  
Görtz Christian Nr.48 5.   1.     7.   7.  
Mugele Ludwig Nr.49 10.   2.     4.   9.  
Döllbar Georg Nr.52 5.   2.     1.   6.  
Roth Michael Witwe Nr.53 8.   2. 1.   5.   8.  
Gebhardt Johann Nr.54 Hälfte 2.             4.  
Hofmann Georg Nr.54 Hälfte 4.         4.   6.  
Hörger Anton Nr.55 10. 3. 2.     5. 5. 8. 2.
Spengler Anton Nr.59 2.             4.  
Glaser Georg Nr.58 Hälfte 1.             3.  
Ahles Michael Nr.58 Hälfte               4.  
Zöller Ludwig Witwe Nr.56 14.   2.     7. 7. 7. 2.
Wenninger Joseph Nr.57 9.   2.       1. 5.  
Kipf Michael Nr.61 4.   1.         5.  
Bort Adam Nr.60 10. 2. 2. 1.   6.   8.  
Haußler Johann Nr.62 8.   4.   5.     6.  
Frank Johann Nr.64 8. 1. 1.         6. 1.
Dahler Christian Nr.63 2.         2.   5.  
Ziegler Friedrich Nr.65 6.   1.   1.     6.  
Carle Leonhardt Nr.15 Hälfte ?? 2.   1.         6.  
SUMME   306 200 67 11 24 87 28 349 13

Viehstand 1865

Der Oberamtsbeschreibung „Öhringen“ von 1865 war auch eine Karte mit dem Titel "Einwohner, Gebäude und Viehstand“ beigelegt.
In der Tabelle unten ist der Teil "Viehstand" für Verrenberg 1865 in schwarz dargestellt. Zum Vergleich darunter die Zahlen anderer Jahre in Rot.


Viehstand 1865

  Pferde Rindvieh Schafe Schweine Ziegen und Böcke Bienenstöcke Auf 100 Menschen kommen Auf 100 Mrg. Fläche treffend
  von 3 Jahren und darüber unter 2 Jahren Ochsen und Stiere Kühe Schmalvieh und Kälber spanische Schafe Bastarb Schafe 1858 Land Schafe Pferde Stück Rindvieh Pferde Stück Rindvieh
1820 15 307          -   - 
1858 13 306 200 67 11 24  -   - 
1862 19 252  -  21  -   - 
1865 15 4 21 112 119 - 163 1 76 5 21 4,5 59,3 1,4 19,1
1895 20 255 206 90 21  -   -   - 
1907 16 322  -  222 19 79  -   - 
1933 38 403  -  271 11  -   -   - 
1939 30 405  -  263 19 81  -   - 
1950 36 371  -  272 22 63  -   - 
1960 17 441  -  432 9 43  -   - 
1982 43 171  -  1271  -  105  -   - 
 

Gänse, Hühner und Tauben



Ganz offensichtlich gab es vor 1865 einen Gänsehirten im Ort.
Statt für das Jahr 1865 einen neuen zu bestellen, überlegt man zuerst beim Armenhaus (Haus 13) einen Platz anzulegen, in dem die Gänse im Sommer eingesperrt werden können.
Es wird dann eine Übereinkunft mit dem Besitzer des Haus Nr12, Joh. Georg Frank getroffen, "einen Plaz in seinem Garten hinter seinem Hauß" als Gäsnegarten einzurichten.

An Stelle der Häuser Nr.12 und 13 befindet sich heute der Dorfplatz.

Aus dem "Befehlbuch"; es wird empfohlen einen Gänsegarten anzulegen - 1835
Im "Befehlbuch für das Schultheißenamt Verrenberg" findet sich am 9.Februar 1835 folgendes:
Zu ab..tung der Manchfachen Beschetigungen welche beim freien Weiden der Gänße durch diese Thiere ihn den Gärten und Fältern angerichtet werden ist die Anlegung abgesonderter und umzäunten Plätzen auf dem freien Feld mit Waßer Behältern sogenante Gänßegärten worin die Gänße im Sommer den Tag über Einspert werden sehr zweckmäsig und es sind beinahe in allen Gemeinden des Oberamts Brakenheim solge Gänße Gärten mit Erfolgt angelegt worden.
In dem man das Schultheißen Amt hierauf merksam macht wird demselben die Nachahmung einer solgen einrichtung Empfohlen


Der Feldschütz muss sich auch um die Gänse kümmern - 1843
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.April 1843 findet sich folgendes:
... die ganze Strafe von dem Strafbaren, der gestohlen hat, oder Schaden verübte. Und wegen der Gänsen hat, wegen der Aufsicht vom Stük wan ehr sie nach Hause treibt 4x das 1te mall, zum 2ten mal 6x und 3ten mall 12x ainzusprechen und wann eine fremde Persohn einen verbotenen Weg geht, so hat ehr 12x anzusprechen

Im Vorwort des Verrenberger Güterbuchs von 1858 ist der Tierbestand im Ort aufgelistet
Stichtag für die Zählung war der 01.07.1858:
-   87 Stück Gänse
-   28 Stück Enten
- 349 Stück Hühner


Feldschütz Kipf zeigt einige Vergehen an - 1860
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 2.Januar 1860 findet sich folgendes:
2. Nach der Anzeige des Feldschütz Kipf hat derselbe 16 Stück Gänse in den Gärten welche Schaden gelaufen sind angetroffen. Die Gänse haben und zwar dem Christian M. 15 Stück und dem Peter F. 1 Stück gehört. Beide wurden hierüber verständigt. M. gibt an es ist richtig daß meine Gänse in den Gärten gewesen sind. F. gibt an ich kann nicht bestreiten daß eine von meinen Gänsen auch dabei gewesen war. M. muss 15x, F. 3x strafe bezahlen.


Christian Metzger klagt gegen Michael Schanzenbach - 1860
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 13.September 1860 folgendes:
Heute erscheint Christian Mezger von hier und trägt vor
Ich besize auf der hiesigen Markung Distrikt Fluhrwiesen neben dem Fiznalweg welcher in das Flurfeld führt ungefähr 1.Morgen Wiesen.
Auf dieser Wiese laufen immer dem Michael Schanzenbach seine Hühner und oft auch seine Gänse herum und richten nicht nur Schaden an sondern vertretten mir das Gras daß ich nicht wohl im Stande bin solches abzumähen ebenfalls besize ich einen Aker im Gassenfeld wo aber dessen Hühner und Gänse alle alle Jahr ähnlichen Schaden anrichten.
Ich trage darauf auf Unrechtskosten an daß ein Augenschein von meiner Wiese genommen und dem Schanzenbach untersagt werde daß er seine Hühner und Gänse anschaffen und späterhin weil sich seine Wohnung ganz ausser dem hiesigen Orte befindet keine mehr halten darf.
Der Beklagte wurde über vorstehendes vernommen gibt an
Ich gebe nicht zu daß meine gänse in dem Kläger seiner Wiesen gewesen sind, und meine Hühner kann ich nicht zum Hirten treiben weil kein Hühnerhirte aufgestellt ist es könnte wohl sein daß meine Hühner manchmal hierauf laufen. Ich gebe aber nicht zu daß ich deshalb meine Flügelgeziefer abschaff und wenn der Kläger eine Einsicht verlangt so steht es im frei auf seine Kosten eine Expetiren zu lassen
Es wurde ein Sühneversuch vorgenommen welcher aber fehlschlug
Kläger bittet hiermit um eine Einsicht
Auf obige Bitte wurde Gemeinderath Hörger und Mugele beauftragt sich auf des Kl. Grundstück zu begeben und Einsicht von der Sache zu nehmen.
Die Beauftragten erschienen da hier nach der Einsichtnahme und geben an
Dem Kl. hier Grundstück ist von dem Flügelgeziefer ob es Hühner oder Gänse gethan haben wissen wir nicht betreudent zertretten den Schaden welche dieses an dem Oehmdgras verursacht schäzen wir zu 1.Ar Oehmd und pro Centr. zu 1f. weiter können wir nichts angeben


Es soll wieder ein Gänsehirte bestellt werden - 1865
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 20.April 1865 findet sich folgendes:
Da die Zeit herannaht daß für die hiesige Gemeinde wieder ein Gänsehirt zu bestellen wäre, so ist nach mehrfachen Erfahrungen der Antrag gestellt worden statt einem Gänsehirten zu doch einen Gänsegarten zu errichten, über diesen Antrag hat man die Bürgerlichen Collegien in Berathung gezogen ob sie es für gut erachten ein Garten anzulegen.
Die Collegien haben nach längerer Berathung in Betracht gezogen, und
Beschlossen
einen Gänsegarten in das sich neben dem Armenhaus befindlichen Sommergärtlein anzulegen
. Da sich dieser Plaz mitten im Ort befindet und mit Wasser versehen ist, die Umgebung des Gartens soll mit Hölzernen Stöken und Schwarten versehen werden


Feldschütz Sailer zeigt einige Vergehen an - 1867
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 3.September 1867 findet sich folgendes:
Nach einer Anzeige des Feldschüzen hat der selbe 4 Gänse die dem Johann Z. gehörig im Schadenlaufen angetroffen. Johann Z. auf obriges vernommen gibt an ich kann weiter nichts in der Sache angeben, bestreiten kann ich nichts. Beschluss: Dem Z. in eine Strafe von je 15x zusammen auf 4 Stük 1fl. zu verfällen


Der "Gänsegarten" wird für die Jahre 1866 - 1872 eingerichtet
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 16.April 1866 findet sich folgendes:
Bei obiger Verhandlung wurde noch ... in Berathung gezogen wie und auf welche Weise die Gänse diesen Sommer über zum Aufenthalt untergebracht werden sollen. Man hat im vorigen Jahr mit dem Joh. Georg Frank eine Übereinkunft getroffen daß derselbe einen Plaz in seinem Garten hinter seinem Hauß dazu in .... lassen wolle wenn er das neben ihm an seiner Scheuer befindlichen der Gemeinde gehöriges Sommergärtlein dafür in Nuzniesung bekommt.
Hierauf hat man mit dem Joh. Georg Frank heuteeine Übereinkunft getroffen daß die Gemeinde neben erwähnten Platz des Frank vom 16.April 1866 bis 1872 also auf 6 Jahre zu einem Gänsegarten verwenden darf. Dagegen hat Frank das der Gemeinde gehörige Gärtlein neben dem Armenhaus für sich zu nach Belieben zu verwenden.
Der angrenzende Nachbar Wilhelm Messer als Nebenlieger des Gartens hat gegen obige Übereinkunft nichts einzuwenden.

>Karte des Gänsegarten in Verrenberg; 1865 Haus Nr. 12 in Verrenberg - 2005
Der neue Dorfplatz an der Stelle des Haus Nr. 12 in Verrenberg; 2006
Bild rechts oben: das Haus Nr.12 des Johann Georg Frank   Bild rechts unten: Der heutige Dorfplatz, der hier entstanden ist.


Wie es scheint, wurde der Gänsegarten nach 1872 nicht weiter betrieben
Strafe für frei umherlaufende Gänse - 1877
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.Mai 1877 findet sich folgendes:
Bei gegenwärtiger Frühlingszeit kommt es häufig vor, dass die Gänse in den Gärten und dem Ort nahe liegenden Wiesen herumlaufen und Schaden anrichten es wird deßhalb
Beschlossen
im Ort öffentl. bekannt machen zu lassen daß die Besitzer derjenigen Gänse welche in Gärten Wiesen Länder oder Äker getroffen werden um 1.M. gestraft werden sollen


Nachtrag links:
Nebiger Beschluß wurde am 8.Mai 1878 auch auf das Jahr 1878 ausgedehnt vom GeRath


Strafe für frei umherlaufende Gänse - 1879
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.Mai 1879 findet sich folgendes:
Um dem gegenwärtig herschenden Unfug der Gänse in Gärten und dem Ort nahe liegenden Wiesen zu begegnen wird
Beschlossen
Im Ort bekannt machen zu lassen, daß die Gänse einzusperren seyen, zuwiederhandeln der Gänsebesitzer deren Gänse in Gärten oder Wiesen angetroffen werden für je 1.Gans mit 50d jedoch nicht under 1.M zu bestrafen.
Es soll jedoch ein Gänsegarten in dem neben dem Armenhaus sich befindlichen Gärtchen eingerichtet werden wodurch jedem Gänsebesitzer gelegenheit geboten wird die Gänse einzusperren


Der Gemeindegänsegarten soll wieder hergerichtet werden - 1880
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 03.Mai 1880 findet sich folgendes:
Der Gemeindegänsegarten bei dem Armenhaus soll wieder durch Johann Lay hier hergerichtet werden.
Da die Gänse in den Gemeinderatsprotokolle erst 1888 wieder erwähnt werden, ist zu vermuten, dass diese Absichtserklärung auch umgesetzt wurde.


Die Tauben müssen über die Zeit der Rapsernte eingesperrt werden - 1882
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.Juli 1882 findet sich folgendes:
Gemäß der Kl. Oberamtl. Aufforderung vom 29.Juni d.J. Hohl. Bote No.78 S.229 wird bei der gegenwärtigen Raps Erndte
festgesetzt
daß die Tauben von heute an bis zum 16.Juli d.J. eingespert zu halten sind. Übertrettungen sind nach Art.34 des Polizeistrafgesetzes zu bestrafen
Da es sich um eine Aufforderung durch das Oberamt handelt, erklärt sich auch der Eintrag im Gemeinderatsprotokoll.
Es stellt sich aber die Frage, ob es in der Vergangenheit bereits ähnliche Anordnungen gab, die eben nicht schriftlich festgehalten wurden.


Die Tauben müssen über die Zeit der Hanfsamen Saat eingesperrt werden - 1883
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.Mai 1883 findet sich folgendes:
Da nun die Zeit der Hanfsamen Saat herangekommen ist und die Tauben hierin großen Schaden verursachen so wird
Beschlossen:
Im Ort öffentlich bekannt machen zu laßen daß die Tauben vom nächsten Dienstag den 15ten Mai d.J. an 14.Tage soweit bis 29ten Mai d.J. eingesperrt zu halten sind


Die Tauben müssen über die Zeit der Rapsernte eingesperrt werden, sonst werden sie vom Flugschütz abgeschossen - 1887
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 05.Juli 1887 findet sich folgendes:
Da man schon mehrere Jahre wargenommen hat, daß die Tauben zur Rabsernde großen Schaden anrichten und da es vorgekommen ist, daß die Taubenbesitzer ungeachtet dessen daß sie zum Einsprerren ihrer Tauben aufgefordert und mit Strafe bedroht worden sind. Doch solche haben fliegen lassen, da hingegen schwer eine Kontrolle auszuüben ist und da bei der dießjährigen Ernde bei der gegenwärtig herschenden Dürre die Tauben noch mehr Schaden anrichten können wie sonst wird
Beschlossen
1. von morgenden Mittwoch den 6.Juli d.J. an einen flugschützen in der Persohn des Friedrich Binhammer von Schwöllbronn als Jagdtheilhaber der hies. Gemeindejagd welcher sich hiezu erboten hat, aufzustellen, welcher befugt ist neben der gesetzl. Strafe die Tauben welcher er auf hiesiger Markung trifft zu schüßen, auf Grund der Zuläßigerklärung des Minist. des Innern Minist.Amtsbl. vom 1875. S. 360
2. Ein Schußgeld wird nicht bezahlt dagegen werden etwaige geschoßene Tauben dem Flugschützen überlaßen
3. Dieß im Ort öffentlich bekannt machen zu lassen.


Die Tauben müssen über die Saatzeit eingesperrt werden, sonst werden sie vom Flugschütz abgeschossen - 1887
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 14.Oktober 1887 findet sich folgendes:
Auf eingelaufene Beschwerde wegen dem fliegen laßen der Tauben wird das Einsperren der Tauben über die jetzt im Gang befindliche Saatzeit von heute an 14.Tagen lang eingesperrt zu halten verfügt und dem Flugschützen den gleichen Auftrag zu ertheilen wie am 5ten Juli d.J. oben bl.166b


Die Tauben müssen über die Saatzeit eingesperrt werden, sonst werden sie vom Flugschütz abgeschossen - 1888
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Juli 1888 findet sich folgendes:
wurde der Jagdpächter Fr. Binhammer von Schwöllbronn als Flugschütz über die Zeit der Rabsernde auf hiesiger Markung aufgestellt, das Fliegen laßen der Tauben über diese Zeit ist bei Strafe untersagt was durch Ausschellen im Ort öffentl. Bekannt gemacht worden ist.


Ruggericht - 1888
Im Ruggericht von 1888 Fol.130 steht:
"§.10. No. 112 vom 20.August 1887 wegen Schadenlaufenlassens von Gänsen 2M ist, da im Ortspolizeistatus hinsichtlich des Ganzgeflügels noch nicht besteht, ungesezlich, daher ungültig wie oben."
[Nachtrag links] Wird künftig beachtet werden." [Ende Nachtrag links]


Neues Ortspolizei Statut - 1888
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.August 1888 findet sich folgendes:
Die durch das Schadenlaufen der Gänse und durch Feldtauben herbeigeführten Mißstände haben zur aufstellung folgender Ortspolizei Status über das Hausgeflügel Anlaß gegeben.
1) Die Gänse und Enten sind über Sommer von dem Tag an welchen der Gemeinderat im Frühjahr alljährlich festsetzen wird, je nachdem die Vegetation vorgeschritten sein wird bis zum Tage Simon und Juda (28.Oktober) eingesperrt zu halten. Die Zeit des Beginns ist 3.Tage vorher öffentl. bekannt zu machen. Wer innerhalb des in Ziff. 1. festgesetzten Zeiträumen Gänse oder Enten in Gärten Wiesen oder angeb.... Feldern laufen läßt, wird auf Grund des Art. 34 ziff.1. des Polizeistrafgesetzes mit Geldstrafe bis zu 9. Mark bestraft
2) Diejenigen Bewohner, welche in der Nähe von Äkern oder Weinbergen wohnen, haben ihre Hühner zur Zeit der Fruchtreife beziehungsweise Traubenreife eingesperrt zu halten, der Tag des Beginns und dessen Ende wird vom Gemeinderat festgesetzt und werden die betreffenden Hühnerbesitzer Tags vor dem Beginn des Einsperrens durch den Amtsdiener in Kentniß gesetzt.
3) Die Feldtauben sind über die Frühjahrssaat, Hanfsamensaat, Rebsernte, Fruchternte und über die S..jahrssaat je 14 Tage lang einzusperren, die Zeit des Beginns und Ende des Einsperren wird vom Gemeinderat festgesetzt und im Ort durch ausschellen öffentl. bekannt gemacht. Übertretungen der in Ziff. 2. und 3. enthaltenen Vorschriften werden nach Art. 34 Ziff. 1. des Polizeistrafges. bestraft.
4. Vorstehendes Ortspolizei Statut zur Prüfung und Vollziehbarkeutserklärung d. Kl. Oberamt durch Protokollauszug ergebenst vorzulegen


Nachtrag links:
Den in nebigen Ortspolz. Statut Zif. 1. gemachten Abänderungen wie solche das Kl. Oberamts angeordnet hat, wird hiemit die Zustimmung gegeben.
den 7.Septbr. 1888



Gänse und Enten sind eingesperrt zu halten - 1889
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.April 1889 findet sich folgendes:
Die Gänse und Enten sind von Samstag den 27.April d.J. an Gemäß Zif.1.des Ortsstatuts eingesperrt zu halten.

Die Taubenbesitzer werden ernstlich verwarnt - 1889
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 08.Juli 1889 heist es:
Es ist zur Anzeige gekommen, daß das Verbot zum fliegen laßen der Feldtauben gemäß des Ortspolizeistatuts vom 22ten April 1888 GemRathP iV Bl.181 trotz der am 8ten Juli d.J. erlaßenen öffentlichen Bekanntmachung von mehreren Taubenbesitzer von hier nicht befolgt worden ist bei der gegenwärtigen Rabsernte, es wurde deßhalb durch den Amtsdiener heute ein Taubenschlagfisidation vorgenommen und wurde bei nachstehenden Taubenbesitzer die Taubenschläge offen angetroffen.
Dieselben werden für diesmal ernstlich gewarnt mit dem Bemerken, daß wenn die Taubenschläge wiederholt offen angetroffen werden innerhalb der geschloßenen Zeit, eine um so empfindlichere Strafe zu Theil werden wird.
Die Eröffnung an die Taubenbesitzer
P Schanzenbach
Peter Frank Benz
Michael Bort
Friedr. Haußler
Johann Heinrich
Karl Nagel


Gänse und Enten sind eingesperrt zu halten - 1892
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.April 1892 findet sich folgendes:
Gemäß Ortsstatut über Schädigungen des Hausgeflügels am 22.August 1888 Zif1. oben bl.181 wird
Beschlossen:
daß die Gänse und Enten vom kommenden Dienstag den 28.April d.J. an eingesperrt zu halten sind und dies heute im Ort öffentl. bekannt machen zu laßen.


Tauben sind über die Rapsernte eingesperrt zu halten - 1894
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.Juni 1894 findet sich folgendes:
Die Tauben sind von heute an über die Rabsernde 14 Tage lang eingesperrt zu halten und soll überdieß Friedrich Binhammer von Schwöllbronn als Fluchschütz aufgestellt werden.


Tauben sind eingesperrt zu halten - 1895
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.April 1895 findet sich folgendes:
Die Tauben sind vom 16. d.M. an 8 Tage lang eingesperrt zu halten.


Tauben sind eingesperrt zu halten, sie werden sonst vom Flugschütz abgeschossen - 1895
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.Juli 1895 findet sich folgendes:
Über die Rebserte welche gegenwärtig im gang ist, sind die Tauben 14 Tage lang eingesperrt zu halten und ist überdieß ein Flugschütz aufzustellen welcher die zuwiederhandlung durch Wegschießen der Tauben zum Einsperren veranlaßt und den Rebs Eigenthümer vor Schaden schützt.
Als Flugschütz wird heute aufgestellt Johann Bort ledig 28 Jahre alt v. hier welchem die Legitemation hiezu ertheilt wird.


Gänse sind eingesperrt zu halten - 1896
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.April 1896 findet sich folgendes:
Die Gänse sind von jetzt an, Gemäß des Ortspolizeistatus über das Hausgeflügel vom 22.August 1888 Zif 1. ob. S.181 über Sommer eingesperrt zu halten was sofort im Ort durch ausschellen öffentl. Bekannt gemacht wird.


Gänse sind eingesperrt zu halten - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.April 1898 findet sich folgendes:
Die Gänse sind von jetzt an über Sommer eingesperrt zu halten was durch Ausschellen im Ort öffentlich bekannt gemacht wird.


Tauben sind über die Rapsernte eingesperrt zu halten - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 05.Juli 1898 findet sich folgendes:
Über die Zeit der Rapsernte sollen die Tauben eingespert gehalten werden
und dem Jagdpächter H. Reichert in Unterrohrn aufgegeben die noch Freifliegenden wegschießen um die Rapseigentümer vor Schaden bewahren.


Gänse sind eingesperrt zu halten - 1905
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 27.April 1905 findet sich folgendes:
Gemäß Ortsstatut über Schädigung des Hausgeflügels vom 22.August 1888 Zif1. BIIII bl.181 wird
Beschlossen:
daß die Gänse eingesperrt zu halten sind und öffentlich bekannt zu machen ist


Saat Krähen sollen bekämpft werden - 1922
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.Januar 1922 findet sich folgendes:
Laut Erlaß des Oberamts vom 15.Nov 1921 soll zur Vertilgung der Saat Krähen welche zur Zeit sehr stark auftreten u erheblichen Schaden an den Getreidefeldern anrichten die Verwendung von Phosross.. Angewendet werden
Beschluß
einen Versuch damit zu machen u sofort 2 Dosen dieser Vertilgungsmittel zu bestellen das Ergebnis bis 15.Febr. dem Oberamt mitzuteilen


Ein Feld und Obstschützer soll u.a. darauf achten, dass die Gänse eingesperrt sind - 1924
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.August 1924 findet sich folgendes:
Nachdem im letzten Jahr immer Klagen einlaufen daß der Aufforderung die gänze einzusperren nicht folge geleistet wird soll nun ein feld u Obsthüter aufgestellt werden, nach vorausgegangener öffentl. Bekanntmachung durch den Amts Diener in hiesiger Gemeinde hat sich Johann Rupp hier gemeldet mit einer Lohnforderung von täglich 2M nebst Krankengeld
Beschluß
Dem Johann Rupp als Feld bezw. Weinberghüter mit einem Taglohn von 2M nebst Krankengeld anzustellen, die Hut hat sofort zu beginnen u fortzuführen bis zur beendigung der Obst bezw der Weinernte


Die Gänse sollen Abends 7 Uhr frei gelassen werden - 1924
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.August 1924 findet sich folgendes:
Nachdem die Gänze den ganzen Tag eingesperrt sind, wird der Antrag gestellt daß die Gänze abends 7 Uhr frei zu lassen sind, werden diese auf fremden Eigentum angetroffen ist der Besitzer strafbar


Der Polizeidiener soll auch ein Auge auf die Gänse haben - 1928
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Mai 1928 findet sich folgendes:
Nachdem schon des öfteren die Aufstellung eines Feldschützen beantragt wurde durch öffentliche Bekanntmachung u Aufforderung in der Gemeinde stets erfolglos blieb wird
Beschlossen
Den Amts u Polizeidiener der ohne dies verpflichtet ist über Ruhe u Ordnung u sonst Vorkommnissen in der Gemeinde Sorge zu tragen, die Beaufsichtigung über das freilaufen der Gänze auf fremden Eigentum "im Ortsetter" zu übernehmen u event. nichtfolgende Besitzer von Gänzen zur Anzeige zu bringen damit sie zur Strafe herangezogen werden können (ebenso Ziegeuner)

Bei einer statistischen Momentaufnahme für das Jahr 1933 wurde diverses gezählt
1295 Geflügel


 

Feldmäuse



Wie können die Feldmäuse am besten bekämpft werden - 1884
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 05.September 1884 findet sich folgendes:
Gemäß der Aufforderung des Kl. Oberamts vom 1ten d.M. Hohl. Bote No. 106
Vertilgung der Feldmäuse betref. sollen zunächst erkundigungen eingezogen werden auf welche Weise die Vertilgung dersel. am vortheilhaftesten geschehen kann, sonach soll das wirksamste Mittel zur Vertilgung derselben angwendet werden.

Zur Bekämpfung der Feldmäuse sollen Phosphorpillen beschafft werden - 1884
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.September 1884 findet sich folgendes:
Nachdem man Gemäß der Beratung oben bl. 183 die Ueberzeigung gewonnen hat, daß zur Vertilgung der Feldmäuse die Phosphorbillen das beste und wirksamste Mittel ist wird
Beschlossen
1. In der Hirschapotheke Lutz u Erbe in Oehringen einen Centner Phosphorbillen für den offerirten Preis von 40M auf Gemeindekosten anzukaufen.
2. Dem Gemeindepfleger Mugele dieselben in Verwahrung zu geben welcher die Vertheilung an die Güterbesitzer zu sofortiger Verwendung und nur an erwachsene zuverläßige Persohnen besorgen wird.
3. Der Orts Polizeidiener Weiß dahier mit der Beaufsichtigung der richtigen und vorsichtigen Verlegung der Billen zu beauftragen und
4. Dem Kl. Oberamt durch Protokollauszug hievon Anzeige zu machen.
Um 1882 brachte Hermann Ilgen ein neuartiges Ratten- und Mäusegift auf den Markt, die Phosphorpille, die er weltweit erfolgreich verkaufen konnte.

Zur Bekämpfung der Feldmäuse soll Giftweizen beschafft werden - 1892
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 26.August 1892 findet sich folgendes:
Da in hiesiger Gemeinde Markung die Mäuse in den Feldgütern sehr überhand genommen haben, soll auch hier wie schon verschiedenen andern Gemeinden, auf Vertilgung derselben hingewirkt werden behufs dessen wird
Beschlossen
Bei Hirschapotheker Lutz in Oehringen vorerst 1/2 Centner vergifteten Weizen auf Gemeindekosten zu bestellen und denselben an die einzelnen Güterbesitzer zur Verwendung zu vertheilen

Der Giftweizen (Strychnin) soll an Grundbesitzer abgegeben werden - 1892
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.September 1892 findet sich folgendes:
Nachdem mittelst Genehmigung des Kl. Oberamts von der Hirschapotheke in Oehringen 1/2 Centner mit Strychnin vergifteter Weizen auf Gemeindekosten zur Vertilgung der Feldmäuse angeschaft worden ist, wird
Beschlossen
Den Weizen an die einzelnen Grundbesitzer aber nur an zuverläßige Persohnen nicht unter 18. Jahren, heute Mittag 1. Uhr zur Vertheilung zu bringen und unter Aufsicht des PÜolizeidieners und Feldschützen Görtz verwenden zu lassen.
Bei der Vertheilung ist der Erlaß des Kl. Oberamts vom 22ten d.M. verwendung und vorsichtsmaßregeln der Giftmittel betreffend zu verlesen

Zur Bekämpfung der Feldmäuse soll Giftweizen beschafft werden - 1895
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.September 1895 findet sich folgendes:
In anbetracht der in diesem Jahr so häufig auftrettenden und über handnehmenden Feldmäuse wird
Beschlossen
1) Zur Vertilgung derselben ca. 1. Centner mit Strichnin vergifteten Weizen in anwendung zu bringen, und nach dem Offert der beiden Apotheken pro Centner 40M auf Gemeindekosten zu bestellen und
2) An die Güterbesitzer unentgeltlich auszutheilen und
3) Das Kl. Oberamt um Genehmigung hiezu zu bitten


Nachtrag links:
Das Kl. Oberamt hat am 12.Septr die Genehmigung unter Vorschriften für Vorsichtsmaßregeln hiezu ertheilt und wurde von den beiden Oehringer Apotheken je 1/2 Centner bestellt.

Zur Bekämpfung der Feldmäuse soll Giftweizen beschafft werden - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.April 1898 findet sich folgendes:
Da sich die Feldmäuse in verherender Zahl vermehren, wird beschlossen 1/2 Ctr. Giftweizen anzuschaffen und die Gemeindepflege zur Zahlung anzuweisen

Zur Bekämpfung der Feldmäuse sollen auch Mäusebohrer eingesetzt werden - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.November 1898 findet sich folgendes:
In anbetracht der in diesem Jahr so zahlreich aufzutrettenden Feldmäuse wird
Beschlossen
1) Die Mäusebohrer welche in der Gemeinde vorhanden sind, frei zur Verfügung zu stellen und
2) Die Grundbesitzer aufzufordern mittelst derselben die Mäuse zu vertilgen
Mit dem Mäusebohrer wurden, wo es der Boden erlaubte, Löcher von 12 bis 18cm Durchmesser etwa 60cm tief in die Erde gebohrt.
Die hineinfallenden Mäuse dachten scheinbar nicht daran, Fluchtröhren zu graben, sondern bekämpften sich gegenseitig.

Feldmäuse sollen gegen Belohnung gefangen werden - 1899
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.September 1899 findet sich folgendes:
Da die Feldmäuße im verherender Zahl auftretten und großen Schaden an Kleeäkern und Kartofel anrichten wird
Beschlossen
Dieselbe fangen zu lassen und für das 100. Mäuße 40 Pfennig zu bezahlen.
Die Gemeindemäußbohrer unentgeltlich dazu abzugeben

Zur Bekämpfung der Feldmäuse soll Giftweizen beschafft werden - 1902
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.September 1902 findet sich folgendes:
Da auf hiesiger Markung die Feldmäuse in größerer Zahl auftretten und in Zukunft Schaden auf dem Feld verursachen könnten wird
Beschlossen
auf Kosten der Gemeinde Giftwaizen nach Bedarf anzuschaffen und an die Grundbesitzer abzugeben

Zur Bekämpfung der Feldmäuse soll Giftweizen beschafft werden - 1907
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.Oktober 1907 findet sich folgendes:
Da sich die Feldmäuse immer noch vermehren und das Vertilgen mittelst Mäusebohrer nicht hinreichend erscheint, wird
Beschlossen
1. Zur Vertilgung derselben Giftweizen aus der Hirschapotheke Oehringen auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen
2. An die Güterbesitzer zur Verwendung zu verteilen
3. Das Kgl. Oberamt um Genehmigung hiezu zu bitten

Zur Bekämpfung der Feldmäuse soll Giftweizen beschafft werden - 1910
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.September 1910 findet sich folgendes:
Da sich auf der hies. Markung die Feldmäuse massenhaft vermehren, und voraussichtlich an Klee und Späthjahrsaat Schaden verursachen, wird
Beschlossen
Von der Gemeinde vergifteten Strychin Waizen welcher von der Hirsch Apotheke das Pfund zu 47d zu erhalten ist, soviel wie nötig anzukaufen, und an die Grundbesitzer das Pfund zu 25d abzugeben

Zur Bekämpfung der Feldmäuse soll Gift beschafft werden - 1918
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.Oktober 1918 findet sich folgendes:
Indem das massenhafte Auftreten der Feldmäuse dieses Spätjahr in hiesiger Gemeindemarkung vorauszusehen ist von welchen die Fluren an Saatfelder Kleeäker u.s.w. durch Schaden bedroht sind wird
Beschlossen
Die Bekämpfung der Feldmäuse planmäßig auf hiesiger Gemeindemarkung wo dies notwendig erscheint durchzuführen, als Bekämpfungsmittel sollen angewendet werden
1) Giftweizen wie solcher zu erhalten ist
2) Das von der Firma Erhard & … Stuttgart empfohlene Vertilgungsmittel Bacillius Erucks, das selbe auf hiesiger Markung wo es notwendig erscheint gleichmässig zu verteilen

Zur Bekämpfung der Feldmäuse soll Gift beschafft werden - 1930
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 29.August 1930 findet sich folgendes:
Zur Vertilgung der Feldmäuse soll je nach Bedarf Giftweizen angeschafft werden

 

Maikäfer



Maikäfer sollen gegen Belohnung gesammelt werden - 1878
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 22.April 1878 findet sich folgendes:
In Gemäßheit der Minist. Verfügung vom 25.März d.J. Minist. Amtsbl. S.70 und der OAmtlichen Bekanntmachung vom 15.April d.J. Hohl. Bot. N.46.
Maßregeln gegen die Maikäfer betref. wird die vorläufige Bestimmung getroffen, daß so bald sich auf hies. Markung größere Maßen der in diesem Jahr zu vermuthenten Mai Käfer einstellen, durch Schulkinder und Leute vom Armenhaus Mai Käfer sammeln zu lassen und für das Litter 2.d. zu bezahlen

Maikäfer sollen gegen Belohnung gesammelt werden - 1897
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.Mai 1897 findet sich folgendes:
Da sich auch auf hiesiger Markung in einzelnen Distrikten ein schadbringendes auftretten von Maikäfer wargenommen worden ist wird
Beschlossen
Eine Sammlung zu veranstalten und für 1Simmri gesammelten Maikäfer aus der Gemeindekassr 40d zu bezahlen

Maikäfer sollen gegen Belohnung gesammelt werden - 1898
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.April 1898 findet sich folgendes:
Auf Anordnung des K. Oberamts Hohl. Bote No.66 ist dafür zu sorgen daß die Maikäfer wenn sie in großer Zahl auftretten vertilgt werden.
Es wird daher
Beschlossen
Die Makäfer von Kindern und armen Leuten sammeln zu lassen und pro Ltr. 2 Pfennig aus der Gemeindekasse zu bezahlen

Maikäfer sollen gegen Belohnung gesammelt werden - 1906
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.Mai 1906 findet sich folgendes:
Da in gegenwärtiger Zeit der Maikäfer in großen Zahl vorhanden sind, und voraussichtlich an den Obstbäumen Schaden anrichten könnten wird
Beschlossen
Die Maikäfer von den Schulkindern und armen Leuten sammeln zu lassen und pro Ltr. getöteter Maikäfer 3d aus der Gemeindekasse zu bezahlen

Maikäfer sollen gegen Belohnung gesammelt werden - 1908
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.April 1908 findet sich folgendes:
Für den Fall daß Maikäfer heuer in stärkerem Maße auftretten wird heute
Beschlossen
eine allgemeine Sammlung in der Gemeinde zu veranstalten, mit Abnahme der pro Simri täglich nach vorgängiger Bekanntmachung abzuliefernden Maikäfer den Gemeindepfleger zu beauftragen, und pro Simri 60d aus der Gemeindekasse zu vergüten

Maßregeln gegen Maikäferschaden - 1919
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 13.Mai 1919 heist es:
Sonderabdruck aus dem Staatsanzeiger für Württenberg No.96 vom 2.Mai 1919
Betreff
Erlaß des Ernährungsministeriums an die Gemeindebehörden über Maßregeln gegen Maikäferschaden wurde Kentnis genommen u ortsüblich Bekannt gemacht

 

Wespen



Wespen sollen gegen Belohnung gesammelt werden - 1858
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.August 1858 findet sich folgendes:
Nach einer Aufforderung des K.Oberamts Oehringen im Amtsblt. No 58. vom 17.August 1858 behufs zur Vertilgung der Wespennester sollen passende Prämien ausgesezt werden. Beide Collegien erklären hiemit daß sie diese Anordnung für Zweckmäßig halten, hiermit wurde einstimmig
Beschlossen
Prämien auszusezen und zwar für ein Nest welches auf dem Feld aufgesucht und vertilgt und der Gemeindepflege übergeben wird je nach Umfang der Größe 6 bis 9x, von einem Nest von Gebäude 3 bis 4x. von einem Schuppen gefangene Wespen 16x welchen Betrag die Gemeindekasse zu tragen und der Rechner zum ausbezahlen angewiesen und derselbe die Ausgabe in ein Verzeichniß aufnehmen solle.

Wespen sollen gegen Belohnung gesammelt werden - 1893
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.Juli 1893 findet sich folgendes:
Die in unserer Zeit sich in so großer Menge zeigenden Wespen sollen auf Anordnung des Kl. Oberamts vom 17.Juli d.J. Hohl. Bote No.86 vertilgt werden was auch in hiesiger Gemeinde ein Intereße das Obst und Weinbaus für nöthig gehalten wird und wird daher
Beschlossen:
für Sammlung und Vertilgung der Wespen welche an die Gemeindepflege abgeliefert werden aus der Gemeindekasse zu bezahlen:
1) für 1. Wespenwappen mit Brut 5d
2) für 1/2 Litter getötete Wespen 30d

Wespen sollen gegen Belohnung gesammelt werden - 1907
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.September 1907 findet sich folgendes:
Da in neuster Zeit sich in so großer Zahl zeigenden Wespen sollen nach Anordnung des K. Oberamts vom 6. d. M. Hohl Bote No. 210 vertilgt werden was auch in hiesiger Gemeinde im Interesse des Obst und Weinbaues für nöthig gehalten wird, und wird daher
Beschlossen
für Sammlung und Vertilgung der Wespen welche an die Gemeindepflege abgeliefert werden aus der Gemeindekasse zu bezahlen
1. für 1/2 Litter getöteter Wespen 50d
2. für ein Wespennest mit Brut 30d

Wespen sollen gegen Belohnung gesammelt werden - 1918
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 11.September 1918 findet sich folgendes:
Indem sich in letzter Zeit die Wespen gar in sehr großer Zahl zeigen, soll nach Anordnung des K. Oberamts vom 9.Sept. Hohenloher Bote No.211 eine Vertilgung derselben vorgenommen werden was auch in hiesiger Gemeinde im Interesse des Obst und Weinbaues für nöthig gehalten wird. Es ist in Aussicht gestellt daß die Amtskörperschaft einen Teil der Unkostenübernimmt. Es wird daher
Beschlossen
für Sammlung und Vertilgung der Wespen welche an die Gemeindepflege abgeliefert werden zu bezahlen
1. für ein Nest mit Brut 1M
2. für ein halb Liter getötete Wespen 2M

Wespen sollen gegen Belohnung gesammelt werden - 1922
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.Januar 1922 findet sich folgendes:
Laut Erlaß des Oberamts vom 15.Nov 1921 soll zur Vertilgung der Saat Krähen welche zur Zeit sehr stark auftreten u erheblichen Schaden an den Getreidefeldern anrichten die Verwendung von Plosrossio.... angewendet werden
Beschluß
einen Versuch damit zu machen u sofort 2 Dosen dieser Vertilgungsmittel zu bestellen das Ergebnis bis 15.Febr. dem Oberamt mitzuteilen

Wespen sollen gegen Belohnung gesammelt werden - 1934
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.August 1934 findet sich folgendes:
Die Wespenplage nimmt zur Zeit sehr überhand es wird daher
Beschlossen
eine Aufforderung in der Gemeinde ergehen zu lassen daß für das Ausheben der Nester u Anlieferung von Brutwaben pro 50d bezahlt wird

 

Allerlei



Bekämpfen von Schädlingen - 1835
Im Verrenberger "Befehlbuch für das Schultheißen amt" vom 15.April 1835 findet sich folgendes:
Befehl
an das Schultheisen amt Vörrenberg
Schon das general Rescript vom 12ten Dcbr 1786 befiehlt das alle Unterthanen zu Frühlings und Herbstzeiten ihre Bäume und Heken von den Raupen und Raupen Nestern mit größter Sorgfalt säubern und diejenigen um 6f 30x gestraft werden sollen welche sich hierin nachläsig zeigen werden.
Es ist daher jetzt wo die Witterung die Reinigung der Bäume und Hecken von desen Schädl Raupen Neßtern zulasen mit allem Ernst und Eifer dieses Geschäft vorzunehmen. Da nur ein gemeinschaftliches zusammen wirken aller Baum Eigenthümer einen Uebel Vorbeigen kan wodurch die Bäume ruiniert und nicht blos für einem sondern für mehrere Jahre kränklich und unfruchtbahr gemacht werden.
So erwartet man das die Orts Vorsteher den Gärten und Baum Guts besizer aufmerksamkeit und Fleiß zu zu widmen zur Belohnung ueber die angemeßensten Mittel zur Vertilgung der Maierkäfer Larven und der Maikäfer dint das Werk von Prof Dr Pleininger das ja schon in vorigen Jahren an die Schultheißen Ämter versendet worden ist zweckdienlich mus es erscheinen, wen ... und fachkundige Männer mit der Untersuchung über die Art und den Grad des Volzugs der oben ertheilten anweisungen beauftragt würden.
Ueber den Erfolg der oben angewendeten Maaß Regeln ist auf den 1sten Juli d Jahr an das Königl Oberamt Oehringen bericht zu erstaten
Pfedelbach den 15ten April 1835


Das Vieh darf im Spätjahr nicht auf die Weide - 1844
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.September 1844 findet sich folgendes:
Es wird von dem Gemeinderath beschlosen auf das Spätjahr 1844 auch ferner hin daß gar kein Vieh auf die Weid getrieben werden darf, weil das Fuder zum einheimzen ist, und wird dieses bekannt gemacht.
und wenn dieses nicht befolgt wirdt von jedes Stik Vieh um 15x gestraft

Ruggericht - 1844
Im Ruggericht von 1844 Fol.52 steht:
Die Schweinezucht wird hier nicht betrieben, mit der Pferdezucht geben sich 3 bis 4 Einwohner ab und was die Viehzucht betrifft, so ist für die Nachzucht ein tüchtiger Farren, ein brauner Blaß von der Neckar Rasse, Angeschafft und da das Umhalten nicht mehr stattfindet, der Bürger Baltas Kaeppler als Farrenhalter aufgestellt, es wird hiebei
Rezessiert:
dass - da kein verschlossener Sprungplatz vorhanden ist - der Farrenhalter darauf streng zu sehen habe, dass keine Kinder während des Bespringens zusehen.


Ruggericht - 1863
Im Ruggericht von 1863 Fol.90 steht:
"Die Ortsbehörde wird verpflichtet die bestehende Vorschriften zur Vertilgung schädlicher Thiere wie Mäuse, Raupen, Maikäfer, Wespen p.p.vorkommenden Falls gehörig zu vollziehen, insbesondere alljährlich die Baumbesizer zur Säuberung der Bäume von Raupenstand angehalten."
Die Verordnung vom 7.Mai 1859 zum Schuz nüzlicher Vögel ist streng handzuhaben. Nach Angabe des Ortsvorstehers ist in der Gemeinde kein Vogelhändler u. Vogelfänger.

Ausbruch der "Wuthkrankheit" bei Hunden - 1864
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 01.Juni 1864 folgendes:
Den hohe Erlaß des K. Oberamts Oehringen vom 1.Juni 1864 Amtsblatt No. 66 den Ausbruch an Wuthkrankheit an Hunden betreff ist den Hundebesizer zur Nachachtung bekannt eingeschärft werden und zwar am 7.Juni 1864

Ausbruch der "Wuthkrankheit" bei Hunden - 1864
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 14.Juni 1864 folgendes:
Am 14.Juni 1864 ist die Verfügung des K.Ministeriums des Innern betreffend dem Schutz gegen die Gefährdung durch wüthende Hunde in der Gemeinde bekannt gemacht worden

Belehrung zur Maul- und Klauenseuche - 1864
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 08.November 1864 folgendes:
Nach K. Oberamtlicher Aufforderung vom 31.Oct 1864 zu folge ist die im Regierungsblatt vom 23.Sept Seit 159 von dem K. Medicinal Collegium herausgegebene Belehrung über die Maul und Klauenseuche in der hies. Gemeinde auf dem Rathhaus Publizirt worden

Belehrung über die Maul u Klauenseuche wurde veröffentlicht

Ruggericht - 1867
Im Ruggericht von 1867 Fol.100 steht:
"Die Erinnerung die bestehenden Vorschriften zur Vertilgung schädlicher Thiere, Insekten dagegen für den Schutz der Insecten fressenden Vögel.gehörig hand zu haben, wird wiederholt."

Der Jagdpächter will auch Elstern schiesen - 1875
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 2.Februar 1875 findet sich folgendes:
Gemäß der Aufforderung des Königl. Oberamts vom 5.Juni d.J. Hohenl. Botten No.4. hat sich der Jagdpächter Friedrich Weippert von Schwöllbronn erklärt daß er den Singvögel so schädlichen Elster schüßen wolle ohne Schußgeld was zu haben ist.
Ueberdies wurde von dem Gemeinderath der Bauer Michael Bort jun. hier, welcher sich hiezu bereit erklärt hat zu vertilgung der Elster mittelst Schüßens aufgestellt

"Schädliche Vögel" sollen gegen Belohnung erlegt werden - 1891
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.Dezember 1891 findet sich folgendes:
Die Amtsversammlung hat die bezahlung von Prämien für Vertilgung schädlicher Vögel von 2/3thel der den Gemeinden erwachsenen Aufwendungen verwilligt und ist Gemäß der Anordnung des Kl. Oberamts vom 9ten November d.J. Hohl. Boten No.135 bezüglich aus der Gemeindekasse zu bezahlenden Drirten Theil des Aufwands
Beschlossen:
1) Den Aufwand nehmlich für Erlegung und Ablieferung eines Hühnerhabich, Sperber, großen Würger oder Elster je 30d für einen Raben 15d für 1. Elsternest 20d für ein Sterlingnest mit halbflügen Jungen 10d zu verwilligen.
2) den Gemeindepfleger Mezger als örtlichen Kontroleur aufzustellen an den die Ablieferung erfolgen und ein Verzeichnis hierüber zu führen hat.
3) Dieß im Ort öffentlich Bekannt machen zu laßen

Tierquälerei am Verrenberger Viadukt - 1893
In der Zeitung "Der Beobachter ein Volksblatt aus Schwaben" findet sich am 22.02.1893 folgende Artikel:
Ein Gemeinderat aus Neuhütten ritt mit seinem Pferd unter dem Verrenberger Viadukt durch, als sein Pferd scheute.
Er nutzte seine Peitsche 2-3 mal, was vom "königlichen Straßenwärter" von Verrenberg beobachtet wurde. Es gab zwischen beiden ein Wortgefecht.

Später wurde dann der Gemeinderat auf das Öhringer Rathaus bestellt, wo ihm eröffnet wurde, dass er wegen Tierquälerei 9 M zu zahlen hat.

Ein Waasenmeister wird bestimmt - 1894
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 10.August 1894 findet sich folgendes:
Nach einem Erlaß des Kl. Oberamts vom 19.Juli d.J. muß Gemäß der Minist. Verfügung vom 21.August 1879 betref das Klemeistereiwesen, für einen geeigneten Wasenplatz zur verscharung von Thieren und Thierleichen gesorgt werden, dem Gemäß wird heute
Beschlossen
1. Die der Gemeinde gehörige Baumwiese im Lindenhölzle P.645. welche abgelegen von Wohnungen, Straßen, Ställen, Brunnen, ... und Wasserleitungen und der Boden gut zu bearbeiten ist, hiezu auszuwählen.
2. Als Wasenmeister welcher neben Beihilfe des Thierbesitzers für vorschriftsmäßige Verlochung eines verendeten Thiers zu sorgen und dem untersuchenden Thierartzt Beihilfe zu leisten hat, wird für den einzelnen Fall eine Belohnung von 3.M. ausgesetzt.
Als Waasenmeister wurde heute ausgestellt und verpflichtet.
Heinrich Rüger Metzger und Bauer hier welcher die Funktion annimmt und mit der Belohnung zufrieden ist.
3. Dem Königl. Oberamt durch Vorlegung eines Protokollauszugs hievon anzeige zu machen

Pferd "Verrenberg" des Fürsten Christian Kraft zu Hohenlohe-Öhringen - 1900
In der "Badische Landes-Zeitung" findet sich am 14 und 27.März 1900 folgende Artikel:
Eine der großen Leidenschaften von Fürst Christian Kraft zu Hohenlohe-Öhringen war der Pferderennsport.
Sein Pferd "Verrenberg" wird mindestens seit 1896 erwähnt.

Hunde dürfen nicht frei laufen - 1900
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 10.März 1900 folgendes:
wurde bekannt gegeben, daß das Umherschweifen lassen der Hunde in Feld und Wald bei Strafe verboten ist

Hunde dürfen nicht frei laufen - 1901
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 20.April 1901 folgendes:
Heute wurde bekannt gemacht, daß das umherscheifen lassen der Hunde in Feld und Wald bei Strafe verbothen ist.

Taggeld zur Aufnahme der Hunde (Hundesteuer) - 1905
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.März 1905 findet sich folgendes:
Gemäß §63. der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen betref den Vollzug des Gesetzes vom 8.August 1903 über die Besteuerungsrechte der Amtskörperschaften und Gemeinden vom 22.September 1904 wird heute für die alljährlich auf 1.April vorgenommenen Aufnahmen der Hunde das gesetzliche Taggeld ausgesetzt und hierauf
Beschlossen
Als Beamten für fragliches Geschäft den jeweiligen Ortsvorsteher hiedurch aufzustellen

Der Polizeidiener soll den Schutz der Vögel übernehmen - 1905
Im "Schultheißen-Amts Protokoll" findet sich am 30.November 1905 folgendes:
Dem Polizeidiener Görtz wurde heute eröffnet, daß er den Schutz der Vögel zu Übernehmen, und die Vorschriften zum Schutz der Vögel mit Strenge durchzuführen habe.
Hohl. Bote No.275

Heinrich Rüger möchte als Waasenmeister mehr - 1908
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 28.September 1908 findet sich folgendes:
Der Waasenmeister Heinrich Rüger welcher bei einer Sektion und Verlochung eines verendeten Tiers seit dem Jahr 1894 als Belohnung 3.M. erhalten hat bringt vor daß er die Stelle eines Waasenmeisters kündige wenn er nicht eine höhere Belohnung erhalte, es wird daher
Beschlossen
Dem Waasenmeister Heinrich Rüger für eine Sektion und Verlochung eines verendeten Tieres eine Belohnung von 5.M. fünf Mark auszusetzen

Die Maul- und Klauenseuche ist in Verrenberg ausgebrochen - 1911
In der Zeitung: "Neues Tagblatt und General-Anzeiger für Stuttgart und Württemberg", vom 14.06.1911 wird berichtet, dass u.a. in Verrenberg die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist.

Erhöhung der Hundesteuer - 1915
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 18.Februar 1915 findet sich folgendes:
Auf Antrag betreffs erhöhung der Hundesteuer wird heute beraten und
Beschlossen
Die Hundesteuer vom 1.April 1915 von seither 8M auf 11M zu erhöhen
Genehmigung vom K Oberamt einzuhohlen

Erhöhung der Hundesteuer - 1920
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Juli 1920 findet sich folgendes:
Gemäß Art.4 des Ges. vom 19.Mai 1920 Reg bl. S. 306 betreffend Änderung des Gemeindesteuergesetzes wird einstimmig
Beschlossen
1. Die Abgabe für 1 Hund wird vom 1.April 1920 an auf jährlich 25M gleichmäsig eingeführt
2. Protokollauszug der Gemeindepflege zuzustellen

Erhöhung der Hundesteuer - 1921
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Juli 1921 findet sich folgendes:
.........
3) eine Hundeabgabe im Betrag von 40M für einen Hund, von 50M für jeden weiteren Hund desselben Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtigen des selben Haushalts zu erheben
.........

Erhöhung der Hundesteuer - 1922
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.März 1922 findet sich folgendes:
Gemäß Art.4 des Ges. vom 19.Mai 1920 Reg bl. S. 316 betreffend Änderung des Gemeindesteuergesetzes wird einstimmig
Beschlossen
1. Die Abgabe für 1 Hund ab 1.April 1922 soll jährlich anstatt 40M jetzt 50M betragen für jeden weiteren Hund desselben Haushalts soll 100M bezahlt werden.

Erhöhung der Hundesteuer - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.März 1923 findet sich folgendes:
Die auf 1.April d.J. fällige Hundeabgabe von seither 40M entspricht nicht mehr den jetzigen Verhältnissen u wird daher ein höherer Steueransatz vorgeschlagen u
Beschlossen
1) Die Abgabe für 1 Hund soll ab 1.April 1923 jährlich 3000M, u für jeden weiteren Hund 5000M desselben Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtigen desselben Haushalts betragen
2) Protokollauszug dem W.Oberamt zur Genehmigung vorzulegen

Erhöhung der Hundesteuer - 1923
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.Dezember 1923 findet sich folgendes:
Auf die Verfügung des Minist. des Innern u der Finanzen über die Einwohner u Hundesteuerv 29.Oktober 1923 Sts.Anz. No 253 wonach für 1923 die Einwohnersteuer auf das 7 1/2 fache der am Tag der Beschlußfestsetzung geltenden Fernbriefgebühren und die Hundesteuer auf den 50fachen Betrag dieser Fernbriefgebühr für den 1ten Hund, den 100fachen Betrag für den 2ten Hund sowie den 150fachen Betrag für jeden weiteren Hund desselben Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtigen des selben Haushalts festgesetzt werden kann
Beschluß
1) Mit Rücksicht auf verschiedene Pflichtigen, die eine erhöhte Einwohnersteuer zu bezahlen nicht in der Lage sind, von einer Erhöhung abzusehen, die Hundesteuer dagegen als reine Nachzahlung also ohne die früher festgesetzten Beträge von 3000M bezw. 5000M, 1 bezw. 2 Millionen, auf 1 Billion für den 1ten u 2 Billionen für den 2ten Hund festzusetzen.
2) Dem Oberamt Protokollauszug ebenso Gemeindepflege

Erhöhung der Hundesteuer - 1924
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 23.April 1924 findet sich folgendes:
Nach Bekanntgabe der …htigsten Bestimmungen der L.St. N.V. vom 28.März 1924 Reg.Bl.151 mit Wirkung vom 1.April 1924 ab
Beschluß
1.) ... 3.) Als Steuer für den 1ten Hund 20M für den 2ten 25M für jeden weiteren Hund 40M zu erheben, für jeden Schäferhund aber nur 20M zum Einzug zu bringen

Bericht im "Deutschen Merkur" zu einem toten Storch in Verrenberg - 1937



 

Bienen



Die erste bekannte amtliche Nennung von Bienen in Verrenberg findet sich im Vorwort des Güterbuches von 1858 und listet den Tierbestandes in Verrenberg am 01.07.1858 auf.
Es werden 24 Stöcke mit Bienen gezählt.
In den "Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band I; Ortsarchiv B55" wird der Tierbestand genau auf die Besitzer aufgeschlüsselt.
Die Besitzer waren:

Beitzer Hofstelle Zahl der Bienenstöcke
Georg Weiß Haus Nr.1 1 Bienenstock
Friedrich Knappenberger Haus Nr.2 4 Bienenstöcke
Lindenwirth Carle Haus Nr.69 5 Bienenstöcke
Johann Käppler Haus Nr.39 8 Bienenstöcke<
Johann Haußler Haus Nr.62 5 Bienenstöcke
Friedrich Ziegler Haus Nr.65 1 Bienenstock


In den Jahren von 1858 bis 1982 entwickelte sich die Zahl der Bienenstöcke so:
1858 1862 1865 1907 1939 1950 1960 1982
24 21 21 79 81 63 43 105
Was hatte den starken Anstieg nach 1865 verursacht?


Georg Kasper Michael Schmelzle bringt 2 Bienenstöcke mit - 1860
Als Georg Kasper Michael Schmelzle 1860 nach Verrenberg heiratet (Hof Nr.55), bringt er zwei Bienenstöcke mit.

Carl Carle bietet 10-12 Bienenstöcke zum Kauf an - 1867
Diese Anzeige stand 1867 im "Hohenloher Bote"



Nach dem Tod von Maria Margaretha Mornhinweg geb Maier wurde am 114.11.1878 eine "Real Theilung" vorgenommen.
Dabei wurden u.a. "10 Bienenkörbe a'5d    5 Mark" aufgelistet.
ihr Mann war im Jahr zuvor gestorben. Sie hatten neben einem Krämerladen, einem Gasthaus und einer Landwirtschaft auch eine Schiede und lebten im Haus Nr.47


Dem Verrenberger Lehrer (1903-1913) Karl Laiblen wurde in seiner späteren Heimat Waldenbuch nachgesagt,
daß er Imker war und daher den Spitznamen "Honig Karle" erhalten hatte.
Unklar ist, ob er diese Leidenschaft schon in seiner Verrenberger Zeit hatte.


Bienenzucht im Öhringer Heimatbuch von 1929
Im Öhringer Heimatbuch von 1929 (Nachdruck 1987) findet sich auf Seite 313 das folgende zum Thema Bienenzucht:

"Die Bienenzucht hat im wesentlichen ihre Ausdehnung seit langer Zeit behalten. Sie hat sich nur insofern verändert, daß sie vonm Stabilbau zum beweglichen Bau übergegangen ist.
Wir sind ein ausgesprochener Obstbaubezirk und haben deshalb an einer ausgedehnten Bienenzucht ein besonderes Interesse.
1928 besaßen 290 Züchter 2420 Bienenvölker.
"

 

Quellennachweis.

Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Schultheißen-Amt Protokoll
Ortsarchiv Verrenberg: B 2 Ruggerichtsrezessbuch 1833-1888
Ortsarchiv Verrenberg: B 55 Beilagen zum Gemeindegüterbuch Band I: Allgemeine Akten 1 Band 1843 - 1858
Buch "Beschreibung des Oberamts Oehringen", Karte
Kornwestheim: Sign. GBZA_HBN 32 A 013.584.650 Gueterbuch Bd. 1_Vorwort
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2021: Auszug aus dem Buch: "Ergänzungsband II zu den Württembergischen Jahrbüchern für Statistik und Landeskunde" 1895
Buch: "Öhringen stadt und Stift, Seite 527
Buch: Der Landkreis öhringen, Amtliche Kreisbeschreibung Band II, 1968, Seite 313
Buch: Öhringer Heimatbuch, 1929, Nachdruck 1987, Seite 311 ff
Deutscher Merkur 1937
Zeitung: Badische Landes-Zeitung (14.8.1900)
Zeitung: Badische Landes-Zeitung (27.8.1900)
Zeitung: Neues Tagblatt und General-Anzeiger für Stuttgart und Württemberg, vom 14.06.1911
Zeitung: Der Beobachter ein Volksblatt aus Schwaben, vom 22.02.1893