Johann Peter Layh, Bürger und Söldner altes kirchliches Familienregister 1808 fol.147 06.07.1779 - 14.11.1842 bei Künzelsau neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.104 oo 29.04.1807 Anna Dorothea Zöller 11.11.1787 - 30.09.1852 | |-------------|-----------------|-------|---------|-----------------|--------------------| | | | | | | Christoph Adam Eva Rosina Johann Ludwig Susanna Barbara Johann Peter Susanna Barbara 15.01.1808- 10.12.1809- 26.07.1812- 19.11.1815- 05.07.1819- 01.09.1827- 09.01.1873 28.10.1834 10.01.1813 26.11.1819 ??.??.???? ??.??.???? oo oo 27.06.1837 ledig 1854 nach Amerika oo 15.11.1857 Christina Rosina ausgewandert Joh. Fried. Schäffler aus Öhr Thier 09.01.1828- 17.01.1810- ??.??.???? 19.11.1893 | |-Johann Carl 01.04.1855 unehelich Laut den Amtsrechnungen 1806/07 hat Johann Peter Layh in diesem Jahr ein "Gütle" von seiner Schwiegermutter Juliana Magdalena Zöller übernommen. Dieses war auf 142fl. taxiert worden. Es muss sich um das Haus Nr.38 handeln. Im Messbuch von 1818 ist Johann Peter Lay als Besitzer des Haus Nr.38 eingetragen. Er verkaufte es 1824 um 200fl. Johann Peter Layh hatte das Haus Nr.27 1824 von den Kindern der verstorbenen Dorothea Magdalena Ilßhöfer um 201fl. gekauft. Eva Rosina starb an einer Lungenentzündung
Johann Peter Layh erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Gutskauf - 1807 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Aufnahme Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Gutskauf ao 1807 |
Johann Peter Layh klagt gegen Georg Friedrich Weiß - 1834 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 31.Mai 1834 liest sich das so: Es erschien Peter Lay und klagte an das ihm der Georg Weiß im Langenfelt über seine Gerste gefahren sey Da wurde der Georg Weiß vorgeladen und da ers nicht angibt das es nicht wahr sey da wurde ihm eine Strafe angeset von 30x. |
Armutszeugnis nach Tod von Anna Dorothea Layh - 1852 |
Auf den Tod von Anna Dorothea Layh findet sich im dann erstellten Armutszeugnis folgendes: - Sohn Johann Peter ist beim Adlerwirth in Neuenstein im Dienst - Tochter Susanna Barbara war bei Ludwig Klaiber in Weißlensburg im Dienst. |
Auswanderung des Johann Peter Layh - 1854 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Februar 1854 liest sich das so: Es erscheint Johann Peter Lay ledig, von Vörrenberg, 34. Jahre alt und bittet um Erlaubnß eine Reise nach Amerika vorzunehmen. Beschluß Darüber der Gemeinderath befragt erklärt, daß sie vorstehende Bitte Genüge leisten und nichts gegen diese Reise nach Amerika einzuwenden habe zugleich 1) wird dem Bittsteller Johann Lay Gemeinderäthlich bezeugt daß derselbe seit seiner Zeit ein gutes Prätikat besizt und sich treu und fleißig betragen hat. 2) Ist derselbe noch nie in einer Untersuchung gestanden, und auch noch niemalen gestraft worden. 3) Hat sich derselbe während seiner Dienstzeit ein Vermögen von 350f. baar Geld erspart Anzeige im "Der Hohenloher Bote" März 1854 |
Warum steht im Kirchenbuch 1855 als Auswanderungsdatum? |
Auswanderung des Johann Peter Layh - 1854 |
Auf der Internetseite www.MyHeritage.de findet sich in der Sammlung "Deutsche Einwanderung in die Vereinigten Staaten" folgendes: Er reiste von französischen Hafen Le Havre aus mit dem Schiff "Albert Gallatin" nach New York, wo er am 20.04.1854 ankam. |
Susanna Barbara Layh möchte nach Öhringen heiraten - 1857 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 12.Oktober 1857 liest sich das so: Auf ansuchen der Susanna Barbara Lay von hier welche die Absicht erklärt hat zu Oehringen sich nieder zulassen, wird von dem unterzeichneten Gemeinderath beurkundet daß 1. gedachte Susanna Lay die ehliche Tochter des verstorbenen Peter Lay von hier und seiner gattin Anna Dorothea geb. Zöller und laut vorgelegten Taufscheins am 1.Sept. 1827 zu Verrenberg geboren ist. 2. daß dieselbe zur Evangl. Confession bekennt 3. daß sie zu Zeit unverehlicht und Mutter von 1.Kind im Alter von 2 1/2 Jahre noch unter Mütterlicher Gewalt steht und ihrer Mutter nachfolgen will. 4. daß sie Württembergischer Staats und Gemeindebürgerin zu Verrenberg ist 5. daß dieselbe hinsichtlich ihres Präducats unsers Wissens an keinem der im Geseze vom 15.Apr. 1828 Art.19 bezeichneten Mängel leidet 6. das was ihr Vermögen betrifft dieselbe nach glaubhaftem Ausweise, Eigenerspartes Vermögen 250f. besizt an sonstiger Fahrniß mit Ausschluß der Kleider und Leibweiszeug 20f. Summa 270f. besizt worauf nichts in Nutznießung steht und worauf unsers Wissens keine Schulden haften 7. daß ihrem Austritt aus dem Gemeindeverband kein Hinderniß im Wege steht. |