Die erste Erwähnung des "Balmers Hoffe"
in Verrenberg
Hier die erste urkundliche Erwähnung des "Balmershof" - später findet sich an dieser Stelle das Doppelhaus Nr.16 und 17. Heute findet sich im Kastanienweg 1 der Hof der Familie Kübler.
Im Hohenloher Zentralarchiv Neuenstein heist es im Archivgut "GA 10 Schubl. 5 Nr.86":
Fritz Küner von Verherberg (= Verrenberg) bekennt, dass er zu einem rechten Erbe von Johann dem Krüffter, Vikarier, in der Gruft zu Öhringen,
den Hof zu Verrenberg in der Mark, den man nennet "Balmershof", bekommen hat; er verpflichtet sich, eine jährliche Gült an den Vikarier der Gruft zu geben;
ausgestellt o.O., 1398 (Freitag vor dem Hl. Pfingsttag);
Pgt. Siegel: Berthold von Nydeck (=Neudeck), Chorherr zu Öhringen; Beringer von Nydeck (=Neudeck), sein Bruder.
1398
Hier der Versuch Text der Urkunde wieder zu geben:
Ich Frietz Küner von Verherberg bekenne und ... offentlich mit diesem Briefe für mich und alle meine Erben und tue kund allen den dieser
lesent oder hörent lasen das ich mir und meinen erben recht und redlich be..den und entpfangen um zu einem rechten Erbe von dem Erben
Name ... Johann dem Krüffter, Vikarier zu buße lieben f.. ... In der Grufft zu orengow und allen seinen nachkomen den
Hofe gelegen zu Verherberg in der Mark den man nenet Balmers Hoffe mit allen seinen zu gehörigen also das ich und mein
oben den .... .... Johann und seinen nachkommen einem ..lichen ... In der kasse ... ... zu orengow alle jaar
Jerlichen bay dem selben Hoffe geben ... und amtlichen fällen. fünffzehen malter fruchtt mit namen fünff malter korn. fünff
Malter Dinkel und fünf malter Haber dreyzehn messen und sollen in die amt ... orengow Uff ein ...huhn und ein
Sommerhun und ein... ... mit allen seinen rechten und zugehörigen an alle ... Und darin ... ... ... ... ...
Zu einem rechten erbe die wiesen gelegen zu Rappach. Die ... ... uff der ... Da bey sollen ... ... eine erben. Im
Und seinen nachkommen alle jaar zu gült geben und amt... uff ... Martins tag die pfunt Geld an alle ge.. da all.
Zu einem B... obrigen Urkunde gib ich fier mich und meine erben. Dem ... zu ... Und allen seinen nachkommen an die selben ...
Diesen Brieff besiegelten; mit der Erbe ... Insiegel von Berthold von Nydeck Corherr zu orengow und Jung Beringer
Von Nydeck sein Bruder. Die haben beid ire Insiegel durch meiner Phizziger Betz willen zu ..einer ... Gezie.. in selben an
... An diesen Brieff gehenket. Daraus ich mich …. Und bekomme fier mich und alle meine erben . …. Ich bin ….
Gesiegel .. und gelobe ... und ... zu halten alles. ... da bar gesch... und auch den ... ... In echten redlichem
... zu halten an alle ged dieser Brieff wart geben welch ... gebirte D... ... Und in dem Abt und
... ... an dem nebsten Frytag vor dem heiligen Pfingttage
Quellennachweis.
Hohenloher Zentralarchiv Nst: Ga 10 Schubl. 5 Nr.86 - 1398