Verrenberg HistorischDie Familie Wilhelm Jacob Schüler
(1815-18??) in Verrenberg


Wilhelm Jacob Schüler will das Verrenberger Bürgerrecht - 1848
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 07.07.1848 liest sich das so:

Wilhelm Jacob Schüler …. Geb. 25.Mai 1815 bittet um Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht Behufs seiner Verheirathung mit Enestina Mäule von hier.
Er trägt vor einen Geburtsbrief seiner Heimathbehörde vom 24.05.1848 wornach derselbe ein gutes Prädikat und 3264f. 53x Vermögen besizt.
Der Bürgerausschuß ist des Bed..., daß das Gesuch Schülers gewährt werden sollte.
Beschluß
Dem Wilhelm Jacob Schüler das hiesige Ortsbürgerrecht zu ertheilen und in das Verzeichniß der Activbürger aufzunehmen sofort anzusetzen
  pro ... 10f.
  Surrogat für FeuerEymer und Obstbäume 2f.42x
  Nachtwacht Surrogat 6f.
  Waisenhausgebühr 1f.
  Gemeinderaths Sportel 3f.
  dem Aufwärter 6x.
  Summa 22f. 48x
Es muss sich kurz nach der Aufnahme in das Bürgerrecht gezeigt haben, dass die Vermögensangaben falsch waren!

Wilhelm Jacob Schüler erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1848
In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes:
Art der Erwerbung des Bürgerrechts: aufgenommen am 07.07.1848
Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: Verheurathung im Juni 1848
Art und Zeit des Austrittsaus dem aktiven Bürgerrecht: 1853
Bemerkung: nach Amerika


Eheurkunde Jakob Schüler

Kurz nach der Hochzeit kam es zum Streit der Eheleute, so daß es am 29.10.1848 heist, dass er seine Frau verlassen hat und sein Aufenthalt unbekannt ist.
Vermutlich war er zu diesem Zeitpunkt bereits nach Nordamerika ausgewandert.






Wilhelm Jacob Schüler - die Verrenberger Gemeinde hatte wohl gegen seine
Bürgeraufnahme wegen falscher Angaben beim Oberamt geklagt - 1849
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 24.07.1849 liest sich das so:

In der Richtigkeits Klagsache bezüglich der Bürgerannahme des Wilhelm Jakob Schüler von Hölzern hat das K.Oberamt Oehringen untern 12.d.M. ein für die hiesige Gemeinde ungünstiges Erkenntniß gefällt, und zu Ergreifung des Rekurhes an K. Kreis Regierung eine Frist von 15. Tagen anberaumt.
Dieses Erkenntniß wurde heute im versammelten Gemeinderath verlesen und es dauert somit die Rekursfrist von heute an bis zum 8.August d.J., es ist aber jetzt schon folgendes erhoben worden.
1. das K. Oberamt sucht zu .... sein Erkenntniß damit zu rechtferigen, daß Schüler zur Zeit seiner Aufnahme ins Verrenberger jedenfalls soviel Vermögen besessen habe, als ihn zu geltend machung eines Rechtsanspruchs nöthig gewesen sei.
Diese oberamtliche Hypothese kann sich aber nur auf solche Angaben und Behauptungen des Gemeinderathes Hölzern stüzen, da ja doch Schüler keinen Kreuzer Geld hierher brachte, vielmehr in der Lage war, hier noch Schulden machen zu müssen hatte doch die hiesige Obrigkeit das Vermögen Schülers öfters erheben wollen ohne daß diese Bemühungen von Erfolggewesen wären!
Das K. Oberamt annulierte die Bürgerannahme des Heinrich Bullinger zu Baumerlenbach und sprach ihn der Gemeinde Windischenbach wieder zu, weil er kein Vermögen dahin gebracht habe.
Offenbar liegt der gleiche Fall bei Schüler vor und offenbar gerieth das K.Oberamt an einem und denselben Tag (12. Juli 1849) mit seinen Ansichten in dirctem Wiederspruch.
Gerade für den Fall, daß Irrthümer und Unrichtigkeiten in gemeinderäthlichen Vermögens Zeugnissen sich einschleichen, besteht der Art.71 des Bürgerrechts Gesezes.
Angenommen aber nicht zugestanden, Schüler hätte zur Zeit seiner bürgerlichen Annahme dahier ein einen Rechtstitel hiezu gewährendes Vermögen besessen, so hätte doch wenigstens der Gemeinderath Hölzern die Verpflichtung gehabt, dafür zu sorgen, daß seinem Vermögens Zeugnis durch hinterlegen in Verrenberg Rechnung getragen werden , anstatt dem Schüler dazu behülflich zu seyn, das bischen was er besaß zu Reisemitteln auf seiner Flucht verwenden zu können.
2. Das K. Oberamt gründet sein Erkenntniß, daß hinsichtlich des Predicats Schülers zwischen dem Gemeinderath Hölzern und Verrenberg ein Wiederspruchs bestehe.
Wenn aber der Thatsache, daß Schüler lange bevor er hierher kam ein in Erpgrund bed...... verderbener Mensch war, ohne Grund geläugned werden will, und wenn man solchen einseitigen Beugungen ohne weiteres Glauben beimessen kann, so steht Lt. des Art.19 vom revidirten Bürgerrechtsgesez ...... da.
Beschluß
Dieß in Rekursweg nach §.6. des Königlichen Verordnung vom 30.März 1834 (Reg. Bl. S. 327)der K.Regierung mittelst Protokollauszugs vorzutragen und ..denhalber um gerechte Aufhebung des einschl.... Erkenntnißes vom 12.d.Mts. unter Anschluß alter Akten unterthänig zu bitten.

Wilhelm Jacob Schüler - 1849
Im "Schwäbischen Merkur" vom 14.08.1849 findet sich dieser Artikel

"Ellwangen. (Ehegerichtliche Vorladung des Mezgers Wilhelm Jakob Schuler von Verrenberg Oberamts Oehringen.)
Die Ehefrau des Mezgers Wilhelm Jakob Schuler, Ernestine Friederike Christiane, geb. Mäule, von Verrenberg Oberamts Oehringen, hat um Erkennung des Ehescheidungsprozesses gegen ihren Ehemann wegen böslicher Verlassung von Seiten desselben gebeten.
Es ist diesem Gesuch entsprochen und zu der weitern mündlichen Verhandlung dieser Ehescheidungsklage Tagfahrt auf Freitag den 25.01.1850, Morgens 9 Uhr, peremtorisch festgesezt worden, wobei acht Wochen für die erste, acht Wochen für die zweite und acht Wochen für die dritte Frist angenommen werden.
Es wird daher nicht nur der genannte Wilhelm Jakob Schuler, welcher nach Nordamerika ausgewandert ist, sondern es werden auch dessen Verwandte und Freunde, welche etwa ihn im Rechte zu vertreten gesonnen seyn sollten, hiemit vorgeladen, an dem festgesezten Tage allhier zu Ellwangen in der Kanzlei des K. Gerichtshofs vor dem ehegerichtlichen Senate zu erscheinen, die Klage der Ehefrau anzuhören, die Vernehmlassung hierauf in rechtlicher Form vorzutragen und sich des eherichterlichen Erkenntnusses zu gewärtigen, indem, mag der Beklagte an der festgesezten Tagfahrt erscheinen oder nicht, in dieser Ehescheidungsklagsache ergehen wird, was Rechtens ist
So beschlossen im ehegerichtlichen Senat des k. württembergischen Gerichtshofs für den Jartkreis, Ellwangen den 27.07.1849"

 

Quellennachweis.

Bitzfelder Kirchenbücher (Mikrofilm KB 1503 Band 25 und 26)
Zeitung: Schwäbischer Merkur mit Schwäbischer Kronik und Handelszeitung Süddeutsche Zeitung, vom 14.08.1849
Ortsarchiv Verrenberg: Gemeinderatsprotokolle
Ortsarchiv Verrenberg: Verzeichnis aktiver Bürger ab 1828
Ortsarchiv Verrenberg: A 316 Nr. 163 Eheurkunde Jakob Schuler