Ludwig Andreas Frank, Schumacher neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 56 14.09.1793 Verrenberg - 30.03.1831 oo 21.08.1822 Maria Rosina Jakob 06.05.1799 Pfedelbach - 08.01.1854 oo 29.02.1832 Georg Michael Hollenbach 23.04.1795 Rinderfeld - 24.01.1862 | |---------------------------| | | Andreas Gottfried Eberhard, Schumacher in Zweiflingen Frank Frank 03.05.1819- 14.12.1822- 13.07.1855 ??.??.???? oo 04.10.1846 oo 24.08.1845 Sophia Elisabetha Cathrine Friederike Fischer Herold 08.02.1828- 03.03.1821- 25.11.1892 ??.??.???? Ludwig Andreas Frank kaufte am 27.03.1823 die östlichen Hälfte des Hauses Nr.35 War er der begnadeten Verrenberger Schuster, der am 28.05.1842 im Schwäbischen Merkur erwähnt wurde?
Ludwig Andreas Frank erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirath - 1822 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Geburt Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: durch Heurath ao 1822 |
Ludwig Frank wird wegen Gant ein Güterpfleger eingesetzt - 1829 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 6.Juni 1829 findet sich folgendes: Wurde Gemeinderathlich beschlossen und ein Güter Pfleger aufgestelt und verpflichtet wegen des Ludwig Frankckscher Gandmasse der ... Schanzenbach und verpflichtet |
War wirklich dieser Ludwig Frank gemeint? |
Gottfried Eberhard Frank bekommt einen Geburtsbrief, er möchte nach Zweiflingen heiraten - 1843 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 17.Oktober 1843 findet sich folgendes: Gottfried Eberhard Frankvon hier bittet um Ausfertigung eines Geburtsbriefs behufs seiner Uebersiedlung nach Zweiflingen. Demselben wird nun bezeugt 1) daß gedachter Gottfried Eberhard Frank der eheliche Sohn des verstorbenen Bürgers und Schusters Ludwig Frank und seiner Gattin Rosina geb. Jacob und laut vorgelegten Tauf Scheins am 14.Dez 1822 in Verrenberg geboren ist. 2) daß derselbe zur evangelischen Confession sich bekennt 3) daß er zur Zeit unverehelicht ist 4) daß er Württembergischer Staats- und Verrenberger Gemeindebürger ist 5) daß derselbe hinsichtlich seines Prädikats unseres Wissens an keiner der im revidirten Bürgerrechts Gesez v 4. Dezember 1833 Art.19 bezeichneten Mängel leidet 6) daß was sein Vermögen betrift, derselbe nach ...haftem Ausweise von seiner Mutter Ludwig Frank Wittib dahier die wir nach ihrem eigenen Vermögen zu Abreichung eines .... Heurathguts für befähigt erachten 50f. und ein halbes Bett zu Heurathgut erhält und mit Einrechnung dieses Heurathgutes an Liegenschaft 100f. an baarem Gelde 25f. an Fahrniß (mit Ausschluß der Kleider u des Leibweißzeug 31f. im Ganzen 206f. mit worten zwey hundert sechs Gulden besizt wovon Nichts in Nuzniesung steht und unverschuldet ist Nachtrag links: Rosina Ludwig Franks Wittib ist an Michael Hollenbach dahier verheurathet verpflichtet sich gleich nach der verehelichung ihres ältesten Sohnes dem Sohn Gottfried Eberhard Frank neben ..... Vermögen abzureichen und dieser Verpflichtung stimmt Ehemann Hollenbach bey |