Johann Friedrich Ungerer, B u Weingärtner neues kirchl. Familienregister 1808-1890 fol. 154b 07.07.1826 Hahnenbusch - 21.07.1877 oo 13.11.1860 Rosina Katharina Binhammer, 18.08.1838 Verrenberg - 02.01.1922 oo 04.04.1878 Johann Michael Friedr. Walther 26.01.1842 - 09.01.1903 (diese Ehe blieb kinderlos) | | |----------------|---------------|----------------|---------------| | | | | | Johann Jacob Johann Jacob Johann Jacob Karl Jacob Luise Friederke Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich Barbara 01.11.1861- 04.03.1863- 22.06.1864- 22.11.1865- 17.11.1867- 07.11.1861 ??.??.???? 16.11.1944 04.08.1868 09.11.1947 oo 13.11.1894 oo 01.11.1892 oo 15.11.1891 Barbara Katharina Dorn Friedrich Christian Johann Knappenberger Blümlein 24.03.1863- 22.10.1868- 19.07.1864- 31.03.1943 18.10.1951 in Honhardt | |-Johann Friedrich 09.02.1888- unehelich 17.10.1965 Abstatt oo 08.11.1917 Pfedelbach Lina Koppenhöfer ??.??.????- ??.??.???? Johann Friedrich Ungerer war von 18.03.1856 bis zum 05.02.1858 im Dienst bei Johann Heinrich Käppler. Lernte er da seine spätere Ehefrau kennen?* Johann Friedrich Ungerer kaufte am 06.10.1860 das Haus Nr.61 Nach seinem Tod heiratete seine Witwe Johann Michael Friedr. Walther, der damit neuer Besitzer wurde.
Johann Friedrich Ungerer möchte das Bürgerrecht - 1860 | ||||||||||||||
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Oktober 1860 findet sich folgendes: Heute erscheint Johann Friedrich Ungerer Sohn des + Georg Friedrich Ungerer Bauer vom Hahnenbusch Gemeindebezirk Adolzfurth und trägt vor ich habe mich mit der Rosina Catharina Binhammer auserehliche Tochter des Michael Kipf von hier Ehlich versprochen und stelle daher die Bitte um mir das hies. Bürgerrecht zu ertheilen. Zur Begründung dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller einen von dem Gemeinderath Adolzfurth gefertigten Geburtsbrief vor, wornach derselbe ein gutes Prädikat, und an Vermögen 750f. besizt worauf nichts in Nuznießung steht und keine Schulden haften, dessen Braut bekommt auch von ihren Eltern an Vermögen 400f. welches sie an dem GutsKaufschilling abrechnen darf. Da also der Nahrungsstand für gesichert erscheint und hierorts der Fall nicht zutrifft um welche der Bürgerausschuß um seine Gutächterliche Äußerung zu vernehmen wäre so wurde einstimmig Beschlossen Dem Bittsteller Heurathserlaubniß und das hies. Bürgerrecht zu ertheilen hiebei anzusezen
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Johann Friedrich Ungerer erwirbt das aktive Bürgerrecht durch Heirat - 1860 In der Liste zum aktiven Bürgerrecht im Ortsarchiv findet sich folgendes: Art der Erwerbung des Bürgerrechts: durch Heurath Annahme GeRaths Prot III bl 56b Art und Zeit des Eintritts in das aktive Bürgerrecht: 13.Oktober 1860 |
Friedrich Ungerer klagt gegen den Knecht des Gutsverwalter Fries - 1863 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 03.Oktober 1863 heist es: Es erschien Friedrich Ungerer von hier und Beschwert sich daß der Knecht des Gutsverwalter Fries in der nächst verflossenen Woche im Geigers Bühl allwo er nebenlieger mit einem Aker welcher mit jungem blauen Klee angeblümt sei, 2Tage verkert und sein Fohlen welches schon über halbjährlich sei mitgenommen habe, das Fohlen sei am 1.ten Tage schon in seinem Klee herumgelaufen habe in vertretten und auch darin gefahren mein Schwiegervatter Michael Kipf hat den Knecht am ersten Tag schon verwarnt daß er das Fohlen zu Hauße lassen soll, damit der Klee nicht verderbe vergeblich, denn der Knecht hat den 2ten Tag dasselbe wieder bei sich gehabt, und ist ebenfalls wieder in meinem Klee herumgelaufen, ich trage darauf an daß der Knecht oder der Gutsverwalter Fries wenn lezterer seinem Knecht beauftragt hat das Fohlen am 2ten Tag wieder mitzunehmen mit Gesezlicher Strafe gerügt werde, auf meinen Schadenersatz verzichte ich Beschluß Die Bekl. auf einen weiteren Tag forth zu Vernehmung vorzuladen Verhandelt den 5.Oct. 1863 Der Beklagte wurde auf heute Tagforth zur Vernehmung vorgeladen welcher in Persohn Auf Vorhalt gibt derselbe mit Namens Georg Trost von Oberstenfeld an Es ist richtig daß ich dieses Fohlen mitgenommen habe und zwar aus dem Grund weil es sehr wenig aus dem Stall kommt und überdies habe ich gedacht wir haben einen an diesen Aker worauf ich gepflügt habe naheliegenden Klee Aker und da kann sich dieses Fohlen darauf aufhalten, natürlich ist es einigemal auf dem Kl. seinen Kleeaker gelaufen hatte aber keinen Schaden angerichtet den ich habe solches sogleich nach meiner Wahrung herausgetrieben weiter weiß ich nichts anzugeben Beschluß Da das endlaufen von über 9.Wochen alten Fohlen verbotten ist den Beklagten mit einer Strafe von 30x. zu verfällen Bekl. erkennt die Strafe an und verzichtet nicht nur auf den Recours sondern auch auf die Einhaltung der Verwarnung, |
Im Kaufbuch B 76 findet sich am 22.03.1873 eine Vereinbarung zwischen Michael Kipf und seinem Schwiegersohn Friedrich Ungerer. Der Grund dieser Vereinbarung findet sich auf der dritten Seite: "Der Käufer'sche Ehemann Ungerer ist schon mehrere Jahre mit Gliederweh behaftet, konnte also nicht einmal seinen halben Antheil an den Gütern nach §.4. gehörig bewirtschaften und ist deshalb gesonnen seinen theil der Güter zu verkaufen oder zu verpachten." Zusammengefasst übergeben die "Küpf'schen Eheleute" die noch zurück behaltenen Güter an die "Ungerischen Eheleute", nehmen aber das vereinbarte Leibgeding in Anspruch. Rosina Catharina Kipf starb 1877, ihr Mann Georg Michael Kipf 1878. Johann Friedrich Ungerer starb 1877. Im Totenregister sind keine Todesursachen eingetragen. Warum starben die drei innerhalb eines starken Jahres? |
Gläubiger Aufruf nach dem Tod von Johann Friedrich Ungerer - 1877 |
Gläubiger Aufruf im "Hohenloher Bote" nach dem Tod von Johann Friedrich Ungerer |
Johann Jakob Friedrich Ungerer wird ein Dienstbuch ausgefertigt - 1881 |
Im Verrenberger "Verzeichnis der Dienstbücher" steht, dass ihm am 03.02.1881 ein Dienstbuch ausgefertigt wurde. Er war ca. 18 Jahre alt. |
Militärstammrollen, Rekrutierungsstammrollen - Johann Jacob Friedrich Ungerer - 1883 |
Johann Jacob Friedrich Ungerer wurde 1883 als Feldarbeiter bezeichnet. 1883 wurde seine Größe mit 1,60m angegeben. |
Rosina Katharina Ungerer ist Bürgin - 1899 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 04.April 1899 findet sich folgendes: Rosine Ungerer Witwe wurde heute vorgeladen um vor versammelten Gemeinderat zu beglaubigen daß sie sich für ein Staatsanlehn von 200M für Gottlob Pfisterer Schäfer hier als Bürgin und Selbstzahlerin verbindlich gemacht hat. Unterschrift verweigert |
Johann Friedrich Ungerer wird zum Kriegsdienst einberufen - 1917 | ||||||||||||||||
Im Verzeichnis der ab dem Jahr 1914 einberufenen Mannschaften findet sich folgendes:
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