Johann Karl Schanzenbach, Bauer Neues kirchliches Familienregister 1808-1890 fol.183b 21.08.1832 - 02.01.1869 oo 11.01.1859 Friederika Juliane Beyerbach 26.03.1833 Renzen - 06.01.1878 oo 06.06.1869 Johann Michael Friedr. Walther 26.01.1842 - 09.01.1903 oo 04.04.1878 Rosina Cath. Ungerer geb. Binhammer 18.08.1838 - 02.01.1922 | | | |--------------|---------------|------|--------------------|------------------|-------------|-----------------------|-------------|------------| | | | | | | | | | totgeburt Johann Michael Christine Rosine Christian Martin Georg Martin Catharine Catharine totgeburt Catharine Karl Friederike Juliane Eberhard Michael Christine Rosine Rosine Rosine Schanzenbach Schanzenbach Schanzenbach Schanzenbach Schanzenbach Walther Walther Walther 24.12.1859 23.05.1861- 28.10.1862- 27.03.1864- 29.03.1866- 07.05.1868- 24.12.1869- 09.01.1874 23.12.1877- 30.09.1945 30.12.1862 11.03.1910 20.10.1868 ??.??.???? 10.02.1871 25.01.1878 oo 30.08.1885 oo ??.??.???? oo 19.03.1896 Rosine Friederike Luise Füller Joh. Jakob Utz Bißwanger ??.??.????- | 18.11.1864- ??.??.???? |-Karl 07.02.1937 13.02.1891 unehelich Johann Karl Schanzenbach hatte das Haus Nr.18 am 02.11.1858 um 2000 fl. erkauft. Er hatte das Waisenkind Johann Jacob Wüstholz jun. von Jan. 1862 bis Jan. 1863 zur Verköstigung. Christian Martin Eberhard Schanzenbach lebte seit 1885 dauerhaft in Stuttgart, wo er sich einen Namen als Volksdichter machte. Nach dem verheerenden Hagelunwetter von 1897 verfasste er eine Schrift zugunsten der Hagelgeschädigten in Verrenberg. Details zu seinem Leben finden sie auf einer seperaten Seite.
Johann Karl Schanzenbach will heiraten - 1858 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 06.November 1858 findet sich folgendes: Es erscheint Carl Schanzenbach Stiefsohn des Peter Geist Bürger und Weingärtner von hier und trägt vor. Ich habe mich mit der Christine Friederike Juliane Baierbach Tochter des Christian Friedrich Baierbach von Renzen Oamts Oehringen mit Einwilligung meiner Eltern Ehlich versprochen, und bitte daher meiner Verlobten das hies. Gemeinde und Activ Bürgerrecht zu ertheilen. Zur Begründung dieses Gesuchs hinterlegt Bittsteller einen von dem Gemeinderath Harsberg beglaubigten Geburtsbrief nebst Taufschein vor wornach genannte Baierbach ein gutes Prädikat und an Vermögen 500f. an baarem Gelde 80f. an Kleider und Leibweiszeug zusammen 580f. besizt worauf nichts in Nutznießung steht und keine Schulden haften. Bittsteller selbst bekommt von seinen Eltern ein Vermögen von 1000f. welches an dem von seinen Eltern übernommenen Gutskaufschilling abrechnen darf. Auch ist Bittsteller zur Ausübung der Landwirthschaft für befähigt erachtet weshalb sein Nahrungsstand für gesichert erscheint. Da also der Fall hierorts nicht zutrifft in welchem der Bürgerausschuß um seine gutächterliche Äußerung zu vernehmen wäre so wurde einstimmig Beschlossen Dem Bittsteller Heurathserlaubniß zu ertheilen und dessen Verlobte in das hies. Gemeinde und Activ Bürgerrecht aufzunehmen und anzusezen Surrogat a. dem Bräutigam für Feieraimer und Obstbäume 2f.42x für Nachtwache 6f. b. der Braut Bürgeraufnahmegebühr 5f. Waisenhausgebühr 30x Aufwärter 6x 14f. 18x |
Der Feldschütz klagt gegen Georg Dölbor und Karl Schanzenbach - 1861 |
Im "Schultheißenamt Protokoll" vom 19.August 1861 heist es: Feldschütz Kipf macht die Anzeige daß Georg Dölbor und Carl Schanzenbach über ettliche Fluhraker welche mit Gersten und Haber angeblümt und kein Fahrrecht darüber gehabt haben gefahren seien und Schaden angerichtet haben die betreffenden Güterbesizer haben auf Schadenersatz verzichtet Georg Dölbor und Carl Schanzenbach wurden hierüber vernommen und geben zu daß sie über etliche Aker gefahren aber wenig Schaden angerichtet haben Beschluß Da die Beklagten ohne Fahrrecht die Fahrt ausgeübt Den Georg Dölbor in eine Strafe zu 30 und den Carl Schanzenbach ebenfalls in eine Strafe zu 30x zu verfällen Beide erkennen die Strafe an und verzichten auf den Recours |
Gläubiger-Aufruf nach dem Tod von Johann Karl Schanzenbach - 1869 |
Im "Hohenloher Bote" erschien am 22.02.1869 der folgende Gläubiger-Aufruf: |