Verrenberg verliert seine Selbstständigkeit als Amtsort des Oberamts Pfedelbach
Eingliederung von Verrenberg in den Gemeindeverband Windischenbach
Mit der Mediatisierung Hohenlohes durch Württemberg 1806 soll Verrenberg laut gängiger Literatur eine Filiale der Stabsschultheißerei Windischenbach geworden sein.
Doch ist dies nachweislich erst später erfolgt.
Für das Jahre 1809 spricht folgendes:
Links: Im "Königlich-Württembergisches Hof- und Staats-Handbuch" von 1808 wird Verrenberg noch als eigenständige Gemeinde aufgeführt:
Bis dahin war Verrenberg selbständiger Amtsort des Patrimonialobervogteiamt Pfedelbach, auch wenn die Schultheißenstelle vakant war.
Rechts: Im "Königlich-Württembergisches Hof- und Staats-Handbuch" von 1810 wird Verrenberg als Filiale von Windischenbach geführt.
Interessant ist auch das Bevölkerungswachstum in Verrenberg von 357 Seelen (1808) auf 378 Seelen (1810).
Für das Jahre 1811 spricht folgendes:
In der Bittschrift der Verrenberger an das Oberamt vom 5. August 1822 schreiben diese "... unser Ort bestund bis 1811 für sich, ...".
Verrenberg bemüht sich wieder selbstständige Gemeinde zu werden
Auch noch bis 1819 hatte Verrenberg seinen eigenen Schultheißen, nämlich Johann Balthasar Keppler.
Dieser bat erst bei der Gemeindeneuorganisation vom Juni 1819 um seine Entlassung, welche ihm wohl nicht gewährt wurde, denn er wurde beim Tod seines Sohnes
1821 im Kirchenbuch noch als Schultheiß bezeichnet.
In der gängigen Literatur liest man weiterhin, dass Verrenberg bis 1824 zur Stabsschultheißerei Windischenbach gehört habe und danach wieder Selbstständigkeit erlangte.
Doch auch dieser Vorgang ist falsch datiert.
Schon am 20. Dezember 1819 machte die Gemeinde Verrenberg eine Eingabe an den König und bat um Trennung von der Gemeinde Windischenbach.
Zunächst wurde das Gesuch vom Oberamt Öhringen abgelehnt.
In einem Organisationsedikt war bestimmt worden, dass eine Gemeinde aus zumindest 100 Familien oder 500 Einwohnern bestehen müsse. Gleichzeitig wurden aber aus Rücksicht auf lokale Besonderheiten Ausnahmen zugelassen.
Hier der Wortlaut der Verrenberger Bittschrift vom 20.12.1819:
"Euer Koenigliche Majestaet
haben im Organisationsedikt über die Gemeinde Ver...ung d.s. allergnädigst verordnet, daß jede neu bildende Gemeinde wenigstens Ein Hundert Familien, oder Fünfhundert Einwohner umfaßen solle, aus besondern Local Rüksichten jedoch
eine Ausnahme von dieser Regel nachgesucht werden könne.
Als das Königliche Oberamt verfloßenen sommer die Gemeinden des Oberamts organisierte, hat uns daßelbe zu erkennen gegeben, daß es unsern Wünschen eine eigene Gemeinde zu bilden, zu entsprechen nicht vermögend sey, indem der
hiesige Ort nicht die erforderliche Familien und Selenzahl umstoße, und uns deshalb aufgefordert, unsere Erklärung abzugeben, an welche Gemeinde wir uns anschließen wollen.
In der trostvollen Hofnung, daß uns immer gestattet sey, Euer Koenigliche Majestaet unsere Vorstellungen nachträglich einreichen, und um die allergnädigste Erlaubnis eine eigene Gemeinde unter uns bilden zu dürfen, haben wir
dem Königl. Oberamt unsere Erklärung dahin abgegeben, daß wir uns in dem nicht gestattenden Falle an die Gemeinde Windischenbach anschliesen wollen, jedoch außdrücklich unter dem Vorbehalt alle auf unsern Gemeindeverband sich
beziehenden Angelegenheiten besorgen, und unser Gemeindevermögen selbstständig verwalten, auch unsere Gemeinderechnung abgesondert führen zu dürfen.
Neueren Zeit wurde uns aber ein von Euer Koeniglicher Majestaet ergangener allgemeiner Befehl bekannt gemacht, wornach uns unser vorbehaltenes Recht nicht gestattet ist, sondern wir zum Gemeindeverband Windischenbach gezogen
werden sollen.
Da uns dies auch n......lig Rüksichten nicht nur beschwehrlich, sondern auch sehr nachtheilig stören, indem der hiesige Ort von Windischenbach eine starke halbe Stunde entfernt die Bergerschaft durch unvermeidl. oftmaliges
hin und herlaufen in Kosten versezt, und an der Arbeit verhindert würde, Windischenbach an sich selbst ein sehr verarmter,Verrenberg hingegen mehr wohlhabender Ort ist, der nur eine einzige Familie zu erhalten hat, und wir,
obgleich die Familien- und Seelen Zahl bey Windischenbach und Verrenberg in einem Verhältnis steht, wegen unseres starken Weinbaues um ungefehr 7000fl. höher in die Steuer gesezt sind, so wagen wir es, Euer Koenigliche Majestaet
alleruntertänigst zu bitten, unter den angeführten und noch folgende Rüksichten uns von Windischenbach trennen und eine eigene Gemeinde unter uns bilden zu dürfen.
Der hiesige Ort faßt incl. der Ausdinger gegen 80 Familien und 400 Seelen in sich, Windischenbach ist nach Pfedelbach, Verrenberg hingegen nach Bizfeld eingepfarrt, und müßen wir die ..... Kosten nach Bizfeld,
Windischenbach hingegen die seinige nach Pfedelbach beitragen, wir haben wie die Windischenbacher einen besondern Lehrer, und was Windischenbach nicht hat, eine eigene Schule, Windischenbach hingegen hat einiges Commun Vermögen
in liegenden Gründen, nahmentlich an Waldungen, deßen wir zwar nicht besizen an dergl. Re..uer uns aber Windischenbach auch nicht Theil nehmen laßen will, jedoch aber sollen wir an den bey Windischenbach vorkommenden verhältnis
maesig viel größere Communalumlagen beitragen, was uns noch um so beschwehrlicher ist, da in Windischenbach viele Gantleute sind, bey denen ...... die Gemeinde mit ihren Forderungen durchfällt.
Wir, die Gemeinde Glieder zu Verrenberg sind unter uns ruhige und zufriedene Leute, und wollen alle Lasten, die uns und unsere Gemeinde Administration betreffen, gerne und willig tragen, wir sind zur Amtspfleg mit nichts in
Rückstand, auf der Commun haften keine Schulden, und können wir also mit geringen Costen eine eigene Gemeinde bilden.
Da die wohlweise Absicht Euer Koeniglichen Majestaet dahin geht, den Untertanen und Gemeinden ihre Rechte und Freiheiten zuzuräumen und Erleichterung zu verschaffen, so haben wir auch Hoffnung der allergnädigsten Willfahr
unserer alleruntertänigsten Bitte um so mehr trostvoll entgegen zu sehen, als dadurch allen voraussichtlichen Uneinigkeiten und Verdrislichkeiten mit einer andern benachbarten Gemeind vorgebeugt würde.
In allertiefster Ehrfurcht ersterbend alleruntertänigste Gemeinde Glieder zu Verrenberg.
Im Namen Aller
Baltas Käppler
Michael Bort
Peter Wenninger
Ludwig Zöller
Gottlieb Mugele
Franz Happold
Ludwig Carle
..... Hörger
Peter Hornung
Friedrich Schumacher
Phillipp Bort
Leonhardt Weber
Peter Franck
Albrecht Bort
Georg Weber
Michael Ilg
Michael Hörger"
In seinem Schreiben vom 18.02.1820 stellt das Oberamt einiges anders dar:
- Verrenberg habe sich freiwillig Windischenbach angeschlossen und nicht den Wunsch geäussert, eine eigene Gemeinde zu bilden.
- Es soll ein Gemeinde Pfleger aufgestellt werden, der "den Amts Schaden und die allgemeinen Gemeinde Kosten einzuziehen hat".
- Die Verwaltung des Gemeindevermögens verbleibt bei jedem Ort selbst
Es wird betont, dass keine Gründe vorlägen, für Verrenberg eine Ausnahme vom Edikt zu machen. Verrenberg soll im Gemeindeverbund bleiben.
In der Beibringinventur des Johann Andreas Ilg vom 12.07.1821 wird der Windischenbacher Schultheiß Löffler und der Verrenberger
Gemeinderat Michael Bort genannt.
Eine erneute Eingabe bei der königlichen Majestät am 5. August 1822 hatte mehr Erfolg. Durch hohen Erlass der Kreisregierung vom 12. September 1822
wurde den Einwohnern von Verrenberg erlaubt, sich vom Gemeindeverband Windischenbach zu trennen und der Ort wurde zur selbständigen Gemeinde erhoben. Johann Ludwig Zöller wurde zum
Schultheißen gewählt. Von diesem Zeitpunkt an blieb Verrenberg eine selbständige Gemeinde, bis der Ort im Zuge der jüngsten Gebietsreform am 1. Februar 1972
nach Öhringen eingemeindet wurde.
In der Eingabe an die königlichen Majestät vom 5. August 1822 hatten die Verrenberger einige interessante Aussagen:
"Von jeher hatten wir weder in administrativer noch polizeylicher Hinsicht eine Gemeinschaft mit Windischenbach, unser Ort bestund bis 1811 für sich, und niemals würden wir uns zum Stab Windischenbach haben
eintheilen lassen, wenn wir uns dem oberamtlichen Aus... damals nicht hätten unterwerfen müssen, eben so mußten wir nur mit Wiederwillen nachgeben, und uns im Sommer 1819 abermals dem dortigen Gemeindeverband zugetheilt sehen." ...
"... Zudem hatten wir stets und auch jezt noch eine eigene von Windischenbach ganz unabhängige Gemeindeadministration, und führten eine abgesonderte Rechnung, ..."
In einem Erlaß vom 12.09.1822 wurde die Trennung Verrenbergs von Windischenbach zugestimmt und am 02.11.1822 die Wahl des Schultheiß durchgeführt.
Der Band I der Gemeinderatsprotokolle wurde am 22.03.1829 angefangen.
Quellennachweis.
Findbuch Ortsarchiv Verrenberg - Behördengeschichte Seite 6; Andreas Volk
Staatsarchiv Ludwigsburg E 175 Bü 1986
StA LB F 192 II Bü 1828