Es ist eine Zählkomission zu bilden - 1871 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.November 1871 heist es: Auf den hohen Erlaß des K. Oberamts Oehringen vom 26.Oct. 1871 Amtsblatt No 129 die auf den 1.Dec. D.J. anberaumte Volkszählung betreffend ist eine Comission zu bestellen und zwar wo möglich aus der Mitte des Gemeinderaths. Als Mitglied außer dem Ortsvorsteher als Vorsitzender wurde somit bestellt Gemeinderath Mugele |
Es ist eine Zählkomission zu bilden - 1875 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 15.Oktober 1875 findet sich folgendes: In Gemäßheit der Ministerialverfügung vom 26.Juli 1875 Regbl. S. 417 sowie der Anordnung des Kl. Oberamts vom 7.Okt. D.J. Hohl. Bot No. 121. S.417 ist zu der von dem Bundesrath auf 1.Dez. 1875 festgestellte Volkszählung eine Zählungs Comission durch den Gemeinderath zu bestellen. Der Gemeinderath hat neben dem als gesetzlich bestimmten Ortsvorsteher den GePfl Mugele zu dieser ZählungsComission .... so daß nun 1. Die Comission in Schultheiß Carle und Gemeindepfl. Mugele besteht. 2. in der aus ca. 80-90 Haushaltungen (samt den einer Haushaltung gleich zu achtenden einzeln Persohnen) bestehenden Gemeinde beabsichtigt man nur einen Zählbezirk zu bilden. 3. Da sich freiwillige Zähler nicht vorgefunden haben, soll der Amtsdiener unter Mitwirkung der Comission selbst, als Zähler aufgestellt werden. 4. Dem Kl. Oberamt als Anzeige und Bericht Protokollauszug einzusenden Nachtrag links: Nach beserer A...tierung hat man erfahren, daß der Amtsdiener zur Volkszählung und Gewerbeaufname die erforderliche Befähigungen nicht besitzen werde und wird deßhalb dieses Geschäft dem Schultheißen Carle gegen Vergütung des Regulativmäßigen Taggeld übertragen |
Es ist eine Zählkomission zu bilden - 1880 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.November 1880 findet sich folgendes: Gemäß des Landesrathsbeschlußes vom 29.Mai 1880 und der Ministerialverfügung vom 19.Juni 1880 Regbl N.16 S.163 sowie der Bekanntmachung des Kl. Oberamts v.15.Okt. 1880 Hohl.Bote No.126 ist zu der auf 1ten December d.J. angeordneten Volkszählung eine Zählungs Comission zu bestellen. Der GeRath hat neben dem als vorzugsweise bestimmten Ortsvorsteher den Gemeindepfleger Mugele zu dieser Zählungs Commission ernannt, daß um die Zählungs Commission aus Schultheiß Carle und GePfl. Mugele besteht. In der aus ca. 80-90 Haushaltungen (einschließlich der einzeln lebenden Persohnen) bestehende Gemeinde sind 2.Zählbezirke zu bilden und wird die Zählung den 2.freiwilligen Zählern Hl. Gemeindepfleger Mugele und Schullehrer Stecher und zwar der I.te Bezirk von Haus N.1. - 29 dem GePfl Mugele der II.ze Bezirk von N.30-75 Hl. Schullehrer Stecher übertragen |
Es ist eine Zählkomission zu bilden - 1885 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 30.Oktober 1885 findet sich folgendes: Nach der Minist.Verf. Vom 6ten August 1885 soll nach dem Beschluß des Landesraths vom 18.Juni d.J. am 1.December d.J. wieder eine Volkszählung vorgenommen werden. Behufs dessen ist nach Anordnung des Kl. Oberamts v. 6ten Oktober d.J. Hohl. Bote No.122 für jede Gemeinde eine Zählungs Commission zu bestellen und sind die Gemeinden in Zählbezirke einzutheilen davon je einer 70 Haushaltungen nicht übersteigen soll. Gemäß diesem wurde heute vor versammelten Gemeinderath die Zählungs Commission in den Persohnen des Schulth. Carle und GeRath Mezger bestellt, welche auch zugleich als Zähler für die hiesige Gemeinde welche in 2.Zählbezirke eingetheilt wird Funktionieren werden und wird ihnen sowohl für das Zählungsgeschäft als für Anlegung der Gemeindeliste das Regulativmäßige Taggeld so sich keine freiwillige und unentgeldliche Zähler vorgefunden haben für ihre Zeitversäumnis verwilligt |
Es ist eine Zählkomission zu bilden - 1890 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 25.Oktober 1890 findet sich folgendes: Nach der Minist.Verfüg. V. 26.August 1890 Reg.Bl. S.217 ist auf 1.December d.J. wieder eine Volkszählung angeordnet, nach Anordnung des Kl. Oberamts vom 20.Oktober d.J. Hohl. Bote No126 ist für jede Gemeinde eine Zählungs Commission zu bestellen und sind die Gemeinden in Zählbezirke einzutheilen. Davon je ein Zählbezirk 70.Haushaltungen nicht übersteigen soll, siehe §9. Abs.2 der Minist.Verf. Demgemäß wurde heute die Zählungs Commission in den Persohnen des Schultheiß Carle und Gemeindepfl. Mezger welche auch zugleich als Zähler für die hiesige Gemeinde welche in 2.Zählbezirke eingetheilt wird Funktionieren werden und wird Ihnen sowohl für das Zählgeschäft als für anlegung der Gemeindeliste das Regulativmäßige Taggeld verwilligt da sich nach vorangegangener öffentl. Bekanntm. keine freiwillige Zähler vorgefunden haben Nachtrag links: Auf Anordnung des Kl. Oberamts ist ein 3tes Mitglied zur Zählungs Commission zu wählen als solches wurde heute gewählt Peter Frank GemRat hier den 21.November 1890 |
Es ist eine Zählkomission zu bilden - 1895 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.November 1895 findet sich folgendes: Gemäß der Minist. Verfg. Vom 23.Sept. d.J. Reg.Bl. S.283 ist auf 2.December d.J. wieder eine Volkszählung angeordnet worden und ist für jede Gemeinde eine Zählungs Comission bestehend aus 3.Mitgliedern zu bestellen. Die Wahl resp. Bestellung der Zählungs Comission wurde heute vorgenommen. Als solche wurde bestellt: Schulth. Carle GemeindePflg. Mezger und GemRat Frank Die hiesige Gemeinde ist in 2.Zählbezirke einzutheilen und da sich keine freiwillige Zähler vorfanden wird Schultheiß Carle und Gemeindepfleger Mezger zu Zähler ernannt und diesen für ihren Zeitaufwand das Regulativmäßige Taggeld aus der Gemeindekaße verwilligt Nachtrag links: Wegen Geschäftsverhinderung ist Schultheiß Carle als Zähler zurück getreten und dafür die Zählung dem Hl. Schullehrer Reutter gegen verwilligung des Taggelds für Gemeinderäte für den Zeitaufwand übertragen worden den 26.Novbr. 1895 |
Es ist eine Zählkomission zu bilden - 1900 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 02.November 1900 findet sich folgendes: Zu der am 1.Dezember d.J. vorzunehmende Menschen und Viehzählung nach Kaiserl. Verord. Cent Bl. S. 206 u Reg.Bl. S.653 u 665 sind nach §6. Zählbezirke zu bilden welche je ein Zählbezirk nicht mehr als 65.Haushaltungen umfassen soll, ferner ist für jeden Zählbezirk ein Zähler unter Leitung und Verantwortung des Gemeinderats aufzustellen Beschluß 1. Die hiesige Gemeinde in 2 Zählbezirke einzuteilen, wovon der erste Bezirk die östliche Ortseite der zweite Zählbezirk die westliche Ortsseiten umfaßt 2. Als Zähler werden bestellt für den ersten Bezirk Hl. Schullehrer Pfeiffer für den zweiten Bezirk GdPfl Mezger |
Es ist eine Zählkomission zur Berufs und Betriebszählung zu bilden - 1907 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 13.Mai 1907 findet sich folgendes: Zu der am 12. Juni 1907 vorzunehmenden Berufs und Betriebszählung Reg Bl No 15 S. 161 b. 166 Reichs Gesetz bl. 87 sind 2 Zählbezirke zu bilden, welche je ein Zählbezirk nach § 8 nicht mehr als 50 Haushaltungen umfassen soll; ferner ist für jeden Zählbezirk ein Zähler unter Leitung und Verantwortung des Gemeinderats aufzustellen Beschluß 1) Die hiesige Gemeinde in 2. Zählbezirke einzuteilen, wovon der erste Zählbezirk die östliche Ortsseite, der zweite Zählbezirk die westliche Ortsseite umfaßt 2) Als Zähler werden bestellt für den ersten Bezirk GdPfl. Brand für den zweiten Zählbezirk Hl. Schullehrer Laiblin Dieselben nehmen die Zählung an und werden verpflichtet |
Es ist eine Zählkomission zu bilden - 1910 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 08.November 1910 findet sich folgendes: Auf Grund der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 22.August 1910 betreff, die Vornahme einer Volkszählung am 1.Dezember 1910 wurden unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers in die Zählkommission Gemeinderat Marmein und Gemeinderat Schenk gewählt. Beschlus Kgl. Oberamt Bericht zu erstatten Nachtag links: Den hiesigen Orts in 2 Zählbezirke einzutheilen, wovon der erste Zählbezirk die östliche, der zweite Zählbezirk die westliche Ortsseite umfaßt; Als Zähler werden gewählt für den östlichen Zählbezirk GedPfl Brand für den westlichen Zählbezirg Hl. Schullehrer Laiblin |
Es ist eine Zählkomission zu bilden - 1933 |
Im Verrenberger Gemeinderatsprotokoll vom 09.Mai 1933 findet sich folgendes: Auf Grund des Gesetzes vom 12.April (1933 R.G. Bl.199) findet am 16.Juni 1933 eine allgemeine Volkszählung verbunden mit einer Berufszählung einer Landwirtschaftl. U einer gewerblichen Betriebszählung statt. Die Durchführung der Zählung liegt dem Ortsvorsteher ob. Die Zählung wird durch ehrenamtl. hiezu bestellte Zähler durchgeführt; Als Zähler hat sich Herr Hauptlehrer Hofmann von hier bereit erklärt das Zählgeschäft in hiesiger Gemeinde zu übernehmen Beschluß Diese Bereitwilligkeit wird mit freude begrüßt |