Im Protokollbuch des Verrenberger Turnverein sind viele interessante Details verzeichnet. Beginnend mit der Gründungsveranstaltung 1925 bis hin zum letzten Protokolleintrag 1934, der erahnen lässt, woran der Verein scheiterte ... |
1.Stiftungsfest des Verrenberger Turnverein am Sonntag, den 06.05.1926Im "Schultheißenamt Protokoll" findet sich dazu dieser Hinweis:
Es war ungewöhnlich für ein so kleines Bauerndorf, dass eine Handvoll junger Bauern und Handwerker sich die Idee des Turnvaters Jahn der körperlichen Ertüchtigung zum Ziel setzte. Die Mittel waren gering und schon die Anschaffung eines Barren bedeutete eine große Errungenschaft.
Diese Urkunde vom 1.Stiftungsfest weist Karl Ungerer als Sieger des 1.Preis aus. Als Vorstand wird Bort und als Turnwart Carle genannt. |
Kinderfest im Anschluss an das Turnfest am Montag, den 07.05.1926Einladungzum Kinderfest am 07.Juni. Ortsschulrat und Gemeinderat haben beschlossen, daß auf den allgemeinen Wunsch der Kinder im Anschluß an das Turner-Stiftungsfest ein Kinderfest mit Umzug und Unterhaltungsspielen auf dem Festplatz abgehalten werden soll. Sämtliche Eltern und Gemeindeglieder werden hiemit mit der Bitte um einen kleinen Beitrag zur Ausgestaltung des Festes freundlichst eingeladen. Für bereits erfolgte Gaben wird auf diesem Wege herzlich gedankt. Verrenberg, 21. Mai 1926 Neben dieser Einladung findet sich noch die Liste der Spender und der Ausgaben mit Quittungen. Das nächste (kleine) bekannte Kinderfest wurde am 14.08.1929 im Anschluss an ein Abturnen gefeiert. Dokumentiert ist dieses nur im Protokollbuch des Turnverein. |
15.Dezember 1927 |
Das Anwesen der Wilh. Heinrich'schen Eheleute in Verrenberg ist im Oktober 1926
abgebrannt u es liegt die Area desselben sowie der anstoßende Garten seither Öde da. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde schon des öfteren zur Sprache gebracht, daß sich diese Fläche zum Turnplatz vorzüglich geeignet u daß in der Gemeinde der Wunsch besteht, diesen Platz, wenn er nicht zu teuer zu stehen kommt für die Gemeinde zu erwerben. Gemeindepfleger Carle ist mit den Heinrich'schen Eheleute in Verhandlung eingetreten u es besteht die Möglichkeit den Platz um 350M gegen baar u gegen übernahme sämtliche durch den Kauf entstehenden Kosten u Steuern zu erwerben. In erwägung daß sonst eine andere Gelegenheit zur Erwerbung eines geeigneten Platzes nicht vorhanden u der Kaufpreis von 350M ein angemessener ist ergeht der Beschluß Dem Gemeindepfleger Carle zum Abschluß des dies bezüglichen auf der vorbesprochenen Basis ruhenden Kaufvertrags, zur Dinglichen Einigung über Erwerbung der Area von Geb. No 45 = 3ar 40qm mitten im Dorf u P.No. 148 = 3ar 78qm Baum u Gemüßegarten daselbst durch die bürgerliche Gemeinde u zur Stellung des Antrags auf Eintragung im Grundbuch zu ermächtigen |
13.Februar 1930 |
Der von Wilh. Heinrich im Jahr 1927 käuflich erworbene Brandplatz P.No 148/1 mit 7ar 18qm entspricht nicht den erhofften Zwecken, er eignet
sich nicht zur Anlage eines Gartens u ebensowenig zu einem Turnplatz, nachdem bis jetzt gar keine Einnahmen aus diesem Platz zu verzeichnen sind
wird Beschlossen Diesen Platz um etwas daraus zu erziehlen im öffentl. Aufstrich zu verpachten oder zu verkaufen Eine öffentl. Bekanntmachung hierüber ergehen zu lassen |
1932 |
Die Unterlagen von 1932 zeigen, dass auf der Rückseite der Kelter ein Anbau erfolgte. |
1934 |
Zwischen dem Turnverein Verrenberg u. der Gemeinde Verrenberg Zwischen den Vorstand des Turnvereins Verrenberg u der bürgerl. Gemeinde Verrenberg - vertreten durch Bürgermeister Bort - wird heute folgender Vertrag abgeschlossen. §1. Der Turnverein Verrenberg uberläßt die in seinem Eigentum stehende Turnhalle der Gemeinde Verrenberg mit Wirkung vom 1.März 1934 an bis auf weiteres zur unentgeltlichen Mitbenützung. §2. An dem Mitbenützungsrecht der Gemeinde ist enthalten: a. die Mitbenützung durch die Schule b. die Mitbenützung durch die Hitlerjugend u. das Jungvolk c. die Mitbenützung durch S.A S.S. u B.D.M §3. Die Benützung der Turnhalle wird folgendermasen geregelt: An den Werktagen hat tagsüber die Schule, Hitlerjugend u. B.D.M. das ausschließliche Benützungsrecht der Turnhalle. Die Benützung an Sonntagen ist durch eine Vereinbarung zwischen Turnverein u Gemeinde zu regeln, wobei die Sonntags eines Monats im Bedarfsfall zur einen Hälfte dem Turnverein u zur andern Hälfte der Gemeinde zur Verfügung stehn. Der Turnverein hat das ausschließliche Benützungsrecht der Turnhalle an zwei von ihm festzusetzenden Wochenabend, während an den andern Abenden die Gemeinde bezw die von ihr zugelassenen Verbände das ausschließliche Benützungsrecht haben. §4. Für das Recht der Mitbenützung übernimmt die Gemeinde die vom Turnhallenbau noch vorhandenen Schulden im restlichen Betrag von 95RM 95d. Sie wird die Gläubiger alsbald befriedigen |
05.September 1934 |
hienach wird folgende Kelterordnung u. Vertrag festgesetzt 1. Nachdem die Aussichten des diesjährigen Herbstes gute sind u. der Platz in der Kelter zum Aufstellen der Bütten nicht ausreichen wird kommt nun die Turnhalle in Frage, es ist jedem Weingärtner nun gelegenheit gegeben sich für einen Platz zu sichern, u. für jede eingestellte Kufe 1M standgeld zu bezahlen |